An die Admins:
Ich finde keine Rubrik, wo dies Thema sinnvoll plaziert werden kann.
Dies Thema betrift alle, deren Zugfahrzeug als LKW zugelassen ist:
Der §30(3) der STVO ist geändert worden. Er erlaubt jetzt das Fahren mit LKW über 7,5t bzw LKW mit Anhänger auch an Sonn- und Feiertagen wenn die Fahrten nicht " zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten" dienen.
Somit bedarf es nicht mehr der "Vereinbahrung der Länderverkehrsminister".
Hier der Wortlaut:
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.

