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Guten Abend zusammen! Ich habe gestern ein Schreiben der Fa. Parkcollect erhalten. Vor über einem Monat habe ich mit meinem Pkw vor einem Haus auf unserer Straße für ca. eine Stunde gehalten. Vor dem Haus sind 3 Parkflächen auf dem Grundstück. Auf dem Grundstück war ein Pkw und ein Quad abgestellt. Wenn überhaupt jemand blockiert wurde, war das zur Hälfte das Quad. Das Fahrzeug wurde seit Wochen nicht bewegt. Selbst wenn damit genau zu diesem Zeitpunkt jemand wegfahren wollte, wäre dies möglich gewesen. Nun zum eigentlichen Punkt. 109,46 € soll ich dafür bezahlen. Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: Schadenersatzforderung 23,20 € weil die Parkfläche nicht genutzt werden konnte ( obwohl das Quad dort parkte ) Halterermittlung 12,00 €; Inkassovergütung 52,00 €, Pauschale für Post u. Telekommunikation 10,40; Mwst 11,86 €. Ist das Gerechtfertigt oder sollte man dagegen angehen? Viele Grüße Pico Wenn ich das richtig gelesen habe stand Dein Fahrzeug auf einem privaten Grundstück ? Hab mal geg.. wer diese Firma ist: --> Link Diese Firma hat sich auf widerrechtlich auf privaten Grundstücken geparkte Fahrzeuge spezialisiert und machen damit einen netten Umsatz. Ob das rechtens ist ??? kann ich nicht beurteilen. Bei einer Stunde kann man nicht von halten sprechen,das ist ganz klar parken.Ob da jemand weg will,wie lange da ein Fahrzeug steht oder der gleichen ist völlig unerheblich.Du hast vor der Zufahrt eines der Abstellplätze widerrechtlich geparkt und wenn diese ominöse Firma mit der Parkraumbewirtschaftung beauftragt ist wirst Du zahlen müssen.Ich habe das vor meiner Wohnmobilausfahrt auch immer wieder erlebt,nach dem ich 12 Fahrzeuge abschleppen ließ und 128 Anzeigen erstattet hatte wurde meine Ausfahrt durch seitens der Stadt aufgestellte Poller geschützt,seit dem ist Ruhe. Gruß Bernd Nein, ich habe nicht auf dem Grundstück geparkt. Mein Auto stand auf der Straße und hat angeblich die Zufahrt zum Parkplatz versperrt. Zwischen Straße und Parkplatz ist auch noch ein Bürgersteig. Der Parkplatz geht über die ganze Breite des Hauses. Viele Grüße Pico Ist mir schon klar,aber wenn Du die Zufahrt behindert hast ist die Firma im Recht.52 EUR sind allerdings ziemlich unverschämt,ich würde mich mal mit einem Rechtsanwalt beraten,wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast kostet das nichts. Gruß Bernd
Gibt es keinen Fotobeweis von der Parksituation :?: Müßten sie Dir eigentlich mitschicken. Hier mal einige Bewertungen der App. Helfen vielleicht nicht weiter, aber die Frage ist, ob die Forderungen rechtnmäßig sind. --> Link Diese ist ganz besonders interessant und deutet auf gefakte Bewertungen hin. --> Link
Zitat aus den Bedingungen: Es dürfen nur die Falschparker auf dem eigenen privaten Gelände erfasst werden bzw. diejenigen, die die Zufahrt/Ausfahrt zu dem Gelände versperren und eine Durchfahrt somit verhindern. Gibt es keinen Fotobeweis von der Parksituation :?: Müßten sie Dir eigentlich mitschicken. Hier mal einige Bewertungen der App. Helfen vielleicht nicht weiter, aber die Frage ist, ob die Forderungen rechtnmäßig sind. --> Link Diese ist ganz besonders interessant und deutet auf gefakte Bewertungen hin. --> Link[/quote] Das ist so was ähnliches wie European Council working for Citys and communitys. Die wollten vor einigen Jahren von mir eine horrende Strafzahlung kassieren weil ich in Oslo angeblich die Maut geprellt hätte.Wüste Drohungen mit benachrichtigung des Arbeitgebers u.ä.,ein saugrober Brief meines Anwalts hat dem Spuk schnell ein ende gemacht. Gruß Bernd Wenn du auf öffentlicher Straße geparkt hast, würde ich auch einen Anwalt befragen. Für Ordnungswidrigkeiten auf öffentlichen Straßen ist das Ordnungsamt zuständig. Das hier eine private Firma kassieren kann, würde ich erstmal anzweifeln. Sie hätten abschleppen dürfen und diese Kosten einklagen können. Jede seriöse Firma würde niemals sofort Inkassokosten verlangen. Solch ein Posten schüchtert die meisten Empfänger so sehr ein, dass sie unverzüglich bezahlen. Die restlichen Kosten sind vollkommen überzogen und etsprechen in keinem Fall dem tatsächlichen Aufwand. Da zudem kein Beweiß für due Forderung vorliegt würde ich diesen in einem netten Schreiben anfordern. Wird der Beweiß nicht erbracht hart bleiben oder bei vorhanden sein einer RS einen Anwalt zu rate ziehen. Aporpos, das Unternehmen hat keine Zulassung als Inkasso Institut. Das kann in Deutschland mittlerweile sehr teuer für das Unternehmen werden. Da würde ich mich mal bei BDIU beschweren: --> Link :wink: :ja: Für Parkvergehen ist der Fahrer verantwortlich und nicht der Halter. Lass Dir doch mal den Fahrer beschreiben, damitcDu bei der Ermittlung des Fahrers behilflich sein kannst, damit die Firma ihre Forderung an den Verursacher wenden kann.
Einmal gegoogelt und dann das hier: --> Link Jetzt würde ich mir erst recht einen RA nehmen und den Laden verklagen.. :ja:
Hallo Pico, bist du ADAC Mitglied? dann steht dir als Mitglied, ohne Rechtschutz, eine fachkundige kostenlose Erstberatung durch ADAC Vertragsanwälten zu, dort würde ich mich beraten lassen. Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich werde mich morgen mal an den ADAC wenden. Viele Grüße Pico Hallo Pico, auf jeden Fall dagegen angehen. In meinen Augen ein total unseriöser Laden. Meine Tochter hat den Fehler begangen ihren PKW mit Kennzeichen bei Mobile zum Verkauf einzustellen. Nach 2 Wochen gab es auch so ein nettes Schreiben von Parkcollect. Angeblich ohne Parkschein in der Innenstadt geparkt. Die hatten wohl das Kennzeichen genommen, eine Halteranfrage gemacht und mal auf Verdacht Kohle kassieren wollen. Die Farbe des angebliche falsch geparkten PKW sollte "Silber" sein. Meine Tochter hatte ihren PKW aber schwarz folieren lassen. Zusätzlich war sie an dem Tag dienstlich (die Kleine arbeitet bei der Bundeswehr :D ) unterwegs und ihr PKW stand nachweislich in Münster. Der Ort des angeblichen Vergehens lag 70 KM entfernt. Das war ja nun der Ort in dem der PKW zugelassen war. :twisted: Ich habe dann da mal persönlich angerufen und Beweise angefordert. Das Thema hatte sich schnell erledigt und es wurde vielmals um Entschuldigung für das Versehen gebeten :wink: Viele Grüße aus OWL Volker Das System beruht auf Denunziatentum. APP runterladen und draufhalten. Dafür gibt es 40€ pro erfolgreichem Inkasso :eek: Richtig gut verdienen tun sie durch die Inkassomasche. Wer auf das erste Schreiben nicht reagiert bekommt als nächstes die Androhung eines Schufa Eintrages. Spätestens dann zahlen die Allermeisten. Ich würde auch noch die Verbraucherzentrale NRW anschreiben. Die sammeln bestimmt weiter Fälle um gegen diese Masche weiter vorzugehen. Solche Typen sind das Allerletzte :wall:
Pico, bin gespannt, wie die Sache weiterläuft. Wäre schön, wenn Du hier regelmäßig berichten könntest :)
Einfach widerlich dieses Geschäftsmodell. Das ganze Vorgehen der Fa. ist aber meiner Meinung nach nur dann (halbwegs) legal wenn Du auch wirklich auf Privatgrund gestanden/geparkt hast. Wenn Du auf öffentlichem Grund gestanden und lediglich die Zufahrt zu einem Privatgrund behindert/versperrt hast, muss der "Behinderte" meiner Meinung nach über eine öffentliche Stelle (kommunales Ordnungsamt oder Polizei) das Abschleppen beantragen. Solltest Du auf öffentlichem Grund gestanden haben würde ich an Deiner Stelle keinen Cent bezahlen und mich auch nicht durch diverse Drohbriefe einschüchtern lassen. Gruß Stefan
Dieser Vorschlag hilft nicht viel weiter. Wenn er nicht reagiert, könnte dies ungehante Schwieigkeiten nach sich ziehen. Bin gespannt, was der ADAC sagt. Falls eine Verbraucherberatung vor Ort ist, würde ich die auch, wie schon vorgeschlagen, informieren. Wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, die Angelegenheit dort vortragen. Ich persönlich würde auf jeden Fall schon mal das Beweisbild anfordern. Grundsätzlich muss der Forderung widersprochen werden. Dann darf die Forderung nicht an die Schufa, Infoscore und Co weitergeleitet werden.
:top: :top: :top: Hallo zusammen! Ich habe gerade mit dem Anwalt telefoniert. Als Halter, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, lediglich aus wirtschaftlichen Erwägungen begleiche ich die an mich gerichtete Forderung, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt nicht der Fahrer des Fahrzeuges war. Frohe Weihnachten Pico Upps. Diese Empfehlung eines Anwaltes verwundert mich aber. Zum Verständnis warum ich zahlen werde, hier die letzten beiden Sätze aus der Forderung: "Zudem geht unser Mandant in dieser Sache bereits von einer Wiederholungsgefahr aus. Unser Mandant behält sich deswegen vor, Sie durch die uns angeschlossene Rechtsanwaltsgesellschaft kostenpflichtig abmahnen zu lassen." Da bist Du nicht alleine, Herrmann :eek: Nicht einen müden Cent hätte ich bezahlt, insbesondere nicht bevor nicht in irgendeiner Form erst ein Widerspruch eingereicht, und gleichzeitig die notwendigen Beweismittel vorgelegt worden wären. Das Verhalten dieser, sorry, "Abzockerbude" ist echte Wild-West-Manier. Aber vielleicht hatte der RA auch nur keinen Bock für ein schmales Honorar hier tätig zu werden ... ?!?!
Ok, Grundsätzlich ist es Dein Geld, Aber, dieser Satz wird in jedem Schreiben zu finden sein, um der Forderung mehr Druck zu verleihen. Zu den Kosten: Ich kann kaum glauben, dass ein Rechtsanwalt seinem Mandanten empfiehlt die Kosten zu begleichen. Das Schreiben ist weder von einem Rechtsanwalt nich von einem zugelassenen Inkasso gekommen. Dem Versender stehen diese Kosten nicht zu. Ist aus Deiner Sicht die Wiederholungsgefahr berechtigt, weshalb Du zahlen willst? Ruf doch mal bei der Verbraucherzentrale an. Die sollten doch genau wissen, wie dieses Schreiben aussieht und ob dies eine Standartfloskel ist. Zunächst ist festzustellen, dass das Vorgehen der Firma vermutlich in einer rechtlichen Grauzone verläuft. Dennoch muss angeführt werden, dass a) In D der Halter für Parkverstöße verantwortlich ist und nicht der Fahrer wie zuvor behauptet. b) Jeder einen Parkverstoß anzeigen kann. Er muss dann allerdings als Zeuge herhalten. c) Wenn ich vor einer Zufahrt parke, ich einen Verstoß begehe. Kommt eine Behinderung dazu (zum Beispiel zählt hierzu schon, dass der Gehinderte mehrfach rangieren muss) wird es teurer, ebenfalls kann ich auch abgeschleppt werden. Das Abschleppen von Fahrzeugen vor einer Zufahrt wird unterschiedlich bewertet. Will ich in mein Grundstück oder auf meinen Parkplatz sind höhere Hürden gesetzt, wie wenn ich ausfahren möchte und dies nicht kann. d) Kosten kann ich z.B. geltend machen, wenn ich wegfahren wollte, dies nicht möglich war und ich ein Taxi nehmen musste. e) Es gibt Abschleppfirmen die den Auftrag auch von privater Seite ausführen, es muss keine Behörde gefragt werden. f) Einer Forderung muss widersprochen werden, wenn es einen gerichtlichen Mahnbescheid gibt. Der wird vermutlich von der Firma veranlasst kommen (durch Einschalten eines Anwalts kann man dies vielleicht verhindern) g) Würde ich niemals eine Parkfläche oder Zufahrt zuparken. Genau, weil es so viele unvernünftige Pkw Fahrer gibt, habe ich gegenüber meiner Einfahrt ein Parkverbot mit einer Grenzlinie und dennoch parken dort immer wieder Fahrzeuge. h) Abschleppen erheblich teurer gekommen wäre Noch was vergessen, warum soll Pico Beweismittel anfordern, wenn er bereits zugibt, dass er eine Stunde dort geparkt hatte. Letztendlich geht es darum, ob die Forderung so bestehen kann, oder nicht. Der Sachverhalt ist doch klar. Grüße Michael
Parkcollect darf Fahrzeuge, die im öffentlichem Raum stehen kostenpflichtig Abmahnen? :gruebel: ich dreh den spiesz mal um, weil ich darüber nachdenke, solch eine firma einzuschalten! immer wieder öffnen pkw-fahrer die schranke (und lassen die gleich offen...) zu unserem sp und parken bei uns, die plätze sind ja auch schön grosz... :twisted: alles ist bescildert: nur womos + gebührenpflichtig, beides interessiert die nicht, die polizei und das ordnungsamt übrigens auch nicht! ... ist ja privatgelände und niemand wird behindert... :twisted: das einzige, was wir tun könnten, wäre den autofahrern gleich bei ihrer ankunft aufs maul zu hauen, aber wir sind ja ganz entspannte pazifisten... 8) oder halt ein handyfoto an solch eine firma senden... :eek: allesbleibtgut hartmut
Grundsätzlich bin ich ja nicht gegen solch ein Vorgehen. Aber wenn dann bitte nach den Regeln die der Staat vorgibt. Die werden hier eindeutit missachtet bzw. die Grauzone wird bis an die Schmerzgrenze ausgereizt. Es gibt Regeln was ein Mahnverfahren betrifft und ebenfalls Regeln was die Vergütung eines solchen Vorgangs (RVG) betrifft. Wenn die Stadt 10€ nimmt, dann wird es für mich schwierig allein die 40€ zu akzeptieren. Aber nur mit dieser hohen Summe und den "Inkasso" Kosten und vorallen Drohungen wird dieses Modell erst lukrativ.. Und das ist aus meiner Sicht ein Nogo. Hartmut, wie wäre es parkenden PKW-Fahrern eine Parkgebühr pro halbe Stunde von z.b. 30 :?: Euro anzubieten :?: Die könntest Du dann locker einfordern. Dafür lohnt es sich schon, jemanden zum Einkassieren hinzustellen :D ;D peter, ob diese dubiosen firmen das nach regel und gesetz machen, ist mir egt egal! :ja: der/die falschparker(in) wird es sich 2mal überlegen, ob er/sie sich das theater nochmals antuen... und monika, wir haben schon öfter welche "live" angesprochen, die grinsen dich frech an und gehen einfach weiter... :!: wir haben auch schon über eine parkkralle nachgedacht, aber das ist ja nötigung! :twisted: allesbleibtgut hartmut :) Das lieber Hartmut ! :) wird nur mit einer automatischen Schranke und Bezahlsystem funktionieren. Da irgendwie auf Rücksicht oder Verständnis von Autofahrern zu hoffen, ist und bleibt eine Illusion. Gruss von der schönen Mittelmosel Achim
....abschleppen lassen, am besten gleich Vertrag mit einem Abschleppunternhmen machen :!: Gruß Michael zur alternative abschleppen: ich musz zuerst den abschlepper zahlen und mir dann gerichtlich die kohle wieder holen... :roll: aaber: mein anwalt nagt def nicht am hungertuch und ich würde mich gern mit den schönen dingen des lebens beschäftigen! ;D beim handyfoddo haben andere die arbeit... ach ja - bezahlschranke: sauteuer - und wenn die mal streikt - :eek: :eek: :cry: allesbleibtgut hartmut
dafür hätte ich mir längst einen eigenen Abschlepper gekauft! :lach: Genau und mit deftigen Abschleppkosten, deftiger Stundenmiete amortisiert sich das schnell und du kannst dich mit noch schöneren Dingen befassen.
das gilt aber meines Wissens nach nur für Fahrzeuge die auf Privatgrund stehen. Ich bleibe dabei: Solange da keine Behörde im Spiel war die den Parkverstoß und/oder die Behinderung dokumentiert hat, hätte ich alle Drohbriefe der Inkassofirma ignoriert und erst bei einem gerichtlichen Mahnverfahren reagiert (das wahrscheinlich nie gekommen wäre wenn die Faktenlage so war wie beschrieben: Fahrzeug seht auf öffentlichem Grund und die Nutzung der Privatgrundstückes war noch möglich). Gruß Stefan
Ich stelle mal die Behauptung auf, dass Du an der Sache selbst nichts änderst und bei den Betroffenen erheblichen Frust produzieren wirst. Aus meiner Sicht ist das Abschreckungspotential sehr gering. hartmut: wie ich schon schrieb, bei uns gibt es Abschleppunternehmen die regeln alles. Du musst nichts mehr tun. Stefan: ein Nachbar rief den Abschlepper weil ein Fahrzeug vor seiner Ausfahrt stand. Der Fahrzeugführer kam mit dem Abschleppwagen gleichzeitig an. Es ging dann um die Kosten der Leerfahrt. Zähneknirschend und wüste Drohungen ausstoßend wurde bezahlt. pipo: Parkcollect straft ihn, wenn ich das Richtig sehe, nicht dafür ab, dass er im öffentlichen Verkehrsraum parkt, sondern weil er behindert. Ob man dann gleich ein Mahnverfahren anhängig machen darf, kann, sei dahin gestellt. Deshalb rate ich auch, wie einige andere hier, einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen. Privatrecht ist nicht mein Ding. Grüße Michael
Peter, lies dir mal die Postings vor dem hier! Viele schreien nach überhöhten Kosten beim Falschparken und geben noch Ratschläge was man erhöht ... 8) Warum überlegt man sich nicht im Vorfeld, wo und wie man parkt?
Wie kommst du auf so einer einfachen Idee … :ja: Wenn es einem selbst betrifft, sind die Kosten zu hoch … 8) … aber wenn andere Falschparken dann Abschleppen, Kralle, Parkgebühren 30 €/h und andere Nettigkeiten … :oops: :eek: |
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