das ist eine nachvollziehbare Erklärung
Günter
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das ist eine nachvollziehbare Erklärung Günter Wenn man mit >3,5t Womo fotoscheu ist und trotzdem gerne mal schneller als erlaubt unterwegs sein will, dann sollte man vermeiden schneller als die Lkws zu fahren. Die wissen, wo die Fotos gemacht werden. Ich war in diesem Jahr mal viel auf deutschen Autobahnen und Bundesstrassen von ganz im Norden bis zum Südende unterwegs. Dabei ist mir aufgefallen, dass man mit GPS-100kmh oft nicht mehr an den Lkw-Kolonnen auf den Autobahnen vorbeikommt. Auf den Bundesstrassen sind recht viele 40ter locker mit GPS 80km+ unterwegs. Pauschal könnte man meinen: je nördlicher, desto schnell. Bisher fuhren die Trucks meist recht exakt 89 und 69kmh. Hallo woslomo, ich habe meine Untat am Sonntag begangen, und war mit 86 km/h nach Toleranzabzug gemessen worden. Ich hatte den Sonntag als Reisetag genommen, weil dann keine, oder sehr wenige LKW unterwegs sind. Gruß Detlef So, jetzt wird der Hund in der Pfanne verrückt. Dies ist die Antort auf meinen Widerspruch: Sehr geehrter Herr xxxxxxxx, bezugnehmend auf Ihre Email vom 05.11.2019 möchte ich Ihnen mitteilen, dass für Wohnmobile mit einem Gewicht über 3,5 – 7 t eine Richtgeschwindigkeit von 80 km/h gilt. Für Ihre vorgebrachten Argumente habe ich Verständnis, vermag das Verfahren jedoch aus oben genannten rechtlichen Gründen nicht einzustellen. Ich biete Ihnen erneut an, das gegen Sie festgesetzte Verwarngeld in Höhe von 25,00 € innerhalb 1 Woche einzuzahlen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Nicht nur, dass mein Name falsch geschrieben wurde, es wird auch mit dem Begriff der Richtgeschwindigkeit argumentiert, der hier überhaupt nichts zu suchen hat. Die Höchstgeschwindigkeit war auf diesem Autobahnabschnitt auf 100 km/h begrent. GPS zeigte 95, in der Verwarnung war eine festgestellte Geschwindigkeit von 92 nach Abzug der Toleranzen genannt. Weiterhin wird der Gewichtsbereich für die betreffenden Wohnmobile falsch angegeben. Mit keinem Punkt wird auf die von mir angeführte 12. Ausnahmeverordnung zur StVO und das Argument, dass dieses Fahrzeug ein Wohnmobil und kein LKW ist, eingegangen. Nochmal schreiben oder gleich RA? Gruß Günter Gleich zum Anwalt. Greif zum Telefon und rufe da an. Eigentlich musst Du auf dem Bussgeldbescheid warten, erst gegen den kannst Du oder Dein RA Einspruch einlegen. Wobei der BG eigentlich erst dann erstellt werden darf, wenn Deine Fahrereigenschaft feststeht. D.h. in dem Falle müsstest Du das Beiblatt zum Verwarnungsgeldangebot ausfüllen, sofern Du nicht als Halter und Fahrer angeschrieben wurdest. Wenn die sich auf "rechtliche Gründe" beziehen die vom Grunde her falsch sind, werden die sich am Telefon auch nicht überzeugen lassen. Da bedarf es jemanden der denen den rechtlichen Hintergrund mal erklärt. Entweder ein Advokat oder evtl. der Leiter der betreffenden Dienststelle. Nebenbei erfolgt bei unter 100km/h ein Toleranzabzug von 3 km/h. So dass die gemessene Geschwindigkeit mit der Geschwindigkeit lt. GPS (95 km/h) übereinstimmt. Über 100 km/h sind es dann nicht 3 km/h sondern 3 % Toleranzabzug, sofern ich das noch weiß.
Eben, deswegen den Herrn anrufen..... Noch ein paar Infos zum Weiterdiskutieren - es ist kein Bußgeldbescheid, sondern eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld (€ 25), - anrufen kann man die Stelle garnicht. Unter der angegebenen Durchwahl kommt eine Bandansage, dass Anrufe zu Verfahren nicht möglich seien, sondern dies per email, Brief oder Fax geschehen soll, und - es ist eine Dame und kein Herr (das ist die unwesentlichste Info :D ). Ich glaube, die haben Jahresendrallye, weil sie ihr Soll noch nicht erfüllt haben. Anders kann ich es mir nicht erklären. Günter Dann schreib den Dienststellenleiter an. Da sitzt wahrscheinlich jemand in Unkenntnis der Rechtslage. PS: Und wenn die wirklich noch ihr Soll erfüllen müßten, dann machen die eher ein paar Kontrollen auf der Straße mehr, als das die zu solchen Mitteln greifen würden. Macht denen doch auch nur unnütze Arbeit. Warte auf den Bußgeldbescheid und lege Widerspruch ein, wenn Du dann vor dem Richter stehst und Ihm das ganz schilderst will er das Verfahren einstellen, obwohl Du eigentlich freigesprochen werden müßtest, ob Du ihm das sagst liegt an Dir, denn dann steht Dir auch noch eine Entschädigung wegen Deiner Aufwendungen zu. Update ADAC Anwalt und eigene RSV eingeschaltet. Heute kam ein Schreiben der Bussgeldstelle: "....das gegen Sie wegen der Handlung am... in... als Führer des LKW...- eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren wird.......eingestellt" Für mich unfassbar. Da blitzen sie ein 5-to-Womo auf der AB mit einer allgemeinen Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h mit 95, daraus wird 92 und ein Bussgeld von € 25, weil dieses Gefährt von ihnen als LKW eingestuft wurde, der nur 80 fahren darf und somit zu schnell war. Ohne auf die Argumente in meinem Widerspruch einzugehen, sie ignorieren erstmal sowohl das "Wohnmobil" als auch die darauf bezogene 12. Änderung der STVO (max 100 km/h über 3.5 to bis 7.5 to) halten sie am Bussgeldbescheid fest mit der Feststellung, dass "...für Wohnmobile zwischen 3,5 to und 7 (!) to eine Richtgeschwindigkeit von 80 gelte"... Jetzt kommt die Einstellung des Verfahrens, und sie können anscheinend immer noch nicht zugeben, dass sie unrecht hatten, weil, wie oben angeführt, sie mich als Führer eines LKW bezeichnen. Wenn ich das wäre, dann bestände der Bussgeldbescheid zu Recht und sie begingen Rechtsbeugung. Und das alles wegen € 25 und der Uneinsichtigkeit der Agierenden. Herr, lass Hirn regnen. 6x so geblitzt worden, 5x nix nachgekommen, aber Rheinland-Pfalz weiss es besser. LG Günter |
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