wolfherm hat geschrieben:Er muss nämlich nur auf die Differenz zwischen dem Inzahlungsnahmepreis von privat und dem Verkaufspreis an dich die MwSt berechnen.
Stichwort Differenzbesteuerung!
War der Vorbesitzer ein Privatmensch der keine MWSt. ausweisen kann, dann kann der Händler nur die MWSt. auf die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf ausweisen. Möglicherweise verkauft er die Kiste auch zum gleichen Preis weiter, dann kann er nichts ausweisen.
War der Vorbesitzer ein mwst-pflichtiger Gewerbler, der ihm das Fahrzeug mit ausgewiesener MWSt. verkauft hat, dann kann er die MWSt. auf den vollen Preis ausweisen.
Vorsicht, der Händler ist nicht verpflichtet, bei Vorlage der Ausfuhrpapiere die MWSt. zurückzuerstatten. Ein seriöser Händler macht das, aber mir sind auch andere Fälle bekannt.... auch von Firmen, die man üblicherweise als seriös einstuft! :eek:
Also das mit in den Kaufvertrag aufnehmen (vor der Unterschrift! :D ), dann ist man abgesichert.