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Mir ist heute etwas unglaubliches passiert. Wir waren mit unserem Celebration in Ingolstadt und haben einen kurzen Halt bei Aldi zum einkaufen gemacht. Meine Frau ist in den Aldi Markt gegangen, ich mit unserem Hund kurz Zur nächsten Wiese. Auf dem Rückweg zum Auto sah ich eine schwarz gekleidete Gestalt der an meinem Celi rumschlich. Leider konnte ich mit unserer hochschwangeren Hündin nur sehr bedingt schnell gehen/laufen, daher war diese Gestalt weg bevor ich meinen Kasten erreicht hatte. An meinem Celi war alles OK, bis auf einen gelben Zettel unterm Scheibenwischer mit einer Zahlungsaufforderung über 10,-€. Die Begründung ist absolut haarsträubend, mein Celi ist ein, für diesen Parkplatz, nicht zugelassenes Fahrzeug, so lautet die Zahlungsaufforderung. Der. Aldi. Markt in Ingolstadt an der Eriagstraße, hat seinen Parkplatz an ein Unternehmen namens Park&Control verpachtet, die kontrollieren u.a. Wie lange man dort parkt. Die Parkplätze werden sensorüberwacht um festzustellen ob jemand länger als 90 min. dort parkt. Soweit OK, unverschämt aber kann man ja machen..... Natürlich kann man einen Kawa auch als nicht zulässiges Fahrzeug aussperren, ob das im Sinne von Aldi ist wenn Womo-Fahrwr dort nicht mehr einkaufen können weil sie dort nicht mehr parken dürfen, sei mal dahingestellt. Was aber gar nicht geht, ist eine Zahlungsaufforderung ausstellen, sich auf die AGB des Unternehmens Park &Control berufen, diese aber dort morgens aufzuhängen. Es gibt nur Schilder die darauf hinweisen, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt und man die AGB beachten soll. Nur die findet man dort gar nicht, wie soll man sie dann beachten????? Ich halte das für eine üble Abzocke, noch dazu wenn man bei Nichtzahlung gleich mit gerichtlichen Schritten droht, um die Leute einzuschüchtern! Ich habe dem Unternehmen umgehend eingemaischter geschickt, der Zahlungsaufforderung widersprochen und darauf verwiesen, dass Ihre AGB dort nirgends zu finden sind. Bin mal aus die Reaktion gespannt. Also achtet bitte beim Parken auf Aldi Parkplätzen darauf,ob diese an andere Unternehmen verpachtet sind! Hmmm .. na ja, Sigi, ich kennen den PP dort, hatte auch schon einen Zettel (mit 30 €), der dann nach Reklamation an der Aldi Kasse mit Kaufbeleg wieder eingezogen wurde. Halte das auch für äußerst doofes und unfreundlichen Vorgehen ! Aber : da stehen doch reichlich Schilder mit entsprechenden Hinweisen rum. Parken nur für Aldi Kunden, max 90 min. Hängt eine Parkscheibe rein und Kauf was ein dort, dann kann Dir keiner :!: Das ist doch inzwischen bei vielen Supermärkten so. Und gerade hier in der Umgebung habe ich Verständnis dafür, weil die Parkplätze von Schülern und Pendlerfahrgemeinschschaften zugeparkt werden. Mit Parkscheibe ist doch alles in Ordnung. Länger als 90 Minuten braucht man wohl für keinen Einkauf. Mit dem Kassenbon, auf dem ja Datum und Uhrzeit steht, solltest du problemlos reklamieren können. Wenn kein Kassenbon mehr vorhanden, hilft oft auch die Kartenabrechnung: ![]()
ich glaube nicht das man problemlos reklamieren kann. denn das eine hat mit dem anderen rein garnichts zu tun, das Knöllchen gibts auch nicht von Aldi sondern von irgendwelchen Parkraumbewirtschaftsfirmen, so mir erst unlängst passiert, da half auch nicht der Kassenzettel von über 60€. Das Thema hatten wir doch letzen August schon einmal > --> Link Bekanntermaßen findet in größeren Städten eine Parkraumbewirtschaftung bei den Supermärkten statt - ergo immer die Parkscheibe aktivieren. Ich habe volles Verständnis dafür, dass Supermärkte so reagieren. In unserer Stadt gibt es Aldi-Märkte, deren Parkplätze regelmäßig rappelvoll sind und in den Läden befinden sich eine Handvoll Kunden. Dass sie bestimmte Fahrzeugtypen (außer vielleicht lange Sattelzüge) nicht dulden, ist mir allerdings nicht bekannt. Wie lange habt ihr denn dort tatsächlich gestanden? Weiss ja nicht wie das bei euch in D ist, bei uns kann nur die Behörde ein Knöllchen ausstellen. Alles andere sind erhöhte "Parkgebühren". Lies mal nach was in den AGB genau steht. Und hier ein toller Tröd hier im Forum --> Link Vielleicht führt ein Modrator die beiden Themen zusammen. Es gab neulich im WDR, Aktuelle Stunde, einen Beitrag in dem das thematisiert wurde. Da hat ein Richter eine Zahlungsaufforderung für "sein" Auto bekommen. Er sagte das seine Frau dort geparkt hätte und er als Halter somit nicht zahlungspflichtig sei. Richtig sei durch das Parken auf dem Parkplatz erkennt man automatisch die AGB des Parkplatz an wenn sie dort sichtbar aushängen. Er habe dort jedoch nicht geparkt und somit die AGB nicht gesehen und anerkannt. Damit ist der Parkplatzbewirtschafter nachweispflichtig wer dort geparkt hat und Fahrzeugführer war ;-) Damit kann sich jeder seine Gedanken machen ;-) Mit zehn €uro ist das ja fast schon eine Okassion, bei uns heißt Aldi Hofer und die stellen Forderungszettel mit bis zu 90 €uro aus, widrigenfalls es zu einer Besitzstörungsklage kommt. Von mir werden solche Supermarktketten, die bei Kunden derartige Abzocke versuchen, gemieden. Solch mieses Vorgehen kann nur durch den Kunden selbst gesteuert werden, wenn es genug machen und Umsatzrückgänge erkennbar werden, wird das Unternehmen sicher hellhörig. Ich glaube, die meisten Kunden haben Verständnis dafür und verhalten sich richtig. Und ich glaube, dass derart unverschämte Forderungen eher auf Unverständnis stoßen. Zumeist sind ja Unternehmen und Überwachungsfirma entkoppelt, weshalb Überwachungsfirmen dann seltsame Praktiken an den Tag legen. Ich finde es nicht okay, wenn Wohnmobile einen Privatparkplatz vorm Supermarkt missbrauchen, aber auch nicht in Ordnung, wenn dann derartige Blüten austreiben. das Eine zieht eben das Andere nach sich! Zwischen Missbrauch und Abzocke, weil z.B. die Parkzeit geringfügig überzogen wurde besteht ein Unterschied, den ich gerne Klavierspielen könnte - ich wäre ein Virtuose.......
Genau so sehe ich das auch! Ich kann zwar verstehen warum die Supermärkte so handeln aber dann gleich Fremdfirmen damit beauftragen die nur ans abzocken denken ist definitiv kein Kundenfreundlicher Weg. Wenn die Betreiber solche Angst haben das ihre Kunden kein Parkplatz bekommen weil widerrechtliche Leute dort parken dann sollen sie eine Schranke mit Parkticket montieren und das Ticket beim bezahlen entwerten, etc. Es gibt genug vernünftige Alternativen, Abzockfirmen zu beauftragen ist keine! Gruß Horst Aber Parkticket und Automaten zahlst du dann mit. Das kostet bestimmt Geld. :D Moin, ich fahre auf den Parkplatz, lege meine Parkscheibe raus, kaufe ein und fahre weiter. Ohne Parkscheibe zahle ich evtl. eine angekündigte Gebühr/Strafe. Was ist denn da Abzocke? Gruss Volker
Das ist auch nicht teurer als die Abzockfirma. Sollte die Abzockfirma sich wirklich nur durch die Tickets finanzieren (und keine Rechnung an den Supermarkt stellen) geht das auch beim Automaten. Wir haben das hier bei einem REWE, der hat ein Parkdeck auf dem Dach mit Ticketautomat. Beim bezahlen bekommt man eine Stunde (oder zwei?) frei. Gruß Horst Es ist doch ganz einfach, wir hatten mal 3 Aldi im Ort, nun ist es nur noch einer. Und da nun auch dort ein weiterer Netto mit besseren Allgemeinangebot, inkl. Bäcker Metzger Bistro usw und ohne Parkbeschränkungen aufmacht, wird diese unfreundliche Kette wohl bald ganz verschwunden sein. Hier lernen die Kunden anscheinend dazu. Norma ist schon seit zwei Jahren weg. Ich fahre schon aus Prinzip keine Discounter an, wo ich auch nur ne Parkscheibe bräuchte, oder Parkplätze so schmal sind, das Aus/Einsteigen zur artistischen Übung wird. Unser Rewe Center hat wegen Umsatzverlust jetzt mit der Bürgermeisterin durchgesetzt/bezahlt dafür, das das private Parkhaus nebenan für alle ohne Kaufzwang für 90min kostenfrei ist. ![]() Also nicht Meckern sondern handeln, "Abstimmung" mit Füßen klappt immer im Handel.
Vl hast Du´s überlesen ... Alles was Du tun mußt : leg eine (gestellte) Parkscheibe ins Auto ---> dann kostet´s NIX :!:
Für eine vergesse Parkscheibe und Einkauf im Supermarkt halte ich 30Euro durchaus für Abzocke! Und eine Parkscheibe ist schnell mal vergessen, vor allem wenn diese nur selten benötigt. Ich brauche die Parkscheibe nur alle paar Jahre mal :wink: Außerdem ist es bei Ein-und Ausfahrten zu solchen Märkten oft sehr belebt so das ich nicht noch die eventuell hängenden AGBs bei der Einfahrt lese. Gruß Horst
Nö, ich sehe das nur anders. Supermärkte sind Dienstleister und ich als Kunde (eigentlich) König :D Gruß Horst
Ja mei - dann hältst Du das halt für Abzocke .. :roll: "Vergessen" kann aber oft teuer werden ... probier´s mal am Parkautomaten 8) Und das mit dem Kunde König : als König will ich einen PP vor dem Laden - und nicht von Dauerparkern ausgetrickst werden. Sieh´s doch mal so rum .. :idea: Horst, du hast das Modell noch nicht verstanden: Wenn Automaten und Schranken installiert werden, zahlt das der Einzelhändler. Beuaftragt er einen Externen, kostet ihn das nichts. Der Externe finanziert sich über die Strafgebühren. Jetzt klarer? Und Vergeßlichkeit hatte schon immer ihren Preis. Hallo Ich finde wir sind Kunden und sollten auch als solche behandelt werden. Wenn jetzt eine oder mehrere Supermarktketten der Meinung sind mir das Einkaufen erschweren zu müssen, dann müssen sie leider in Zukunft auf mich als Kunden verzichten und dies nicht nur bei diesem einen Markt sondern Grundsätzlich. Es gibt Länder da wird man als Wohnmobilfahrender Kunde umworben, z.B. mit Ver- und Entsorgungsstationen und 24h kostenlosen Parken, da kaufe ich dann gerne ein. Mir geht es nicht um die Parkscheibe, sondern um die Art und Weise. Wie würde das Marketing einer Supermarktkette reagieren wenn eine solch große Gruppe wie die Wohnmobilfahrer diese boykottieren, ich denke dann wäre das mit den Strafen schnell vorbei. Ich glaube, die Kette würde über den Boykott einer so kleinen Gruppe amüsiert reagieren. Was meinst du, wie das Verhöltnis Womo auf Durchreise zu Stammkunden am Tag ist? Wie kommt man auf solche Gedanken? Boykott? Ist mir unerklärlich! Hab' bestimmt schon Tausende Male an Hunderten von Supermärkten geparkt u. noch nie Probleme gehabt. - Parkscheibe richtig eingestellt, 90 min sind mehr als genug zum Einkaufen u. wenn ich anschließend im Mobil mir ein Würstchen heiß mache mit frisch gekauftem Kart.-Salat, stelle ich die Parkuhr 'ne halbe Std weiter u. gut ist's - da brauche ich keinen Boykott - kein ärgerl. Gesicht - alles war, alles ist u. alles wird gut sein . . . Gruß vom Würstchen liebenden Karl L. P.S.: Im UK kommt kein Wächter, man ist ganz alleine da u. voll verantwortlich. Eine Kamera filmt mit Uhrzeit die Ankunft u. bei Überschreiten der Parkzeit kommt Monate später eine gepfefferte Rechnung - kann man sich drauf verlassen - auch ohne Boykott.
Hast Du dafür Belege? Das würde mich doch schwer wundern, wenn ich jemanden beauftrage kostet das mich erst mal Geld. Ich hänge "Falschparkern" einen Zettel hin und gut ist es, deshalb gängele ich nicht meine Kunden :wink: OK, so oft kommt es bei mir auch nicht vor, aber bisher parkte von denen keiner zweimal bei mir. Gruß Horst
Wegen solche Methoden gibt es diese Gängeleien überhaupt erst :D Als ob es keine schöneren Plätze gibt :roll: Gruß Horst
Stimmt, als Kunde ist man König - aber nur, wenn man sich auch wie ein König verhält und nicht wie ein Schluderjahn mit "Parkscheiben vergessen" usw.
Nö, glaub' ich nicht, diese Gängeleien, wie Du es nennst, gibt es durch die Dauerparker, und nicht durch die 30 min - Würstchenesser - hab' das alles durchexerciert.
Nur damit kein falsches Bild entsteht, wir gehören keinesfalls zu der Gruppe Leute wegen denen es diese Maßnehmen gibt :wink: Trotzdem bin ich aber gegen solche Maßnahmen und es soll mir niemand erzählen das eine Schranke bei einem Bau von über 5Millionen Euro so zu Buche schlägt das die Kunden bei den Einzelpreisen das merken "müssen". Gruß Horst Ich freue mich über die - für eine gewisse Zeit kostenlosen - Parkplätze bei Supermärkten, nutze diese auch und versuche mich an die Regeln dort zu halten. Damit bin ich bisher sehr gut gefahren
Finde es immer wieder erheiternd, wie schnell zum Boykott gegen Firmen aufgerufen wird, wenn sich einige Wenige ungerecht behandelt fühlen. Alleine bekommt man anscheinend seine Probleme nicht geregelt, da müssen "Massen" mobilisiert werden, um zu zeigen, wie kundenunfreundlich gehandelt wurde. ich bringe dann mal ein wenig Licht ins dunkle und zitiere hier eine aktuelle Mitteilung, denn dann wird auch klar, dass dies derzeit eine Grauzone ist, in vielen Bereichen: Parkraumüberwachung als Geschäftsmodell: Einige Supermärkte und Betreiber von Arzt- oder Krankenhausparkplätzen lassen ihre Parkplätze von Fremdfirmen überwachen. Wer ohne Parkscheibe parkt, die Parkzeit überschreitet oder mit seinem Auto nicht innerhalb der Parkplatzmarkierungen steht, wird von den Überwachungsfirmen zur Kasse gebeten. test.de sagt, was erlaubt ist – und was nicht. Private Knöllchen beim Einkaufen Nur mal schnell ein paar Sachen einkaufen, Auto auf dem Supermarkt-Parkplatz abstellen und ab in den Laden: „Für die zehn Minuten brauche ich doch keine Parkscheibe ins Auto legen.“ – Denkste. Viele Supermärkte sind dazu übergegangen, Parkplätze, die Kunden an sich kostenfrei zur Verfügung stehen, externen Parkplatzwächtern zu übertragen. Die sollen dafür sorgen, dass Dauerparker und Nicht-Kunden keine Kundenstellplätze blockieren. Erwischt die private Parkraumüberwachung jemanden dabei, wie er ohne Parkscheibe parkt, die Höchstparkdauer überschreitet oder mit seinem Auto nicht genau innerhalb der Parkplatzmarkierungen steht, ist eine Vertragsstrafe fällig – bis zu 30 Euro. 30 Euro, weil die Parkscheibe fehlt Meist sollen die Betroffenen für die angeblichen Verstöße gegen die Parkordnung zwischen 20 und 30 Euro bezahlen. Zahlt der Autofahrer nicht, ermitteln die Überwacher den Halter des Autos und fordern von diesem die Summe. Nach Ansicht der Firmen haftet der Halter eines Pkw für Parkplatzverstöße – auch wenn nicht er, sondern etwa sein Ehepartner oder ein Bekannter das Auto auf den Parkplatz gefahren hat. Private Parkraumüberwachung: Im Prinzip erlaubt, Praxis oft dubios Betreiber von privaten Parkflächen dürfen die Parkraumüberwachung auf externe Unternehmen übertragen. Diese Parkplatzwächter dürfen dann auch die Regeln bestimmen, wer unter welchen Bedingungen sein Auto dort abstellen darf. Allerdings: Die Grundstücksbesitzer zahlen offenbar in der Regel nichts für die Dienste der Parkplatzwächter. Die Kosten für die Überwachung von Privatgrundstücken muss jedoch der Grundstücksbesitzer tragen. So hat es der Bundesgerichtshof entscheiden (Az. V ZR 229/13, Urteil vom 4. Juli 2014). Soweit jetzt doch wieder allein Supermarktnutzer die Überwachung der Parkplätze bezahlen sollen, erscheint das Geschäftsmodell als zweifelhaft. Wann dürfen private Parkplatzwächter Vertragsstrafen verhängen? So oder so gilt: Vertragsstrafen können die Privatparkplatzwächer nur verhängen, wenn sie auf dem Parkplatz deutlich angekündigt wurden. Das heißt: Das Schild mit den Parkbedingungen und vor allem etwaigen Strafen muss gut lesbar, verständlich erklärt und fair sein. Wie teuer darf das Knöllchen sein? Dazu haben die Gerichte bisher kaum etwas gesagt. Sicher gilt, dass Parkraumüberwacher Vertragsstrafen nicht beliebig hoch ansetzen dürfen. Zum Vergleich: Wer im öffentlichen Raum bis zu 30 Minuten ohne Parkscheibe parkt, muss dafür ein Bußgeld von nur zehn Euro zahlen. Ein privates Knöllchen, das von diesem Betrag zu sehr abweicht, dürfte vor Gericht als unfair und damit unwirksam gelten. Wer muss überhaupt zahlen? Haben die Parkraumüberwacher einen Verstoß gegen die privaten Parkregeln festgestellt, stecken sie dem Fahrer oft einen Zettel mit der Aufforderung zur Zahlung der Strafe unter die Scheibenwischer. Zahlt der Fahrer nicht, ermitteln sie die Adresse des Halters und verlangen von ihm die Summe. Viele Gerichte lehnen eine solche Halterhaftung für Parkverstöße allerdings ab (siehe Urteilsliste unten). Tipp: Mit unserem Musterschreiben können sich Halter gegen Zahlungsforderungen der Überwachungsfirmen wehren. Müssen die Halter Auskunft geben? Wenn Autohalter die geforderte Vertragsstrafe nicht zahlen, weil sie sagen, dass sie den Wagen zum fraglichen Zeitpunkt nicht genutzt haben, fragen die privaten Parkraumwächter zuweilen gezielt nach, wer gefahren ist – oder sie erheben Klage. In beiden Fällen sollte der Autohalter wahrheitsgemäß antworten. Einen Formulierungsvorschlag dazu liefern unsere Mustertexte. Der Halter kann sonst kostenpflichtig abgemahnt oder verurteilt werden. Klar: Irgendwelche Strafen muss der Halter nicht zahlen. Die muss der Parkraumwächter anschließend vom Fahrer fordern. Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich ein Knöllchen bekommen habe? Sie sollten unter Zurhilfenahme unseres Musterschreibens gleich an die auf dem Knöllchen genannte Adresse oder E-Mail-Adresse schreiben. Wenn Sie nicht gleichzeitig auch der Fahrzeughalter sind, ersparen sie diesem so den Ärger. Außerdem verhindern Sie auf jeden Fall zusätzliche Mahn- und Inkassokosten. Bisher haben die privaten Parkplatzwächter nur selten von sich aus Klage erhoben. Wenn ein Unternehmen tatsächlich Klage erhebt, ist nicht sicher, dass das zuständige Gericht die Vertragsstrafe wie test.de für unzulässig hält. Betroffene müssten dann auch die Kosten des Verfahrens zahlen, wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Als Kfz-Halter wurde ich per Post zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert. Was tun? Auch dann sollten Sie zügig antworten. Unsere Musterbriefe enthalten auch dafür einen Textentwurf. Dass Sie als Halter zur Zahlung einer Park-Vertragsstrafe verurteilt werden, halten wir für unwahrscheinlich. So hat noch kein Landgericht die Rechtslage beurteilt. Einzelne Amtsgerichturteile gibt es zwar, die sind aber schon älter. Artikel erschienen im Finanztest 04.2019 :) Hallo, ich verstehe nicht warum einige nicht einsehen warum manche Discounter dazu gezwungen wurden. Wir Kunden/Nichtkunden nutzten den Kundenparkplatz zum Teil als öffentlichen Parkraum und manche Einkaufende bekamen dadurch keinen Parkplatz. Was bleibt den Discounter übrig als jemand zu beauftragen dies zu kontrollieren, und der Aufwand wird den nichteinsichtigen in Rechnung gestellt. Es dürfte doch kein Problem sein die Parkscheibe an das Fenster zu stellen. Als ich in England in einem Supermarkt einkaufte wurde ich nach meinem Nummernschild gefragt, warum? Alle werden bei der Einfahrt über eine Kamera aufgenommen und bei großer Zeitüberschreitung oder Nichteinkauf gibt es eine Anzeige. Es ging dem TE doch aber nicht um eine nicht eingestellte Parkscheibe, sondern darum, dass nach AGB, die aber nicht sichtbar aushängen ein WoMo dort nicht parken darf, auch nicht mit Parkscheibe. Das würde ich mir auch nicht so gefallen lassen.
Ich persönlich hatte bis jetzt kein Problem beim Parken am Supermarkt, mir ging es hierbei um die Kundenunfreundlichkeit eines solchen Verhaltens, wenn alle hier mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind ist ja alles gut wie es ist. Meist ändert sich dies wenn man dann selbst zu den Betroffenen gehört. Selbst bei uns hier auf dem Land wird das inzwischen gemacht und keiner regt sich darüber auf.Ich habe selbst für einen Großeinkauf noch nie auch nur annähernd 90 Minuten gebraucht,die Parkscheibe ist im Handschuhfach,einstellen und rauslegen,Sekundensache.Mal rein theoretisch:Ein Boykott einer bestimmten Supermarktkette duch Wohnmobilfahrer würde den dort verantwortlichen besten falls ein müdes Lächeln abnötigen,wir sollten unsere Wichtigkeit nicht überschätzen. Gruß Bernd
Ja. ... wir werden die Parkscheibe bei Aldi reinlegen auch noch lernen, wir haben es doch hier auch geschafft: - Pfand(einweg)flaschen und - Einkaufswagen zurückbringen - Euro oder Chip für den Wagen dabeihaben - Einkauf nach der Kasse selbst einräumen - Brot am Automaten holen und selbst schneiden ..... P.S: ein Boykott liefe hier bei uns dahingehend ins Leere da hier mittlerweile JEDER Supermarktplatz "bewirtschaftet" ist (im übrigen bei verschiedenen Supermärkten tlws. der gleiche Parkdienstleister) |
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