Helmchen hat geschrieben:
Habe ich aus dem "2. Fall" so entnommen.
Was ist der "2. Fall"?
Was ist der "2. Fall"?
ja, das geht. Ich hatte vor vielen Jahren so einen Fall. Als ich nach einem Umzug das Fahrzeug ummelden wollte, stellte ich fest, dass ich den Brief nicht mehr fand. Den Schein hatte ich noch. Ich musste eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben und 20,-DM bezahlen und bekam eine Zweitschrift des Briefes. Ob es auch so einfach gegangen wäre, wenn mein Name nicht im Schein eingetragen gewesen wäre, weis ich nicht. Gruß Gerald
Das heißt aber, OHNE Brief wär´s nicht umzumelden gewesen ! Erst neuer Brief erstellen, dann ummelden. Ganz OHNE geht´s imho nicht. Außerdem hattest Du ja schon eine Zulassung auf Dich (lt Schein), das ist schon mal ein strenges Indiz .. :) Na ja, ist aber auch egal. Offensichtlich kommen die Diebe/Unterschlager ja auch an Blanko-Fahrzeugbriefe ran, siehe der Diebstahl aus dem Strassenverkehrsamt in Mülheim. Oder eben ein Schrottfahrzeug als Spender... bis denn, Uwe Die Kontrollen sind aber auch lasch geworden. Als ich in den 70ern mein erstes Auto auf mich zulassen wollte, musste man das Fahrzeug dabei haben und der Sachbearbeiter auf der Zulassungsstelle bequemte sich mit nach draussen und kontrollierte die FG-Nummer. Ich meine mich zu erinnern, dass er eine spezielle Lampe hatte, die Manipulationen sichtbar gemacht hätte. In Berlin sind vor wenigen Jahren über tausend leere Briefe gestohlen worden, die müssen vertan werden :ironie:
Den meinte ich mit "2. Fall". |
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