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Tatbestand Wohnmobil unterschlagen 1, 2


pipo am 01 Feb 2019 09:21:41

Helmchen hat geschrieben:
Habe ich aus dem "2. Fall" so entnommen.

Was ist der "2. Fall"?

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geralds am 01 Feb 2019 11:28:48

Helmchen hat geschrieben:Frage: Kann man ein Fahrzeug ohne Brief überhaupt ummelden?

Habe ich aus dem "2. Fall" so entnommen.


ja, das geht. Ich hatte vor vielen Jahren so einen Fall. Als ich nach einem Umzug das Fahrzeug ummelden wollte, stellte ich fest, dass ich den Brief nicht mehr fand. Den Schein hatte ich noch. Ich musste eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben und 20,-DM bezahlen und bekam eine Zweitschrift des Briefes. Ob es auch so einfach gegangen wäre, wenn mein Name nicht im Schein eingetragen gewesen wäre, weis ich nicht.

Gruß Gerald

Lancelot am 01 Feb 2019 11:32:48

geralds hat geschrieben: ... und bekam eine Zweitschrift des Briefes.

Das heißt aber, OHNE Brief wär´s nicht umzumelden gewesen ! Erst neuer Brief erstellen, dann ummelden.
Ganz OHNE geht´s imho nicht.

Außerdem hattest Du ja schon eine Zulassung auf Dich (lt Schein), das ist schon mal ein strenges Indiz .. :)

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Tinduck am 01 Feb 2019 12:30:58

Na ja, ist aber auch egal. Offensichtlich kommen die Diebe/Unterschlager ja auch an Blanko-Fahrzeugbriefe ran, siehe der Diebstahl aus dem Strassenverkehrsamt in Mülheim. Oder eben ein Schrottfahrzeug als Spender...

bis denn,

Uwe

Gast am 01 Feb 2019 12:54:54

Die Kontrollen sind aber auch lasch geworden. Als ich in den 70ern mein erstes Auto auf mich zulassen wollte, musste man das Fahrzeug dabei haben und der Sachbearbeiter auf der Zulassungsstelle bequemte sich mit nach draussen und kontrollierte die FG-Nummer. Ich meine mich zu erinnern, dass er eine spezielle Lampe hatte, die Manipulationen sichtbar gemacht hätte.

Bergbewohner1 am 01 Feb 2019 19:08:00

In Berlin sind vor wenigen Jahren über tausend leere Briefe gestohlen worden,
die müssen vertan werden :ironie:

Helmchen am 06 Feb 2019 10:50:57

Bergbewohner1 hat geschrieben:Nächster Fall, sein unterschlagenes WoMo wollte er abmelden, ging nicht, da der neue Besitzer in Regensburg es auf seinen Namen bereits angemeldet hatte.
Der private Vermieter verlor den Prozeß, er mußte sogar den original Brief heraus geben und nun noch einige Jahre die Raten ohne Fahrzeug abstottern.



Den meinte ich mit "2. Fall".

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