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Hallo Ja das ist die Enteignung durch die Hintertüre, wie Sie schon so mancher Umweltschutzzonen-Neubürger erleben durfte. das erinnert einen stark an per Anhalter durch die Galaxis. Da hieß es ja auch der Plan zur Zerstörung der Erde wäre schon lang genug bekannt gewesen :lol: Gruß Ulf Hallo, das Urteil finde ich richtig. Wenn ich in 15 so ein altes Mobil kaufe kann/muss ich damit rechnen, dass immer mehr Umweltzonen dazukommen. "Darüber hinaus müsse der Kauf eines Ersatzfahrzeuges unzumutbar sein, was nur anzunehmen sei, wenn das Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liege. Da der Kläger auch diese Voraussetzungen nicht erfülle, genieße er keinen Bestandsschutz." Toll, dass man für seine Schufterei gleich die nächste Klatsche bekommt! Aber in 4 Jahren mit H-Kennzeichen ist die selbe Kiste in Marburg wieder gern gesehen.
Du scheinst die 2-Klassen Gesellschft wohl solange gut zu finden, bis es dich mal selber trifft.......also jedes Jahr eine neue Plakette und wer die Norm nicht erfüllt, schmeisst dann seinen Jahreswagen auf den Schrott! Leider steht nicht drin was das für ein Womo ist. Wir haben für unser altes Womo (Dethleffs BJ 92) auf Fiat Ducato ein solches Angebot zur Nachrüstung auf Grün bekommen, wäre gegangen. Und wahrscheinlich billiger als die Klage..... Aber wer weiss, vielleicht ging es tatsächlich nicht. Wie heißt es doch so schön "vor einem deutschen Gericht bekommst Du immer ein Urteil aber nicht immer Dein Recht".Ich halte dieses Urteil für weltfremd.Eigentlich sollte es doch so sein das die Gesetze für den Menschen da sind und nicht umgekehrt.Wo wäre denn das Problem gewesen wenigstens zum Be-und entladen die Fahrt in die UZ zu gestatten? Baufahrzeuge jeglicher Art fahren ja auch rein und werden dort betrieben,gilt für die der Umweltschutz nicht? Gruß Bernd Ich bin der Meinung wer im Jahr 2016/2017 noch mit roter oder gelber Plakette fährt kann nicht sagen er hätte nicht gedacht dass da Einschränkungen kommen könnten. Gruß Micha DEM SCHLIESSE ICH MICH AUSNAHMSLOS AN. Wir und vor allem unsere Kinder haben nur diese eine wunderbare Welt und jeder muss seinen, wenn auch kleinen Teil, dazu beitragen, dass die einigermassen erhalten bleibt.
Nein, weltfremd ist das Urteil nicht.... im Gegenteil! Obwohl die Justiz unabhängig ist (oder besser.... sein sollte) kann sich heute kein Richter ein Urteil gegen die gesellschaftliche Deutungshoheit erlauben. Der Mann will ja auch vorwärts kommen, hat eine Familie zu ernähren, will ein Häusle bauen.... alles klar? :D Leider ja! Gruß Bernd Moin Loide! Kiekt einfach wo die Befürworter leben. Und dann einfach nur mal kieken, wer da den Landeschef stellt. Aber da hängen ja wohl alle voll in BW.Aber macht mal........ Allein dieser zitierte Spruch. Passt in die politisch korrekte Ökotxxxxxxxenbildungsbürgertumvorstadteigenheimsiedlung. Zwangsenteignung zum 3. Wer Wind sät, wird Sturm ernten. Läuft in D. Sonnigen weiterhin. Uwe Hallo, ich frage mich, was bedeutet so ein Urteil für z.B. Stuttgarter, die vor 1-2 Jahren ein Euro 5 Dieselfahrzeug gekauft haben? Eine neue Plakette war da doch schon im Gespräch? Nicht jeder der etwas über der Pfändungsfreigrenze liegt, wird sich ein neues Auto leisten können. Gerald Wenn jeder für seine bestehende Plakette eine Ausnahmegenehmigung bekommen würde, was für einen Sinn hätten denn dann Umweltzonen ? Unabhängig davon jetzt ob sie überhaupt einen Sinn machen. Aber jetzt so einen Wagen kaufen, dann klagen und Recht bekommen würde ich als nicht korrekt ggü. den anderen empfinden. Immerhin ist es doch eher ein Luxusgut als ein dringend benötigter Kleinwagen. Mir würde es auch stinken, wenns meiner wäre, dennoch sollte man es neutral betrachten. Und Gerald, blaue Plakette wäre ganz neu, da sieht's doch anders aus als bei einer schon vor zig Jahren veralteten roten Plakette. Gruß Micha Ganz einfach. Die Konzernbilanz der Betrüger wieder in die Gierzone bringen und dem ökologisch korrekten Bildungsbürgertum mehr Platz auf den Straßen verschaffen, Weil der Bürger 2.Klasse sich kein tolles, schickes E-Mobil oder überhaupt noch ein Kfz leisten kann. Läuft in D........ Sonnigen weiterhin. Uwe Uwe, die ersten Umweltzonen wurden 2008 in Berlin, Hannover und Köln eingerichtet. Das war vor 10 Jahren. Es gibt also so lange schon Bestandsschutz. Nur zur Info. Nebenbei, ich halte Umweltzonen für Blödsinn. Hier geht's aber um eine juristische Frage. Und darauf bezieht sich meine Meinung. Gruß Micha
Hallo Es ginge ja nicht um "Jeden" sondern um Anwohner. Und da hätte meiner Meinung nach von Anfang an eine Ausnahme greifen sollen. Die Bahn bekommt ja auch nicht Ihre Diesel-Locks verboten, warum eigentlich nicht? Die verdienen ja schließlich sogar Geld damit. Gruß Ulf
:) Geht ja jetzt ein wenig in eine politische Richtung :) die eigentlich in einem so wunderbaren Forum wie diesem absolut nix zu suchen hat. Aber leider werden die Gesetze von Bürgern 1. Klasse gemacht, naemlich einigen wenigen Politikern. Und die brauchen sich kein entsprechendes Fahrzeug selber zu leisten. Weil es naemlich die Buerger 2. Klasse, also die meisten von uns, bezahlen. Aber wie gesagt, gehoert hier absolut nicht hin, trotzdem aber mal drueber nachdenken. Gruss von der schoenen Mittelmosel Achim
Wenn jeder erwartet, sein persönliches Recht vor Gericht erstreiten zu können, wäre jede gesetztliche Grundlage ausgehebelt. Es war bekannt, das die Stadt Umweltzonen einrichtet und auch, welche Auswirkungen diese auf Fahrzeugbesitzer haben werden. Daraus ergibt sich schon die Frage,weshalb man sich ein solches nicht umrüstbares Fahrzeug anschafft. Ob man für oder gegen das Einrichten von Umweltzonen ist ist dabei eher zweitrangig. Ich fände die Frage, ob man eine Ausnahmegenehmigung zu Be- und entladen erhalten könnte, interessant. Hat damit schon jemand Erfahrungen? Julia
und wir und unsere Kinder sollten nicht jeden Schmarren glauben, den uns unsere Politiker so vorsetzen. Wer heute noch glaubt, mit bunten Plaketten an der Windschutzscheibe ließe sich die Luft verbessern, der glaubt auch, daß die "Volksvertreter" das Volk vertreten. :lol: :polit:
Du scheinst da ja gut informiert zu sein und kannst sicher bessere Ideen einbringen, wie sich das Problem der Luftverschmutzung bereinigen läßt :!: Laß uns mal zum Thema zurückkommen. Ein allgemeiner Rundumschlag gegen alles und bringt wenig Klärung zum Thema. Julia Viel Klärung zu diesem Thema wird es nicht geben. Auch ich habe mein WoMo mit nur roter Plakette - wissend das dieser Umweltzonenquatsch weiter um sich greift - trotzdem erworben. Wenn ich irgendwo "ertappt" werde heißt für mich zahlen ohne zu murren, wie bei jedem anderen Verkehrsverstoß auch. So wie ich das sehe hat der Kläger das Womo entweder aus Kalkül oder Dämlichkeit gekauft, beides muss dann nicht nachträglich noch belohnt werden. Auch ich habe mich Ende letzten Jahres bewusst für Euro 5+ entschieden. Gab einen hohen 5-stelligen Rabatt und ausserdem wollte ich mir den ganzen Adblue Quatsch und alles was damit zusammenhängt nicht antun. Wir fahren auch in Zukunft in jede Umweltzone, ob blau, lila oder violett. Meine Frau hat 0 Punkte und ich ebenso, und umgerechnet auf die wenige Mal, wo man dann tatsächlich erwischt wird, sind auch die Kosten Peanuts! In all den Jahren die wir mit dem Wohnmobil unterwegs sind hat es sich immer wieder das als beste Lösung herausgestellt: Wohnmobil auf einem Parkplatz / Stellplatz / Campingplatz usw. abstellen und mit öffentlichen Verkehrsmittel, mit dem Fahrrad oder zu Fuß in die Städte fahren. Soll mir doch keiner erzählen, das es Spaß macht mit dem Wohnmobil in einer Stadt herumgurkend einen Parkplatz zu suchen. MfG kheinz
Meine volle Zustimmung!!! Für fehlende oder falsche Plakette gibt es bei den neuen Punktesystem keine Punkte mehr. ich glaube es geht Dem Ersteller dieses Beitrages, weil Er vermutlich in dieser gesperrten Zone wohnt und da auch seinen Abstell-Platz nicht mehr anfahren darf. :eek: würde mir auch nicht so gefallen :roll: wernerb Dem TE sein Wohnmobil ist Bj 2015. Gruß Micha . :ironie: :eek: vorm Komma? Damit könnte man sich ja gleich zur Ruhe setzen ... Sorry, aber das "musste" einfach sein. :mrgreen: Schön, aber Punkte gibt es keine für das verbotene Befahren einer Umweltzone — selbst dann nicht, wenn man es bewusst und mit Vorsatz macht. ;D Aber bei einem Nachlass von über 50% (so deute ich mal Deine Aussage), hätte ich bei meinem Wunschmobil wahrscheinlich auch zugeschlagen. .
Der Ersteller wohnt nicht in der gesperrten Zone! Wohne in der Wetterau und nicht in Marburg! Ich wollte hier auch keine politische Diskussion entfachen, nur den Beitrag den ich heute Morgen in der Zeitung gelesen habe zur Information setzen :roll:
Topp, sehr gut erkannt :lol: Ein Dankeschön an Micha
Hallo, diesen Hinweis bitte ich, mir näher zu erklären. Ich finde das Urteil absolut nachvollziehbar und auch richtig. Es wird festgestellt, dass der Wohnmobilbesitzer nicht in eine Notlage gerät. Natürlich ist es zumutbar ein Wohnmobil, welches per se ein Luxusgut ist an einer Stelle parken zu müssen, die nicht direkt vor der Haustüre ist. Eine "Enteignung" kann ich nicht erkennen. Selbst wenn es das einzige Fahrzeug wäre, müsste er ja kein neues Wohnmobil anschaffen, ein anderes preiswerteres Fortbewegungsmittel würde reichen. Bei einem Fahrzeug mit behindertengerechten Umbau etwa wäre das etwas Anderes. Würde ich mich als Betroffener ärgern? Na klar, sehr sogar. Spielt das eine Rolle? Eindeutig nein. Ich finde sogar die Klage lächerlich. Man stelle sich vor, jemand kauft ein Haus weil er sich in das Wohnzimmer mit dem offenen Kamin verliebt hat. Er weiß nicht, dass diese Art Kamin in wenigen Jahren nicht mehr betrieben werden darf. Dann stellt er sich hin und argumentiert: "Ich wusste das nicht, ich hätte das Haus sonst nicht gekauft, daher brauche ich eine Ausnahme.." Vermutlich würde man diese Argumentation nur im Kreis der Teilnehmer in einem Forum rund um offene Kamine verstehen. ....man sollte doch bitte stets umsichtig fahren und beide Hände am Steuer haben , statt wild on......d durch die Zonen zu preschen. Vielleicht sind deshalb die vielen WOMO an den Karosserie-Ecken soooo verbeult,die ich mir in letzter Zeit angesehen habe ..... :thema:
Hallo, vielleicht handelt es sich auch ganz einfach um einen gesetzestreuen Bürger der auf legale Weise in der Umweltzone herumkurven will; mit beiden Händen am Steuer!! :D
Den Kläger als „Spinner“ und sein Begehr als „Spleen“ einzustufen ist deine ganz persönliche Sichtweise. Fakt ist, dass es jedem Bürger freisteht zu klagen wenn er geltend macht, durch einen Verwaltungsakt oder seine Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein (§42VwGO). Und genau zu diesem Zweck sind die Gerichte (hier: Verwaltungsgericht) da. Wozu auch sonst :?:
Hallo Kurt, es ist gut, dass es genau dieses Recht gibt. Es ist gut, dass davon Gebrauch gemacht wird. Oft beschäftigen sich die Verwaltungsgerichte mit Klagen, die mit etwas Nachdenken oder einer aufrichtigen Rechtsberatung erst gar nicht eingereicht werden hätten müssen. Das ist schlecht. Die abgewiesene Klage, um die es hier geht gehört aus meiner Sicht zu den Vermeidbaren. Sicher ist es das Recht des Klägers gewesen, es zu versuchen. Genau diesen Versuch in diesem Fall finde ich lächerlich und möglicherweise war der Kläger auch noch schlecht beraten.
Und genau aus diesem Grund sind unsere Gerichte heillos überlastet.
Sorry , das ist doch Quatsch!!! Jeder kann klagen, wenn er sich im Unrecht sieht, das ist nun mal in einem Rechtsstaat so -zum Glück!! Ich möchte euch hören, wenn ihr gegen was klagen wollt, das aus eurer Sicht Unrecht ist, und es heisst: Ätsch kannst nicht!! Unsere Gerichte sind überlastet weil der Staat trotz immer höherer Steuereinnahmen nur noch alles kaputt spart, bei der Polizei, bei den Staatsanwälten und Richtern, eigentlich bei der ganzen Justiz. LG Robert
Natürlich kann er das. Sieht man ja hier,das es gelungen ist, zu klagen. Der Richterspruch ist eindeutig. Der Kläger muss sich, wie jeder Andere, an geltende Gesetze halten. Wenn man solch ein Urteil unbedingt braucht um zu erkennen, das man sich kein Sonderrecht erstreiten kann, dann muss man halt die Nerven, die Kraft und die entstandenen Kosten in Kauf nehmen. Aber ob es dem Kläger nun besser geht :?: Julia
Das wissen wir nicht. Mir würde es jedenfalls besser gehen, auch wenn das Urteil nicht dem eigenen Rechtsempfinden entspräche. Dagegen würde es mir schlecht gehen wenn ich mich wegen eines empfundenen Unrechts nicht zur Wehr gesetzt hätte. Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. Mit anderen Worten wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
Wenn ich mich wegen jedem "empfundenen" Unrecht vor Gericht zur Wehr setzten würde, bräche unserer Rechtssystem zusammen. Julia
Das Problem heutzutage ist halt leider daß jeder zweite sich zu oft ungerecht behandelt fühlt, dann meint er lebt verkehrt weil er sei ja der Nabel der Welt. Also los zum Anwalt und Richter. Mein Vater (1902 geboren) erzählte mir einmal etwas das mir zu denken gab: Wenn früher z.B. bei einer Hochzeit im Dorf Kinder eine Torte gestohlen (stibitzt) haben, dann gab es halt den Hintern voll und gut war´s. Heute gibt´s da eine Anzeige wegen Diebstahl und den Eltern eine wegen Aufsichtspflicht. Da ist was Wahres dran. Gruß Micha
Hallo Max, ist in einem wesentlichen Punkt nicht ganz richtig: Offensichtlich unbegründete oder aussichtslose Fälle werden (im Rahmen einer Vorprüfung) von den Verwaltungsgerichten erst gar nicht angenommen. Die Annahme dieses Falls zur Hauptverhandlung zeigt, dass ein subjektiv-öffentlichen Recht vorlag, sowie dessen Verletzung möglich erschien (Anspruch). |
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