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:) Habe jetzt mal gerade gegoogled ! :) um festzustellen, wann meine grau Pappe getauscht werden muss. Folgendes habe ich gefunden Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden: Geburtsjahr Datum, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss vor 1953 19.01.2033 1953 - 1958 19.01.2022 1959 - 1964 19.01.2023 1965 - 1970 19.01.2024 1971 oder später 19.012025 Bei mir also 2023. Da mein Perso ebenfalls 2021 abläuft, und die Kosten für die beiden Papiere zussannen nicht unerheblich sind, muss ich mir da was überlegen. Oder bringe einfach mein Leergut weg ;D Gruss von der schönen Mittelmosel :sauf: Achim
Fehlt da ein Smilie? :) Könnte man machen :) Muss man aber nicht. Frei nach R. Hoffmann. Gruss von der schönen Mittelmosel :sauf: :sauf: Achim
Müssen muss man gar nichts. Das ist der Wunsch der Politik dass das gleichmäßig über die Jahre verteilt vom braven Bürger gemacht werden soll und nicht erst alle zusammen 2032/2033. Weil die das sonst nicht schaffen würden. Aber ist das mein Problem wie die das schaffen wollen? Wenn überhaupt dann werde ich wirklich ganz kurz vor knapp einen neuen Führerschein beantragen. Wir leben in einem Land in dem Nichtbürger ohne Papiere einreisen können und die dann kostenlos Papiere bekommen die rein auf eigene Angaben beruhen. Ich finde als Zeichen des zivilen Ungehorsams sollten möglichst viele kurz vor knapp erst tauschen! (Mein Gedanke!) Vor allem wenn man bedenkt dass er nur eine Laufzeit von 15 Jahren hat. Der Dumme und Brave der früh wechselt muss um so öfter erneuern - gegen Gebühr! Aber jeder gerne wie er will!!!!!!!
Warum fährt man einen Oldtimer wo es doch so viele, neue Autos gibt?
Das sehe ich ganz ähnlich. War ja auch nicht meine Idee mit dem Tausch. Bin mal gespannt wenn auf dem letzten Drücker noch etliche tausend FS neu beantragt werden :mrgreen: Ich habe da etwas nicht richtig verstanden .... Die Grauen müssen bis 2022 bei Jahrgang 54 umgetauscht werden - ein Kartenführerschein dann erst 2026 ! Staffelung für die Kartenführerscheine nach Ausstellungsdatum: "- ausgestellt zwischen 1999 bis 2001: Umtausch bis zum 19. Januar 2026 " Also 2026 richtig ? Bei den Jahrgängen davor werden wohl die meisten denselben nicht mehr benötigen ..... ein 54 er wäre dann bis zum Ablauf auch schon bald 90 Jahre alt... Was wir alles für die EU machen - was wir sollen tun mir meist nicht ! Ein Problem wurde hier aber noch nie angesprochen im Zusammenhang mit den grauen Lappen. Ihr redet von Geld und von zivilem Ungehorsam. Das ist OK Der 25 jährige Polizist in Albanien oder Korsika redet von einem Dokument, das er nicht kennt und bittet euch höflich mit zur Wache zu kommen wo er das Dokument prüfen könnt und ein Kollega mit Deutschkenntnissen sitzt. Und dann fahrt ihr mit!!! Ganz sicher, denn der Polizist darf das, wenn er den Führerscheinbesitzer auf dem ausgelutschten Dokument nicht erkennen kann. Nur die Meinung von einem der auf einer Landstraße in Korsika diese Diskussion zusammen mit der Frage "ist dieses Fahrzeug denn versichert, sie haben ja gar keine Versichjerungsplakette an der Windschutzscheibe?" schon geführt hat. Seidem habe ich eine Karte!!! Gruß Andreas
Meine Frau hat zur Identifizierung den Perso vorgezeigt, danach noch kurzer telefonischer Abgleich mit der Dienststelle und wir durften weiterfahren. Dänemark 2015.
Das war auch einer der Beweggründe bei mir zum Tausch! Meine Frau, die das Womo nicht fährt, wird es aussitzen. Aber es kann natürlich auch so sein wie Andreas das schildert. Und dann ist der zivile Ungehorsam schnell am Ende. Mir ist es unverständlich dass manche an einem alten Stofflappen - egal welcher Farbe - hängen, auf dem man kaum mehr den Inhaber erkennen kann. Ich bin froh, das Scheckkartenformat zu haben, passt wie Perso und Kreditkarten in das Mini-Portemonnaie und es gibt im Ausland bei Kontrollen keine Diskussionen. Für mich ist das Nostalgie am falschen Ende. Wer den Lappen sooo liebt kann ihn ja sich entwertet zuhause an die Wand hängen. Aber jeder, wie er will ....... :) Was man auf jeden Fall zugestehen muss :) ist das die neuen Dokumente im Kartenformat wesentlich kompakter und auch praktikabler sind. Das gilt auch für den neuen Perso, auch da hab ich noch ein uraltes Ding. Naja, vielleicht doch mal überlegen, und Leergut hab' ich noch :lach: Gruss von der schönen Mittelmosel :sauf: :sauf: Achim
Dann werden sie zuerst diejenigen verarbeiten die in der Planung als letzte vorgesehen waren. Das Du in der Zwischenzeit keinen gültigen Ausweis hast wird sie nicht interessieren. Die 20 Rappen eines unbeteiligten. Moin, also ich habe erhebliche Probleme mit dem Gedanken an den Zwangsumtausch, weniger ist der Grund, dass ich meinen alten grauen Lappen, den ich 1976 erworben habe, abgeben muss. Viel mehr bin ich der Meinung, dass ich eine Besitzstandswahrung habe, nämlich, dass ich weiterhin mit meiner Fahrerlaubnis Fahrzeuge bewegen darf. Durch den Zwangsumtausch werde ich gezwungen, unnötig Geld für eine Verwaltungsmaßnahme auszugeben die von diesem Staat angeordnet wird und dieses Geld allein diesem Staat zu Gute kommt, ohne dass sich für mich an als Bürger eine Veränderung bzw. Vorteil ergibt. Wenn der Staat möchte, dass die Bürger einen neuen FS bzw. Formular bekommen, dann soll er auch die Kosten dafür tragen . Schönen Abend noch..... Rolf Umtausch ist für mich nicht das Problem. Aber warum dann alle 15 Jahre wieder nen neuen bezahlen. Und wenn zwischendurch jemand auf die Idee kommt das ja mintgrün schöner aussehen würde,vielleicht schon eher!
Ich kann dich schon etwas verstehen, aber überlege mal, zahlst du auch noch in DM oder hast du dich an den Euro gewöhnt? War ja auch eine Zwangsmaßnahme. Und zumindest beim Führerschein Tausch solltest du keine einschneidende Nachteile haben, oder. Holger Und Pass und Perso musste auch schon immer alle Jahre erneuert werden. Und wo steht denn geschrieben, das vor Jahrzehnten abgestimmte Regelungen nicht auch mal geändert werden können? Die Tafeln der Antike entfalten heute auch keine Wirkungen mehr. :D :D Manchmal nimmt die Diskussion schon makabere Züge an. Für zivilen Ungehorsam gibt es sicherlich lohnendere Ziele.
:daumen2: :daumen2: :daumen2: Karte hat nur 'Vorteile. In der Not kann man damit Türen öffnen, Eis kratzen oder sich ne Line legen! Versucht das mal mit dem alten "Lappen". Ich habe meinen grauen vor ein paar Jahren auch umgetauscht, ich war die Diskussionen mit Autoverleihern im Ausland, wenn ich mal ohne WoMo unterwegs war, leid. Der graue Lappen hat einen Platz an meiner Pinnwand gefunden. Auf der neuen Karte war "A" eingetragen, dabei hatte ich gar keine Klasse 1, nur 3. Nach einiger Recherche hab ich rausgefunden, dass man auch die Nummern auf der Rückseite berücksichtigen muss. Mein "A" gilt also nur für Trikes, weil die früher zu Klasse 3 gehörten, jetzt aber bei den Motorrädern sitzen. Also ist alles, was ich mit Klasse 3 fahren durfte, auch auf der neuen Karte eingetragen. Hallo: meine graue Pappe wurde ausgestellt mit Passbild 1961 auf Klasse 4!! und wurde 1963 auf Klasse 3 und 1 erweitert. Das wurde damals auf der Rückseite mit Schreibmaschiene eingetragen. Dann hab ich die Pappe um das Bild gefaltet damit ich ihn immer in dem Geldbeutel mitführen konnte. Da die Trachtengruppe 2011 nichts mehr auf der Rückseite lesen konnte hat sie mich gebeten einen Kartenschein machen zu lassen. Und den nutze ich bis zum Ablauf 2033 also noch 14 Jahre......... :lach: :lach: :lach mfG KH Am Dienstag trat eine geänderte Führerschein-Verordnung in Kraft: Führerscheine müssen innerhalb einer bestimmten Frist umgetauscht werden. Die Infos hier: --> Link Das hole ich nochmal nach Vorne.... Wer nicht umtauschen will....es wird ja keinem der Kopf abgerissen - aber mit den (vielleicht kommenden) Unannehmlichkeiten muss man dann leben. Zu beachten sind die zum Teil langen Wartezeiten bei den zuständigen Behörden. Termine werden nur Online gemacht und sind bei uns für sieben Wochen ausgebucht..... Ich habe jetzt meinen Kartenführerschein aus 2001 - kurz vor Ablauf 19.01.2026 getauscht , hat eine Woche gedauert und 73€ gekostet zuzüglich biometrisches Passbild . Offizieller Titel FÜHRERSCHEIN Modell der Europäischen Union Ich habe eine Frage zum Führerscheinumtausch. Meine Frau hat einen deutschen Führerschein, der 2003 ausgestellt wurde und spätestens 2027 umgetauscht werden muss. Sie ist jedoch seit 20 Jahren nicht mehr in Deutschland wohnhaft. Weiß jemand, wie sie den Führerschein umtauschen kann? Hab eben versucht oneline einen Termin bei der Führerscheinstelle Stuttgart zu bekommen - aussichtslos - keine Termine verfügbar
Guckst Du hier: --> Link Für Deutsche, welche im EU- / EWR-Ausland wohnen, ist die am jeweiligen Wohnort ansässige Fahrerlaubnisbehörde zuständig und wird Sie entsprechend beraten. Für Deutsche, welche nicht im EU- / EWR-Ausland wohnen, erfolgt der Umtausch nach folgendem Verfahren: 1. Der Petent wendet sich als Antragssteller an die zuständige deutsche Behörde. Da er in Deutschland keinen Wohnsitz hat, ist gemäß § 73 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) jede untere Verwaltungsbehörde zuständig. Es wird empfohlen die führerscheinausstellende Behörde zu kontaktieren. 2. Die Behörde sendet dem Petenten die notwendigen Unterlagen zu. 3. Der Petent sendet die ausgefüllten und unterschriebenen Antragsunterlagen inklusive Foto nach der Passverordnung an die zuständige Behörde zurück. 4. Der neue Führerschein wird produziert und an die Auslandsvertretung/Honorarkonsul übersandt. 5. Die Auslandsvertretung bzw. der/die Honorarkonsul/in a) prüft die Identität (anhand des vorliegenden Ausweisdokuments) b) händigt, sofern hier keine Bedenken hinsichtlich der Identität bestehen, den neuen Führerschein aus. Sollten Zweifel hinsichtlich der Eignung bestehen, z.B. wg. offensichtlicher Trunkenheit o.ä., wäre die Fahrerlaubnisbehörde nach eigenem Ermessen zu informieren. c) zieht den alten Führerschein ein bzw. *nimmt die gegenüber der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nach § 5 StVG abzugebende Versicherung an Eides entgegen und d) übersendet den alten Führerschein bzw. *die beglaubigte Versicherung an Eides statt an die ausstellende Behörde. Zudem wird empfohlen, sich bei der zuständigen Führerscheinbehörde am Wohnort nach den dortigen Regelungen zu erkundigen. Thomas
Ich als Deutscher in Österreich lebend erhalte meinen neuen Führerschein bei der hier zuständigen Behörde … bei einem Kartenführerschein relativ einfach , bei einem alten Papierführerschein dauert es länger , da muss die ausstellende Behörde mit einbezogen werden , Kartenführerschein kann digital überprüft werden. Meiner wurde am Tag der Beantragung ausgestellt …
Hier in Tirol beim Bürgerservice bei der zuständigen Behörde ohne Termin einfach zu beantragen .
Kannst Du den Führerschein nicht über das Bürgerbüro umtauschen / neu beantragen? Grüße Dirk
Hat sie versucht. Die haben nur gesagt das sie nicht helfen kann. Meist wird neben dem Führerschein auch die Zulassung verlangt und die hat ein Format, dass in kein normales Portemonnaies passt. Jetzt will man das zwar auch digitalisieren, aber Apple hat mir letztes Jahr den Support gestrichen und ich bräuchte ein neues IPhone. Bei der ePA das gleiche Dilemma. Also werde ich die Zulassung weiter in die Geldbörse quetschen.
Ich nehme an du meinst die Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz Brief). Die App dafür gibt es und die ist wirklich genial einfach und bequem zu nutzen. Hatten wir auch schon mal hier: --> Link Nicht zu vergleichen mit der ePA. Wobei ich Android nutze. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die App auf Apple Geräten mehr Probleme macht. Klar, wenn dein Apfel so alt ist, dass er die App nicht mehr unterstützt, liegt es aber auch nicht an der App.
Deine Frau kann doch ihren deutschen Führerschein ganz einfach in einen dänischen Führerschein umschreiben lassen wenn sie ihren Wohnsitz in Dänemark hat. Wie gesagt. Auf meiner Pappe von, 1961 Klasse 4 erweitert 1965 auf klasse 1+3, da war nixx mehr lesbar und die Trachtengruppe hat 2001 mich höflich um einen neuen FS gebeten; denn sie würden den nicht mehr anerkennen.....zumal noch der sog.Säuferbalken zu sehen war!! Das habe ich gemacht .. Und jetzt soll ich diese Karte mit dem schönen Bild tauschen..... NEIN ein neuer FS ist viel teuere als eine Verwarnung. Und ich denk die längste Zeit bin ich gefahren!!!! SO LONG KH Mir ist mal nach ca. 8 Monaten im Ausland der Führerschein gestohlen worden. Das war Ende 2000. Die Aussage der Führerscheinstelle damals war: wenn ich länger als sechs Monate im Ausland lebe, bekomme ich keinen neuen deutschen Führerschein sondern soll mir im Wohnsitzland einen lokalen Führerschein ausstellen lassen. Dort war die Frist allerdings 18 Monate, d.h., wer 18 Monate oder länger im Land lebt, konnte und musste seinen Führerschein umschreiben lassen. In der Situation hatte mir die Führerscheinstelle dann als Ausnahme vom üblichen Prozess einen neuen Führerschein ausgestellt. Das lief über die deutsche Botschaft, die zum Glück keine halbe Stunde entfernt war. Bei Wohnsitz in der EU und mehr als 20 Jahren wird der Ausnahmeprozess vermutlich nicht mehr angeboten. ich brauch mir da keine Gedanken machen, alle 5 Jahre brauche ich einen neuen Führerschein, hab da schon Routine. Leider muss man die Unterlagen noch in Papierform einreichen, aber es ist geplant, dass man in naher Zukunft alles digital einreichen kann. Beim letzten Tausch war der neue Führerschein nach 4 Wochen da. Hallo, habe meinen grauen Lappen 2001 gegen einen Kartenführerschein getauscht. Bin mir nicht sicher, ob ich diesen jetzt nochmal umtauschen muss, da ich Jahrgang 1948 bin und für bis 1952 geborene ja die Ausnahmegenehmigung bis 2033 gilt. Werr weiß Bescheid? Grüße Wolfgang
Gemäß dieser Inmfo --> Link musst du nichts tun. "Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr – erst bis zum 19.1.2033 tauschen." Thema FS-Tausch: Im Moment ist im Bundestag eine Debatte zu FS und Fahrzeubschein zu Digitalisieren: ALSO Leute der nächste Tausch!!! Da halt ich mal die Füße still bis Die Dabatten zu Ende sind und unsere Verwaltung digitals dazu in der Lage ist. dann werden aus den z, Zt. 2 Wochen 4 Wochen!! für den Privatmann: eine Zulassungsdienst macht das an einem Tag......... So long KH
Fahrzeugschein digital gibt es doch schon.
Nicht ganz richtig, denn das gilt nur, wenn der Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden ist. Ist jemand 1953 geboren und sein Führerschein ist zum Beispiel am 10.01.1999 ausgestellt, dann muss auch er diesen bis zum 19.01.2026 umtauschen. Es gibt zwei Listen/ Kriterien, nämlich das Geburtsjahr und/oder das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Thomas |
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