Hallo,
Ich bekomme voraussichtlich Ende März ( im Kaufvertrag steht unverbindl. Februar 19) meinen ersten Kastenwagen Citroen Jumper /Aufbau Pössl. Wegen der Schneeverhältnisse verspäte sich lt. Händler die Fertigstellung. Das kann ich abwarten.
Meinen Händler habe ich nun vor ein paar Tagen schriftlich gebeten den Garantiebedingungen auf den Tag der Übergabe an mich eintragen zu lassen.
Ich bekam folgende Antwort: "Der Garantiebeginn Citroen betreffend wird der Tag der Erstzulassung sein. Das ist nicht anders machbar. Der Garantiebeginn denPössl Aufbau betreffend ist der Tag der Abholung. Das ist immer so."
Das heißt wohl, Erstzulassung als der Kastenwagen Citroen verlassen hat, wann immer das war?
Ist das wirklich immer so? Bedeutet das, da der Kastenwagen ja wohl schon einige Zeit (z. B. bei Pössl) steht, ich viel Garantiezeit gegenüber Citroen verliere. Muss ich das so hinnehmen? Es verunsichert mich, weiß jemand wie das korrekt ist. Danke für euer Wissen


