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Hatten auf der Heimreise über die Tauernautobahn das Vergnügen eine der 14 von der Asfinag in Verbindung mit dem österreichischen Innenministerium neu erstellten Kontrollstellen zu testen. Es wurden alle Fahrzeuge über 2.8 to ausgeleitet und über eine Waage geführt. Dort war die Polizei und hat die Überladenen herausgezogen.
Alle, auch die mit GO-Box an der Scheibe?
Warum sollten sie die nicht holen ??? Eine GO-Box sagt ja nichts über eine evt. Überladung aus. Außerdem steht da meist einfach ein Schild mit der Gewichtsangabe und der Ausleitung an der AB. RK
Das ist ja meine Frage, was suchen die, die, die nur ein wenig überladen haben, oder die Mautverweigerer?
Die Ausleitung geschieht unabhängig von Mautpickerl oder GO-Box. Da gehts ums Gewicht. Wenn aber einer beim Wiegen sieht, daß da was mit der Maut nicht stimmt, könnten sie das auch machen. Ich war mal in so einer Kontrolle, da war nur ein Polizist, der aufs Gewicht geschaut hat (soweit ich das bemerkt habe). Asfinag war nicht da. Aber das heißt nicht, daß ich nicht Probleme bekommen hätte ohne Vignette. Ist aber sicher keine Priorität dabei. RK Oftmals werden die Kontrollstellen aktiviert, um "Mautpreller" herauszufischen. Die ASFINAG darf aus dem laufenden Verkehr keine identifizierten Fahrzeuge anhalten. Daher der Weg über die Kontrollstellen. aber wird man denn gleichzeitig zum Mautpreller, wenn ein Vignettenfahrzeug überladen ist?
Nein, das ist ein Irrglaube. Ein 3,5t Fahrzeug, das 3,7t wiegt ist überladen, aber es ändert sich dadurch nichts an der Maut, da die nach dem zulässigen GG geht. Eine Go-Box würde in dem Fall nichts bringen sondern hätte einfach keine Bedeutung, womit es tatsächlich zu einem Mautverstoß kommt, da die Vignette fehlt. RK
Nein, das ist falsch, die Kontrollorgane der ASFINAG dürfen auch aus dem laufenden Verkehr Fahrzeuge anhalten. Was die Kontrollstellen anbelangt, ist ein LKW-Symbol angezeigt und in Schrift ab 2,8t, oder 3,5t oder 7,5t. Das heißt nicht, dass Wohnmobile dem folgen müssen, weil die wenigsten als LKW zugelassen sein werden. Damit es auch geglaubt wird, habe ich die dementsprechende Gesetzesstelle herausgesucht: § 18 Abs. 2 Bundesstraßen-Mautgesetz 2002. Mautaufsichtsorgane haben relativ weitreichende Befugnise, die bis zur Untersagung der Weiterfahrt und sogar bis zur Sicherstellung des Fahrzeuges über Aufforderung durch die Bezirksverwaltungsbehörde gehen.
In einer Dokumentation wurde gezeigt, dass ein LKW, der höhere Mautschulden hatte durch das Kennzeichenenfassungssystem erfasst und gemeldet wurde. Die ASFINAG konnte recht genau bestimmen wo der LKW war. In diesem Fall wurde er durch die Maßnahme, dass alle Fahrzeuge über 2,8to über die Kontrollstelle geführt wurden angehalten. Deine o.a. Befugnisse wurde dann durchgeführt, weil weder Halter noch Fahrzeugführer bezahlen wollten. Die Mitarbeiter erklärten, dass sie einen LKW oder PKW nicht direkt auf der Autobahn anhalten dürfen, sondern nur auf den Kontrollstellen oder Raststätten. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Wenn sie gewogen werden, was werden die wohl suchen ? Nebenbei finden sie auch,- nah rate mal ! Richtig !!!! ums nochmal ganz deutlich zu machen: die Anzeige zum Ausleiten war, dass alle Fahrzeuge über 2,8 to zul.Gesamtgewicht die Ausfahrt zu nehmen hätten. Kein Zeichen für nur Lkw! Und es wurde nur gewogen mit Polizei. Keine Mautkontrolle!
Ist mir auch schon mehrmals passiert. Wieso sollten bei der Kontrolle grad Wohnmobile ausgenommen werden? Ist das doch ein lohnenswertel Klientel, macht also keinen Sinn :mrgreen: man sollte nicht vergessen die Verkehrskontrollplätze wurden in dem Umfang nicht nur für die Mautkontrolle gebaut! --> Link Zu 90 % werden dort der Güterverkehr mit seinen speziellen Besonderheiten kontrolliert aber auch durchaus der Durchschnittsautofahrer oder auch mal der Zoll
Das glaubt doch wohl keiner? Selbstverständlich darf die ASFINAG KFZ aus dem "laufenden" - oder besser: aus dem fahrenden Verkehr anhalten, zwecks Kontrolle der Mautgebühren. - Was Du mit "identifizierten" Fahrzeugen meinst, erschließt sich mir nicht. Bekannte in einem großen FLAIR haben sie im Vorbeifahren "kontrolliert" + dabei festgestellt, daß seine GO BOX auf 2 statt der vorhandenen 3 Achsen kalibriert war - und sofort haben sie ihn angehalten, dafür sind sie ja da. Gruß vom Karl L.
Du reisst diese Aussage aus dem Zusammenhang. In der Dokumentation wurde diese Vorgehensweise so erklärt. Wenn es anders ist dann ok.. Ich wollte die Behauptung, dass die Kontrollorgane der ASFINAG aus dem laufenden Verkehr nicht anhalten dürfen, widerlegen, die kann man so nicht stehen lassen, denn, wenn sich jemand nach dieser Behauptung verhält, kann das sehr schnell ins Auge gehen. Im § 18 Abs. 2 ist diese Berechtigung eindeutig angeführt, da gibt es keine zwei Meinungen. Dass sie auf der Autobahn nicht am Pannenstreifen anhalten, sondern zum nächsten Parplatz oder Ausfahrt lotsen, ist der Verkehrssicherheit geschuldet, das macht die Polizei ebenso. So, jetzt zu den Ableitungen zu den Kontrollstellen. Hier werden per Überkopfwegweiser neben der Gewichtsklasse folgende Symbole angezeigt, LKW, Busse, PKW und/oder generell der Schriftzug Kfz. Wer beim Symbol LKW und Busse mit einem Wohnmobil abfährt, macht eine Fleißaufgabe, weil eben LKW und Busse gefragt sind. Bei PKW und Schriftzeichen Kfz haben Wohnmobile selbstverständlich abzufahren. Die Symbole sind in der StVO verankert und werden so per Wegweiser verordnet.
Sehr gut + sehr richtig - vielen Dank - das Widerlegen ist Dir sehr gut gelungen. Gruß vom Karl L. Ich bin am 05.06.2019 über den Rechenpass nach Österreich gefahren und alle Fahrzeuge über 2,8 Tonnen wurde von der Straße über eine fest installierte Waage geschickt. Hier wurde jedes Fahrzeug einzeln gewogen. Ich hatte Glück, dass ich aus dem Urlaub kam, alle Getränke, Wassertank und Abwassertank leer waren. Wollte hinter der Grenze in Österreich tanken, so auch der Dieseltank ziemlich leer war. Der prüfende Polizist hat mich mit der Bemerkung "Geht noch" weiterfahren lassen. Es wäre interessant zu wissen, was „geht noch“ in Kilogramm bedeutet .... hat man dir das Wiegeergebnis nicht gesagt? Doppelpost Hinsichtlich des Wiegens des Wohnmobils am Rechenpass mit der Bemerkung "Glück gehabt" wurde mir kein Wiegeprotokoll gegeben und ich konnte auch die Gewichtsangabe auf der Anzeige nicht lesen. Zum Glück wurde keine Zulassung des Fahrzeug angefordert, sondern nur der äußere Eindruck des Fahrzeug beurteilt. Zu Hause bin ich auf die Waage gefahren und hatte 400 kg zu viel. Jetzt wird das Fahrzeug aufgelastest. Wie kann der Polizist sagen „Glück gehabt“ ohne die Papiere zu sehen? Das Fahrzeug hätte ja auf 4 t aufgelastet sein können dann ist nix mit Glück sondern alles in Ordnung. Wenn du aber 400 kg überladen bist ist sicher auch nix mehr mit Glück bei 3,5 t ...... das würde wohl nirgendwo toleriert ..... Anhand von Vignette oder Gobox kann der Prüfer schon merken ob das Mobil kleiner oder größer 3,5t ist. Das genaue HzgG kann man natürlich nur über die Papiere oder Kennzeichenabfrage feststellen. Ich bin auch einiges auf der Autobahn unterwegs. Habe aber bis jetzt erst den Hinweis LKW >2,8T gesehen. Das juckt mich mit dem Wohnmobil nicht. bert Über den Reschenpass braucht man mW aber weder das eine noch das andere .... egal, zu viel Spekulationen ....
So ist es, zumeist werden die Piktogramme LKW und Busse angezeigt. Mit 400kg Überladung weiterfahren dürfen ist entweder ein Gschichtl oder auf einen extrem toleranten Polizisten zurückzuführen.
Oder eine ungenaue Waage. Ich bin ja auch jeder Jahr in Österreich unterwegs, aber keines Mal wurde bei einer Kontrolle explizit angezeigt, dass bei LKW / Omnibussen / Wohnmobilen / PKW mit Anhänger unterschieden wurde :gruebel: Ausser PKW wurde alles über die Kontrollstation geleitet :roll: ich will nochmals klarstellen, dass es hier kein Lkw-Symbol o.ä. war, sondern eine elektronische Tafel mit Text, dass alle FAHRZEUGE mit einem zul.Gesamtgewicht über 2.8 to auszufahren haben.
Jup, ich kennen es auch nicht anders.. :nixweiss:
Ich kenne es nur anders rum. Ich bin einmal auf die Wiegestation reingefahren. Bevor ich abgebogen bin habe ich gedacht dass es nur für LKWs über 2,8 Tonnen gilt, aber als einen Östereichischen Wohnmobil vor mir auch abgebogen bin, habe ich gedacht das es besser ist wenn ich auch reinfahre. Als ich reinkam war ich deutlich überladen aber der "Wiegemeister" hat nur zu mir gesagt: "Sie sind kein LKW - sehen Sie dass sie von hier rauskomme". Danke habe ich dann gesagt und ist sofort wieder gefahren. MfG Thomas V. Wir sind ab 3.5to ein LKW und müssen uns dementsprechend an die StVO halten. Was dann das Personal aus dem Ganzen macht, kann bei der nächsten Kontrolle wieder anders sein..
Aber doch nur in Deutschland. In A oder CH gilt das nicht. Da ist ein LKW ein Fahrzeug, das für den Warentransport konzipiert ist. Ein Womo ist aber für den Personentransport ausgelegt.
Verstehe im Moment nicht was Du meinst, wir haben ein Wohnmobil 4,25 t zul. GG sind aber natürlich kein LKW, warum seit ihr denn ein LKW ?
Das sehe ich anders: Das Schild mit dem LKW-Pictogramm, Nr 277, bedeutet nicht LKW, sondern KFZ mit mehr als 3,5 to zgg, das ist schon ein Unterschied. --> Link:
Aber eben nur in D! Hier geht es aber um A und bedeutet dieses Schild LKW.
Stimmt, Steffen, bei mir zu Hause gilt das auch nicht, u. in Austria auch nicht, ist schon 'ne tolle Sache so. Es lebe die EU !
So, bevor ich jetzt kommende Woche meine Reisekasse in Österreich für Strafzahlungen lasse, bitte ich Dich hierzu einen offizielle Quelle zu nennen.. Eigentlich sind es EU Reglen die ganz klar sind: Wohnmobil unter 3,5 T = PKW Klasse M1 Wohnmobil über 3,5 T und unter 5 T = PKW Klasse M2 Wohnmobil über 5 T = PKW Klasse M3 MfG Thomas V. Peter, eine offizielle Quelle müsste ich auch erst suchen. Frag doch einfach mal beim ADAC nach. Hat zwar nichts mit Österreich zu tun, geht aber in die selbe Richtung: Als ich letztes Jahr durch die Schweiz gefahren bin, habe ich mich an der Grenze in die LKW-Spur eingereiht. Der Zollbeamte hat mich dann darauf hingewiesen, dass ich in die PKW-Spur gehöre. Auf meinen Einwand, dass mit mehr als 3,5t doch eher eine Einstufung beim LKW vorliegt, sagte er mir, das gälte nur für Deutschland. Ein LKW sei immer ein Fahrzeug zum Gütertransport. Für Österreich habe ich das mal recherchiert, als ich über die Brennerstraße fahren wollte und die für LKW ab 3,5t gesperrt ist. Da ist ein Zusatzschild "lt. Bote von Tirol" mit einer Nummer. Dieses Schild hatte ich damals fotografiert und Zuhause nachgelesen. Da stand genau das selbe drin, dass ein Wohnmobil für den Personentransport vorgesehen ist und deshalb nicht vom Durchfahrtverbot für LKW betroffen ist. Aber das Bild habe ich nicht mehr, da müsstest Du echt selber recherchieren :ja:
Ungefähr so: MfG Thomas V Ich kenne das Schild. Aber wenn Wohnmobile doch in A keine LKW sind :roll: Auch kenne ich diese unendliche Diskussion und die ebenfalls unendlich vielen Meinungen hierzu. Aber so richtig Belastbares konnte ich noch nicht finden :roll: Auf der Seite des ADAC wird auch nur auf der Maut rumngeritten. Mehr Aussagen sind dort nicht zu finden bzw. habe ich nicht gefunden. |
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