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heute ein Bericht in der regionalen Zeitung zum Thema Wohnmobilreisen: --> Link Paar war mit dem Wohnmobil mit dem Ziel Lago Maggiore auf der Durchreise in der Schweiz. Bei einer Verkehrskontrolle der Polizei in Luzern wurde erhebliche Mängel am Fahrzeug festgestellt. Durch eine undichte Leitung tropfte Öl auf die Bremse, weiterhin wurde festgestellt, dass der Führerschein des Fahrers abgelaufen war. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und setzten ein Bussgeld fest. 5000€ für das mangelhafte Fahrzeug und 4000€ für den abgelaufenen Führerschein. Da das Bußgeld nicht direkt bezahlt werden konnte, wurde das Paar 3 Tage festgehalten und die Papiere beschlagnahmt. Nach 3 Tagen war die Polizei gnädig und gab sich vorerst mit 7100€ Strafe zufrieden, dies ist kein Witz!!! Gruss Michael Wer sich mit einem Fahrzeug in solchem Zustand auf Tour begibt noch dazu in einem Gebirgsland wie der Schweiz handelt grob fahrlässig um nicht zu sagen kriminell.Das Auto hat ausser dem erhebliche Rostprobleme wie es in einer Pressemitteilung der schweizer Polizei heißt.Die Strafe ist auch deshalb so hoch weil der Fahrer von den Problemen wußte,sie aber erst in Italien beseitigen lassen wollte. Gruß Bernd Abgelaufener FS, heißt doch wohl das Wohnmobil war schwerer als 7,5 Tonnen? Wen ich so ein Teil bewege achte ich schon auf gültige Papiere. Wie erfuhr die VRM von der Geschichte in der Schweiz? Den Link kann ich zwar öffnen - lesen würde aber Geld kosten. Auf der A2 bei Rothenburg.... .... dort ist es einigermassen eben.... .... wenn da die Bremsen rauchen! :? Gut, dass solche Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen werden! :ja: Das Wohnmobil hat Anfang des Jahres neuen TÜV bekommen. Flugrost oder durchgerostet ist zweierlei. Aber mit rauchenden Bremsen wäre ich auch nicht mehr weitergefahren. ... gummi TÜV. Das gibts auch heutzutage noch... FG Ronald
Sehe ich auch so, wenn der Fahrzeughalter für 1-2000 € sein Womo in Ordnung gebracht hätte und dazu sein Führerschein für 50 € verlängert ... könnte er jetzt für die restlichen 6-7000 € einen schönen Urlaub machen. :wink: So ist das mit dem Einhalten der Gesetze, das Netz der Verkehrsüberwachung wird immer enger, Geschwindigkeit, Übergewicht und Zustandskontrollen nehmen immer mehr zu! :lol: Nach Aussage eines Sprechers vom TÜV Rheinland habe man sich über die Höhe des Bußgeldes gewundert "stark überhöht". So eine Fahrzeugstilllegung kann dir bei diesem Fahrzeugzustand in jedem Land passieren. Absolut in Ordnung. Moin sicherlich war das Verhalten des Fahrers (fahren ohne gültign Führerschein) und der Zustand des Wohnmoils verkehrsgefährdend, absolut nicht ok und ich möchte das weder entschuldigen noch tolerieren. Trotzdem halte ich das Strafmaß für überzogen. Grüß Michael Ich kann es kaum glauben. Ein Sprecher des TÜV Rheinland äußert sich zu der Höhe eines verhängten Bußgeldes in der Schweiz. Wenn dies tatsächlich so war - diese Äußerung an der richtigen Stelle aufschlägt: Dann geht er in die Wüste. So steht es in der Allgemeinen Zeitung.
Das ist noch keine Strafe, erst eine Hinterlegung für die zu erwartende Busse. Die Busse legt der Richter fest, ist sie niedriger, bekommt er den Rest zurück. Wir waren ja nicht dabei.... vielleicht hat sich der Fahrer "nicht sehr kooperativ" gezeigt! :D Kann man nur froh, sein, das solche Fahrzeuge gestoppt und an der Weiterfahrt gehindert werden. Die Strafen könnnen gar nicht hoch genug sein. Hätte dieses Fahrzeug auf Grund seiner technischen Mängel einen Unfall, wohlmöglich nocht mit Personenschaden verursacht, würden einige der Vorschreiber die Sitation nicht mehr so milde beurteilen. Und ein Verfahren wird die Schuldfrage sowie das Strafmaß entgültig klären. Also Ueberschrift total daneben. Er wurde noch gar keine Strafe verhaengt? Haette mich auch gewundert das die Polizei (egal in welchem Land) so hohe Strafgelder sofort selbst verhaengen kann.
Liebe Leute, nu' lasst mal die Kirche im Dorf! Selbst bei den Eidgenossen sind solche Polizei-Fehlverhalten nicht legal! Als Betroffener würde ich dies alles als "Spaß an der Freud'" werten und anschliessend ein Verfahren gegen die übereifrigen Polizisten anstrengen... Vielleicht klärt euch mal ein Insider aus der Schweiz auf.
Bitte reisse nicht Sachen aus dem Zusammenhang wenn du mich zitierts. Ich hatte ja in erste Linie drauf hingewiesen das es KEINE Strafe war. Da muss man kein Insider sein, sondern nur den Artikel in der Luzerner Zeitung lesen und verstehen! :D Es heisst, dass er eine Bussendeposition von mehreren tausend Franken hinterlegen musste. Da ist ein kleiner Fehler drin, das heisst richtig Bussendepositum. Beim Depositum handelt es sich um eine vorläufige Sicherstellung der zu erwartenden Busse und Verfahrenskosten durch die Polizei. Hier ein Bericht von einem Anwalt zu dem Thema, der betrifft nur Personen, die Schweizer Autobahnen (und sicherlich auch normale Strassen) benutzen und keinen Wohnsitz in der Schweiz haben. --> Link Wichtig erscheint mir dieser Absatz: Danach kann die Polizei eine Person, die sie bei der Begehung einer Übertretung auf frischer Tat ertappt oder unmittelbar nach Begehung einer solchen Tat angetroffen hat, vorläufig festnehmen und auf den Polizeiposten bringen, wenn die Person nicht in der Schweiz wohnt und nicht unverzüglich eine Sicherheit für die zu erwartende Busse leistet. Diese Bestimmung bezweckt ebenfalls die Sicherstellung der Vollstreckung und ergänzt insoweit Art. 263 StPO (…). Die vorläufige Festnahme kommt allerdings nur in Betracht, wenn die zu erwartende Busse nicht nach Art. 263 StPO sichergestellt werden kann. Die Sicherstellung geht als weniger einschneidende Massnahme also vor (…) [E.3.3.6]. Also auf gut deutsch: wenn keine Kohle oder ausreichende Sicherheit, dann Knast! :D Ist doch ungefähr das selbe Prozedere wie bei uns wenn ein nicht aus der EU stammender Autofahrer bei einem Gesetzesverstoß erwischt wird,er muß dann eine "Sicherheitsleistung" in höhe der zu erwartenden Strafe hinterlegen,wie hoch die tatsächliche Strafe ausfällt bestimmt ein Richter der dann den entsprechenden Strafbefehl erlässt. Gruß Bernd Nur , dass die Höhe der bei uns zu erwartenden Busse oder Strafe eher pillepalle ist :lol:
--> Link Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist Ist das für dich pillepalle? :eek: Das Jahr Knast wird in diesem Fall sicherlich nur im Extremfall verhängt. Selbst Wiederholungstäter beim Fahren ohne Fahrerlaubnis haben bei uns normalerweise nur Führerscheinsperren (also Fristen, in denen der Lappen nicht (wieder) gemacht werden darf) und/oder Geldstrafen zu erwarten. Wenn man ohne FS jemanden plattfährt, kommt mit Vorstrafen velleicht das Jahr Knast zum Zuge. Leider werden die Strafmaße in unseren Gesetzbüchern viel zu selten ausgeschöpft. bis denn, Uwe ich selber habe in Cazis im Kontrollzentrum einen deutschen PKW Volvo Kombi mit einem polnischen Staatsbürger gesehen wie er aus dem sofortigem Verkehr gezogen worden ist wegen nicht fahrtüchtigem Auto, keine Papiere bei sich auch keinen Führerschein und noch dazu total überladen .... so etwas sieht man selten im Fall als Laie. Der musste auch Tausende Franken Deponieren damit er weiter reisen konnte, aber ohne Fahrzeug !! Puuuuah habe ich gedacht wie schlimm ist das denn, aber wenn man das Delikt gesehen hat, weiss man warum !!! Für einen normalen Menschen unvorstellbar. zur Ergänzung, das war am 8. April 2019
Die Justiz muss sich auch Möglichkeiten nach oben offen lassen man kann sicher nicht jeden für ein Jahr in den Knast stecken zumal dies auch sozial sehr harte Folgen hat,besonders für Familien. Dafür gibt es ja die Tagessätze (Thema Ersatzfreiheitsstrafe) Abwegig sind dabei die genannten 9000€ nicht, 90 Tagessätze x 100€ noch die Verfahrenskosten dazu und schon ist die genannte Schweizer Sicherheitsleistung locker durchbrochen.
Die Höhe der Strafe (der Tagessätze) orientiert sich an den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters (Einkommen, Vermögen, Lebensaufwand, Unterstützungspflichten, Existenzminimum, usw.). Wohlhabende müssen deshalb deutlich mehr Strafe zahlen, als arme Schlucker... Gruss Flatus
In der Schweiz sind 100€ fast schon Kleingeld oder besser gesagt mit 100€/ Tag bist du dort ein armer Schlucker gemessen an dem dortigen Standarts. Das ist ja auch der Sinn der Tagessätze es soll schmerzhaft sein.Ein Manager der Autoindustrie kommt auch nicht in D mit einem Tagessatz von 100 Euronen nicht durch.Für einen Spülknecht in der Imbissbude sind aber 20 Ocken ein kleines Vermögen. Hier ein Beispiel um welche Summen es sich bei Tagessätzen handeln kann: Keine Pappe.... 90 Tagessätze=540 000 € --> Link Hallo zusammen Wenn sich der betroffene WoMo Fahrer stur stellt und 1 Jahr "Urlaub" im bewachtem Hotel mit Vollpension macht, dann sind bei 200Franken Tageskosten mal 356 schon 7000CHF. Dann passt es wieder ;-) PS: Verstehe das mit dem abgelaufenen Führerschein nicht. Ist da der internationaler Fz gemeint? Lieber Gruss, Sascha Ich wüsste gar nicht, wie ich unterwegs diese Summe aufbringen könnte. Bargeld habe ich nur wenig mit, und meine Kreditkarte ist immerhin für 5000€ gut, aber das reicht ja längst nicht für 9000€ Sicherungshinterlegung. Na ja Dieter.... für die Leute, die so viel Dreck am Stecken haben, dass 9000 CHF zusammenkommen, ist das doch nie ein Problem! :D :lach:
Nicht 7000 sondern 70000. Dann passt es eher ja, wenn er 10’000.- pro Monat verdient und ihm etwa 30 Tagessätze Strafe drohen , so ergibt das die 9’000.- Sicherstellung. Bei einem Verdienst von 1'500 pro Monat wären es dann aber bloss etwa 1'000.- für genau das gleiche Vergehen. :idea: (30 Tagessätze gibt es zum Beispiel für etwa 78 km/h innerorts im 50-er) Gruss Flatus Die Schweitz war schon immer teuer :D Aber sie haben wenigstens mit ihren verschärften Strafen die Raserscene in den Griff bekommen , anders als in Deutschland wo dieses Thema immer mehr zunimmt . In der Schweiz fahre ich immer 110 % korrekt da die Eidgenossen eben keinen Spaß verstehen . In und durch die Schweiz kommt man nur mit "blutigem" Geld und nicht mit defekten Womos !
Da kennst du aber die neuesten Entwicklungen noch nicht. Bei uns Surrey letztens ein Razer zu 90.000 Euro Strafe verurteilt. Die beiden Edelsportwagen I'm Wert von zusammen Übergangsbrille 500.000 Euro wurden eingezogen. Kuscheljustiz sieht aber anders aus! :D Die Autos einziehen geht aber nur, wenn sie im Eigentum der Raser sind. Bei geleasten Fahrzeugen geht das nicht! Trotz dem werden in der Schweiz Reisen nach D für "Fahrer stark motorisierter Fahrzeuge" angeboten,natürlich mit Unterbringung in Luxushotels an BAB Abschnitten die keiner Geschwindigkeitsbeschränkung unterliegen.Die Flyer entsprechender "Reiseveranstalter" kann man z.B.in den Bahnhöfen von Zermatt oder Täsch oder Basel finden. Gruß Bernd
Mir erschließt sich zwar der Sinn Deines Beitrages nicht aber ich bin bisher in der Schweiz immer bestens klar gekommen,auch ohne "blutiges Geld".Das ein Fahrzeug in erstklassigem technischen Zustand zu sein hat dürfte wohl unbestritten sein,von daher gebe ich Dir recht. Gruß Bernd
Dem einen gehörten beide Fahrzeuge. Sammler schneller Wagen. Darf auch noch eine längere Zeit laufen, wenn das Urteil rechtskräftig wird.
Moin. Ich fahre eigentlich in allen Ländern 100 % korrekt. Versuche ich zumindest. Das schont Nerven, Geldbeutel, Motor, Bremsen, Kupplung etc. Aber es ist schon richtig: Die Höhe der Strafen in Deutschland sind einfach nicht mehr zeitgemäß. Viele Grüße, Andreas Die Höhe der Strafen in Deutschland ist ein Witz. Erst wenn sie geändert werden wird sich die Moral der Benutzer deutlich verbessern. Im Ausland können sie sich ja auch an die Vorschriften halten. Bei mir gäbe es viel mehr Fahrverbote. Das tut mehr weh als ein paar Euro. Außerdem wird es höchste Zeit für eine Regelung der Höchstgeschwindigkeit auf den Autobahnen.
Ihr müßt nicht alles glauben was in der Zeitung steht. Die Betroffene haben in einen anderen Forum die Sache geschildert. Ihr Womo hatte frischen TÜV und neue Bremsen. Nur am Motor war ein Ölfilm. Der C1 des einen Fahres war nicht verlängert,das ist das einzige was den vorgeworfen wurde. |
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