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Guten Abend, bin neu in diesem Forum. Wir haben ein neues Womo bestellt und nach 6 Monaten Wartezeit wurde es nun geliefert. Die Freude war riesig. Leider wurde das Womo nicht mit dem bestellten Innenleben geliefert.Bestellt wurde helles Holz mit beigen Türen und Klappen. Ebenso wurden die Poster falsche eingebaut. Geliefert wurde alles in dunklerem Holz und dunklen Polstern. Die verbindliche Bestellung wurde nicht richtig übermittelt. Händler muss noch überlegen bzw. klären was man tun kann. Hat jemand eine Idee? :?: Wir würden ungern nochmal mehrere Monate warten. Liebe Grüße Entweder Abnahme verweigern oder einen kräftigen Preisnachlass verlangen. Gruß Bernd Nimm Deine Rechtschutzversicherung in Anspruch und lasse Dich von einem Womo-Markt-kundigen RA beraten. Gruß Frank Nimm Deine Rechtschutzversicherung in Anspruch und lasse Dich von einem Womo-Markt-kundigen RA beraten. Dein (sicherlich erfahrener) Häbdler ist doch anscheinend schon auf dem "Verzögerungstripp", wenn er "überlegen bzw. (was ist gemeint "und" oder "oder"?) klären muss, was man tun kann." Die Themen "mangelbehaftete Lieferung" sind ihm sicherlich nicht unbekannt. Gruß Frank Moin, warum denn gleich so scharf schießen mit Rechtsanwalt und dem Händler unseriöse Absichten unterstellen? Grüße aus NI Wir hatten mal einen Hymer mit Maxifahrgestellt bestellt. Ausgeliefert wurde er mit 3,5t. Fahrwerk. Wir sind kostenfrei mit dem 3.5t. gefahren, bis die von uns bestellte Variante beim Händler auf dem Hof stand. Insgesamt ca. 10000km. Wie gesagt: Ohne Nutzungsausgleich. Die Abwicklung hat ein halbes Jahr gedauert!
Sehe ich auch so. Irgendwo ist ein Fehler passiert. Es spricht einiges dafür, dass der Fehler beim Händler passiert ist und er tritt ja dann im Werk auch als "Bittsteller" auf. Wenn er gute Kontakte zu einem Disponenten o.ä. hat, dann kann er die Situation evtl. ohne längere Wartezeiten beseitigen. an Rirema Überlegt Euch doch bis dahin, ob Ihr nicht doch mit der dunkleren Innenausstattung leben könntet. Mit einem Preisnachlass "versüsst" geht das vielleicht? Gebt dem Händler ein paar Tage Zeit, eine Lösung zu präsentieren. Der Händler wird auf Zeit spielen, obwohl ihn wohl die Schuld trifft. Euch bleibt wohl nichts anders übrig als in einen der beiden sauren Äpfel zu beißen: Entweder mit einen "kleinen" Preisnachlass und gegebenenfalls etwas weiterem Zubehör und den "falschen" Farben zu leben.... ...oder nochmals ein paar Monate zu warten.
So sehe ich das auch. an Rirema, mir würde es auch nicht gefallen wenn ich eine helle Innenausstattung bestelle und eine dunkle bekomme. Falls ihr dennoch damit leben könntet wartet ab was der Händler euch anbietet und wägt dann ab wie ihr euch entscheidet. Nur sich deswegen gleich mit dem Händler überwerfen und sich dann ein anderen Händler suchen zu müssen würde ich nicht machen.
Und dazu gibst Du ihm 14 Tage Zeit. Ist mehr wie fair. Kommt hierbei keine befriedigende Lösung bei raus, solltest Du dem Händler erklären, wie DU glaubst, wie die Situation gerettet werden kann (vorher alle Punkte wie Ersatz, Ausfall, ggf. Wertminderung, Rücktritt vom Vertrag, Fahrtkosten, ect. aufschreiben). Das Ganze bitte schriftlich und unter Zeugen festhalten. Der Händler wird wohl versuchen, dass dies eben nicht passiert. Hier noch einmal eine Frist von einer Woche setzen. Ist nichts passiert würde ich Deine Forderungen per Einschreiben/Rückschein übrmitteln mit der Botschaft, dass Du vom Vertrag zurücktrittst. Ab hier würde ich dann auch eine RA ins Boot holen. Ich finde es Wichtig, dass man in solchen Situationen eine vernünftige Beziehung zum Händler pflegt. Er wird wissen, wo der Fehler liegt und genau abwägen, wann es für ihn ein Minusgeschäft wird.
Morgen, Absolut beste idee :D Das mit dem preisnachlass würde ich nicht tun. Selbst 10000 euro machen das dunkele Holz nicht schöner. Hab mir wieder ein neuen jungen gebrauchten gesucht Und wehe auf den bildern bei mobile sah ich dunkeles Holz, Zack wars bei mir vorbei egal welcher Preis. Ich habe Urlaub....die schönste Zeit in dem Jahr und möchte mich dann nicht über das dunkele Holz aufregen das aussiehst wie Oma seine Wohnung oder Opas Sarg. Sorry aber wir verbringen soviel Zeit in unseren Womos das dort dann schon soweit alles passen soll. Gerade dann wenn ich es selbst zusammen gestellt habe. Viel Glück und sprecht das Thema mal an (behalten bis der neue da ist) Ich würde dem Händler auch Guenni2‘s Lösung vorschlagen. Damit sind alle am besten bedient. Und wenn der Händler das Womo auf sich zulässt und als Leihmobil zur Verfügung stellt, kann er es hinterher ganz normal als Ex-Leihmobil verkaufen. bis denn, Uwe Die Frage ist doch, womit IHR Leben könnt und was IHR wollt?! Wenn ich jetzt rate, das Fahrzeug zu übernehmen hilft das wenig. Auch wenn ich rate, das Fahrzeug nicht zu übernehmen und auf ein neues zu warten, hilft das niemandem, wenn Ihr das nicht wollt. Also überlegt erstmal, was IHR wollt und klärt das dann mit dem Händler. Einen Rechtsanwalt einzuschalten ohne eine Idee, was man selber will und sich der Händler auch noch kooperativ zeigt halte ich für verfrüht. Gruß Michael An rirema, wir hatten vor drei Jahren das gleiche Problem, nur andersrum: dunkel bestellt, hell geliefert. Die fürs dunkle Holz gelieferten hellen Polster passten natürlich überhaupt nicht (farblich). Außerdem waren einige Ausstattungen anders, als auf der Messe (nie wieder Messe!!!) zugesagt. Bei der Holzfarbe bestand der Händler darauf, wir hätten hell bestellt. Da stellte sich heraus, dass man zwar bei allen möglichen Dingen ein Auswahlhäkchen setzen konnte, nicht aber bei der Holzfarbe. Da war als Standard hell vorgegeben. Das wussten wir nicht, der Händler hatte uns auch nicht darauf hingewiesen. Deswegen und wegen einiger Probleme bei der Ausstattung haben wir die Abnahme verweigert und einen Anwalt eingeschaltet, was wir dir SEHR empfehlen würden, denn der Händler steht auch unter dem Druck des Herstellers. Die Sache landete dann vor Gericht, wurde aber dann (auf unseren Vorschlag) durch einen Vergleich beendet: wir nahmen ein anderes Fahrzeug ab, das bei diesem Händler auf dem Hof stand. Mit dem jetzigen Wohnmobil sind wir sehr zufrieden und sind froh, den Stress auf uns genommen zu haben. Wir hätten uns sonst auf jeder Reise geärgert. Falls du keine Rechtsschutzversicherung hast, lass die Finger von der Klage. Beide Anwälte (unserer und der der Gegenpartei) haben je 4000 Euro gekostet. Ohne Rechtsschutzversicherung hätten wir das nicht durchgestanden. Viel Erfolg Wolfgang Der Hinweis, sich darüber Gedanken zu machen, zu welchen Kompromissen oder denkbaren Lösungen man bereit ist oder welche aus persönlicher Sicht inakzeptabel sind, ist sehr gut, weil es zwingend notwendig ist. Einige gangbare Wege wurden hier ja bereits genannt. Um aber zu wissen, wie fest der Boden ist, auf dem man steht, halte ich die Konsultation eines Rechtsanwaltes bevor man in Verhandlungen zur Beseitigung des Problems geht, durchaus für sinnvoll. Dabei sollte es aber nicht um den Aufbau einer Drohkulisse gehen, sondern zunächst nur um eine im Hintergrund stattfindende fundierte Beratung über die Rechte, aber auch Pflichten, die sich in einer solchen Situation ergeben. Ein fachkundiger Rechtsanwalt ist dazu eine gute Möglichkeit, wenngleich sie Geld kostet. In Verhandlungen kann man dann immer noch entscheiden, wie weit man auf sein „gutes Recht“ pocht oder aber im Sinne einer einvernehmlichen Lösung davon abweicht. Sei es um einen langen Rechtsstrei zu vermeiden, sei es, um eine gute Beziehung zu Händler zu erhalten, was auch ein Wert ist. Viele Grüße aus Düsseldorf Achim Vielen Dank für die Antworten und Überlegungen. Die Besichtigung des Womo war am Freitag und am Wochenende kann der Händler ja nichts in Erfahrungen bringen.Wir würden das ganze gerne, ohne RA und ohne sich mit dem Händler zu überwerfen, über die Bühne bringen. Unsere Überlegungen gehen von warten auf einen neues Womo mit der richtigen Ausstattung ist hin zum Preisnachlass.Sehr gut finden wir den den Tipp mit der Nutzungsüberlassung des jetzigen Fahrzeuges bis das neue kommt.Danke für den Tipp. Damit leben kann man bestimmt nur ob man das möchte ... ob man sich nicht immer ärgert. Die Frage ist auch wie hoch könnte ein Preisnachlass sein. Damit man denkt okay ich ärgere nicht mehr über die Ausstattung sondern freue mich über den Nachlass. Schönen Sonntag noch.
Der Händler wird es wissen und ihr kennt den Händler, zudem ja offensichtlich noch ein gutes Vertrauensverhältnis vorhanden ist. Plan A. wäre tatsächlich eine Neubestellung bei gleichzeitger kostenloser Nutzungsüberlassung, Plan B. Übernahme Fahrzeug gegen einen Preisnachlass und/oder zusätzlichen Zubehörpacket, Plan C. Rücktritt vom Kaufvertrag. So würde ich das Thema angehen. Vergesst aber nicht Fristen zu setzen und Ergebnisse schriftlich festhalten. Hier wäre vielleicht doch ein Erstgespräch beim ADAC oder RA empfehlenswert.
Interessant.....was hatte ich geschrieben?
Wer lesen kann ist also klar im Vorteil ... :D Ist nicht auf Pipo bezogen, sondern auf Beiträge wie "Scharf schießen...und ... unredliche Absicht unterstellen. etc." Ohne Rechtsberatung bist Du immer im Nachteil, denn der Händler hat sie bestimmt. Gruß Frank Wenn ich kein Fahrzeug kaufe, das bereits beim Händler steht und ich mir also eins sozusagen bauen lasse, dann ist doch der entscheidende Grund dafür, das die Bestellung exact meinen Bedürfnissen und meinem Geschmack angepasst ist. Kommt das Womo dann aus dem Werk und ein ganz wesentlicher Teil, der nicht nachträglich zu verändern ist, ist falsch bestellt / falsch gebaut worden, dann ist das nicht MEIN Wohnmobil und es gäbe eigentlich keine Summe, die mich dazu überreden könnte, es doch abzunehmen. Schon garnicht, wenn es innen eine Holzfehlfarbe hat. Sicher freut man sich, wenn man einen Preisnachlass bekommt, aber anschließend würde ich mich jedenfalls über die ganze Womo-Besitzzeit über die falsche Holzfarbe ärgern. Übrigens ist der Umstand der "Nichtabnahme" für den Händler in den allermeisten Fällen nicht so fürchterlich nachteilig. Dies Fahrzeug kann als zukünftiges Mietfahrzeug meist ganz gute Dienste leisten. Der Käufer hat natürlich in der neuerlichen Wartezeit den größte Nachteil, also darf man vom Händler eigentlich erwarten, das man in der Wartezeit mit einem kostenlosen Ersatzfahrzeug mobil gehalten wird. Tom Ich finde es gut wenn ihr zuerst einmal versucht die Angelegenheit friedlich und in beiderseitigen Einvernehmen zu regeln. Bei einigen Vorschlägen wird davon gesprochen das der Händler das Fahrzeug nach einer Einigung als Leihmobil laufen lassen kann. Da stellt sich aber die Frage, ob der Händler überhaupt über eine Mietflotte verfügt. Als Preisnachlass würde ich den Wertverlust eines neuen Fahrzeuges nach einer Erstzulassung heranziehen und dann davon vielleicht die Hälfte der Summe als Nachlass ansetzen.
Ja, z.B. RA Dähn, spezialisiert auf WoMo's. Hi, Gibt es Neuigkeiten ?
:lol: :lol: :lol: Erstbeitrag und weg... hat noch nicht mal geschrieben, welches Fabrikat... na ja, Stoff genug hat er ja von euch bekommen.... Ich denke mal, er hat einen guten Anwalt gefunden und dieser hat ihm geraten die Finger von den Tasten zu lassen....... Wir haben uns geeinigt und in den nächsten Tagen werden wir unseren Malibu in Empfang nehmen. Herzlichen Dank nochmal für die Tipps und Anregungen, nach dem Motto ... hier werden sie geholfen. Das Abenteuer Womo kann beginnen. Antonio48 Wie soll ich den Kommentar verstehen ? :oops: Stillschweigen bis zum glücklichen Ende hat er wohl gemeint.
Moin, endlich einmal eine qualifizierte und fundierte Information. Grüße aus NI
Du meinst eine leere Info :!: Wäre schön gewesen zu erfahren wie die Einigung erziehlt wurde. Trotzdem Gröückwunsch :ja: |
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