sorry das ich wiederspreche.Du schriebst:
1. Privat:
Mit 50 verfällt der 2er Führerschein. Um den zu behalten sind die 5 Module und das Gesundheitszeugnis Pflicht. Alle 5 Jahre. Keine Prüfung! Fahren bis 7,5 To uneingeschränkt möglich.
Um den zweier PRIVAT zu verlängern mußt du NUR die ärztliche Untersuchung und den Sehtest machen keine Module.
Du darfst also privat mit nem 40to. deinen eigenen Umzug oder ähnliches durchführen.
Ein Freund den ich an den Feiertagen getroffen habe hat das jetzt im Dezemper noch gemacht. Wir wohnen in NRW.
Wiegt das Womo dann über 3,5 To dann gilt für jeden die gesetzliche Regelung. Ergo: Habt ihr den alten 3er und ihr seid über 50 dann ist anstatt wie bei privat bei 7,5to, bei euch schon bei 3,5 To Ende!
Es ist ein kleiner, aber feiner, Unterschied ob das Fahrzeug gewerblich angemeldet oder genutzt wird.
Denn in der Regel sind ja LKW´s, auch kleiner als 7.49 to. aber über 3.5to. gewerblich angemeldet, siehe Mietfahrzeuge von Avis und so weiter.
Du darfst die privat für deinen Umzug fahren.
Die Module beziehen sich immer ab 3.5to. auf die gewerbliche Nutzung, also wenn du auf 450€ Basis mal für den Nachbarn, der ne Spedition hat, ne Fuhre Sand fährst, mußt du dem Polizisten schon glaubhaft machen das die Fuhre für den Sandkasten deines Enkels ist. :mrgreen:


