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Hallo Zusammen, ich spiele mit dem Gedanken mein Wohnmobil (jetzt 3,5t) auf 3,88t aufzulasten. Das ist ohne technische Änderungen möglich bei dem Fahrwerk etc. Jetzt mal völlig unabhängig von den anderen Konsequenzen möchte ich gerne sicher wissen, wie sich das mit dem Führerschein verhält, also ob es dadurch Änderungen für mich geben würde. Ich fahre jetzt ganz normal mit einem PKW Führerschein. Irgendwie sind die Informationen im Internet unterschiedlich... Freue mich, wenn jemand das zuverlässig sagen könnte ob der normale PKW Führerschein dann weiter funktioniert. Danke und Gruß, Stefan Klasse B = zulässige Gesamtmasse von maximal 3.500 kg Wenn du den "alten" Klasse3 Schein hast, darfst du bis 7,5t fahren. Was steht eigentlich in deinem Führerschein? Damit sollte alles klar sein :D Da steht "B" und das Datum wann gemacht (4/1986) und C1 (und dahinter die Ziffer 171) und BE und CE1 (mit Hänger)... Also 171 bedeutet Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste Ich glaube das war damals der "Personenbeförderungsschein" den man zusätzlich brauchte. Wenn der Klasse 3 1986 gemacht wurde darfst du bis 7,5t fahren. Danke für den Link zum ADAC - fällt ein Wohnmobil denn unter "Personenbeförderung"? Dann wäre das ausgeschlossen... Ziffer 171 die hinter "C1" also bis 7,5t steht bedeutet doch dass dies nur in Deutschland gilt - dann könnte ich mit dem Führerschein nicht über 3,5t außerhalb Deutschland fahren??? ![]()
Nein, laut --> Link gilt die 171 zum Führen eines Kfz der Klasse D (Bus) bis max 7500kg ohne Fahrgäste an Bord, aber nur in Deutschland. .....Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C1 – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden..... ??? Irgendwie nie ganz so eindeutig finde ich ....Klasse C1: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Also dann sollte das als Wohnmobil gehen. Bleibt nur noch die Frage ob ich mich freiwillig und unaufgefordert zur Gesundheit Prüfung über 50 und der damit verbundenen Verlängerung melden muss oder sollte? Denn mein Führerschein ist schon der neue als Karte und ist unbegrenzt gültig. Leicht OT, aber wg. 3,88(?) T: Wenn Deine Hinterachslast zu hoch ist, löst das Deine Gewichtsprobleme nicht, weil die zusätzlichen Kg komplett auf die Vorderachse geladen werden müssten; die zulässige Hinterachslast wird nicht erhöht! bis denn, Uwe Danke für den Hinweis, geht wirklich nur um Führerschein. Nicht ums Gewicht, da kämen 230kg auf der Vorderachse dazu... Frage Mich gerade was passieren würde wenn ich den internationalen Führerschein beantragen ob ich dann automatisch zu einer Gesundheitsprüfung müsste, hat jemand Erfahrung damit? Ist aber einfach zu machen. Zusatzschraubenfedern rein mit Auflastungsgutachten, Felgen für die HA mit 2,24t Tragkraft und Reifen hinten mit Index 112. Dann bleibt er bei 3,85t, aber mit 2,24t auf der HA.
Für den C1 brauchst du keine Gesundheitsprüfung. Nur für den C. Für die "alten" Führerscheine der ehemaligen Kl. 3 und die neuen der Kl. C1E, gemacht vor 2016 (grob, genaues Datum googeln) gilt, sie sind unbeschränkt gültig. Grüße Heiinjoy
Hier der Text aus meinem Link von vorhin (darf ich das?): Die Schlüsselzahl 171 beim Führerschein C1 Uns erreichen viele Nachfragen zum Führerschein C1 mit Zusatz 171. Diese Schlüsselzahl ist nur in Deutschland gültig (wie alle Zusätze über 100) und besagt, dass der Inhaber auch Kfz der Klasse D fahren darf, wenn diese nicht mehr als 7,5 Tonnen wiegen und keine Personen an Bord sind. also: auch Kfz der Klasse D, mit den entsprechenden Einschränkungen. Wirklich kompetente Antwort dann vielleicht bei einer Rechtsberatung. Nein Du musst 1) nicht zur Gesundheitsprüfung und hast 2) auch keine Probleme im Ausland 1) wäre nur der Fall wenn Du den FS nach dem 28.12.2016 gemacht hättest 2) wäre theoretisch nur der Fall wenn Du ihn nach dem 19.01.2013 gemacht hättest wobei ich diese Gesundheitsprüfung jetzt nicht sonderlich negativ finde :ja:
Dir ist aber schon bewusst das die Klasse D ein Bus ist ? C ist die LKW Reihe C1 ist ein ein leicht LKW Klasse C1: Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg und darunter sollte das Womi doch fallen :wink: Ergo er darf fahren und muss nicht zur Gesundheitsprüfung (würde ich sagen :mrgreen: )
War ich gemeint? Ich hatte das ja weiter oben schon geschrieben, dennoch blieben wohl Zweifel am 171-Zusatz.
dies "aber nur in Deutschland" beschreibt aber nur die Gültigkeit dieses Passus im Führerscheinrecht und bedeutet nicht, das man mit dieser Erlaubnis nur in Deutschland fahren darf. Denn die Regelung gilt zwar nur für "deutsche Führerscheine" aber man darf dann in ganz Europa damit ein 7,5 Tonner-Womo rumfahren, oder ? Tom Tom ich habe das Gefühl das ihr ein Wohnmobil irgendwie unterbewusst als einen Bus einstuft. Das ist es aber nicht :mrgreen: In Deutschland darfst Du wenn Du einen C1 hast mit dem Vermerk 171 einen Bus (Reisebus) auch fahren wenn sich niemand mit an Bord befindet , DAS ist aber nur in Deutschland so Das Wohnmobil fährst du mit dem C1 überall ohne Beschränkung ...also hatte ich Recht, das Ganze ist doch nicht gerade auf Anhieb von jedem zu verstehen...:-) Danke erst einmal für die Infos, die Links waren hilfreich. Lg, Stefan
Also wenn Du einen Bus oder Bulli fährst, darfst Du bis zu 7 Personen mitnehmen. Darüberhinaus brauchst Du einen Personenbeförderrungsschein. Deshalb sind Bullis von der Platzzahl her dafür meistens 7 Personen + Fahrer ausgelegt. Gilt übrigens für den altern Führerschein Klasse 3. In einem Fahrzeug, darf man, sofern es ausreichend zugelassene Sitzplätze hat 8 Personen mitnehmen! Insgesamt 9! 8 "Fahrgäste" und 1 Fahrer Die 171 und 172 kommen durch die Besitzstandswahrung und wurden uns vermutlich durch das Kfz-Handwerk/-Industrie erwirkt. Mit der alten FE-Kl 3 durfte man Busse (KOM) bis 7,5to ohne Fahrgäste fahren, mit FE-Klasse 2 KOM aller Gewichtsklassen ebenfalls ohne Fahrgäste. Das war für die meisten bedeutungslos außer für Schrauber, die dann nämlich den Bus in die Werksstatt oder auf Probefahrten bewegen durften. Als dann die deutsche Fahrerlaubnis an die EU angeglichen wurde, hätten hier alle Schrauber, welche mal mit Bussen fahren müssen, die Klasse D oder D1 machen müssen. Daher wurde in Deutschland die 171 und 172 eingeführt. Das gilt aber nur mit der neuen Karte! Daher habe ich damals von rosa auf Karte getauscht. Mit der alten "Pappe" darf man KOMs gar nicht bewegen, eben weil die 171 oder 172 nicht drin stehen.
Das ist nicht richtig. Alle Führerscheine müssen irgendwann erneuert werden, oder richtiger gesagt, man muss das Dokument erneuern, nicht die Fahrerlaubnis. |
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