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Hallo zusammen, mich beschäftigt schon länger eine Frage welche für Wohnmobile wahrscheinlich nicht so richtig relevant ist. Aber trotzdem: Angenommene Situation: Ich biege von einer Straße, außerorts, in eine vorfahrtsberechtigte Bundesstraße ab, gebe so richtig schön Gas und beschleunige auf beispielsweise 110 Km/h. Der Bereich der Bundestraße, in diese ich gerade erst abgebogen bin, ist allerdings auf eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h begrenzt. Für mich ist die Begrenzung aber erst erkennbar nachdem ich mit Schrecken, nach rund 300 Meter, das Schild mit der Aufhebung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erblicke. Solche Stelle sehe ich unterwegs immer wieder. Mit meinen Motorrad oder einen passenden PKW kann ich auch ohne Probleme auf die passende Geschwindigkeit beschleunigen. Jetzt die Frage: Führerschein weg: ja oder nein? Viele Grüße Thomas geblitzt worden?
nein, nicht. Aber was wäre wenn? Über 41km/h Ausserorts 2Punkte und 1 Monat Lappen weg Häteste einfach selber ergoogeln können. --> Link Es muss für jeden der auf eine Bundestrasse einbiegt ersichtlich sein was für ein Geschwindigkeit er fahren darf. Wenn nichts steht gilt 100, ausserorts jedenfalls . Mit anderen Worten, eine Einmündung hebt eine vorrige Geschwindigkeitsbegrenzung auf, wenn nicht dasselbe Schild sofort danach kommt.
Ersten Satz seh ich auch so. Das mit der Aufhebung allerdings zweifle ich an. WENN auf der Einfahrt dieselbe Geschwindigkeitsbegrenzung steht, gilt sie ja nach wie vor - und DAS kann der, der die Bundesstraße fährt, ja nicht überblicken.
Genau darauf möchte ich hinaus. Für mich ist die Begrenzung nicht ersichtlich und trotzdem wird geblitzt. Ich beobachte dies in einem Kreuzungsbereich bei mir in der Nähe immer wieder. Ausprobieren werde ich es natürlich nicht. Aber ein ortsfremder könnte da voll hineintappen.... Es gibt fallweise die Möglichkeit gegen Zahlung einer höheren Geldbuße das Fahrverbot zu umgehen wenn die Existenz davon abhängt und das Fahrverbot eine unbillige Härte darstellen würde.Liegt aber immer als Einzelfallentscheidung bei der entsprechenden Behörde.Auch wenn es Präzidenzfälle gibt lässt sich daraus kein Rechtsanspruch ableiten! Gruß Bernd Geschwindigkeit und Überholverbote sind sogenannte Streckenverbote. Diese Enden nicht durch eine Kreuzung oder Einmündung. Streckenverbote, die ohne Gefahrenzeichen aufgestellt sind, müssen explizit aufgehoben werden. Wenn ich aus einer Seitenstraße komme und das Streckenverbot nicht hinter der Einmündung angezeigt wird, gilt es für den Einmündenden auch erstmal nicht. Aber: Ist man Ortskundig, kann ein Richter auch anders entscheiden. Es gilt der Spruch: Auf hoher See und vor Gericht....
So war es in der DDR. In der BRD nicht mehr. War nicht alles schlecht am Osten :D Bye Christian
Moin, und warum steht dann nach (fast) jeder Einmündung erneut ein Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung ? Und wenn dort kein neues Schild steht, wie soll derjenige der aus der Seitenstraße kommt, wissen wie schnell er fahren darf ? Ich denke das nach einer Einmündung erneut ein Schild aufgestellt werden muss. Für denjenigen der aus der Seitenstraße kommt und auch für denjenigen der weiter auf der Hauptstraße fährt. Woher man sonst wissen wie schnell man fahren darf ? Grüße Ralf.
Moin, genau so ist es. Grüße Ralf.
Dann lies mal hier: --> Link Da sind dann die richterlichen Entscheidungen zu Streckenverbote zusammengefasst (inkl. Quellenangabe). Anscheinend steht das mit der Aufhebung so nicht in der StVO. Allerdings gilt das faktisch so, auch in der Rechtssprechung. Wenn jemand mal in einer 30iger Zone geblitzt wurde, sollte er eine Zufahrtsstrasse finden auf der kein 30iger Schild steht, dann Einspruch erheben. Inzwischen gibt es das aber glaube ich kaum mehr. Ich hatte mal ähnlichen Fall, gegen den ich aber nicht vorgegangen bin. A19 Abfahrt Malchow. Vor gut 3 Jahren war dort Baustelle. Wir fahren von der vollen Autobahn mit dem Wohnmobil runter und trinken noch ein Käffchen. Dann fahren wir in die gleiche Richtung wieder drauf. Gleich nach dem Abbiegen von der Bundesstraße steht ein Schild 40. Ich beschleunige auf dem Beschleunigungsstreifen mit dem Wohnmobil, damit ich mich gut in den Verkehr einfädeln kann, so auf kapp unter 60km/h. Kurz hinter dem Ende des Beschleunigungsstreifens steht ein Blitzer und ich gehe voll auf die Eisen - blitz. Ich konnte noch bis knapp auf 50km/h abbremsen. Einige Wochen später bekomme ich Post. 10km/h zu schnell 20€. Hab ich bezahlt und als Urlaubsgeld abgetan. 1. Vor der Abbfahrt stand ein Schild 40, was ich im dichten Verkehr übersehen hatte. Das habe ich ein Jahr später geprüft. 2. Ich fahre sehr viel Autobahn, auch durch Baustellen. Daher ging ich davon aus, dass dort mind. 60 oder 80 sind. 3. Aus meiner Sicht waren die 40 die gleich nach dem Abbiegen von Bundesstraße standen, mit dem Auffahren auf die Autobahn aufgehoben, denn... 3a. wenn man Dreieck Drammetal von der A7 auf die A38 wechselt, sind in der Überfahrt 60km/h. Diese werden aber auf der A38 nicht wieder aufgehoben. Hier dürfte man also die nächsten Kilometer nur 60 fahren, was aber Unsinn ist. (Ist nur ein Bsp.; Es gibt noch andere in Deutschland) (Ist die Abfahrt Dramsfeld eigentlich neu?. Vor 2 Jahren kam doch nich gleich hinter dem Dreieck noch eine Abfahrt.) 3b. Ähnlich, die Überfahrt von der A143 auf die A38. In der Überfahrt sind 100. Die A38 hat vor dem Dreick "Halle Süd" 120. Welche Geschwindigkeit gilt? Auf dem Berliner Ring (A10) und auch nach Frankfurt Oder (A12) gibt es Auffahrten wo man nicht auf die gerade gültige Höchstgeschwindigkeit hingewiesen wird, zB ständig wechselnde Baustellenbereiche. Auf der A12 mit flexibler elektron. Anzeige kann man da auch als Ortskundiger diese nicht "Hellsehen". Wird da im Bereich vor dem nächsten Temposchild geblitzt vermerkt man das halt im Fragebogen (geht sogar online) und gut, der Kraftfahrer kann nun mal nichts dafür wenn die entsprechende Beschilderungen an den Auffahrten fehlen, vergessen wurden. Bisher wurde das Verfahren dann jedes mal kommentarlos eingestellt. Gruß Mario wenn du von der beschränkten bab auf einen p fährst, pinkelst und ein nickerchen machst, solltest du beim wiederauffahren auf die ab das tempolimit noch im kopf haben. da kommt kein neues schild! dasselbe gilt bei ast! ich finds auch fiesz! allesbleibtgut hartmut Hallo, Fachfrau Daniela hat recht. Bei uns in der Stadt wurde ein zusätzliches Tempo "30" Schild aufgestellt da für die Einbiegenden das vorherige Schild nicht "sichtbar" war. Strafen mussten nicht gezahlt werden. Erst als das "30er" Schild auch nach der "Einbiege Stelle" aufgestellt wurde waren Strafen fällig. Viele Grüße Volker
Das hatte ich aber so geschrieben....nichts für ungut.
Genau. Aber als im Sommer (zu heiss für den Beton) zB bei deinem SP das Tempolimit auf 80 runtergesetzt war kam nach jeder Auf/ausfahrt ein neues 80iger Schild! Beispiel, der A5 vom Kirchheimer Dreieck, in Richtung F/M, folgend, sind (waren?) 120 erlaubt. Nach ca 40km und mehrern Auffahrten, ohne weotere 120-Schilder, bin ich dann etwas schneller geworden. Schon hats geblitzt. So wie Daniela schreibt, ist es. Unddd, es ist sogar so, dass der Autofahrer sich ggf. geschwindigkeitstechnisch, am übrigen Verkehr zu orientieren hat. Kann man glauben oder nicht. Bitte nicht an den Rasern orientieren :lol: Gruss Emil "Einbiegen in eine Strecke ohne Kenntnis des Streckenverbotes: Die Wiederholung der Schilder nach Einmündungen ist zwar gebräuchlich, aber nicht strikt vorgeschrieben. Einbiegenden Fahrern ohne Ortskenntnis kann kein Vorwurf gemacht werden, wenn sie das Streckenverbot nicht beachten. In der Praxis ergeben sich daraus bestenfalls Probleme bei der Ahndung von Verstößen." --> Link Hi zusammen, Denke das trifft die Frage am besten. Kann davon ausgegangen werden, dass du es weisst, weil du lokales Kz hast oder öfters hier bist durch deine Angaben, dann FS weg. Sonst vor Gericht mit einem besseren Anwalt wohl Freispruch bei Kostenübernahme?. (Die "kleine Strafe") Lieber Gruss,
Zurück zur Frage: Der Bescheid kann angefochten werden mit guter Aussicht darauf, dass der Führerschein bleibt. Sicher ist das nicht. Mit dem gemütlichen WoMo ist die geschilderte Situation selten problematisch. Mit dem PKW finde ich das auf Autobahnen schwieriger, da hat man ruckzuck mal 150+ am Ende des Beschleunigungsstreifens drauf und dann gibt es einen Fotoschreck. Gut, dass es nur selten solche Stellen gibt und die Schilder für eine höhere Eindeutigkeit in der Regel wiederholt werden. Dann muss man eben wieder bremsen. |
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