selbstschrauber hat geschrieben:.... Danach kannst Du nach Überschreiten des "unverbindlichen Liefertermines" um 6 Wochen eine Nachfrist von 6 Wochen setzen und dann von Kaufvertrag zurück treten....
Selbstschrauber
Da ich bereits das Vergnügen hatte... Unverbindliche Liefertermin plus 6 Wochen wäre OK.
Händler während dieser Zeit bereits zum Ende dieser Frist in Verzug setzen.
Angemessene Nachfrist von 2 bis 4 Wochen setzen und dabei bereits Rücktritt vom Kaufvertrag aussprechen, falls nicht geliefert wird. Wegen der richtigen Formulierung ist Rechtsberatung sinnvoll.
Danach ist es wichtig den entstandenen Schaden zu fixieren, entgangen Urlaubs Freuden zählen nicht dazu.. Aber z. B. ein reservierte Stellplatz, Anschaffungen die fürs Mobil gemacht wurden und natürlich auch der Mehrpreis der bei einem anderen Händler zu zahlen ist.
Meinem Ex Händler war der Rücktritt egal, der Schadensersatz hat ihm richtig weh getan, war durch eine nicht unerhebliche 4 stellige Summe