rtiker hat geschrieben:Garantie ist die, am besten schriftliche Zusicherung, einer fehlerfreien Leistung;
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Nein.
Garantie ist das, was garantiert wird. Sonst nichts. Also: Garantieunterlagen studieren um zu wissen, was garantiert ist.
Das andere ist, falls man vom Händler kauft, Gewährleistung. Die hat man von Gesetzgeberseite aus und lässt sich vom Verkäufer unter keinen Umständen umgehen. Heute wird die auch "Sachmängelhaftung" genannt und besagt, daß der Kaufgegenstand frei von Sachmängeln sein muss.
Ersatz- bzw. Nachbesserungspflichtig ist dabei der Verkäufer bei Mängeln, die nachweislich bei Übernahme durch den Kunden vorhanden oder ursächlich angelegt waren. Verschleiss zählt nicht dazu. Bei einem Motor mit der Laufleistung könnte es zu Diskussionen kommen, um was es sich handelt, falls ein Schaden auftritt.
Diese Sachmängelhaftung gilt normalerweise bis 2 Jahre nach Übernahme des Kaufgegenstands. Bei gebrauchten Sachen kann sie jedoch rechtswirksam auf 1 Jahr verkürzt werden. Man kann davon ausgehen, daß das bei allen Händler in ihren Kaufvertragsvordrucken entsprechend gemacht ist.
Zusätzlich gilt in den ersten 6 Monaten nach Übernahme die sog. Beweislastumkehr. Bei Aufteten eines Mangels muss in dem Fall der Verkäufer nachweisen, daß der Mangel nicht schon bei Übernahme vorhanden bzw. ursächlich angelegt war. Danach muss der Käufer das beweisen.
Abgesehen davon laufen jede Menge Transporter aller Fabrikate mit mehr als 500.000 km auf dem Tacho einwandfrei. Das Potential ist also vorhanden. Ein gewisses Restrisiko bleibt aber. Das ist halt eingepreist.
Gruß
Frank