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Hallo, bei meinem Womo müssen TÜC und Gasprüfung gemacht werden. Es ist die erste Prüfung, da vor zwei Jahren neu gekauft. Jetzt finde ich in den Unterlagen kein gelbes Heft für die Gasprüfung. Muss das da sein? Oder wird es erst beid er ersten Prüfung ausgestellt? Kann das der TÜV neu machen? Gruß Klaus normalerweise erhälst Du bei Übergabe ein gelbes Blatt mit der Übergabeprüfung wo alle Daten draufstehen. Frag doch deinen Verkäufer ob er Dir das nachreichen kann. Normalerweise sollte das aber auch der TÜV oder der der die Gasprüfung macht ausstellen können, ist halt einfacher wenn man die erforderlichen Daten schon hat. Grüße Wolfgang ich habe das Heft letzte Woche bei der ersten Prüfung bekommen. Gruß Josef Hallo, das Heft bekommst Du nach der 1. Prüfung. Hallo, neue Wohnmobile kommen meist nur mit einer Herstellerbescheinigung, in der sind alle Gasgeräte mit Seriennummern usw aufgeführt. Bei der ersten Gasprüfung füllt der Prüfer dann das gelbe Gasheft aus oder druckt eine Prüfbescheinigung aus. Ich habe vor wenigen Wochen eine Truma Duo-Control-mit Crash-Sensor, einbauen lassen, um meine alte Anlage zu erneuern. Gleichzeitig wurde die Gas-Prüfung erneuert. Das gelbe Blatt lag der Rechnung bei. (Ich habe jetzt eine Deutsche Gasprüfung, anstelle der vorherigen Schweizer Gasprüfung. hoffentlich kann ich trotzdem kochen) :cry: . Hallo, Danke, dann ist es doch so, wie ich es gedacht habe: Das gelbe Heft wird bei der ersten Prüfung ausgestellt, puhhhh ... heute Nachmittag ist Termin. Gruß Klaus Hallo, ich mache die Gasprüfung in der Regel mit der HU beim TÜV-Nord. Die haben eigene Ausdrucke. Nach dem gelben Heft hat noch nie jemand gefragt. Schöne Grüße, klasi Hallo: Der TÜv druckt nach der Gasprüfung ein Prüfprotokoll aus. das ist für die Herren einfacher als das Prüfbuch auszufüllen und die Gasprüfung ist irgendwo im TÜV PC gespeichert. Deswegen brauchen sie auch kein gelbes Prüfbuch. Ich führe diese Prüfbescheinigung in meinem Gasprüfbuch mit!! mfG KH Prüfer der KÜS, Norddeutschland: Es wurde kein Eintrag ins vorhandene gelbe Heft gemacht. Auf Nachfrage wurde erklärt, daß die Gasprüfung auf der "TÜV"-Bescheinigung vermerkt ist. Günter Hallo, nochmal Danke für die Beruhigung. Ich habe die Bescheinigung von der Erstinstallation/Erstabnahme, das müsste ja dann reichen. Ich hatte befürchtet mein Womo von vorne bis hinten durchwühlen und am Ende ausschütteln zu müssen, bis ich das gelbe Heftchen finde. Gruß Klaus Alles gut - so wie schon geschrieben - gelbes Prüfbuch bekam ich auch bei der ersten Prüfung. Warum musst Du nach 2 Jahren mit einem Neufahrzeug schon zum TÜV?
Gasprüfung alle 2 Jahre , auch bei Neufahrzeug
Das ist mir auch klar. Er schreibt aber TÜV + Gasprüfung, deshalb meine Frage
Ja , aber nur deutsches Nudelwasser! ;D Ich habe meinen Absorberkühlschrank gegen einen Kompressorkühlschrank getauscht. Auf der Gasleitung ist nun ein Blindstopfen. Ich werde bei der nächsten Gasprüfung nichts sagen und schau mal ob sie es merken :-) Gruß Andreas Hallo, Hat mich auch gewundert. Es scheint aber so zu sein, dass das Womo nicht als PKW eingestuft wird, deshalb schon nach zwei Jahren. Wenn ich es richtig gelesen habe, dann wurde da in den letzten Jahren etwas geändert. Habe gerade nochmal nachgeschaut. Irgend etwas ist da merkwürdig, aber es stand so in den Papieren und auch auf der Plakette. Hmmmm .... Gruß Klaus
:lol: LG Peter
Die ist aber auch wichtig, denn in dem ersten gelben Heft müssen sonst die Seriennummern der Gasgeräte eingetragen werden, diese stehen nicht immer zugänglich wie im Kühlschrank... beim Kocher muss man von unten rankommen oder ausbauen! Auf der Folgebescheinigung müssen die Nummern dann nicht mehr stehen, wenn die erste Bescheinigung da ist, ob es nun ein gelbes Heft oder der Herstellerzettel ist. Daher auch immer das "alte" gelbe Heft aufheben... LG Peter Hallo, hat alles geklappt, es gibt jetzt vom TÜV auch nur noch einen Zettel mit, kein gelbes Heftchen mehr. Was mich aber wundert bzw. ärgert. der TÜV nach zwei Jahren. Ich muss mal schauen, wie da mein Womo registiriert wurde. Wenn mich nicht der Fiat-Händler angeschrieben hätte, wäre ich erst nächstes Jahr zum TÜV gefahren, weil ich auch dachte, dass es 36 Monate sind. Bei der Neuzulassung habe ich nicht richtig hingeschaut (war krank, musste eine Stunde später ins Krankenhaus ...), und danach habe ich mich nicht mehr um den Spaß gekümmert. Macht es eigentlich in Zukunft einen Unterschied, wie das Fahrzeug zugelasen ist? Ob als leichter LKW oder als Womo? Gruß Klaus Moinsen,
da du was an der Gasanlage geändert hast - auch wenn es nur ein Blindstopfen ist - fährst du zur Zeit ohne gültige Gasprüfung ... So würde ich sagen ;-) (Herr Lehrer, kann man für etwas bestraft werden wenn man es nicht gemacht hat? - Nein mein Junge. Dann ist ja gut, ich habe meine Hausaufgaben nicht gemacht) es grüßt der Thomas
Hallo Klaus, es kommt auf das zGG. an, wie oft du zur HU musst. Bis 3,5T wie PKW nach 3 Jahren und dann alle 2 Jahre. Über 3,5T 3 x alle 2 Jahre und dann jedes Jahr. Gasprüfung immer alle 2 Jahre.
... war es vielleicht als Vermietfahrzeug vorher angemeldet? Hallo, nein, Neufahrzeug.Fehler gemacht hat, den ich nicht bemerkt habe. Er hat evtl. einfach zwei Jahre reingeschrieben, wie bei leichten LKW richtig, und nicht daran gedacht, dass es ein Womo ist. Gruß Klaus Hallo, die Zulassungsbehörden stehen bei dem üblichen Andrang unter erheblichem Zeitdruck, da kommen eben Fehler vor. Bereits 2003 habe ich nur 2 Jahre bis zur HU eingetragen bekommen(Mobil bis 3,5 to). Ich habe es erst später bemerkt und dann beim TÜV ohne Untersuchung eine um ein Jahr verlängerte Plakette bekommen. Beim nächsten Mobil in 2013 war es genauso. Allerdings habe ich dann auf eine Verlängerung verzichtet, da der 2-jährige Turnus mit der Gasprüfung zusammenfällt. Sonst hätte ich immer genau in dem Zwischenjahr nochmal zum TÜV gemußt, nur wegen der Gasprüfung.(Habe hier keinen sonstigen Gasservice) Schöne Grüße, klasi |
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