Gast am 30 Mär 2019 09:10:28 Hallo zusammen, sobald das Unbedenklichkeitsgutachten da ist werden wir auf 3,85t ohne technischen Änderungen auflasten. Da unser Womo EZ 2010 ist, fällt dann jährlich die HU an - soweit klar. Was ist aber, wenn ich zum Zeitpunkt der Auflastung noch mehr als 1 Jahr "Rest-TÜV" habe? Kratzt der Prüfer bzw. Zulassungsstelle dann die Plakette runter und klebt eine neue drauf "Monat Auflastungseintragung + 1 Jahr"? Dazu habe ich trotz Suche noch keine Antwort finden können, vielleicht hab ich auch mit den falschen Begriffen gesucht. VG Andi
pipo am 30 Mär 2019 09:23:34 AndiObb hat geschrieben:Kratzt der Prüfer bzw. Zulassungsstelle dann die Plakette runter und klebt eine neue drauf "Monat Auflastungseintragung + 1 Jahr"? Dazu habe ich trotz Suche noch keine Antwort finden können, vielleicht hab ich auch mit den falschen Begriffen gesucht.
Nein das wird er nicht machen. Du darfst ja zwei Monate überschreiten.
Gast am 30 Mär 2019 09:33:34 pipo hat geschrieben:Nein das wird er nicht machen.
Du solltest deine Glaskugel in die Reperatur geben. Natürlich muss die Plakette zurückgeklebt werden. Aber es wohl auch schonmal vergessen. Wird zurückgeklebt, kann man sich nicht dagegen wehren. pipo hat geschrieben:Du darfst ja zwei Monate überschreiten.
Wo steht das denn? Nur weil etwas nicht saktioniert wird, heißt das nicht automatisch, dass es erlaubt ist.
deacheapa am 30 Mär 2019 09:51:38 AndiObb hat geschrieben:Kratzt der Prüfer bzw. Zulassungsstelle dann die Plakette runter und klebt eine neue drauf "Monat Auflastungseintragung + 1 Jahr"?
Da Du mit der Auflastung ja bei der Zulassungsstelle ne neue Zulassungsbescheinigung bekommst wird in dieser vom Computer automatisch die TÜV Zeit auf 1 Jahr begrenzt, dass lässt sich auch vom dort Angestellten nicht ändern. Dementsprechend auch die Plakette am Fahrzeug getauscht. Bei mir war sie Damals so nett mit zum Fahrzeug vor die Tür zu kommen, weil meine Nummernschilder wegen Diebstahl vorher, nun mehrfach fest vernietet sind.
ManfredK am 30 Mär 2019 19:15:38 Nach Auflastung Ende des ersten Jahres hätte meine TÜV Plakette und auch die Angaben in der Zulassungsbescheinigung auf TÜV in 2019 geändert werden müssen..... sowohl die Plakette als auch die Zulassungsbescheinigung (obwohl neu ausgestellt) sind immer mit Termin in 2020 versehen..... Hätte geändert werden müssen, wurde aber wohl vergessen. Wenn ich es nicht vergesse fahr ich natürlich nach Ablauf der ersten beiden Jahre brav in 2019 zum TÜV.... also wenn ich es nicht vergesse....
Es sind halt überall nur Menschen bei der Arbeit... und Kollege Computer scheint da nicht automatisch etwas zu ändern...
pipo am 31 Mär 2019 08:44:58 RETourer hat geschrieben:Wird zurückgeklebt, kann man sich nicht dagegen wehren. ... Nur weil etwas nicht saktioniert wird, heißt das nicht automatisch, dass es erlaubt ist.
Theorie und Praxis, sowie der (offensichtliche) Ermessensspielraum von Verantworlichen sind Dinge, die man im Leben nicht vernachlässigen darf. Selbstverständlich liegst Du mit Deiner Aussage absolut richtig. Nur was soll ich schreiben, wenn ich es anders erlebt habe. Ich bekomme auch ab und an statt einem Jahr TÜV zwei Jahre. Aber darüber haben wir bereits ausführlich an anderer Stelle diskutiert..
Lagerfeld am 31 Mär 2019 18:44:37 RETourer hat geschrieben: . . . Nur weil etwas nicht saktioniert wird, heißt das nicht automatisch, dass es erlaubt ist.
Daniela, Du hast natürlich recht, ich überziehe aber trotzdem mit einer pemanenten Ausdauer jedes Mal um 2 Mo. Dadurch ersparte ich bei 5 x Überziehen einmal TÜV / ASU - ist doch auch was, gelle ? Und ein mal hat der TÜV-Mensch auch eine falsche Plakette geklebt - statt ein Jahr hatte ich plötzlich wieder 2 Jahre Zeit, fand ich auch o.k.! Gruß vom Karl L.
babenhausen am 31 Mär 2019 18:52:28 Lagerfeld hat geschrieben:, ich überziehe aber trotzdem mit einer pemanenten Ausdauer jedes Mal um 2 Mo. Dadurch ersparte ich bei 5 x Überziehen einmal TÜV / ASU - ist doch auch was, gelle ?
Gruß vom Karl L.
Tätä Tätä Du wirst nun zum Sparschwaben des Tages erhoben :lol: Du darfst stolz auf dich sein
Lagerfeld am 31 Mär 2019 18:58:39 babenhausen hat geschrieben: . . . Du darfst stolz auf dich sein
Das bin ich sowieso - hab' mich schließlich so erzogen. Schwabe bin ich trotzdem keiner - eher Bayer oder noch genauer, Franke. P.S.: Mein Mobil gibt's auch als 3,5 tonner - muß man sich mal überlegen: Dann alle 2 Ja zum TÜV - jetzt -bei genau dem Gleichen Mobil- nur eben 1 to schwerer, und das nur auf dem Papier - jedes Jahr TÜV/ASU - wo bleibt hier die Logik . . .? Gruß vom Karl L.
pipo am 31 Mär 2019 19:12:57 Lagerfeld hat geschrieben:jetzt -bei genau dem Gleichen Mobil- nur eben 1 to schwerer, und das nur auf dem Papier - jedes Jahr TÜV/ASU - wo bleibt hier die Logik . . .?
Geht mir ebenso, aber der Gesetzgeber muss irgentwo eine Linie ziehen.
chrisc4 am 31 Mär 2019 19:37:15 AndiObb hat geschrieben:Hallo zusammen, sobald das Unbedenklichkeitsgutachten da ist werden wir auf 3,85t ohne technischen Änderungen auflasten. Da unser Womo EZ 2010 ist, fällt dann jährlich die HU an - soweit klar. VG Andi
Nur Mal eine Frage! Weche Vorteile erhoffst du dir durch die papierlässigen Auflastung? Erst werden dabei nur die Reserven der Vorderachse freigegeben, bei der Hinterachse bleibt alles wie gehabt. Hast du Gewichtsprobleme auf der Vorderachse? Vermutlich sind die Gewichtsprobleme doch eher auf der Hinterachse? Das bedeutet du nimmst viele Nachteile in Kauf und hast genau genommen keinerlei Vorteile! Bei einer Polizeikontrolle nützt es dir nichts, wenn du auf der Vorderachse noch 300Kg frei hast, aber Gleichzeitig die Hinterachse 300Kg überladen ist. Ich würde mir das an deiner Stelle nochmals überlegen! Gruß Hans
Trashy am 01 Apr 2019 07:18:24 Kommt immer auf das Fahrzeug an. Die Tanks vorne und zwei Vollschlanke auf den Sitzen...da bekomme ich vorne eher Probleme. Aber zur Not kann man hinten ja auch noch auf 2,24t auflasten. Dazu braucht es ja nur neue Reifen mit höherer Traglast, zwei Felgen mit höherer Traglast und zwei Zusatzfedern Luft oder Schraube.
Trashy am 01 Apr 2019 07:20:34 Nanu?? Editieren geht nicht??
Doof ist eben nur, das man sich mit dem Gewicht in die LKW Schlange im Stau einreihen darf wenn die vergessen das 7,5t Schild aufzustellen bzw. einzuschalten.
Gast am 01 Apr 2019 11:44:35 Der Hinweis von Hans ist grds. schon berechtigt. Bei uns liegt bedingt durch Grundriss und Nutzung tatsächlich deutlich mehr Gewicht vorne als durchschnittlich üblich. Genau so bewusst wie ich bisher die 3,5 t hatte, habe ich mich jetzt für die Auflastung entschieden. Da das System ja grds. "durchlässig" ist, ist ja nix in Stein gemeisselt :D
SmartMart am 11 Feb 2025 15:46:23 Gast hat geschrieben:Was ist aber, wenn ich zum Zeitpunkt der Auflastung noch mehr als 1 Jahr "Rest-TÜV" habe? Kratzt der Prüfer bzw. Zulassungsstelle dann die Plakette runter und klebt eine neue drauf "Monat Auflastungseintragung + 1 Jahr"?
Ist zwar schon eine Weile her, aber mir hat man bei der Dekra damals auf Nachhfrage erklärt, daß der Termin bleibt, wie er ist. Erst dann gelten die neuen Bestimmungen ... als jedes Jahr. Alternativ, für alle, die es ab jetzt betreffen möge, was spricht dagegen, die Auflastung erst zusammen mit der nächsten HU durchzuführen?
dieter2 am 11 Feb 2025 16:05:39 Als ich unseren neuen Sunlight t67 nach knapp einen Jahr aufgelastet habe blieb der nächste TÜV Termin bei den drei Jahren zur ersten Abnahme. Es wurde nichts rückdatiert. Nach den Drei Jahren fing dann der ein Jahresrhythmus an.
kamann am 11 Feb 2025 16:19:55 Hallo; Und wo willst du die 350 kg zuladen: lt: Auflastung gibt es vorne 100 kg mehr= VA von 1650 kg auf 1750 kg und hinten bleibts bei 2000 kg. bei 3850 kg zul.Gesamtgewicht mit allen Nachteilen!!! So long KH
Olli2305 am 11 Feb 2025 16:43:00 dieter2 hat geschrieben:Als ich unseren neuen Sunlight t67 nach knapp einen Jahr aufgelastet habe blieb der nächste TÜV Termin bei den drei Jahren zur ersten Abnahme. Es wurde nichts rückdatiert. Nach den Drei Jahren fing dann der ein Jahresrhythmus an.
Die jährliche Prüfung ist aber erst ab dem 6 Jahr. Auf über 7,5t wirst du ja nicht ausgelastet haben :D
Niederrhein am 11 Feb 2025 17:46:50 Olli2305 hat geschrieben:Die jährliche Prüfung ist aber erst ab dem 6 Jahr. Auf über 7,5t wirst du ja nicht ausgelastet haben :D
jährliche Prüfung für WoMos > 3,5T laut TüV nach ( und nicht ab) dem 6. Jahr --> LinkUnser WoMo mit EZ 08/ 2029 wurde in 06/2024 aufgelastet und war in 08 /2024 beim TüV (genauer bei der Dekra): ich bekam - letztmalig - die 2 Jahres TüV Plakette und muss erst ab 08 /2026 wieder hin, ab dann jedes Jahr zum TüV
dieter2 am 11 Feb 2025 18:15:53 Olli2305 hat geschrieben:Die jährliche Prüfung ist aber erst ab dem 6 Jahr. Auf über 7,5t wirst du ja nicht ausgelastet haben :D
Stimmt. natürlich erst der zweijahres Turnus. Hab mich vertan, aber die ersten drei Jahre blieben.
huskimarc am 11 Feb 2025 18:18:47 Wenn das Fahrzeug ab Kauf schon über 3,5 t ist dann gibt es auch am Anfang nur 2 Jahre TÜV und nicht 3
Trouw am 11 Feb 2025 19:52:09 Bei einer Auflastung ohne technische Veränderungen bleibt der Termin zur HU bestehen, selbst wenn dieser Termin ab diesem Zeitpunkt noch eineinhalb Jahre in der Zukunft liegt. Erst ab diesem HU Termin verkürzt sich die Zeit bis zur nächsten HU auf ein Jahr. Ich rede jetzt von Fahrzeugen, älter als sechs Jahre. Ist ja eigentlich auch klar, es handelt sich um eine Auflastung o h n e techn. Veränderungen - Freigabe des Herstellers muss vorliegen - also ändert sich am Fahrzueg ja nichts. Warum überhaupt ab 3,85 t, ohne techn. Veränderungen, jährliche HU, verstehe ich deshalb auch nicht.
|
|