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An alle mit eingebauten Gastankflaschen bestückten WoMo 1, 2, 3, 4, 5


Scout am 22 Apr 2019 21:36:19

ManfredK hat geschrieben:Gibt es eine Quelle für die Vorschrift? (GGVS/ADR??)
Oder sind nur die Grundsätze der allgemeinen Ladungssicherung maßgeblich? (§§22,23 StVO und §§30,31 StVZO)

Für die Flaschen im Gaskasten gelten nicht die Transportregeln nach der Gefahrgutverordnung.
Gasflaschen sind in Fahrzeugen für Wohn- und Aufenthaltszwecke wie Campinganhänger bzw. Campingfahrzeuge mit Ausrüstung gemäß DIN EN 1949 nach 1.1.3.2 ADR von diesen Gefahrgutvorschriften befreit.
Zitat
1.1.3.2 Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen
Die Vorschriften des ADR gelten nicht für die Beförderung von:
e) Gasen in besonderen Einrichtungen von Fahrzeugen, die für den Betrieb dieser besonderen Einrichtungen während der Beförderung erforderlich sind (Kühlapparate, Fischbehälter, Heizapparate, usw.) sowie Ersatzgefäße solcher Einrichtungen und ungereinigte leere Tauschgefäße, die in derselben Beförderungseinheit befördert werden
.

Dazu gehört die Gasanlage der Campingfahrzeuge.
Die Installation der Gasanlage ist in der DIN EN 1949 geregelt.
Und darin steht zur Befestigung der Flaschen
5.4 Anforderungen an die Konstruktion von Flaschenaufstellräumen
Flaschenaufstellräume müssen so gebaut werden, dass:

d) es möglich ist, jede Flaschensicherungsvorrichtung zu öffnen und zu schließen, ohne dass Werkzeug verwendet werden muss


Die Mindermengenregelung betrifft den Transport von Privatpersonen. Hier gelten andere Regeln.

Gruß
Scout

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proff56 am 23 Apr 2019 08:44:15

Irgendwie erscheint mir das Reden über "erlaubt, berechtigt, verboten" hier ein wenig konfus.

Grundlage für das, was vorgeschrieben oder verboten ist, steht in Gesetzen - die wiederum haben ebenfalls spezifische Bereiche, für die sie gültig sind. Das können nationale, örtliche oder z.B. auch betriebsmäßige sein. Beispielsweise verstehe ich darunter: Die ADR (wie auch die ADN) ist für Europa ein internationales Abkommen, während die Gefahrgutverordnung "GGV" national in BRD gilt und noch weiter unterschieden wird für verschieden Bereiche gilt wie z.B. Straße oder Seefahrt. Die GGV unterscheidet darüber hinaus betriebsmäßige Bereiche wie Privat oder Gewerbe. In der GGV stehen also Gesetze bzw. Vorschriften, welche von einer Gesetzgebungskompetenz erlassen wurden. Der Vollständigkeitshalber sei genannt, das auch die Berufsgenossenschaften (BG) Gesetze erlassen darf, wie die UVV (Unfallverhütungsvorschriften). Das ist für unsere Diskussion aber irrelevant, da die BG ausschließlich für den gewerblichen Bereich zuständig ist.

In unserer Diskussion werden viele DIN/Normen genannt - das sind keine Gesetze sondern gehören vielmehr zu Vereinbarungen, welche Grundlagen bilden können. Zum einen beispielsweise in Verträgen, wie etwas gehandhabt werden soll und zum anderen können sie masstab sein für "anerkannte Regeln der Technik". Letzteres wurde hier auch schon erwähnt - aber m.E. häufig ohne ausreichende Konkretisierung. Mein Beispiel - worin ich mich fachlich besser auskenne: Im Elektrobereich gilt die VDE (als DIN/Norm), sie ist aber kein Gesetz. Sie erhält lediglich Gesetzescharakter, weil die Durchführungsverordnungen des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festlegen, dass bei der Unterhaltung von Elektroanlagen die allgemein anerkannten Regeln der Technik („Stand der Technik“) zu beachten sind. Und in §49 des EnWG wird vermutet, dass diese eingehalten werden, wenn bei elektrischen Anlagen die DIN-VDE-Vorschriften befolgt wurden. Fazit: Man kann auch ohne konsequente Einhaltung der DIN VDE eine Vorschrift (Gesetz) einhalten und vor Gericht Recht zugesprochen bekommen - das benötigt aber viel Kompetenz und Überzeugungsarbeit. Doch beachte: Andere weitere Din/Normen, wie z.B. DIN 18015 oder die TAB, die ihre Gültigkeit normalerweise immer erst durch vertragliche Vereinbarung erlangen, sind i.d. Regel keine anerkannte Regeln der Technik, wenn es um Vorschriften geht.

Ich frage mich nun: Wo (vermutlich ausschließlich in der STVO?) ist gesetzlich geregelt, was betreffend der Gasanlage geprüft werden muss. Wir sollten dabei auch strikt unterscheiden, ob es sich um eine "Vereinbarung" handelt. Z.B.: Wenn ein Campingplatz die Gasprüfung verlangt, ist das keine gesetzliche Grundlage, sondern ein Recht des Betreibers dies zu erwarten zu dürfen, weil wir mit ihm einen Vertrag eingehen wollen.

pocas am 14 Sep 2019 21:09:40

Hochwaelder hat geschrieben:Hallo ,
ich würde gerne unserem Mitglied "TrendFahrer" eine Positive Bewertung für seinen Beitrag bzw den Hinweis geben!
Leider darf ich es noch nicht. Habe selbst noch keine 10 plus Bewertungen.
Kann bitte jemand anders diese in für mich machen ?
Bitte

Danke

Hallo,
genau das gleiche Problem habe ich auch oft bei solchen Beiträgen.
Ich darf nicht, weil ich noch keine 10 positiven selbst bekommen habe.
Ist da nicht was komisch?

Gruß

Anzeige vom Forum


pocas am 14 Sep 2019 21:30:59

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.




Hallo,
kann jemand für mich diesen zitierten Beitrag positiv bewerten. Ich darf leider nicht. Hab noch keine 10 positiven.
Danke.

Gruß aus Bayern

weth am 19 Dez 2020 11:50:19

bernie8 hat geschrieben:Dann erklär mir aber mal warum diese "Sicherheitsregeln" beim Betanken des Antriebstanks für den Motor gelten und Sinn machen
und beim Betanken von Flaschen (Edit: mit selbstgebastelten Anschlüssen) nicht gelten. Ist das Betanken von Flaschen denn ungefährlicher ?

Aber gern, falls ein Fahrzeug welches flüssiggasbetrieben ist, einen Unfall hat und der Motor ist ja mit dem Tank durch die (feste Rohrverbindung) verbunden, kann es zur Explosion und Brand kommen. Genau deshalb machen die Regeln mit 20 g, fest Rohrvebindung etc.
für flüssiggasbetriebene Fahrzeuge Sinn!
Keinen Sinn macht es , eine Tankgasflasche mit Befüllstop ( die haben k e i n e selbstgebastelten Anschlüsse!!) im Gaskasten anders zu behandeln als eine übliche Gasflasche, was aber auf Betreiben der Gasbefülllobby bisher mit Verweis auf (nicht einschlägige!!) Paragraphen gemacht wurde und nun unterbunden ist, zumindest bis 2021.

Wuidsau am 19 Dez 2020 17:04:30

Ja, der Gasverein generiert Einnahmen durch bestimmte Gebühren die bei jeder ausgegebenen Flasche kassiert werden.
Das kann über den gesamten Gültigkeitszeitraum gesehen zu beträchtlichen Einnahmen führen.
Um dies zu sichern, wurde die Vorschrift für Tankflaschen generiert, so daß eine Umrüstung unwirtschaftlich wird.

Baut man die TF wie jede Gasflasche ein, gibt es auch keine Probleme, höchstens bei Korinthenkaxxern.
Deswegen keine Befüllschläuche angeschlossen lassen und unbenutzte Zugänge immer mit Blindkappen sichern.

andwein am 20 Dez 2020 12:26:02

Wuidsau hat geschrieben:Ja, der Gasverein generiert Einnahmen durch bestimmte Gebühren die bei jeder ausgegebenen Flasche kassiert werden.

Hast du darüber Belege bzw. eine Dokumentation und betrifft das Leerflaschen oder die Füllung????
Fragend, Andreas

Wuidsau am 20 Dez 2020 13:34:13

Servus,
Schon mal was von Abmahnanwälten gehört?

Das Glühlampenkartell konnte auch angeblich nie nachgewiesen werden (Lebensdauerbegrenzung der Glüh-/LED Lampen.

Es gibt kritische Diskussionen im Netz hierfür. Schau Dir dazu auch mal die Rechnung an wenn Du Flaschen tauschst.
MfG Charly

andwein am 20 Dez 2020 14:24:09

Wuidsau hat geschrieben:Servus, Schon mal was von Abmahnanwälten gehört? MfG Charly

Du hast halt eine Behauptung aufgestellt und ich habe nach der Grundlage gefragt.
Wenn du diese Grundlagen aufgrund meiner Frage hier mit Link anführts kann dich ein Abmahnanwalt belangen.
Und bei meinen leer gegen voll Rechnungen steht nur Gasfüllung und MwSt, sorry
Gruß Andreas

proff56 am 21 Dez 2020 14:23:25

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.


Auch ich würde gerne eine "stichfeste" Informationsquelle bzw. schriftlichen Nachweis für solche öffentlichen Behauptung sehen.

Solche Aussagen halte ich für mehr als grenzwertig, denn sie erzeugen unterschwellig falsche Meinungen.
Da wünsche ich mir, bei solchen Aktionen könnten Abwahnanwälte sich sogar beliebt machen .... :oops:

Wuidsau am 21 Dez 2020 20:13:56

Tja, die Gebühr ist in den Gaspreis eingepreist. Nicht in den Flaschenpark oder die Herstellerkosten der Flaschen des jeweiligen Anbieters.
Das wäre transparenter und günstiger für den Endkunden.

Wenn nun der Dachdecker beim Arbeiten 10 Flaschen pro Tag leer fährt, und 3 Tage arbeitet, zahlt der Endkunde 30x die Gebühr.
Ich habe nix dagegen, reale Kosten zu ersetzen.
Da liegt der Hund begraben!

MfG Charly

andwein am 22 Dez 2020 11:16:15

Wuidsau hat geschrieben:Tja, die Gebühr ist in den Gaspreis eingepreist. da liegt der Hund begraben! MfG Charly

Sorry jetzt mal genauer:
In den Gaspreis der Raffinerie? in den Gaspreis des Großhändlers? oder in den Gaspreis des Lieferanten??????
Ich beziehe mein Heizgas Propan nach DIN 51622 von Lechgas und habe dort mal Auskünfte eingeholt. Das Heizgas ist ein steuerbegünstigtes Erzeugnis und darf nicht als Kraftstoff verwendet werden. Der Nettopreis der letzten Lieferung betrug 0,31 € pro Liter. Mein Gaspreis setzt sich zusammen aus
-Abgabepreis Raffinerie
-Marge Lieferant Lechgas
-Abgabe erneuerbare Energie
-Abgabe CO2 ab 2021
-MwSt
Der "Gasverein" DVWG" ist wie du schon sagtest ein Verein und generiert seine Einnahmen aus Mitgliederbeiträgen, Prüfungen, Kursen und Publikationen. Er kassiert keine Verwertungsrechte ala Gema, VGWort oder Bild.
Nur fragend aufgrund deiner Aussage, Gruß Andreas

ManfredK am 22 Dez 2020 12:22:54

Viele/die meisten/alle (?) Unternehmen der Gasbranche dürften Mitglied im DVGW sein und deswegen die entsprechenden Mitgliedbeiträge nach Satzung ( --> Link ) entrichten. Da das ganze dann am Ende Betriebsausgaben sind, wird das natürlich auf die Abgabepreise umgelegt. Auf einer Rechnung erscheinen diese Betriebsausgaben natürlich nicht, genauso wenig wie z.B. Personalkosten. Eine konkrete "Gasflaschengebühr" ist aus der Satzung aber nicht ableitbar. Ich habe aber auch nicht die Tochterunternehmen des DVGW näher angeschaut.

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