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Servus! Jetzt hat es meine Frau erwischt und sie musste in ein Krankenhaus. Auslandskrankenversicherung besteht. Hier meinr Erfahrung: Die Gültigkeitsdauer der Versicherung war voll ausgereizt. Aber jetzt begannen die Probleme: Die Versicherung wollte einen Reisenachweis, bzw einen Nachweis wann wir zu Hause losgefahren sind. Die Aussage unserer Kinder reichte nicht aus. Dann wollten sie den Nachweis, dass sie mit mir gereist ist, durch Vorlage von Anmeldescheine, was wir natürlich nicht hatten. Es war eine grössere Sache. Nach vielen Telefonaten fanden wir eine Lösung. Zum Glück habe ich mir vor der Abreise zwei Mautboxen besorgt und Rechnungsstellung per email vereinbart. Die Abrechnung von der Einreise wurde dann akzeptiert. Im Verlauf der Telefonate wurde z. B. auch gefragt, ob wir eventuell vor der Abreise beim Hausarzt waren Daher nun meine Empfehlung für alle: Geht vor Abreise noch mal zum Hausarzt, lasst euch was verschreiben, so dass der Arzt ein Datum angegeben kann. Beachtet die Gültigkeitsdauer der Versicherung. Notfalls kurz vor Ablauf der Frist für 2 Tage heimfliegen. Der Ire hat z. B. Flüge von Faro nach Frankfurt für 19,90 Euro angeboten. Selbst wenn es etwas teurer wäre wäre es immer noch billiger, als die Krankenhauskosten selbst zu zahlen. Bei uns wären es für eine Woche über 6.000 Euro gewesen. CU Wolf hallo raiwo, bisher habe ich mich immer an eine Aussage eines Versicherungsmenschen gehalten: im Streitfall (wenn es um die Zahl der maximal versicherten Tage handelt) will die Versicherung die Kontobewegungen sehen, also Visa und Maestro (oder wie die heißt). Unser Leben auf der Reise spielt sich noch weit mehr als zuhause mit diesen Karten ab, einkaufen, tanken, Restaurant (letztere Rechnungen bewahre ich traditionell einige Zeit auf, da sieht man ja Speisen für 2 Personen, ok könnte auch die Freundin sein :D ). Was meinst: damit müssten doch die Reisedaten beweisbar sein? Ausstellung Hausarztrezept ist ja nicht unbedingt ein Beweis für Abreisedatum (ich verstehe dies eigentlich nicht so recht). Hallo, ich denke, dass die Max Tage überprüft werden. Einige fahren mit der Reiseversicherung über 8Wochen ohne auf diese zu achten wieviel Tage diese gültig ist. Das mit dem Arztbesuch könnte man als Nachweis für den reisebeginn angeben. Genau so ist es. Ich habe auch nicht auf die Dauer geachtet und nur Glück gehabt,dass es am letzte Tag passiert ist. Tankquittungen wären auch gegangen, aber ich habe die nach Prüfung vernichtet. Was ich noch sagen wollte: Die hier niedergelassen Ärzte haben Gebühren, da legst di nieder. 1. Besuch von 60 bis 100 Euro u d jeder weitere 35 bis 40 Euro. Wolf
Dazu habe ich eine Frage: Ich habe eine Auslandskrankenversicherung beim ADAC abgeschlossen die ich einmal jährlich bezahle. Ist man damit nur eine bestimmte Anzahl an Tagen versichert? Oder das ganze Jahr? Vorher zum Arzt gehen wäre ich auch vorsichtig, nachher sagen die du warst vorher schon Krank und hättest nicht reisen dürfen :eek: Versicherungen sind wenn es ums zahlen geht nicht zimperlich.
Max. 45 Tage am Stück.. Oder hast Du eine Langzeitversicheurng?
Danke für deine Antwort. Eine Langzeitversicherung ist es bei einem jährlichen Beitrag von ca. 12 €uro sicherlich nicht. Habe mir darüber nie Gedanken gemacht und bin froh dass mich dieser Thread auf die Problematik aufmerksam gemacht hat War bis letztes Jahr auch beim ADAC versichert. Aufpassen auf Altersbeschränkung !! Wollten ab 66 Jahre einen wesentlich höheren Beitrag. Bin jetzt bei DEBEKA, keine Altersbeschränkung und versichert bis 70 Tage am Stück. Gruß Helmut Zu welchem Preis? Auch mit Aufschlag? oha. der adac. wir haben eine auslandskrankenversicherung bei der versicherung unseres vertrauens abgeschlossen, bei der bis jetzt alles super abläuft, wenn man sie braucht, vielleicht sollte man mal ein adac boykott ausrufen. der verein spart steuern wo er nur kann.
8 € im Jahr; für 70 Tage am Stück; ohne Altersbeschränkung kann man unter "Debeka Auslandskrankenversicherung" googeln Gruß Helmut
Hallo, der Preis ist sozusagen heiß. Wenn ich die Details von dieser zu meiner lese, kommt bei Debeka das Wort "einfach" vor. War schon wegen einem Skiunfall in Ö in einer Privatklinik, nach einer Stunde, keine OP, war ich 1200€ los. Wurde von meiner anstandslos bezahlt, meine Krankenversicherung beteiligt sich mit keinem Ct, da privat. :) Bei mir ist das aehnlich :) bin auch privat versichert, allerdings zahlt meine Beihilfe bei Auslandsaufenthalt im Urlaub nicht. Und daher brauche ich auch eine Auslands-KV, kostet bei meiner privaten Kasse DKV fuer 2 Personen 19,80 Euro pro jahr. Ist aber sehr wichtig. Gruss von der schoenen Mittelmosel Achim
Hallo Achim, wie lange darf bei deiner Versicherung eine Auslandsreise dauern ohne das der Versicherungsschutz erlischt? Das ist für mich essentiell. Denn mit den 45 Tagen beim ADAC komme ich unter Umständen nicht hin. :) Bei der DKV :) 8 Wochen pro Person und Jahr Gruss von der schoenen Mittelmosel Achim
Danke für deine Antwort. Leider sind 8 Wochen / Jahr für mich auch nicht der Hit. War in Spanien 9 Tage in einer Klinik. BEK hat prompt direkt mit der Klink abgerechnet. Da gibt es offenbar ziemliche Unterschiede. Ich bin auch Privat versichert und bekomme Beihilfe. Beide zahlen im Ausland die gleichen Beträge für Leistungen wie im Inland. Meine Auslandskkv zahlt das was darüber liegt. Das haben wir schon ein paar mal benötigt und mussten noch nichts drauf legen. Das ganze kostet 31Cent pro Erwachsenen im Monat und gilt für Reisen bis zu einem Jahr. Leider ist meine Private KV (PBeaKK) eine geschlossene Versicherung und nimmt niemand mehr auf. Gruß
Daher ist in diesen Fällen eine Ausl.krankenvers. dennoch wichtig, weil die Rückholung sehr teuer werden kann und diese nicht versichert ist. Ich bin wahrscheinlich (wegen ADAC Schutzbrief+Ausl.kr.Vers) doppelt versichert, aber bei den kleinen Beträgen ist es mir egal, einer zahlt die Rückholung sicher :D darauf wollte ich kurz hinweisen
Hallo WohnmobilKlaus, wärst du evtl. bereit uns zu verraten welche Versicherung das ist :) Gruß Mike Hallo Mike, das ist die Postbeamtenkrankenkasse PbeaKk. Eine mittlerweile geschlossene Krankenkasse, denn es gibt neuen Postbeamten mehr. Gruß Klaus
Moinsen, bei welcher Fakultät bist Du denn? Bei mir als Bundesbeamter: Die Beihilfe zahlt immer, weltweit! Zwar nur die Leistungen wie für GKV als wäre der Krankheitsfall in DE eingetreten, aber zahlt. Die zahlt sogar bei Wohnsitzverlegung ins Ausland! Eine Nichtleistung würde gegen das verbriefte Alimentationsprinzip verstoßen und wäre IMHO klagewürdig. Es ist genau so, wie WohnmobilKlaus schreibt. Eine AKV braucht man nur, um erhöhte Kosten aufzufangen, Bergung oder Rücktransport. Jenseits von Europa, um die Lücke bei der Beihilfe aufzufangen. Oder wer länger als 180 Tage im Ausland ist, jedenfalls bei meiner PKV. Sogar die GKV zahlt weltweit, aber auch hier, die Kosten für Bergung, Rücktransport und erhöhte Krankenkosten, die eine AKV sinnvoll machen. Und wie der TO bereits schrieb, die Daten müssen nachweisbar sein. Tankquittungen, Tickets etc. Grüße aus Louisiana vom Mikesch
Hallo, ist mir neu, dass die GKV Weltweit bezahlt.
Da ja durch meine Allerliebste betroffen, hab ich aus einem Infoblättchen ihrer Kasse. Das Prozedere ist allerdings nicht so einfach. Die zahlen natürlich nur die Minimalbeträge, wo z.B. in den USA ein Engpass eintreten kann, darum sollte man sich schon absichern. LG vom Mikesch Hallo, hab mal etwas rauskopiert aus dem Netz, denke dass auch andere Länder betroffen sind. "Keine deutsche Krankenversicherung, weder privat noch gesetzlich, übernimmt die Arztkosten in Down Under"
Sagt wer? Und mit welchen Quellen? Das wäre gerade bei dem Thema schon wichtig... Einer der Gründe, wieso ich das Tanken mit einer Kredit- oder EC-Karte bezahle ist übrigens, daß ich dann auf dem Kontoauszug (der ja nicht verlierbar ist) den Nachweis der Zahlung habe (wäre dann z. B. in einem Fall wie dem obigen hilfreich). Hallo Robert, gerne "https://www.work-and-travel-australien.org/deutsche-krankenversicherung/" und dort kann man auch einiges nachlesen "https://www.krankenkassen.de/ausland/Leistungen-bei-Aufenthalt-im.../ausland/
Das ist richtig zitiert, aber aus dem Zusammenhang gerissen. Bei dem Beitrag aus dem das Zitat stammt ist von der normalen (Gesetzlichen) Krankenversicherung die Rede. Hier, in diesem Treat handelt es sich, wie die Überschrift auch sagt, um Auslandskrankenversicherungen. Nur zur Info, Gruß Andreas |
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