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Hallo, ich habe vor 2 Tagen von einer Privatperson ein gebrauchtes Wohnmobil gekauft (Erstzulassung 1995). Der Verkäufer hat mir mehrmals versichert, dass es trocken und dicht ist (so stand es sich in der Anzeige). Zum Zeitpunkt des Kaufes hat es nicht geregnet. Heute mitzhab ich gesehen, dass hinten links Wasser an der Wand runterläuft. Die Schränke darüber sind sich nass. Nach Rücksprache mit dem Verkäufer, hat er gesagt, dass bei ihm nie Wasser reingelaufen ist. Ich wollte das Wohnmobil zurückgeben. Damit ist er nicht einverstanden. Seine Aussage war, dass ich bei so einem Wohnmobil damit rechnen muss. Reparatur von einer Fachwerkstatt hat er auch abgelehnt. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Vielen Dank.für die Hilfe Das ist natürlich sehr ärgerlich! Gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag? Was steht da drin, wurde die Dichtheit zugesichert? Gab es bei der Besichtigung keinerlei Anzeichen? Kannst du erkennen wo das Wasser reinkommt? Ich würde Mal in eine Fachwerkstatt fahren und nachsehen lassen wo das Wasser reinkommt und eine Kostenschätzung anfertigen lassen. Du musst aber den Schaden so gering wie möglich halten, mit einer Planen abdecken etc. Gruß Hans Bei der Besichtigung habe ich nichts gesehen. Im Kaufvertrag stehen so Mängel wie Dellen, Kratzer, kaputtes Radio. Die dichtigkeit wurde nicht zugesichert. Aber er hat es mehrfach unter Zeugen betont und auch in der Anzeige stand es ausdrücklich drin. Das Wasser kommt wohl irgendwo oben vom Dach in der Ecke. Der Verkäufer war da und hat es sich von oben angeschaut. Er meint, dass oben irgendwo ein kleines Loch in der Abdichtung ist. Falls im Kaufvertrag die Dichtheit nicht zugesagt ist wirst du nur die Anzeige als schriftlichen Beweis haben und solltest diese gut aufheben. Nach deiner Schilderung sehe ich von Seiten des Verkäufers eine arglistige Täuschung. Eine Rückabwicklung des Kaufs wirst du nur mit anwaltlicher Hilfe erreichen. Wenn die Dichtigkeit in der Anzeige zugesichert ist, aber die Kiste eine Badewanne ist, greift dann nicht die Prospekthaftung? Zugesicherte Eigenschaft und so ... Wenn Du im ADAC bist, würde ich an Deiner Stelle man eine kostenfreie Rechtsberatung bei denen anfordern. Trotzdem eine Sauerei, darum kaufe ich NUR bei Händlern :eek: Wenn das Wasser nicht schon länger reinläuft und deshalb keine Folgeschäden da sind, würde ich eine Kostenschätzung von einer Fachwerkstatt einholen und dem Verkäufer präsentieren. Eine gütliche Einigung dürfte auch im Interesse des Verkäufers sein. Ein Rechtstreit ist sehr teuer und der Ausgang ist ungewiss, das weis auch bestimmt der Verkäufer! Gruß Hans
Das hat der Verkäufer ja bereits abgelehnt Hans und Jürgen ich würde euch gerne zitieren, aber es geht nicht :roll: Eine Reparatur in einer Fachwerkstatt lehnt er ab. Er hat angeboten es selbst abzudichten. Das habe ich abgelehnt. Ich werde mich morgen beim Anwalt erkundigen. Ich befürchte, dass sich das hinziehen wird. Er ist der Meinung, dass ich keine Chance habe, weil es Verkauf zwischen Privatpersonen war und deshalb vom Verkauf nicht zurücktreten kann.
Ich denke da ist er auf dem Holzweg, aber ein Anwalt wird das besser wissen als ich. An deiner Stelle wäre ich aber Zuversichtlich den Kauf rückgängig machen zu können. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Das habe ich gelesen. Eine Reparatur in einer Fachwerkstatt ohne konkrete Kosten zu nennen, bei einem 24 Jahre alten Wohnmobil würde ich auch ablehnen. Wenn aber tatsächlich nur kleinere Arbeiten erforderlich sind und die Kosten (nur) wenige hundert Euro betragen kann ich mir gut vorstellen, dass man sich einigen kann. Ein Rechtstreit dauert Jahre. Ein vom Gericht bestellter Gutachter muss das Fahrzeug untersuchen, du musst für diese und andere Kosten in Vorleistung gehen. Da kommen schnell tausende Euro zusammen! Vermutlich kannst du das Wohnmobil nicht nutzen. Ich hoffe, du hast eine Rechtsschutzversicherung! Gruß Hans Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Rechtsschutzversicherung habe ich, würde es aber natürlich gerne so klären. Es ist so ärgerlich, kann mir einfach nicht vorstellen, dass da vorher nie was war. Hast Du gezielt nach Feuchtigkeitsschäden etc. gesucht oder war da "will haben" im Vordergrund? Ich würde das Auto mal von einem Sachverständigen überprüfen lassen,könnte ja sein das da noch mehr zum vorschein kommt. Gruß Bernd
Ich habe mir das Wohnmobil in allen Ecken angeschaut und konnte nichts erkennen. Bin natürlich kein Fachmann. Ich werde mich morgen beim Anwalt erkundigen. Ich war wohl einfach zu leichtgläubig. das Womo ist ein Baujahr 95 Undichtigkeiten sind in dem Alter keine Überraschung. Steht das Kostenrisiko einer Klage denn im Verhältnis zum Kaufpreis?
Wir sind Rechtsschutzversichert. Das wär also nicht das Problem. Dass Undichtigkeiten vorkommen können, ist mir schon bewusst. Allerdings finde ich es schon seltsam, dass bei einem Fahrzeug, das mir ausdrücklich als trocken und dicht verkauft wird, das Wasser im Rinnsal an der Wand runter läuft. Kann natürlich auch ein verdammt unglücklicher Zufall sein. Wenn ich es gewusst hätte, hätte ich es allerdings nicht gekauft. Ich wollte in den Osterferien mit den Kids damit im Urlaub und das fällt jetzt definitiv flach. Hattest Du ein Feuchtigkeitsmessgerät dabei? Hast Du alle Innereien auf Funktion überprüft? Wie war die Probefahrt/Zustand der Reifen? Die Rechtsschutz übernimmt das nur wenn sie sich eine ausreichend hohe Chance ausrechnet. Gruß Bernd
Feuchtigkeitsmessgerät hatte ich keins dabei. Das war wohl mein Fehler. Geräte haben wir alle getest und haben alle funktioniert (Wasserpumpe,Gasheizung, Herd, Kühlschrank, tv, sat, Klimaanlage, alle Fenster, Dachhauben, Solaranlage ). Ich habe in alle staukästen geschau, bin bis letzte Eck vom Alkoven geklettert. Probefahrt war gut, Reifen letztes Jahr gekauft. Er hat mir alle Rechnungen vorgelegt, was er zuletzt dran gemacht wurde: Zahnriemen, Wasserpumpe, ökfechsel, Ölfilter, Luftfilter, Batterie .... Das ist ja schon mal was...lass trotz dem einen Sachverständigen ran,ist besser . Gruß Bernd
Das werd ich machen. Morgen geh ich erst mal zum Anwalt. Wir haben so lange gesucht, ich habe mir etliche angeschaut und mich dann doch wohl für das falsche entschieden :cry: Ich wäre erst mal zu einem Sachverständigen (TÜV o.ä.) gefahren,die Kosten dafür sind bei so einem Kauf zu vernachlässigen. Gruß Bernd
Warum? Wenn er fachgerecht nachbessert wäre das doch in Ordnung oder? Vor dem Verkauf hat der Verkäufer eventuelle Reparaturen vielleicht auch selbst durchgeführt, warum hast du jetzt kein Vertrauen in die Nachbesserung? Angenommen auf dem Dach oder der Rückwand war irgendein Zubehörteil (z.B. Fahrradträger) montiert, dieser wurde vor dem Verkauf abgenommen und der Verkäufer hat nur vergessen die Löcher zu verschließen. Das Fahrzeug scheint doch lt. deinen eigenen Aussagen ok zu sein. Wenn tatsächlich erst jetzt Wasser eindringt und keine Folgeschäden vorliegen könnte dies auf ein solches Szenario hindeuten. Ich würde evtl. bei einem Sachverständigen feststellen lassen wo und warum Wasser eindringt und den Verkäufer fragen wie genau er den Schaden zu beseitigen gedenkt. Wie gesagt, wenn dies fachgerecht durchgeführt wird spricht doch nichts dagegen und ihr habt das Problem auf dem "kleinen Dienstweg" gelöst. Warum? .... Angenommen auf dem Dach oder der Rückwand war irgendein Zubehörteil (z.B. Fahrradträger) montiert, dieser wurde vor dem Verkauf abgenommen und der Verkäufer hat nur vergessen die Löcher zu verschließen. Das Fahrzeug scheint doch lt. deinen eigenen Aussagen ok zu sein. Wenn tatsächlich erst jetzt Wasser eindringt und keine Folgeschäden vorliegen könnte dies auf ein solches Szenario hindeuten....[/quote] Wenn sich das Wohnmobil vorher ein Sachverständiger anschaut und dieser zu dem Schluss kommt, dass vorher nur kein Wasser reingelaufen ist und somit such kein kostspieliger Wasserschaden vorliegt, wäre es für mich in Ordnung, wenn er es selbst abdichtet. Na ja. Wenn da bei Regen das Wasser an der Wand runteräuft, wird es wohl schon ein etwas grösseres Leck sein und kein ungedichtetes Schraubenlöchlein. Und sowas könnte man ja auch schnell selbst überprüfen, oder? Ich würde zu einem Womo-versierten Anwalt gehen (such mal im Forum) und den einen netten Brief aufsetzen lassen, mit Bezug auf die in der Anzeige zugesicherte Dichtigkeit und Verweis auf Rückabwicklung bei ähnlichen Fällen. Aber nicht mit Prozess drohen, sondern Nachbesserung fordern. Wenn er das selber reparieren will, soll er erstmal darlegen, wie er das machen will. Womöglich schwebt dem ne Tube Silikon oder irgendwas in der Richtung vor, das würde ich auf keinen Fall akzeptieren. Wenn da irgendeine Kantenverbindung oder Dachluke undicht ist, muss das freigelegt, gereinigt und ordentlich mit Sika, Dekalin o. Ä. neu eingedichtet werden. bis denn, Uwe
Er würde es mit Dekalin abdichten. Ich habe halt die Befürchtung, dass das nicht das erste mal war, dass Wasser reingelaufen ist und eventuell schon ein Wasserschaden bei Kauf vorlag. Egal wie ich es mache, den Urlaub in den Osterferien kann ich vergessen. Was ist es für ein Fabrikat / Typ? Was hat das Teil gekostet? Ohne Sachverständigen würde ich erst einmal in die nächste Womo Werkstatt des Vertrauens fahren. Die können relativ schnell sagen ob das gerade undicht geworden ist oder nicht. Dies dann dem Verkäufer nochmal so kommunizieren. Wenn er nicht darauf eingeht einen Gutachter einschalten. Es folgt der anwaltliche Brief an den Verkäufer sowie Strafantrag wegen arglistiger Täuschung / Betrug. Egal wie es ausgeht sowas zieht in der Regel.
Fiat Ducato Hobby 550 AK Erstzulassung 1995, 113.000 Kilometer Es wurden extra für rund 2000 Euro eingebaut (2 neue Dachluken, Klimaanlage, elektrische sat, Solaranlage...). Diverse Sachen am Motor wurden auch gemacht für ca. 1000 z. Alle Rechnungen liegen vor. Preis war 95000 Für die Knete hättest aber bald was gescheites in neu bekommen
Ich denke da war eine Null zu viel..... Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Ja klar
9500 natürlich und nicht 95000 wenn vorher schon Wasser reingelaufen ist, dann sieht man das. Du sagst doch, dass alles trocken war und es nicht nach Feuchtigkeit in den Schränken oder an den Wänden ausgesehen hat. Wenn bei so einem Fahrzeug schön öfter Wasser reingelaufen ist, dann wären da Ränder und es würde muffig riechen. Ich würde als Erstes mit dem Verkäufer zusammen die Undichtigkeit suchen und abdichten. Es sollte ja wenn möglich nicht noch mehr reinlaufen. Du sagst ja dass div. Sachen neu reingekommen sind, alles hängt mit dem Dach zusammen. Kontrolliere sämtliche Dachluken und Bohrlöcher oben. Denke dran, Wasser sucht sich den leichtesten Weg, kommt also nicht immer da raus, wo es reingelaufen ist. Ein Rechtsanwalt kann euch jetzt momentan auch nicht weiterhelfen. Nicht so schnell die Flinte ins Korn werfen, wär doch schade um euren Urlaub. :troest: Nicht gleich aufgeben. Dein Osterurlaub ist noch zu retten! Es gibt spezielles Dichtband, damit können Anschlüsse oder Fugen abgedichtet werden. Das hält einige Wochen! Amazon Link Gruß Hans Abgesehen von der expliziten Feuchtigkeitsmessung scheint mir, dass die Übergabe und Besichtigung akribisch und gut von statten ging. Sollte über ein Leck im Dach über lange Zeit Wasser eingeflossen sein, wäre dieser Umstand mit Sicherheit aufgefallen! Ich vermute auch, dass es entweder aufgrund von kürzlich vollzogenen Umbauten oder wirklich erst plötzlich/vor kurzem entstanden ist: - Hat der Verkäufer vor der Übergabe etwas an Zubehör angebracht/demontiert? - Stand das Mobil beim Verkäufer im Trockenen? - Stand das Mobil beim Verkäufer in einer Schräglage? - Steht das Mobil bei dir in einer Schräglage? ... ich würde rein aus der Beschreibung (noch) nicht von arglistiger Täuschung ausgehen und zusammen mit dem Verkäufer nach dem Leck suchen und dieses zusammen abdichten (lassen). Ich verstehe nur noch Bahnhof :roll: Der TE hat offensichtlich ein erheblich beschädigtes Fahrzeug gekauft. Es läuft wohl Wasser rein und somit ist es nicht brauchbar. Jetzt wird dem TE geraten, dass er den Schaden behelfsmässig flicken soll um den Osterurlaub zu retten?? Wenn nach zwei Tagen bereits Wasser reinläuft dann wird es 1000% noch weitere Schäden geben. Trashy hat die einzig richtige Antwort gegeben. Ab in die Werkstatt und anschliessend die nächsten Schritte unternehmen. Kann ja auch sein, dass es ein Bedienungsfehler war. Auf keinem Fall wegen eines Urlaubs in ein unkalkulierbares Riskio rennen :!: icjh hab das nur mal überflogen am wichtigsten wäre mMn das auto jetzt trocjken zu stellen oder notfalls eine plane anzubringen um weiteres eindringen von wasser zu vermeiden wenn du glück hast und das problem neu ist kannst du den schaden in grenzen halten und hast evtl. nach einer einfachen reparatur freude wenn das teil jetzt mittelfristig geflutet wird wäre das in jedem fall schlecht. selbst bei einer rückabwicklung sehe ich das als vorteuilhaft wenn du versuchst den schaden zu minimieren
Was meinst du denn mit Bedienungsfehler? Ich hab das Fahrzeug beim Verkäufer abgeholt (wohnt etwa 1 Kilometer entfernt) und habe es bei mir abgestellt. Das war am Dienstag seit dem wurde es nicht mehr bewegt.
In den nächsten Tagen wird es bei uns nicht mehr regnen. Plane kommt trotzdem heute Abend drauf. Als ich es gestern gesehen habe, hat es schon nicht mehr geregnet.
Das Fahrzeug steht nicht gerade oder ähnliche Unwegbarkeiten. Wenn mein Fahrzeug ganz komisch steht, kann es bei ordentlich Regen und starkem Wind durch das Panoramafenster tröppeln, da hier Dichtungen mit Zwangsbelüftung eingebaut sind. Selten, aber kann passieren.
Dann würde ich mal Deinen Nachbarn fragen was er zu der Situation sagt.. Fahr in die Werkstatt und lass einen Sachkundigen eine Feuchtemessung durchführen. Das Ganze "riecht" nach Torfbude :!:
Ich habe einen Sachverständigen gefunden, der herkommen würde. Fahren möchte ich ungern. Der Verkäufer hat mich schon gefragt, ob ich irgendwo drangefahren bin. Bin ich natürlich nicht. Selbst beauftrage Sachverständige, auch vereidigte, werden vor Gericht und der Gegenseite nicht anerkannt. Nur ein vom Gericht beauftragter Sachverständige zählt. Den Eigenen musst du in jedem Fall selbst bezahlen! Gruß Hans
Danke für die Info. Ich wollte ihn hauptsächlich beauftragen, um zu sehen, ob der Schaden schon länger besteht. Der Verkäufer beharrt ja darauf, dass es bei ihm immer dicht war. Würde mich einfach gerne mit ihm so einigen. Aber das wird wohl nichts werden. Gekauft wie gesehen. Den Anspruch "vorhandene Dichtigkeit", nicht mal schriftlich, mußt du selber beweisen. Spar dir die Mühe und Nerven, sieh zu, wo es rausläuft. Ist meist nur ne Kleinigkeit.
Man ja, in der Anzeige stand "alles dicht und trocken ". Wenn es nur eine Kleinigkeit ist, könnte ich natürlich damit leben, aber das weiß ich natürlich nicht. Kann es sein, dass genau solch ein Fall in der Vergangenheit hier schon einmal auf gleicher Weise diskutiert wurde? Irgendwie habe ich so ein Gefühl, das mir gerade bei dem Beitrag mit der Anerkennung von eigenen Sachverständigen durch den Kopf ging. Vielleicht erinnert sich jemand und kann aus dem Fall vielleicht sachdienliche Hinweise zum damaligen Verlauf geben?! |
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