opapa am 24 Nov 2017 15:37:23 Hallo, ich habe ein gebrauchtes Mobil von privat erworben, das bereits mit einigem Zubehör (und somit auch Masse) nachgerüstet war: Markise, 4er Fahrradträger, SAT, Solar, 2. Aufbaubatterie, Backofen,… Die EZ war 03/2015, also ist im Frühjahr die erste HU fällig. Da wir aktuell und in den nächsten paar Jahren auch zu viert (+ Fahrräder) reisen wollen, erwäge ich eine Auflastung im Zuge der HU. (Die Folgen der Auflastung sind mir bewusst, auch die längeren Diskussionen um für und wider habe ich gelesen. Darum geht es nicht, sondern ich will nur von den Insidern hier mal wissen, ob ich evtl. irgendwo einen Denkfehler habe.) Die Daten: Leergewicht 3084 kg, zul. GG aktuell 3500 kg, Auflastung ohne Umbauten lt. Hersteller auf 3850 kg möglich, dazu gäbe es vom Aufbauhersteller eine Auflastungsbescheinigung sowie ein neues Typenschild (150,-). Der TÜV- / DEKRA- Prüfer würde auch noch mal ca. 80,-€ nehmen, und die Zulassungsstelle schätze mal max. 20,-€. Macht summa summarum etwa 250,- € und wäre zu verschmerzen. Wenn in ein paar Jahren die Jugend dann eigene Wege geht oder fährt, kann man doch das Ganze wieder zurück durchspielen, also ablasten auf 3,5 t. Damit umgehe ich die jährlichen HU, die sonst ab dem 6.Jahr nötig wäre. Und um mal ein Enkelkind mitzunehmen sollten die 3,5 t doch dann reichen. Um der Frage zuvor zu kommen: Ich war noch nicht auf einer Waage, im Moment geht´s nicht wg. Saisonkennzeichen, aber im Frühjahr will ich das mal machen. In der Nähe ist ein Wertstoffhof oder ein Schrotthändler. Aber es wird wohl eher mehr als weniger anzeigen… Nun nochmal zu meiner Frage: Kann man das so machen oder gibt es etwas, was ich übersehe oder noch bedenken muss? Danke und Gruß! Uwe
Jagstcamp-Widdern am 24 Nov 2017 15:39:33 das kannst du so machen, beim wieder ablasten wollen die evt. eine neue Wägung - mehr nicht!
allesbleibtgut hartmut
federhaus am 24 Nov 2017 15:58:53 Kleiner Hinweis : Als ich mein WOMO wegen Auflastung beim TÜV vorstellte, wurde nachgeschaut, ob der Last-Index der Reifen auch zu dem höheren Gewicht passt.
opapa am 24 Nov 2017 16:10:01 Danke an Olaf, das werde ich auf jeden Fall vorher checken. Genau sowas meinte ich, der Teufel liegt im Detail, da denkt doch keiner dran ;-) Gruß Uwe
rolfblock am 24 Nov 2017 17:14:40 Wenn du jetzt nur 416 kg Zuladung hast, wäre es sehr wichtig zu wissen, ob das Leergewicht bereits die Markise, die Sat Anlage, Solar und 2. Batterie enthält. Wenn nicht darfst du von der möglichen Zuladung weitere 100 kg abziehen. Da wirds mit 2 Personen bereits sehr knapp.
opapa am 24 Nov 2017 17:38:25 Das wird die Waage zeigen.... Ansonsten bleibt er dann aufgelastet für alle Zeiten. Danke für den Hinweis und Gruß! Uwe
schillig1 am 24 Nov 2017 19:40:50 Hallo Opapa, wir haben vor 2 Wochen gerade auf 3,85 t aufgelastet. Unser Fahrzeug brauchte nicht mal zum TÜV. Der Prüfer (ein Selbstständiger TÜV-Prüfer) wollte das FZ gar nicht sehen. Das Hersteller-Gutachten bzw die Herstellerbescheinigung reichte in Verbindung mit dem FZ-Schein. Die Bescheinigung für die Zulassungsstelle, die er ausgestellt hat, kostete 35 Euro. Kosten dann bei der Zulassungsstelle für neuen KFZ-Schein waren 12 Euro. Wir sind froh, dass wir es gemacht haben. :ja: :ja: :ja:
opapa am 25 Nov 2017 12:44:18 Das klingt gut.... Wo finde ich diesen Prüfer?? Danke und Gruß! Uwe
kurt2 am 25 Nov 2017 12:52:50 Hallo Uwe opapa hat geschrieben: Auflastung ohne Umbauten lt. Hersteller auf 3850 kg möglich, dazu gäbe es vom Aufbauhersteller eine Auflastungsbescheinigung sowie ein neues Typenschild (150,-). Der TÜV- / DEKRA- Prüfer würde auch noch mal ca. 80,-€ nehmen, und die Zulassungsstelle schätze mal max. 20,-€.
Wenn du eine Auflastungsbescheinigung des Herstellers hast kannst du das WoMo ohne Vorführung bei der Dekra/TÜV etc. auflasten. Man spricht hier von „Auflasten ohne technischeVeränderung“. Ebenso kannst du, bei vorher durchgeführter „Auflastung ohne techn. Veränderung“, das WoMo später wieder problemlos, ohne TÜV- Vorführung wieder ablasten. Du stellst ja letztlich nur wieder den Originalzustand her.
opapa am 26 Nov 2017 15:47:43 Das wird ja immer besser ... Danke an Kurt2 !! Gruß Uwe
opapa am 26 Nov 2017 16:28:49 Eine Frage habe ich doch noch, vielleicht habe ich Kurt mißverstanden? Ohne Vorführung und auch ohne jegliche Bescheinigung von DEKRA/ TÜV? Gleich mit der Auflastungsbescheinigung des Herstellers zur Zulassungsstelle? Geht das? Danke und Gruß ! Uwe
Bunne am 16 Jan 2021 20:54:38 Darf ich als absoluter Neuling mal eine ganz allgemeine Frage dazu stellen: welche Konsequenzen hat ein Auflasten von 3,5 auf 3,65 t überhaupt? Vielen lieben Dank
drkklaus am 16 Jan 2021 21:41:58 :tach: opapa hat geschrieben:Ohne Vorführung und auch ohne jegliche Bescheinigung von DEKRA/ TÜV? Gleich mit der Auflastungsbescheinigung des Herstellers zur Zulassungsstelle? Geht das?
Ja das geht. Nachfragen (Nachweis) kann es jedoch wegen der momentan montierten Felgen und Reifen geben –Stichwort Lastindex- . Bunne hat geschrieben:welche Konsequenzen hat ein Auflasten von 3,5 auf 3,65 t überhaupt?
Was für eine Fahrerlaubnis hast Du? (Sorry nicht so böse und ironisch gemeint wie es klingt. Fahrerlaubnis gemacht oder gekauft?) Grüße aus Niederschlesien Klaus
dieter2 am 16 Jan 2021 23:00:29 :tach: opapa hat geschrieben:Ohne Vorführung und auch ohne jegliche Bescheinigung von DEKRA/ TÜV? Gleich mit der Auflastungsbescheinigung des Herstellers zur Zulassungsstelle? Geht das?
drkklaus hat geschrieben:Ja das geht. Nachfragen (Nachweis) kann es jedoch wegen der momentan montierten Felgen und Reifen geben –Stichwort Lastindex- .
Klaus
Geht natürlich nicht. Die Zulassung ändert keine technischen Veränderung in den Papieren ohne TÜV Gutachten.
Gast am 16 Jan 2021 23:48:19 opapa hat geschrieben:...Die Daten: Leergewicht 3084 kg, zul. GG aktuell 3500 kg, Auflastung ohne Umbauten lt. Hersteller auf 3850 kg möglich...
Hallo Uwe, die Auflastung auf dem Papier bringt dir aber keine erhöhten Achslasten. Die 3850kg teilen sich wie folgt auf: Vorderachse: 1850kg Hinterachse: 2000kg Und diese 2000kg auf der Hinterachse sind meist das Problem, denn ein Großteil der freien Zuladung belastet eher die Hinterachse als die vordere. Daher empfehle ich dir mal mit einem zur Reise beladenen Fahrzeug auf die Waage zu fahren und die Achsen einzeln sowie das Fahrzeug gesamt zu verwiegen. Dann weißt du ob die 2000kg auf der Hinterachse ausreichend sind. Wenn nicht, musst du dir Gedanken um eine technische Auflastung mit z.B. einer Zusatzluftfederung hinten und verstärkte Federbeine vorne machen.
goldfinger am 17 Jan 2021 00:59:24 Bunne hat geschrieben:Darf ich als absoluter Neuling mal eine ganz allgemeine Frage dazu stellen: welche Konsequenzen hat ein Auflasten von 3,5 auf 3,65 t überhaupt? Vielen lieben Dank
Natürlich, willkommen im Forum, als Erstes benötigst Du den richtigen Führerschein, die max. Geschwindigkeit ist reduziert, in D auf 100kmh, teilweise fallen im Ausland erhöhte Mautgebühren an und die Tüv-Prüfungen haben kürzere Abstände. Es müssen Bremskeile und ein Warnlicht mitgeführt werden usw.. Gute Nacht Andreas
reichenbacher am 17 Jan 2021 16:56:37 Hallo Opapa,
also bei mir ging das Auflasten ohne Probleme. Mit der Auflastungsbescheinigung zur Zulassungsstelle und Zulassung umschreiben lassen. Das neue Typenschild vom Hersteller habe ich mir selbst aufgeklebt. So stand es auch im Anschreiben des Herstellers, das ich mit der Auflastungsbescheinigung bekommen habe. TÜV wurde im letzten Jahr gemacht und hier wurde auch nichts beanstandet.
Gruß Jürgen
Bunne am 17 Jan 2021 20:03:34 Hallo Andreas, vielen Dank für Deine Antwort. Diese hilft mir sehr. Welche Art von Warnlicht brauche ich? Kannst du mir eines empfehlen? Mir hat ein Bekannter erzählt, mit über 3,5 t dürfte man in Österreich an den Wochenenden nicht fahren (Fahrverbot). Stimmt das? Herzliche Grüße aus der Pfalz PS: Führerschein ist von 1996 ;-)
smartwomo am 18 Jan 2021 09:58:47 Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:das kannst du so machen, beim wieder ablasten wollen die evt. eine neue Wägung - mehr nicht!
allesbleibtgut hartmut
Ja, so war das bei unserem Kastenwagen. Der TÜV-Mitarbeiter hat beim Ablasten zwar etwas gemurrt, weil er der Meinung war, dass die Gewichtsreserve nach dem Ablasten zu gering wäre, aber er hat die Genehmigung trotzdem erteilt.
rkopka am 18 Jan 2021 10:48:07 Bunne hat geschrieben:Mir hat ein Bekannter erzählt, mit über 3,5 t dürfte man in Österreich an den Wochenenden nicht fahren (Fahrverbot). Stimmt das?
Jein. Womos zählen nicht als LKW, fallen daher nicht unter LKW Fahrverbote. Allgemeine 3,5t Beschränkungen gelten natürlich schon. RK
babenhausen am 18 Jan 2021 10:56:16 Bunne hat geschrieben:Hallo Andreas,
Mir hat ein Bekannter erzählt, mit über 3,5 t dürfte man in Österreich an den Wochenenden nicht fahren (Fahrverbot). Stimmt das?
Wochenend und Nachtfahrverbot gilt in Ö ab 7,5 Tonnen ,in der Schweiz ab 3,5 To jedoch sind Wohnmobile davon ausgenommen
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