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habe diese Woche für mein Womo >3,5to zum letzten Mal für 2 Jahre TÜV bekommen. Bei der nächsten Untersuchung im Oktober 2020 muss ich meinen Hymer B 680 dann jährlich dem TÜV vorführen. Diesbezüglich habe ich mir Gedanken gemacht, und ich finde es ungerecht, dass ein Womo mit Saisonkennzeichen (3-10) dann nach nur 8 Monaten Nutzung wieder zum TÜV muss. Hier sollte die Gemeinschaft der Wohnmobilnutzer mal beim Verkehrsminister vorstellig werden. Es gibt nämlich keinen Grund Wohnmobile mit gewerblichen Fuhrpark in einen Topf zu werfen. Die einen fahren schnell mal 100.000 Kilometer im Jahr und die anderen durchschnittlich vielleicht 8.000 km. Auch musste ich feststellen, dass nach der letzten HU erstmalig eine physische Kontrolle der Abgase durchgeführt wurde. Die drei Prüfintervalle waren i.O., aber die Art und Weise, wie diese Kontrolle stattfand, hat mich schon erzürnt, das war nicht in Ordnung! Ich habe mir extra ein neues Wohnmobil gekauft, damit ich durch schonendes Einfahren des Motors und pfleglicher Behandlung den Verschleiß des Fahrzeugs in Grenzen halte. Was bei dieser Abgasprüfung jedoch stattfand ist eine Provokation. Der Motor OM642 mit Maximaldrehzahl von 3900/U pro Min wurde im Leerlauf auf 4250 Umdrehungen in drei Prüfgängen hochgejubelt. Das hörte sich so an, als ob die Ventile im nächsten Moment durch den Zylinderkopfdeckel schlagen. Dass dies nun wieder möglich ist, nachdem dieses Prüfverfahren wegen der vielen Motorschäden erst 2006 abgeschafft wurde, ist ein Skandal. Was ist da los? Verkehrsminister Dobrinth hat dieser Forderung der Prüforganisationen kurz vor der letzten Wahl stattgegeben. Leiden diese Herren etwa an Amnesie, oder geht es den Prüforganisationen nur darum, im Zuge des VW Diesel Affaire, Kasse zu machen. Hat denn der Kunde hierbei manipuliert, oder waren es die Hersteller? Und wieder einmal ist festzustellen, dass sich konsequente Lobbyarbeit in Berlin dazu führt .... "na was denn" ... den Bürger zu schröpfen, bei jeder Gelegenheit! Daran sollte man auch denken, wenn man das nächste Mal vor der Wahlurne steht. .... wenn Du jetzt noch den Stundenlohn "Deiner" HU-Prüfung ausrechnest! :cry: ;-) Die wollen alle nur unser Bestes....... Hallo mikano, Du solltest zuallerst an die armen Prüfgesellschaften mit deren unterbezahlten Prüf-Ingenieuren denken und nicht so sehr an Deinen persönlichen Vorteil... Es steht dir doch frei die AU bei einer Werkstatt deiner Wahl zu machen die den Motor nicht so hochjubelt. Meine Werkstatt macht es nicht. Möchte nur nicht mehr öffentlich dazu sagen.
habe mich bei Mercedes in Mainz erkundigt. Dort wird auch mit dieser Extremdrehzahl geprüft, ist normiert. Ein Meister hat mir aber geräten zur Prüfung mit warm gefahrenen Motor mind. 30 km zu kommen. Dann dauert es eben was länger, bis er die "Beine" durchstreckt. Suche dir einen Prüfer, der dies nicht tut. An Politiker schreiben und hoffen es tut sich was, kannst auch gleich an den lieben Gott schreiben. Da wirst du wahrscheinlich eher erhört .
Bei der HU wird ja nicht nach Kilometer, sondern nach ein geprüft. Einige Sachen gehen auch nicht unbedingt vom Fahren sondern einfach vom alter her kaputt. Ich kann da nichts ungerechtes dran finden. Fahre selbst einen älteren 4,5 Tonner. Ich lasse meine Inspektion alle 14 Monate mit der HU zusammen in meiner Werkstatt machen. So strecke ich den Zeitraum das ganze legal etwas in die Länge. Bisher war es ja so geregelt, dass bei Fahrzeugen ab, ich meine, 2006 die AU nicht von der Endrohrmessung abhängig war sondern nur der Fehlerspeicher auf Fehler bezüglich Verschlechterung der Abgaswerte ausgelesen wurde. Dank Dieselgate und vieler "Experten" die an ihren Fahrzeugen Manipulationen wie der Entfernung des Partikelfilters, Stilllegung des AGR-Ventils, Umcodierung der Steuergeräte, etc. durchgeführt haben, ist die Endrohrmessung mit allen ihren Konsequenzen (Hochdrehen des Motors, etc.) nun seit 01.01.2018 wieder für alle Fahrzeuge bei einer korrekt durchgeführten ASU verpflichtend. OT: :arrow: kapewo Warum hast du "Experten" abwertend in Anführungszeichen geschrieben? Wenn du mit einem modernen Motor nach Südamerika (Pässe über 5000m) oder Asien (Schwefel im Diesel mit über 5000ppm) fahren möchtest, wo überall auch die Adblue-Versorgung sehr schwierig ist, dann musst du manipulieren. Ob du willst oder nicht - und man ist dann auch kein "Experte" in Anführungszeichen. Habe die Ehre Gogolo Das dürften wohl nur eine sehr übersichtliche Anzahl von Fahrzeugen sein bei denen das aus dem Grund gemacht wird. Der Hauptgrund warum sowas auscodiert und ausgebaut wird ist wohl das der Mist kaputt geht. Ja, Peter, genau so ist es. Der Grund warum die Endrohrmessung wieder eingeführt wurde liegt sicher nicht an den sog. "Experten". Habe die Ehre Gogolo Es geht mir hier nicht um nur Wohnmobile sondern um alle Fahrzeuge die in unserem Land unter unserer Gestzgebung einer AU unterliegen. Schuld an der geänderten Verfahrensweise ist hauptsächlich Dieselgate. Zudem möchte ich nicht wissen wie viele Fahrzeuge (wieder allgemein) mit erloschen er ABE hier herum fahren, weil "Experten" den Partikelfilter ausgebaut haben, das AGR-V stillgelegt oder die Software verändert haben. Ausbaden darf es nun jeder bei der nächsten AU. Außerdem ist die Haltbarkeit der Baugruppen auch vom Gebrauch abhängig. Wer sein Fahrzeug immer nur im Spritsparmodus bewegt darf sich nicht wundern, dass das AGR-V irgendwann verkokt. Schließlich wird es meist nur im Teillastbereich angesteuert. Der Partikelfilter braucht um zu regenerieren einem betriebswarmen Motor über längere Zeit. Harnstoff wird bei den Motoren neuester Abgasnorm erst nach dem Partikelfilter eingesetzt. Es ist richtig, dass bei leerem Harnstofftank der Motor in den Notlauf geht. Dafür gibt es aber, falls einem im Ausland kein Harnstoff zur Verfügung steht, einen OBD-Dongel der der Motorsteuerung vorgaukeln es sei Harnstoff im Tank. Die Dinger werden vielfach von ausländischen Spediteure eingesetzt, damit man keinen Harnstoff tanken muss. Aber, Peter, das sind doch alles bekannte Dinge, die Du da aufzählst. Und auch genau die Gründe, warum zur alten Messmethode zurück gekehrt worden ist. Wo also liegt Dein Problem? Axel, falls Du mich meinst, ich habe kein Problem damit. Meine Erläuterungen dienten nur der Beantwortung der Eingangsfrage warum das AU-Verfahren geändert wurde und nun die Motoren wieder hochgejubelt werden. Sorry, Peter, da hatte ich etwas "missgelesen" :oops: Ich meinte natürlich auch den "mikeno". Alles gut Axel. :wink: Oktober 2017 wurde mir erklärt, dass vom Prüfer (Tüv Nord) zwingend eine Auslesung über OBD-Stecker gemacht werden muss! Jetzt im Mai 2019 wurde keine Auslesung (HanseTüv) über OBD gemacht. Was bringt dem Tüver diese Auslesung, ist die nun vorgeschrieben oder nicht? Beim Tüv wollte ich keine schlafenden Hunde wecken und deswegen die Frage dort nicht gestellt.
Das ist doch eigentlich ein Widerspruch in sich. Wenn ich gemütlich mit 100 über die BAB zuckele ist das AGR Ventil lt. OBD geschlossen. Es kann also auch nicht verkoken. Dabei habe ich um die 2300 Umdrehungen (der Motor auch :D ). Die Filterregeneration benötigt über 2000 Umdrehungen. Multiecuscan sagt, das mein AGR eigentlich nur beim Beschleunigen in Stadt und Land öffnet. Beim moderaten Beschleunigungen auf der Bahn tut sich nix aufgrund der Motorlast. Die Anzahl der initiierten Filterreinigungen steht auf 0 und das bei 52 tkm. Ist eigentlich ganz einfach. Es muss sich nur ein Richter finden, der entscheidet, dass der bei der AU geschrottete Motor von der Prüforganisation bezahlt werden muss. Dann ändern die ihr Verfahren ganz schnell wieder. Ist sowieso Kappes, ein Motor unter Last hat ein komplett anderes Abgasverhalten als einer, der im Leerlauf hochgejubelt wird. Was die damit prüfen wollen, keine Ahnung. Sinnvoller wäre, auf dem Rollenprüfstand unter Last zu testen. bis denn, Uwe
Das hat das Handwerk bzw. die Kfz-Innungen verhindert.
Warscheinlich weil sich nicht jeder einen Rollenprüfstand leisten kann,oder will :roll: Das könnte auch schnell zu Unmut bei der Kundschaft führen, es gibt durchaus Firmen die Leistungsprüfstände betreiben . Aber welcher Autofahrer will dafür schon die Kosten tragen ? 80- 100 € für eine solche Prüfung sind schnell für den Prüfstand aufzuwenden . Ich höre jetzt schon den Aufschrei im Kassenraum wenn der Rechnungsbetrag für den TüV Bapper die 200€ Grenze ankratzt. :cry: :cry:
Kommt drauf an wie alt dein Fahrzeug ist. Das AGR ist eigentlich fast ständig teilweise geöffnet außer beim beschleunigen oder Vollast. Also nicht zu wie du schreibst Der Filter wird je nach Fahrweise ca. alle 300- 400km freigebrannt. Wenn das bei dir auf null steht ist das Ding schon lange dicht. Irgendwas stimmt mit deiner Software nicht. :wink: Genau. Eine Abgasrückführung findet immer nur im Teillastbereich statt. Hier läuft der Motor besonders mager. Im Kaltstart und im Warmlauf sowie unter Volllast (z.B. beim Beschleunigen und höheren Drehzahlen) ist die Abgasrückführung kontraproduktiv, da wegen des dadurch erzeugten Luftmangels Schwarzrauch entsteht und die Leistung einbrechen würde. Moin, Moin Wieviele Motoren sind denn bei der AU denn schon "hoch gegangen"? Ich kenne persönlich zwei, wobei bei einen nur der Keilriemen gerissen war. " Der geht noch und wird erst gewechselt, wenn der alt aussieht". Irgendwann war es halt soweit. Der andere Motor war kurz vorher bei der Inspektion, Ventile wurden eingestellt. Wie sich später herausstellte, wurde vergessen eine Mutter richtig zu sichern. Ich glaube am Kipphebel,der Motor war aber Schrott aber nicht wegen der AU. Also ich denke es kommt zu mehr Motorschäden, wegen Geiz oder Reparaturstau, als wegen der Enddrehzahl bei der AU. Ist aber nur meine persönliche Meinung. Gruss
Das Verkehrsministerium hat eben keinen Blick für die Belange der Wohnmobilfahrer. Es gibt seit Jahren Bestrebungen, dass LKW Überholverbot auf Autobahnen, wie in anderen Ländern üblich für Fahrzeuge unter 7,5t zu lockern/aufzuheben. Aber da geht wohl gar nix.
Moderation:Den politischen Krams lassen wir mal hier :!:
Abschnittsweise gibt es diese Aufhebung schon, nur könnte man sich die Zusatzschilder sparen wenn es generell so wäre. Aber so ist eben der politische Wille. Stimmt abschnittweise gibts das. Komischerweise gilt das LKW Überholverbot nicht für Omnibusse. Die Logik muss mir mal einer erklären.
Ein Gesetz hat mit Logik nichts zu tun :lach:
Da wären z.B., spezieller Führerschein mit speziellen Untersuchungen, Bremsonderprüfungen und Retarder. Mach das mal alles, dann bleibst du lieber freiwillig in der Schlange! :ja:
Das hat was mit dem Gewicht zu tun,selbst ein vollgepackter Gelenkzug wiegt nur 29 to und keine 40 to.Omnibusse sind auch für das höhere Tempo ausgelegt und werden von Profis gefahren. Gruß Bernd
Was hat das Gewicht mit Überholverbot zu tun ? Und wenn der Bus 100 kmh fahren darf,das dürfen Womos auch, die sind auch dafür gebaut, sonnst dürften die das nicht. Beim überholen sind höhere Geschwindigkeiten als 85 km/h erforderlich um den Überholvorgang nicht unnötig in die Länge zu ziehen,dafür sind LKW aber nun mal nicht ausgelegt und sie haben durch ihr Gewicht auch einen wesentlich längeren Bremsweg als ein wesentlich leichterer Bus. Gruß Bernd
Diese Aussage ist nach heutiger Bremstechnik nicht mehr zutreffend. Würden es die Gesetzgebung zulassen könnten ohne technische Änderungen leicht Geschwindigkeiten von mehr als 100 Km/h erreicht werden und die Bremswege sind heutzutage mit auch ausreichend dazu. Das LKW Überholverbot stammt aus STVO Urzeiten als man mit solchen Fragen nicht konfrontiert war,der Bully der Handwerker hatte noch 45 Ps und 2,6 oder 2,8 to und ein Wohnmobil war absoluter Exot. Hie zu sehen wie ein Lastzug Bremsen kann im Vergleich zu einem PKW: --> Link Hallo zusammen, ich weiss gar nicht um was hier diskutiert wird?!? Fakt ist: - Eine Wohnmobil über 3,5to (auch mit Saisonkennzeichen) muss einmal im Jahr zum TÜV - Dabei wird eine AU nach den Regeln der Prüfgesellschaft durchgeführt - Es gibt in Deutschland die gesetzliche Regelung, dass Wohnmobile über 3,5to unter das LKW Überholverbot fallen Punkt Das alles ist bekannt bevor ich mir ein entsprechendes Fahrzeug kaufe. Wozu soll also die Lamentiererei gut sein? Verstehe ich nicht... Just my 2 cents Andi
Gut das Du uns nochmal drauf hingewiesen hast :ja: :mrgreen: Dieter, immer gerne! Andi
...bitte :D Deshalb wird mein Womo was ich demnächst bestelle nur 3,5 to haben. Aber nicht wegen den Überholverbot,überholt im LKW Überholverbot habe ich auch mit 3,85 to :wink: Wir brauchen einfach nicht mehr,mit der Zeit schleppen wir nicht mehr soviel Gerödel mit. Gruss Dieter Ein Überholverbot für LKW gibt es nicht, nur im Sprachgebrauch. Das LKW Pictogramm bezieht sich auf Fahrzeuge mit als 3,5 t zul. Gesamtgewicht, ausgenommen sind Reisebusse.
Das halte ich für ein Gerücht... wenn ich sehe wie manche Reisebusse unterwegs sind.... da kann ich nur mit dem Kopf schütteln Das ist dann aber nur Deine Meinung,abert lassen wir das.Es gibt nun mal die einschlägigen Regelungen und wir alle müssen uns daran halten,ob uns das passt oder nicht. Gruß Bernd
Die Frage ist warum sind Reisebusse ausgenommen? Das ist eigentlich nicht Thema in diesem Threat,wurde beantwortet und auch wenn Du noch so sehr darauf herumreitest wird sich nichts ändern,also was soll`s! Für uns Wohnmobilfahrer werden nun mal keine Extrawürste gebraten und ständige Forderungen nach solchen erhöhen nicht gerade unsere Akzeptanz. Gruß Bernd Wenn keiner was macht ändert sich nix das ist klar. Unsere Lobby ist einfach kleiner als die der Busbetriebe. |
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