moin gemeinde,
werden egt durch die jeweilige prüforganisation die Ergebnisse der hu (ja/nein) an das kba und/oder an die zuständige straszenverkehrsbehörde gemeldet?
allesbleibtgut
hartmut
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moin gemeinde, werden egt durch die jeweilige prüforganisation die Ergebnisse der hu (ja/nein) an das kba und/oder an die zuständige straszenverkehrsbehörde gemeldet? allesbleibtgut hartmut Hi, Schreib mal genau was du meinst ? Also gemeldet wird nur wenn das Auto still gelegt wird... Und zb. Die Dekra sieht nicht was der Tüv Rheinland beanstandet hat. Meinst du Das? Hallo Hartmut, nein ich meine es so: 1. variante: ich fahre zur hu und falle mit pauken und trompeten durch, Meldung ans kba? 2. variante: das Fahrzeug (z.b. ein mopped) bleibt zugelassen in der Garage, ist aber 4 jahre hu-überfällig - Meldung ans kba? allesbleibtgut hartmut Hallo Hartmund, bei Variante 2: Die "Brumfieds" einfach abmelden und dann mit der Nummer der Versicherung zum TÜV fahren. Sorry, sollte natürlich "Hartmut" heißen. Mit der Nummer meine ich die, die du von der Versicherung zum Anmelden eines Fahrzeugs bekommst. Variante 1 nein Ein Freund von mir viel durch den TÜV Rheinland komplett durch .... Habe das Auto dann mit genommen auf die Arbeit und nach der Dekra musste dann nur am schweller geweisst werden. Variante 2 auch nein Kenne genügend Leute in Spanien die mit Autos rum fahren und der tüv ist seit 2008 zb. Abgelaufen . Nehme selbst diese Jahr ein Auto mit nach Spanien und lass den da stehen. ok, danke euch allen, ich hatte befürchtet, dasz die mit dem datenaustausch schon weiter fortgeschritten sind.... 8) allesbleibtgut hartmut Zum Motorrad kann ich sagen das es ohne Belang ist. Ich habe im Moment hier ein Motorrad stehen was seit 5 Jahren über den Tüv und zugelassen ist aber natürlich nicht bewegt wird. Wieso mache ich das so....es kommt wieder auf die Strasse und es ist einfacher mit Zulassung da ich ohne Tüv keine Rote Nummer bekomme um zum Tüv zu fahren. Zur Tüvprüfung müssen Kennzeichen am Fahrzeug sein da der Prüfer das Recht hat es auf der Strasse zu fahren(er muss nicht aber er kann) und dafür müssen Schilder dran sein. Hallo Kasi, das stimmt so nicht. Ich musste im letzten Jahr mit dem Womo zum TÜV.Habe ihn abgemeldet und bin dann im März mit der Nummer die man von der Versicherung zum anmelden bekommt und den "entwerteten"Nummernschildern zum TÜV gefahren.Hab dann auch die Plakette für März 18 bekommen. Hallo Canadier Mich haben sie mit der Nummer wieder nach Hause geschickt(so wie du es beschrieben hast). Hatte keinen Bock mich mit dem Idioten abzustressen und bin gefahren.Habe den Ofen dann zum Händler geschoben....soll der sich plagen :D Hallo Kasi, also dann würde ich dem "Halbgott" beim TÜV aber sowas von irgendwo reintreten. Du darfst mit der Versicherungsnummer, früher sagten wir Doppelkarte dazu,und entwerteten Nummernschildern, diese am Fahrzeug anbringen, zum TÜV fahren. Du bekommst bei bestandener Prüfung die Plakette von dem Monat der grade ist. Dann kannst du auch mit dem Fahrzeug zur Zulassungsstelle fahren. Dort die Nummernschilder abbauen reingehen mit deinen ganzen Papierkram und das Fahrzeug anmelden. Anschließend die Nummernschilder dran machen und ab in den Urlau oder nach Hause. :D Übrigens du darfst auch das Fahrzeug abmelden und dann auf direktem Weg nach Hause bzw in die Garage fahren.
Moin zusammen, dazu sagt die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) folgendes aus:
Ich weiß nicht, wie genau man das auslegen kann/muss, sehe da aber Probleme wenn ich die HU nicht bestehe und mein Fahrzeug wieder nach Hause bewegen muss. Könnte mir vorstellen, dass dies so nicht abgedeckt ist :?: Das ist übrigens eine Neuerung, das stand in der alten StVZO so nicht drin, da war nur der Weg zur Zulassungsstelle zwecks Zulassung bzw. zurück nach erfolgter Abmeldung drin. Und das auch nur auf direktem Wege, also ohne Umweg (beim Getränkehandel vorbei) nach Hause! Für die Fahrten zur HU musste man sich dann ein Kurzzeitkennzeichen/rotes Kennzeichen besorgen ... Aber wieder zurück zum originären Thema - erfährt das KBA ob ich bei der HU war: Dazu lässt sich die StVZO aus, wurde dafür extra erweitert:
Die Datensammelwut des Staates hat damit also auch hier ihr Ziel gefunden :wink: HOSSA - also doch! :evil: danke! irgendwo hatte ich mal sowas gehört... allesbleibtgut hartmut Hallo Max, also du darfst auch wenn du den TÜV nicht bestehst zurückfahren hast ja dann den Mängelbericht mit Datum von heute dabei. |
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