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Passanten dürfen Abwehrmaßnahmen ergreifen, wenn sich ihnen ein fremder, nicht angeleinter Hund nähert und der Halter diesen nicht unter Kontrolle hat. --> Link Na da bin ich mal gespannt wie schnell jetzt ne Lawine der Entrüstung folgt. Der wollte doch nur spielen. :mrgreen:
Wenn er spielen will, dann an der Leine Zitat: "Nach den örtlichen Vorschriften müssen Hunde außerhalb von Ortschaften umgehend und ohne Aufforderung angeleint werden, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden." Vorschriften gelten auch für Hundehalter. Na, da hol ich doch schon mal die Chips und das Bier :ja: Es gibt weder Chips noch Bier, und die überflüssigen Beiträge werden gelöscht. |
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