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Gestern Abend Grenzübergang Reute, Schild mit Kontrolle LKW über 2,8 to. Bin mit meinem 4.4 to Womo einfach weiter gefahren und wurde von den Kontrolleuren, die übrigens nichts zu tun hatten, nicht verfolgt und kontrolliert. Man lese hierzu auch den Hinweis auf der ASFINAG Seite: Und so funktionieren diese: Über elektronische Überkopfanzeigetafeln auf der Autobahn oder Schnellstraße wird der Verkehr von der Autobahn auf den Kontrollplatz ausgeleitet. Je nach Art der Überprüfung zeigt dir Anzeige nur Lkw oder Lkw und Pkw an. Der Passus im letzten Satz sollte alles zweifelsfrei erklären. Quelle: --> Link
Es ist immer wieder erstaunlich, was man für einen Unsinn in den verschiedensten Foren lesen kann! Werde schnellstens zur Zulassungsstelle gehen und Bescheid sagen, daß sie mir die falsche Klassifizierung eingetragen haben: Ich habe > 3,5 to und die M1 ! Lt. villadsen hier müßte ich ja dann die M2 beanspruchen . . . Lustig, lustig . . . So ist es Lagerfeld! Mein 7,49 Tonner ist auch in der Klasse M1 zugelassen. Und so funktionieren diese: Über elektronische Überkopfanzeigetafeln auf der Autobahn oder Schnellstraße wird der Verkehr von der Autobahn auf den Kontrollplatz ausgeleitet. Je nach Art der Überprüfung zeigt dir Anzeige nur Lkw oder Lkw und Pkw an. und wieder: die Kontrolle wurde durch eine am Straßenrand stehende elektronische Anzeigetafel angezeigt, und es war weder Lkw noch Pkw sondern alle Fahrzeuge über 2,8 to zul.Gesamtgewicht. Und ja, es war ein überdachter Kontrollplatz mit festinstallierter Waage. Hier ein Zitat von der dänischen Verkehrsministerium' Weisungen an die dänische TüV:
Ich glaube ich brauche es nicht zu übersetzen. Generell implementieren die dänische Regierung EU Gesetze besser/direkter als die meisten andere EU Länder. Ob dass auch der Fall hier ist kann ich nicht beurteilen. Lustig, lustig MfG Thomas V. Wohnmobile sind immer M1 KLasse M: allgemein Zur Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich Automobile, Wohnmobile und Busse). Klasse M1: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Automobile und Wohnmobile). M2, M3 haben mehr als 8 Sitzplätze grüße klaus
Klaus, jetzt sei bitte kein Spielverderber - gib doch einfach dem villadsen Recht - sonst wird der noch böse mit seinem dänischen Verkehrsminister, das wollen wir doch nicht, oder . . . ? Ich habs jetzt so gefunden. Ob das alle Länder gleich halten weiß ich nicht. :nixweiss: Die Europäische Gemeinschaft hat 1970 eine Definition der Fahrzeugklassen erstellt, wodurch Gruppen von Fahrzeugen EG-weit einheitlich eingeordnet werden können. Zur Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern (umgangssprachlich Automobile, Wohnmobile und Busse). Klasse M1 Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Automobile und Wohnmobile). Klasse M2 Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen. Klasse M3 Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen. Deckt sich fast mit dem vom Kollegen villadsen. Gruß Micha Es ging ja hier ursprunglich um Östereich. Ich kenne die Reglen dort leider nicht, aber ich habe aleine anhand von einen Beispiel gezeigt dass die selben EU Regeln in verschiedene Länder unterschiedlich implementiert wird. Mehr nicht. MfG Thomas V.
Das mag in Deutschland sein, aber dann verstehe ich nicht wieso Wohnmobile über 3,5 Tonnen in Deutschland die LKW Schilder folgen muss? Darum ging es ja ursprunglich in Östereich wo Wohnmobile (wie Dänemark) per Definition keine LKWs sind. MfG Thomas V. Ist ja auch schwierig Thomas. Wenn man die EU-Regeln umsetzt heißt es man gibt seine Identität auf, wenn man nicht umsetzt dann wird deswegen gemeckert. Jeweils nach dem eigenen Gusto. (oder auf welcher Höhenlinie man wohnt) :lach: Aber für solche Fragen haben wir gsd das Forum, das schafft Klarheit... :razz: Schönes WE Gruß Micha Nett an der Diskussion über Fahrzeuge der Klassen M1 bis M viele ist die Tatsache dass die Stvo der Österreicher und ihre darin enthaltenen Schilder genau diese EU Unterschiede nicht kennt Hier mal lesen --> Link. Damit dürften einige Beiträge keine Grundlage haben. lieber babenhausen: Anwendungsbereich § 1. Diese Verordnung findet auf alle Straßenverkehrszeichen Anwendung, die nach Maßgabe des§ 32 StVO 1960 angebracht werden. diese Verordnung hat leider nichts mit der Klassifizierung zu tun, sondern besagt wie Verkehrszeichen aussehen müssen grüße klaus
Du darfst auch in Deutschland keineswegs den LKW Schildern folgen und ebenfalls gelten LKW Vorschriften für Wohnmobile nicht. Was Du möglicherweise meinen könntest, wenn ich raten darf, das Verkehrszeichen 277 zum Beispiel besagt das Kfz über 3,5 t nicht überholen dürfen. Das Verkehrsschild zeigt als Symbol ! ! ! ein LKW der ein anderes Fahrzeug überholt. Dies Schild bedeutet natürlich NICHT "LKW Überholverbot" ( wie viele aber glauben, die vermutlich Ihren Führerschein in der Lotterie gewonnen haben. ) Das Schild bedeutet ( immer noch ) Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
Habe ich bis jetzt so noch nicht gesehen. Aber mit der elektronischen Anzeigetafel kann man natürlich leicht den angezeigten Text ändern. Wenns nicht gerade schwerpunktmässig an die LKWs geht passen da natürlich Wohnmobile und Handwerkerbusse auch ins Beuteschema. Unserem Staat ist es ja egal wo die Kohle herkommt. Habe bis jetzt aber keine vernünftige Antwort bekommen wo die Toleranzgrenze ist. Mein Nachbar ist bei der Rennleitung. Der meinte es macht einen Unterschied ob das Teil technisch oder gesetzlich überladen ist. Die gesetzliche Überladung wäre mit 25€ erledigt. Schwieriger wirds wenn das Fahrzeug Achslasten überschreitet. bert
Ich hab im Netz mal eine Anweisung(?) gefunden, die besagt, daß ab 0% gestraft wird und ab 2% nicht weitergefahren werden darf. Davor halt noch die Wiegetoleranz. Da stand nichts von drin, aber meistens sind das 3%. Nur kann man damit nicht rechnen. Immerhin könnte die Waage wirklich falsch gehen. RK Da hat sich eine recht rege Diskussion entwickelt und irgendwie habe ich den Verdacht, man kann schreiben, was man will, es wird immer angezweifelt werden: Wenn jemand bei den Verkehrszeichen LKW und Bus, die in der Straßenverkehrszeichenverordnung 1998 i.d.F.v. 11.6.2019 verankert sind, mit einem Wohnmobil gerne zur Kontrolle ausfährt, dann kann er das tun, es ist ihm nicht verboten. Daraus jedoch eine Verpflichtung abzuleiten, ist Nonsens. Wenn also jemand deswegen um seine Urlaubsbörse fürchtet, weil er richtigerweise daran vorbeifährt, so kann demjenigen nur gesagt werden - zu Tode gefürchtet ist auch gestorben und angestellt ist Zeit verplempert. Ich wohne seit über 60 Jahren in diesem Land, habe doch den einen oder anderen Kilometer auf den Autobahnen Österreichs zurückgelegt und ich habe noch nie, wirklich noch nie, bei den Überwegweisern auf Autobahnen, die zur Abfahrt wegen Verkehrskontrollen auffordern, andere Piktogramme (die in der Straßenverkehrszeichenverordnung 1998 in der Fassung vom 11.6.2019 verankert sind) als LKW und Busse gesehen. Berichtet wurde mir, dass zeitweilig der Schriftzug "Kfz" mit Gewichtsangabe aufschien.....aber gesehen habe ich das, ehrlich gesagt, noch nie. Da muss dann natürlich jedes Kfz (auch Wohnmobile), welches durch die Gewichtsangabe betroffen ist, zur Kontrolle ausfahren. Was auch des Öfteren vorkommt, ist, dass der Verkehr der Autobahn generell über eine Kontrollstelle abgeleitet wird und somit jedes Kraftfahrzeug zur Kontrolle ausfahren muss. Ausgefahren bin ich jedenfalls bei diesen Piktogrammen (LKW/Busse) - die in unserem Land dezidiert auf die jeweilige Fahrzeugart gesetzlich festgelegt sind und keine Vielleichtdeutungen zulassen - noch nie und es hat auch nie zu irgendwelchen Repressalien geführt, weil die in diesem Fall gar nicht möglich sind - ich denke, zu wissen, worüber ich schreibe. Jetzt noch eine kleine Frage an die Zweifler: der H2, Nachfolger des Hummer 1 ist nachgewiesenermaßen ein PKW und hat ein Eigengewicht von über 2.900kg. Nach der Deutungshoheit der Zweifler müsste der ja dann auch ausfahren, oder? Jeder soll so tun wie er möchte :-). at Egocogito: Du sprichst mir aus der Seele! Ich fahre als „Exil-Ösi“ mehrmals im Jahr in die Heimat und hab dabei mehrfach die genannten Überkopftafeln auf der A8 bei der Wiegestation gesehen und - da unser Mobil kein LKW ist - immer ignoriert. Noch NIE ist irgend etwas daraus entstanden, obwohl dort auch Blitzer stehen, man könnte also „illegale Vorbeifahrer“ ermitteln. Passiert aber aus den genannten Gründen eben NICHT! Moin Ihr Lieben, Karfreitag, 19.04.19, morgens um 1.00 Uhr herum, Inntalautobahn in Fahrtrichtung Innsbruck, ungefähr auf halbem Weg zwischen Grenze und Innsbruck, hell erleuchteter und von der Autobahn nicht einsehbarer Rastplatz. Großes hintergrundbeleuchtetes und mobiles Verkehrszeichen „mit der Aufforderung“, dass alle Kfz über 3,5 to., also nicht nur LKW und Busse, den Parkplatz anzufahren haben. Ich bin einfach weiter gefahren 8) Grüße der Duc Das müsste die Kontrollstelle Kundl gewesen sein. Wie war das "alle Kfz" verordnet? ...“alle Kfz >3,5 to.“ Ja, da gibt's nichts zu deuteln, und wenn dein Fahrzeug bis 3,5t zugelassen ist, war die Vorbeifahrt völlig regelkonform. ...kannste nicht wissen, unser Knaus ist aufgelastet auf 3,85 to. Dann hast du gepokert und offenbar gewonnen :-). Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Wow, würde bedeuten bei ca. 70-100kg Überladung ist Schluß ( je nach Toleranz). bert So wie ich das rechne, wären das 175kg, die im optimalen Fall herauskämen. Pech dürfte sein, wenn die Waage tatsächlich zu viel anzeigte, dann hast echt schlechte Karten.
Wow, ein Rebell :lol: Erwartest Du jetzt wirklich Beifall :nixweiss:
Trotz Gobox? Oder hast Du hier auch gepockert? :roll: ...selbstverständlich ist die GoBox verbaut.
Ich habe die Zitatfunktion verwendet, das Ergebnis ist dabei rausgekommen. :roll: bert
Ja, sicher, u. stolz ist er auch noch auf den Mist, den er verzapft . . . Sonst hätte er uns das ja nicht so reißerisch mitgeteilt. Gruß vom Karl L.
Für Österreich gilt: Nur wenn es dieses Schild --> Link (nur Gewichtsangabe im roten Kreis) angezeigt war (allerdings in Deinem Beispiel mit 2.8 t) - dann wären alle Fahrzeuge über diesem zugelassenen Gesamtgewicht betroffen. Üblicherweise sieht man bei Kontrollen auf österreichischen Autobahnen jedoch das Schild --> Link - ( LKW + Gewichtsangabe ). Wenn dieses Schild mit LKW (und in Deinem Beispiel 2.8 t) aufgezeigt war, wäre Dein Wohnmobil nicht betroffen auch nicht, wenn es auf mehr als 3,5 t zugelassen wäre, anders nur ggfs. bei zugelassenem LKW mit Wohnaufbau. Ich wurde mit meinem Wohnmobil mit 3,5 t -Zulassung bei angezeigter Tafel "LKW 2.8t" vom Kontrollpersonal forsch durchgewunken "Sie haben doch keinen LKW, fahren Sie weiter!". Gewichtskontrollen erfolgen nicht aufgrund der Mautgebühren! Mautgebühren sind nicht vom tatsächlichen Gewicht, sondern vom zulässigen Gesamtgewicht abhängig. Helmut und nun zum zweiten Mal: die Kontrolle wurde durch eine am Straßenrand stehende elektronische Anzeigetafel angezeigt, und es war weder Lkw noch Pkw sondern alle Fahrzeuge über 2,8 to zul.Gesamtgewicht.
ja, hatten auch auf dem Rückweg aus Italien das Vergnügen, mussten kurz auf der Waage halten und durften dann weiterfahren, leider hab ich keine Rückmeldung über unser tatsächliches Gewicht erhalten, hätte mich natürlich schon interessiert, scheint aber ja nicht wesentlich zu hoch gewesen zu sein :razz: ... jdenfalls auch bei uns ganz eindeutig alle Fahrzeuge ab 2,8t, und nicht nur LKW ... :? Viele Grüße, Andre
Dann ist der Titel irreführend - Wiegekontrollen werden NICHT von der ASFINAG (Maut) gemacht … Helmut Hallo, wir sind Mitte Juni nach Italien gefahren über Österreich. Gegen halb Drei in der früh waren wir auf der Autobahn in Österreich unterwegs. Dann ein Schild Kontrolle und die Spuren wurden von zwei auf eine und dann wurde der gesamte Verkehr auf eine Art Rastplatz geleitet. Zuerst über die Wiegekontrolle, sind in der Straße eingelassen und dann rechts PKW und links alles über 2,8to. Kontrolliert hat die Polizei gemacht und hinten standen die Autos von ASFINAG. Und auch auf der PkW Spur wurde kontrolliert. Kontrolle jeweils im Sinne von schauen. Wir würden ohne anzuhalten durchgewunken. Es ging definitiv um Mautkontrolle. Gruß Charon
Ich habe es oftmals so erlebt, dass Polizei und ASFINAG gleichzeitig kontrolliert haben. Am Donnerstag (Feiertag) A1 Richtung Linz Kontrolle mit Überkopfanzeige "LKW über 3,5t". Polizei und Asfinag vor Ort. bert
Leider werden oft Verkehrsvergehen und Mautvergehen vermischt, weil die Asfinag häufig die Polizeikontrollen für ihre eigenen Kontrollen nutzt. Die Mautkontrolle hat jedoch mit dem gewogenen Gewicht NICHTS zu tun, bei der Maut geht es lediglich um das zugelassene Gesamtgewicht : bis 3,5 t = Vignette, über 3,5 t = Go-Box Wenn ein Fahrzeug bis 3,5t Zulassung mit gültiger Vignette Übergewicht hat, wird ggfs. die Polizei strafen. Es liegt aber kein Mautvergehen vor. Trotzdem rate ich, nicht überladen zu fahren :ja: Helmut
... :gruebel: Das ist mir neu und ganz ehrlich bezweifle ich das! Sehr wohl liegt ein Mautvergehen vor, wird sogar als Mautprellerei gewertet und ist verdammt teuer. Die Assfinag sanktioniert das. Gerne lasse ich mich eines Besseren belehren. Grüße der Duc
Es ist aber so ;) doppelt---
Dann wäre auch Fahren mit Überladung (bei 3,5t) mit einem B-Führerschein Fahren ohne gültigen Führerschein. Die Maut wird generell nach dem zulässigen Gesamtgewicht eingestuft. Das würde ja sonst bedeuten, daß man bei 100kg Überladung eine Go-Box kaufen müsste. Dann wäre es sogar Vorsatz :eek: Aber auch ich lasse mich gern eines besseren belehren wenn es irgendwo steht. Bye Christian |
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