Die EU plant eine Änderung im Fahrerlaubnisrecht. In Zukunft soll man mit Klasse B auch Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, jedoch weniger als 4250 kg für die Güterbeförderung und ohne Anhänger fahren dürfen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Fahrer seit mindestens 2 Jahren Inhaber der FE-Klasse B ist und die 3500 kg überschreitende Masse ausschließlich dem zusätzlichen Gewicht des Antriebssystems gegenüber dem Antriebssystem eines Fahrzeugs mit denselben Abmessungen, das mit einem herkömmlichen Verbrennungsmotor mit Fremd- oder Selbstzündung ausgestattet ist, geschuldet ist und sofern die Ladekapazität gegenüber diesem Fahrzeug nicht erhöht ist.
Die geplante Änderung soll wohl die Elektromobilität fördern und wird wahrscheinlich für Wohnmobile zunächst eher nicht in Frage kommen, es sei denn, die Hersteller reagieren auf die Änderung und bieten irgendwann auch mal Womos mit Elektromotoren an. Noch ist die Gesetzesänderung nicht in Kraft und es wird vielleicht auch noch etwas Zeit vergehen, bis sich die EU-Staaten auf die geplante Änderung einigen können.

