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Hallo, ich will bei meinem Verkäufer 16 zoll-Reifen auf den neuen T66 drauf machen lassen. In den Papieren steht allerdings nur 15 zoll Reifen. Müssen die das dann ändern lassen in den Papieren und muss das vom TÜV abgenommen werden?? Ich geh mal davon aus, das wenn die das drauf machen, das das dann alles auch von denen gemacht wird, oder ist dies gar nicht notwendig??? Ich -Greenhorn..wie ihr merkt :mrgreen: Nicht das die mich da dumm belabern... Seppi
Hallo, Wenn in der COC Bescheinigung keine 16 Zoll eingetragen sind, müssen die 16" Räder vom TÜV per Einzelabnahme genehmigt und eingetragen werden. Kosten für die Einzelabnahme ca. 150 Euro. Habe ich bei meinem Caracompact letztes Jahr für 18" Räder persönlich durchgeführt. Wenn du das dem Händler aufs Auge drücken kannst - umso besser. Gruß Peter Da der Ducato ja auch auf 16 Zoll ausgeliefert wird , Ist es keine einzel Abnahme . Wird wohl ein teilegutachten dafür geben und dann kostet die Eintragung gerade mal um die 30 Euro
Wie man das Kind auch nennen möchte: 16" Räder sind vom Hersteller nicht freigegeben. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist notwendig sonst erlischt die Fahrerlaubnis. Für diese Eintragung muß der TÜV seine Zustimmung geben. Laut STVZO ist hierfür eine Einzelabnahme in Form einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ( Gutachten ) erforderlich. Da es sich bei dem T66 um ein Fahrzeug mit mehrstufigem Genehmigungsverfahren handelt, sind die letzten 4 Stellen der Herstellerbezeichnung ausgenullt. Das ist der Grund warum ein anerkannter Sachverständiger (kein einfacher Prüfingenieur) das Fahrzeug begutachten muß. Für dieses Gutachten verlangt der TÜV selbstverständlich ein Teilegutachten für die Felge. Das Gutachten kostete bei mir (letztes Jahr) 145,70 Euro. Die Kosten von "um die 30 Euro" sind die anfallenden Änderungskosten bei der Zulassungsstelle. Diese Mehrkosten fallen bei Seppo nicht an, da das Fahrzeug, so wie ich es verstanden habe, noch nicht zugelassen ist. Nur mit einem Teilegutachten des Felgenherstellers zur Zulassungsstelle zu gehen wird nicht funktionieren. Seppo sollte auf jeden Fall 150 Euro einkalkulieren. Was du beschrieben hast, trifft nur für Fahrzeuge mit einstufigem Genehmigungsverfahren zu. Ein Wohnmobil fällt leider nicht darunter. Gruß Peter Tut mir leid, habe aus Seppi Seppo gemacht. Gruß Peter
Das ist so nicht ganz vollständig, denn nur die HD-Version des Ducato (Fiat, Peugeot, Citroën) wird mit 16" Rädern ausgeliefert, die üblicherweise von Auf- und Ausbauern verwendeten, leichteren Fahrgestelle nur mit den 15" Rädern.
Nein. Mein Columbus mit Light-Fahrgestell (Modell 2017) steht im Sommer auf 16 Zoll Fiat-Leichtmetallfelgen (ab Werk als Option) und im Winter auf 16 Zoll Fiat-Stahlfelgen. Die Reifengröße ist 225/75-16C und steht so in der Zulassungsbescheinigung. Gruß Frank
Um es noch komplizierter zu machen: So einfach ist es dann auch nicht :wink: . Zumindest bei PSA (Peugeot, Citroën) ist es nicht abhängig davon, ob die Light- oder Heavy-Duty-Ausführung gewählt worden ist, sondern grundsätzlich besteht die Wahl. So wurde der 2017er WEINSBERG CaraCompact [PEPPER] mit 15"-Bereifung, das Modelljahr 2018 jedoch mit 16"-Bereifung ausgeliefert - alle mit einem zul. Gesamtgewicht von bis 3,5 Tonnen. Einfaches Umändern der Bereifung (war meine Absicht) ist jedoch nicht möglich, weil der Hersteller des Basisfahrzeuges (PSA) argumentiert, auch die verwendete Software u. a. wäre jeweils spezifisch und nicht universell verwendbar. Der "tatsächliche Endhersteller" dank Mehrstufengenehmigungsverfahren (hier: KNAUS-TABBERT) argumentierte aufgrund dessen unisono wie PSA und verweigerte mir schriftlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. PSA sagt, man müsse von vornherein entsprechend das Basisfahrzeug ordern. So wollte der Ingenieur vom TÜV, den ich zwecks Umbereifung fragte, auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers - die dieser, wie o.a., aber verweigert. Diverse Prüforganisationen, so habe ich den Eindruck, kennen das Mehrstufengenehmigungsverfahren aber noch nicht und tragen großzügiger nach alter Machart ein - es fahren ja andere Ducato/Jumper/Boxer auch mit 16"-Radsätzen herum 8) . Auch diverse Reifenhändler meinten, eine Umbereifung wäre kein Problem. Ich hatte sogar ein entsprechendes Angebot vom Spezialisten Goldschmitt vorliegen. Auf dem Goldschmitt-Messestand des CSD 2017 mit den unterschiedlichen Aussagen konfrontiert, meinte auch diese Firma, das sei derzeit nicht mehr möglich. Das Wissen darum setze sich aber erst langsam durch :? . Ich habe bei mir zwar nicht von 15" auf 16" umgerüstet (habe einen 244 Maxi) aber war beim TÜV für eine Einzelabnahme von 245/70 R16 Reifen auf Felgen für welche es eine ABE für mein Fahrzeug, aber nur bis 215/75 R16 gibt. 60€ gezahlt und habe ohne großen Aufwand das Gutachten bekommen. Ich habe bisher immer gedacht, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht zwingend notwendig ist. Sie nimmt lediglich den TÜV Ingenieur aus der Verantwortung. Gibt es keine und der Ingenieur genehmigt das ganze trotzdem ist dann dieser dafür verantwortlich. Dafür gibt es doch schließlich die Einzelabnahme?! Wie gesagt hat es bei mir ganz unproblematisch geklappt die größeren Reifen eingetragen zu bekommen. hallo Seppi, lasse dich nicht verunsichern, hier wird so einiges durcheinander gebracht. Es ist überhaupt kein Problem für dein Fahrzeug 16" Felgen eintragen zu lassen. Man muß nur den vorgeschriebenen Verfahrensweg einhalten. In Deutschland ist alles geregelt, so auch für diesen Fall (Technische Änderung). Die regelnde Verordnung ist die Strassenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Ablauf in Stichworten: - durch die technische Änderung erlischt die Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO). - um eine neue Betriebserlaubnis zu erhalten ist eine Einzelabnahme ( TÜV/ DEKRA ) erforderlich. diese Einzelabnahme darf nur von hierzu befugten Personen durchgeführt werden und wird in einem Gutachten gemäß § 21 StVZO dokumentiert. - mit diesem Gutachten beantragt man bei der Zulassungsbehörde die neue Betriebserlaubnis und es wird eine Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Manche kennen den Unterschied zwischen Typgenehmigung und Strassenverkehrszulassung nicht. Die glauben, der Hersteller muß die Typgenehmigung ändern, damit andere Räder zugelassen werden. Wenn der Hersteller das tut, gilt das für alle Fahrzeuge dieses Typs und ganz Europa. Ein Riesenaufwand mit hohen Kosten für den Hersteller. Wer glaubt, daß ein Hersteller das auf Wunsch eines einzelnen Käufers tun würde, der glaubt auch das der Weihnachtsmann in Lappland wohnt. Bei der Einzelabnahme gilt diese Änderung nur für dein Fahrzeug und nur für die Zulassung in Deutschland. Wie oben ersichtlich ist der Hersteller in der STVZO bei diesem Verfahren überhaupt nicht erwähnt, darum bedarf es seiner Zustimmung auch nicht. Das hört sich im ersten Moment kompliziert und aufwändig an, ist es aber gar nicht. Und die Kosten sind überschaubar. Das ist auch der einzige legale und machbare Weg. Alle die es auf andere Weise versucht haben sind kläglich gescheitert und fahren heute noch auf 15" Rädern. Gruß Peter Warum möchte man 16“ anstatt 15“? Optik?
Lieber Petteri, wo wird denn hier etwas durcheinander gebracht? Den von Dir skizzierten Weg hat doch niemand bezweifelt. Allerdings ist es bei diesem Weg so, dass die Prüforganisation vermehrt für eine Einzeleintragung die Freigabe des Herstellers haben wollen. Aufgrund des mittlerweile eingeführten "Mehrstufengenehmigungsverfahrens" ist das seitdem (!) nicht mehr FIAT oder PSA usw., sondern als "letzter Hersteller in der Herstellungskette" der Aufbauhersteller. Und der richtet sich, um selbst auf der sicheren Seite zu sein, nachvollziehbar nach dem Hersteller des Basisfahrzeuges. Die Crux ist, das der Aufbauhersteller sich in gewissen Bereichen, beispielsweise dem Fahrwerk, schwer tut, selbst eine Änderung herbeizuführen. Dies wurde ja nicht von ihm gefertigt. Also würde eine Änderung bzw. im vorliegenden Falle simple Freigabe einer größeren Bereifung auch ein Agieren des Herstellers des Basisfahrzeuges voraussetzen. Gerne zitiere ich nochmals die Antwort, die ich von der Homologationsstelle KNAUS-TABBERT hinsichtlich meines Eintragungswunsches für eine 16" statt 15"-Bereifung bekommen habe. Und zur Verdeutlichung: Alle beteiligten Seiten redeten nicht über eine "Typgenehmigung", es ging ausschließlich um einen Einzeleintrag in die Papiere meines Fahrzeuges: Guten Morgen Herr xx, anbei sende ich Ihnen die Kopie des COC für Ihr Reisemobil. Bei Pkt. 35 und 52 sehen Sie alle Reifen die geprüft und genehmigt sind. Im KFZ-Schein wird leider nur ein Reifen eingetragen (EG-Gesetz). Die 16 Zoll-Bereifung können wir nicht freigeben, denn Peugeot hat diesen Reifen für Ihr Fahrzeug nicht geprüft. Zur Info: das Basisfahrzeug ist entweder mit 15 Zoll oder mit 16 Zoll-Bereifung bestückt - wahlweise gibt es nicht. mit freundlichen Grüssen xx Wenn Du für Dein Fahrzeug, welches ja das gleiche wie meines ist, eine andere Größe als die in der COC eingetragen bekommen hast, so hat die Prüforganisation (TÜV, DEKRA...) offensichtlich keine Freigabe seitens des Herstellers verlangt. Und dann nach eigenem Gutdünken eingetragen. Das dies nach wie vor geschieht, hatte ich in meinem Post erwähnt. Als ich Peugeot beim CSD 2017 darauf angesprochen habe, meinten sie, dies wäre haftungsrechtlich eine interessante Konstellation. Danach war MEINE Entscheidung klar, ich habe nicht nach einem alternativen Weg gesucht, die größeren Reifen dennoch eingetragen zu bekommen. Andere entscheiden sich halt anders :) . Seppi muß sich für sein Gespräch mit dem Händler nur drei Dinge merken: TÜV - Einzelabnahme - Sachverständigengutachten Das kann durchaus auch der Händler für ihn erledigen. Er braucht dann nur bei der Anmeldung des Fahrzeuges das Gutachten vorlegen. Gruß Peter Hallo zusammen Greif das Thema hier nochmal auf Hat jemand Erfahrung mit diesen Felgen --> Link Anscheinend gibt es eine ABE wo ohne Eintragung auf einem Light Fahrgestell 15 Zoll 16 Zoll Räder gefahren werden dürfen Vielen Dank Armin Nachdem ich mich durch mehrere Foren geklickt hatte, war klar, die Umrüstung bei meinem Peugeot Boxer, von 15 Zoll auf 16 Zoll hat bei Einigen geklappt, bei Anderen wiederum nicht. In der offiziellen Peugeot Freigabetabelle für den Boxer, gab es für ein Fahrzeug, mit einer bestimmten Ident. Nr. die Freigabe für 225/75R16C Reifen. Leider aber nicht für mein Fahrzeug. Eine Einzelabnahme sollte also möglich sein. Der Weg war vorgegeben. Es ging nur über ein TÜV Gutachten mit Einzelabnahme. Dabei spielen anscheinend, die Kompetenz und der Nasenfaktor des Gutachters, eine ausschlaggebende Rolle. So machte ich mich auf den Weg zum örtlichen TÜV in einer Großstadt in NRW um herauszufinden wie meine Aktien stehen. Der Typ bei dem ich gelandet war, erzählte mir was von Kenndaten und Traglast meiner werksmäßigen Felgen, die mir der Hersteller, also Peugeot, erst einmal bestätigen müsste. Dann müsste die Traglast der neuen Felge der alten entsprechen. Hier brach ich das Gespräch ab, denn der Prüfer hatte weit weniger Ahnung als ich. Danach ging ich zu meinem Reifenhändler, schilderte ihm die Unterredung und erntete nur Kopfschütteln über den TÜV. Ich erklärte ihm meinen Wunsch: aktuell 225/70-15 Umrüstung auf 225/75-16. Er suchte die passenden Felgen aus, rief seinen TÜV Gutachter an, bekam das vorläufige OK, mailte dem meine Fahrzeug- und die neuen Felgendaten und gab mir einen Termin für den nächsten Tag. Da fuhr ich dann vor, der Gutachter war schon vor Ort und übergab mir das fertige Gutachten. Die Felgen und Reifen wurden bestellt und 3 Tage später montiert. Fazit: der Reifendurchmesser hat sich um knapp 5cm erhöht, d.h. die Bodenfreiheit also auch um 2,5cm, was zum tiefsten Punkt eine Erhöhung um gut 10% ist, der Reifenumfang erhöht sich um 7%, also auch die Tachoabweichung. Da der Tacho bisher um 8% vor eilte, zeigt er nun genau an und brauchte nicht neu geeicht werden. Das Fahrgefühl ist ein ganz anderes, Stichwort Laufruhe und Fahrkomfort, der Luftdruck kann merklich reduziert werden. Auch im Gelände werde ich mich künftig, wegen der größeren Räder und Bodenfreiheit viel sicherer fühlen. Nun warte ich auf das Ende von Corona, um alles aus zu probieren. Hallo bei mir hat die Nachfrage bei der Fa. Goldschmitt geholfen. Die haben für ihre 16 Zoll Felge GSM8 ein Teilegutachten für einige Fiat mit Light Chassis. Leider war mein Auto (Ducato Bj 2019, 130 KW auch nur für 15 Zoll zugelassen) nicht freigegeben. Die haben mir aber zugesagt, das die Bereifung 225/65 R 16 auf jeden Fall eintragungsfähig ist, was dann auch beim hiesigen Tüv per Einzelabnahme geschehen ist. Kosten: 177 Euro Prüfungsgebühr plus 12 Euro für den neuen Fahrzeugschein beim Straßenverkehrsamt. Das geht übrigens nicht bei Dekra oder Gtü, sondern nur beim Tüv. Mit freundlichen Grüßen Thomas Moin! Kurzer Hinweis. Nach 90 wurden die Bundesländer "aufgeteilt", wer wo was wie prüfen und abnehmen darf. Bei uns darf bzw.durfte? sowat nur die Dekra. Sonnigen weiterhin. Uwe
Stimmt! Da war wat. Unsere "Haus- und Hof"- Prüfer machen sowat alllerdings nicht und daher ist bei uns immer noch die Dekra "Platzhirsch". Sonnigen weiterhin. Uwe Hallo, ich muss das Thema leider nochmal aufgreifen, da ich bisher nicht schlau draus geworden bin wie ich am besten vorgehen soll. Ich habe derzeit an meinem Citroen Jumper (BJ 2017) 215/70/R15C Reifen auf Stahlfelgen, selbige stehen auch in den Papieren. Die Reifen sind runter und ich möchte auf 215/75/R16C umrüsten. Wie gehe ich genau vor? - worauf muss ich beim Kauf der Felgen achten, welche sind zugelassen? - wenn ich es richtig verstanden habe, muss die Felge freigegeben sein, was für Dokumente benötige ich genau? - welche Dokumente muss ich beim TÜV vorlegen, und wie wird schlussendlich entschieden ob ich die Reifen überhaupt fahren darf (bzw. ob irgendwelche Änderungen (Tacho o.ä.) erforderlich sind? Die Fragen sind jetzt ziemlich "basic", aber obwohl man viel im Netz zu dem Thema findet, weiß ich bisher nicht wie ich vorgehen soll. Beste Grüße, Tadzio Wo es denn nun geklappt hat mit den 16 Zoll. Wie sieht den nun der Betrieb mit Ketten aus - reicht der Platz noch??
Hallo zusammen, genau die obige Frage möchte ich auch nochmal stellen. Es wird dort ja explizit die Umrüstung von 15 auf 16 Zoll beworben. Ohne das im CoC (von Capron und Fiat) bzw. in den Fahrzeugpapieren die 16 Zoll Variante aufgeführt ist. Gruß Rolf La Strada Avanti Ich habe es aufgegeben, weil eine neue Software in das Steuergerät gespielt werden muss. Denn die Räder haben dann einen größeren Abrollumfang, d.h. Tacho, Abgasreinigung etc funktionieren nicht richtig. Beim Ducato Light-Chassis geht es einfach nicht. Wenn Du Leichtmetall haben möchtes: Es gibt von Borbet zugelassene 16-Zöller, sehen auch gut aus. MariusA
Hallo Marius Das kann ich ich nicht bestätigen, bei mir sind die 222/65 R 16 auf original Fiat Stahlfelge mit kleinem Lochkreis vom TÜV eingetragen worden. Dabei mußte weder eine neue Software, noch eine Tachoänderung erfolgen. Die einzigen Unterlagen, die dem Prüfer von mir vorlagen, waren eine ABE einer 16 Zoll Felge von Goldschmitt, allerdings nicht für mein Auto und die Kopie des COC eines Fiat mit Maxi Fahrgestell, aus dem hervor ging, das dort 16 Zoll Felgen zugelassen sind. Allerdings habe ich verschiedene Prüfstellen abgefahren, bis ich einen Sachverständigen gefunden habe, der bereit war sich die Mühe zu machen, das Problem zu ergründen und die Zeit dafür zu investieren. Die dummen Sprüchen über neue Software habe ich von einigen arbeitsscheuen Beamten auch gehört. Geh doch einfach mal zum Reifenhändler deines Vertrauens und frag nach, was die Umrüstung auf 16 Zoll bei ihm inclusive Eintragung kostet. Dann bist du alle Probleme los. Unter Umständen geht sogar 225/75 R 16, wenn die einen guten Draht zum Tüv haben. Ich habe schon 18 Zoll auf dem Fiat Light Chassis eingetragen gesehen, da gibt es offensichtlich einen Ermessensspielraum. Mit freundlichen Grüßen Thomas jep- kann ich auch so bestätigen- von 15 zoll auf 16 zoll - ohne Coc bei mir kam noch dazu- das mein Fahrzeug auf 3,85 Tonnen aufgelastet ist. Fiat Alufelgen fielen raus- da es keine ABE für gibt-zwecks Tragfähigkeit . Fazit: Alufelgen von Goldschmitt DA mein Light- Fahrgestell die ABE nummer 778 hat und diese in der Goldschmitt ABE nicht aufgelistet ist- war das Gutachten auch nur noch für die Tragfähigkeit zu gebrauchen. Also: - von 15 zoll auf 16 zoll - steht nicht in den COC - kein Felgengutachten - Abrollumfang größer als die eingetragenen Rad-Reifen kombination so habe ich es gemacht: - TÜV a hat abgelehnt ( oder hatten nur selber keine Ahnung) - zu einem KFZ- Prüfingeneur - hat eine Tachovergleichsfahrt gemacht bei 4 verscheidenen Geschwindigkeiten - betsanden meine maximale größe ist von 215/70 R15 - auf - Alufelgen Goldschmitt GSM 8 225/65 R16 ( der PRüfer hat es mir mal simpel erklärt bei den Reifenumfang linien - bei einem Reifenumfang bis 2% größer kann er so eintragen - bei 2- 5 % größer muss er schauen ob der Tacho noch die richtigen Geschwindigkeiten anzeigt - bei über 5% lehnt er auch ab und verweist auf eine Tachoangleichung ) Hallo,ich bin neu hier,Ich wollte auch immer von 15 Zoll auf 16 Zoll wechseln,aber der Tüv meinte das der Abrollumfang zu gross wäre, und eine Eintragung nicht möglich ist.Mein Bürstner Brevio 645 ist Bj 2015 ,durch zufall habe ich im Netz gelesen das auf der Rückseite der Coc Papiere auch Reifengrößen angegeben sein können .Siehe da,dort steht unter 52. 225 75 16 6J 16,und unter 35. 215 70 15 und 225 70 15.Für mich unverständlich weil zwischen beiden größen fast 20cm Umfangdifferenz liegen.Aber trotzdem ,der Tüv meinte dann,alles was im Coc steht darf gefahren werden. Also mal auf der Rückseite nachschauen. Der Rollumfang ist ja auch im Prinzip zu gross ... Aber wer den Ducato mit 15zoll kennt .....weiß das der bei 110 tacho gerade mal 100 bis 103kmh fährt . Und somit passt es wieder . Jetzt mit 16 Zoll fährt meiner bei Tacho 100 ungefähr 102kmh, Dürfte normal nicht so sein....aber was solls Der letzte Beitrag ist auch wieder falsch wie auch der erste von dem Herrn. Schade aber, wenn er selber mal zu einer Prüfstelle fährt wird er selber merken, dass er falsches wissen hat.
Die prüfstelle ist jeden Montag und Freitag in meiner Firma . Also der Herr ist doch schon mehr im geschehen , als der letzte Schreib Herr denkt . Kurz mal die Daten in den Rechner eingegeben und dann steht es sogar unten in Rot . Der Tacho darf kein kmh weniger zeigen. Also würde es nie eingetragen werden können . Und warum sind die dann in dem meisten COC schon eingetragen ab Werk? ![]() Also kann es ja nur gehen weil der tacho Wert vom duc schon sehr abweicht (und das ist nix neues Googel mal Also was ist an meiner Aussage so falsch ? Vielleicht fährst du ja auch zur falschen prüfstelle. Selbst dieser Händler erwähnt es so ..... ![]() Und jetzt bitte den armen Händler nicht anschreiben und sagen er hätte doch keine Ahnung. Hallo Torsten, da ist nichts falsch an deiner Aussage. Aber: Mein Duc Light z.B. kennt laut COC nur 16-Zöller. Wenn man den verlinkten Rechner rückwärts (16 > 15") rechnet, dann wird da u.U. ein Schuh draus. Mit einem meilenweit voreilenden Tacho.
Rechnet man andersrum bist bei 9% Abweichung Also in der Toleranz (bis 10% möglich ) Also bei 109 tacho fährst du dann 100 Alles so wie ich es oben schon schrieb . Siehste, ein Tacho für beide Baureihen. Bei der einen stimmts, die andere hat halt etwas Vorlauf. So gesehen passen auch die Werte auf dem COC. Nein Thorsten du bist nicht gemeint. Ich habe hier einen Herrn gemeldet, der ziemlich viel Unwahres geschrieben hat. Habe dann einen Mod angeschrieben das es nicht gut ist, wenn der hier so einen Unsinn schreibt. Darauf hin hat der Mod seine Beiträge gelöscht. Somit bist du mit deinem Beitrag an seine Stelle gerutscht. Sorry
Upss jetzt habe ich nen riesen Text wegen dir geschrieben :D Ich lösche dann das was mit dir zusammen hängt. 8) Alles gut Ach und an die Moderatoren..........super Leistung (mal wieder ) :roll:
Aber genau das ist ja auch der Punkt. Wir fangen von vorne an . Im Prinzip ist die 225/75 16 die "fast " richtige Reifen Grösse mit diesem Rollumfang für den Ducato 2006 bis 2020. Jetzt fährt der Herr Meier zum Dorf TÜV Prüfern ........ natürlich seit 20 Jahren befreundet und bei jedem Auto gibts keinen Probleme , mal ist der Bremsbelag etwas niedrig (aber Herbert das machst du dann noch selbst zu Hause ) ABER Klaro ...... Stempel drauf . Jetzt kommst du mit deinem Wohnmobil und sagst ..Klausi (natürlich darfst du den TÜV Prüfer duzen) Ich möchte anstatt 15 zoll 16..... Ja kein Thema.... Und ich möchte von 215 er auf 225 er ...... Ja auch kein Problem. Und ich möchte vom Querschnitt 70 auf 75 . Dann fällt dem TÜV Prüfer doch erstmal alles aus dem Gesicht. Du willst ein größeres Rad ? Du möchtest breitere Reifen ? Und dann noch der Querschnitt erhöhen ? Das geht nicht...... Und da hat der TÜV Prüfer komplett recht , dazu braucht es kein umrechner. Jetzt lässt man sowas auf sich sitzen ? Oder muss kontern.......und klar ...der TÜV prüfer weiss es nicht besser und sein verhalten ist auch richtig . Aber dann Brauch es halt jemand mit Hintergrund wissen . Nicht jeder TÜV Ingenieur weiss alles . Somit zeigt man mal andere COC Papiere von der gleichen Bauart und zeigt ihm das Beide Reifengrössen in dem COC aufgelistet ist . Dann erzählt man das mit 15 zoll man schon 10% drüber ist (was man darf ) und dann sieht das alles schon ganz anderst aus . Warum erlauben diese COC Papiere diese Differenz? Wusstest ihr eigentlich das es ein Extra Tuning TÜV gibt? ( also eine ganze TÜV Betriebs Stätte bei der es nur um Umbauten und Eintragungen geht) Normal müsste ich mich darum jetzt echt nicht kümmern .... Also wenn jemand ein COC Kopie von mir haben möchte wo beide Größen aufgelistet sind, darf er mich gerne anschreiben. Wenn jemand Probleme im Saarland hat ( darf er mich gerne anschreiben) Oben die Person erzählte auch das der TÜV Prüfer es nicht eintragen wollte und in der COC stand es aber drin? Vielleicht ist er auch bereit eine Kopie davon zu versenden. Normal hält man doch zusammen und versucht alles zu lösen.... Lg Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Hallo, habe einen Capron t345 ez 2012 mit 15 Zoll Stahl. Light. Anfrage bei Capron: 16 Zoll geht nicht. Bei Carsten Stäbler in Waghäusel schon. Ich wollte eh noch eine ZLF. Von daher Angebot eingeholt, Termin gemacht. Ergebnis, ZLF drin, Hinterachse um 240 kg aufgelastet. 16 Zoll Alu drauf mit 225er Gummis. Auflastung auf 385 kg wäre möglich, hab ich aber erstmal gelassen. War alles mit einer Tagesreise erledigt. Lediglich zu Hause noch einen Zulassungsdienst beauftragt, den ganzen Kram eintragen zu lassen. Fertig. Einen netten Tag in Speyer verbracht, keine Lauferei, kein Stress. LG Knuff Hallo Andreas und alle Mitleidenden dieses Themas, bin ganz neu in diesem Forum und Mich verfolgt dieses Problem auch schon eine geraume Zeit. Würde gerne auf 225/75 16 wechseln habe aber ebenfalls nur 215/70 15 Schmalspur im COC Papier stehen. Das Angebot mit der Kopie deines COC Papier's würde ich gerne annehmen und auch hier darüber berichten wenn es mit dem Eintrag in die Fahrzeugpapiere geklappt hat. Leider kann/darf ich Dich noch nicht anschreiben da ich ganz neu im Forum bin. Ps. Bin ebenfalls aus dem Saarland LG Sorry, hab im obigen Beitrag den falschen Namen geschrieben, meinte natürlich Torsten aus dem Saarland. Gruß Manfred
![]() ![]() ![]() ![]() Jeweils unter Nummer 52 zu erlesen Hoffe das kann man so gebrauchen. Ich kann aber am Montag auf der Arbeit mal abklären ob wir es eintragen können , dann kommst du halt zu mir . Hallo Torsten. Herzlichen Dank für deine Mühe. Ich komme auch sehr gern zu Dir. Leider darf ich hier noch keine Kurznachrichten schicken. Gruß Manfred Hallo an alle, ich bin auch gerade dabei meinen Ducato 250 Bj. 2008 von 15" auf 16" umzurüsten. Wäre es jemanden möglich mir evtl. eine Kopie einer Eintragung oder ein CoC mit der Bereifung 15" und 16" zukommen zu lassen? Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. Dirk Hallo Dirk, besorge Dir doch einfach Felgen die für Dein Auto zugelassen sind. Entsprechendes Gutachten liefern die Felgenhersteller incl. den dazu gehörigen Reifengrößen und gut is?!! Grüße Dirk Hallo Dirk, ich habe die original Fiat Alufelgen in 16" mit 225/75 R16 bekommen die halt auf den meisten Wohnmobilen zu finden sind. Deswegen leider weder Gutachten noch ABE. |
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