rump
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Transport Gasflasche auf dem Radträger? Oder in Alubox?


Gast am 10 Jan 2018 12:05:55

Hi Leute,

vermutlich mache ich mir einfach zu viele Gedanke über das richtige Handling, aber mal eine Frage zu diesem Beitrag:

jochen-muc hat geschrieben:Ich finde zu dem Thema sollte man auch immer gleich sowas ergänzen




:mrgreen:


Und zwar nehme ich für das Wintercamping immer ein zusätzliche 5 kg Gasflasche (graue Stahl) als Reserve mit. Die Pulle kommt aussen in eine Alubox, welche ich mit Spanngurten sicher auf dem Fahradträger an der Heckwand befestige.

Jochens Vorschriften haben mich nun etwas verunsichert ... Aussen am Mobil sollte zulässig sein, oder? Aber was ist mit der Box? Muss ich da Luftlöcher hineinmachen? Das will ich eigentlich vermeiden, weil ich die Box auch anderweitig verwende.

Bitte um Info von den hier aktiven Gasfachleuten, Danke.

Grüße, Alf

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

jochen-muc am 10 Jan 2018 12:30:00

Wie schaffst Du es den, dass die Flasche bei einer Vollbremsung oder wenn der Elch auf der Straße steht ;D nicht verrutscht ?


Ist die Kiste exakt so groß wie die Flasche?

jochen-muc am 10 Jan 2018 12:46:24

Schau mal hier die letzten Seiten

--> Link

Anzeige vom Forum


Gast am 10 Jan 2018 12:53:40

jochen-muc hat geschrieben:Schau mal hier die letzten Seiten

--> Link


Oh weh :roll: ... also alles falsch gemacht. In Zukunft schnalle ich die Flasche ohne Alubox auf den Träger.

Grüße, Alf

jochen-muc am 10 Jan 2018 12:58:06

Warum ?

Zum einen steht irgendwo oben, dass es nur für gewerblichen Verkehr im vollen Umfang gilt, zum anderen sehe ich an keinen der Behälter auf den letzten Seiten irgendeine Öffnung

Scout am 10 Jan 2018 14:11:37

Das Merkblatt ist eine Empfehlung einer Firma und keine Vorschrift.

Der private Transport ins in der Straßenverkehrsordnung geregelt.
Ab 2009 ist für den privaten Transport von Flüssiggasflaschen besonders deren Transportsicherung nicht mehr das ADR/GGVSE sondern die Straßenverkehrsordnung zuständig.
1. Die Flaschen müssen einzelhandelsgerecht abgepackt sein.
Das bedeutet:
• Die Flaschenventile müssen dicht geschlossen sein.
• Druckminderer müssen entfernt sein.
• Das Flaschenventil muss während des Transports durch Flaschenkappen oder Kragen geschützt sein.
• Vom Gaselieferanten mitgelieferte Verschlussmuttern müssen auf den Ventilanschluss aufgeschraubt sein.
2. Die Flaschen sind für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt.
3. Es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhaltes verhindern.
Die Flaschen müssen gegen Verrutschen, Umfallen oder Umherrollen gesichert sein.
Was bei der alten Regelung nicht erlaubt war, ist jetzt möglich.
• Es dürfen auch noch andere Gefahrgüter mittransportieren werden, wie z.B. ein Ersatzkanister mit Treibstoff.
• Eine Belüftung bei der Beförderung durch Privatpersonen ist nicht mehr vorgeschrieben.
• Die Flasche darf im bewohnten Bereich transportiert werden.


Zitat aus --> Link

Gruß
Scout

Gast am 10 Jan 2018 14:16:05

Super!

Dann mach ich weiter wie gehabt. ;D

Grüße, Alf

P.S. Die Flasche passt recht gut in die Kiste. Hinzu ist oft noch Kleinkrusch mit drinnen, damit die Flasche nicht rumrollt. Nach Hause sind leere Pfandflaschen in der Box mit gleichem Effekt.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Preiswerte Inhaltsmessung für Gasflaschen ohne Ausbauen
Truma Heizung Therme im Carado klickt und klackt
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt