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Liebes Forum, wir haben uns vor kurzem einen Knaus Traveller C 685 HF-G, Bj. 2000, zugelegt, soweit bisher alles schön, das Womo ist aber auf 4000kg aufgelastet. Da wir nur zu zweit unterwegs sind, würde ich es gerne aiuf 3500 kg ablasten. Mein DEKRA-Prüfer hat schon signalisiert, dass wenn ich einen Fahrzeugschein (oder eine Kopie davon) von diesem Modell mit einer Eintragung von 3500kg als zulässiges Gesamtgewicht vorlegen kann, der Eintragung für mein Womo soweit nichts im Wege stände! Daher meine Frage an die Knaus-685-HF-G-Besitzer mit 3500kg -Eintragung: Könnte mir jemand ein Foto oder einen Scan von seiner Fahrzeugbescheinigung Teil I (also Fahrzeugschein) schicken, auf dem man die Modellbezeichnung und das eingetragene Gesamtgewicht erkennen kann (das sind die Seiten 2 und 3, da kann man also weder ein Kennzeichen noch den Namen des Halters erkennen)? Das wäre großartig, Kontakt dann am besten hier über die Mailfunktion, vielen Dank schon mal im Voraus, viele Grüße, Jens Stellt sich die Frage warum das Auto aufgelastet wurde bzw im Umkehrschluß ist das Fahrzeug legal mit 2 Personen, Wasser ,Diesel und dem anderen üblichen Schnickschnak mit 3500 kg zu bewegen? Ich würde mit dem Fahrzeug erst einmal auf die Waage fahren und rechnen Gruß
...genau so ist es, und zwar je Achse (besonders die HA) :!: Belade ihn urlaubsmässig einschl. eventueller Fahrräder und dann ab zum TÜV etc. zum Achswiegen. Das Ergebnis, und nur das, würde ich abwarten und dann entscheiden. 3,5 to. beim Knaus 685? Glaube ich nicht, es sein denn er ist leer. Bitte berichten, danke! Es grüßt der Duc
Scheint es aber zu geben: --> Link Grüße Dirk Was will der Prüfer denn mit einer Unterlage von einem ganz anderen Fahrzeug? Ich kenne das nur so, dass das leere Fahrzeug gewogen wird, achsweise und dann kann der Prüfer unter Hinzurechnung Sitzplätze, Tank usw. festellen, ob das Fahrzeug abgelastet werden kann. Wenn du jede Menge Zubehör verbaut hast, stimmt das mit einem anderen Fahrzeug schon mal gar nicht. Nachricht wurde gelöscht Danke schon mal für die Rückmeldungen, Fahrzeug habe ich schon gewogen, 3110kg, sollte also mit 2 Personen gehen von der Zuladung her (das Mobil ist-in diesem Fall erfreulicherweise- ziemlich nackig, also kein Solar, keine Satellitenanlage, kein Fahrradträger oder sowas, Fahrräder bleiben auch zu Hause, leihen wir uns dann unterwegs. Der Prüfer hat sich halt sehr kritisch geäußert gegenüber der Ablastung, daher wäre eine vorliegende Zulassung eines gleichen Mobils auf 3500kg ein gutes Zusatzargument, wiegen wird er es vor Ort definitiv noch mal. Gruß, Jens Noch nicht einmal 400kg Zuladung halte ich für extrem knapp sofern auch die Tanks leer waren! Rechne auf die 3.100kg noch 100 Liter Wasser, deine Frau, sofern sie beim wiegen nicht an Bord war, .... Dann bleiben für Kleiderschrank, Kühlschrank ( bzw. allg. Lebensmittel ) und den ganzen anderen Krimskrams keine 200kg übrig! ( ok, ok, ich kenne deine Frau nicht :mrgreen: ) Wenn du aber unbedingt willst: man kann z.B. den Wasservorrat für die Fahrt auch auf z.B. 20 Liter beschränken. Dann hätte der Prüfer schon mal 80kg weniger zum messen. Das geht, je nach Ausführung des Wassertanks relativ einfach. Grüße Dirk Hallo Dirk, du meinst eine Markierung anbringen , an der man exakt die 20 liter Marke ablesen kann?
3.110kg Dieseltank voll oder leer? Wasserfüllung? Mal angenommen Diesel voll Du 100kg und Frau 60kg (geraten) Wasser 60l bleiben 170kg für alles andere das reicht i.d.R. (Klamotten, Kühli Tische Stühle etc..) Diesel leer, dann mußt Du nochmal 70-80kg abziehen, das wird dann schon recht eng.
Das dürfte den Prüfer nicht überzeugen. Da musst du schon irgendwas ´umbauen´ dass nur 20 Liter in den Tank passen: bei meinem hat der Tank im Boden ein ´Loch´. In dieses Loch wird ein, ca. 50 cm langes Rohr gesteckt was das ´Loch´ unten abdichtet. Fülle ich den Tank randvoll, also 50 cm hoch, dann läuft alles weitere Wasser durch das Rohr unters Fahrzeug ab: Überlauf. Zum fahren könnte ich ( brauch ich bei meiner Gewichtsbilanz allerdings nicht ) ein nur 10 cm langes Rohr in das ´Loch´ stecken: statt 100 Litern Wasser passen jetzt nur noch 20 Liter in den Tank. Der Rest läuft ja über ( das Rohr nach unten raus ). Das ist, soweit ich weiß, auch als Gewichtsbegrenzung des Wassertank so zugelassen. Am Campingplatz angekommen kann man die Rohre ja wieder tauschen und Wasser auffüllen. Grüße Dirk Aber es geht ja immer noch erstmal um die Ablastung auf 3,5t. Wenn das dann nicht mehr reichen sollte und man unbedingt unter 3,5 t bleiben muß ( Führerschein vor 1999 ? ) dann könnte man immer noch einen ungebremsten Anhänger ins Spiel bringen. Grüße Dirk Sehr interessantes Thema - gefällt mir! Deine Angaben lassen leider nur Spekulationen zu. Was steht denn in denn in deinem Brief oder Schein beim Maße im fahrbereiten Zustand - unsinniger weise auch oftmals Leermasse genannt. Deine 3110 kg beinhalten was? UND was NICHT? (Fahrer mit ? kg, Tankbefüllungen Wasser und Diesel? Größe des eingebauten Dieseltanks? Größe des eingebauten Wassertanks? Wie viel Sitzplätze sind momentan eingetragen? Der Prüfer wird dein WoMo leer wiegen wollen und das als Basis für die Hinzurechnung von Diesel 90 %, Wasser 100 % (wenn du Pech hast, aber der Prüfer sich nach der Vorschrift hält) + gefüllte Gasflasche + Elektrokabel + Fahrer 75 kg = Masse im fahrbereitem Zustand. Dann kommen noch die Sitzplätze a 75 kg + 10 kg Gepäck pro Sitzplatz + 10 kg Ausrüstung pro m Fahrzeuglänge. Wenn das alles unter 3,5 to ist, dann hast du gute Karten. Lass bitte hören wie es weiter geht/ging. Wollte euch wissen lassen, wie es weiter ging: Habe auf Anraten eines Freundes den Prüfer gewechselt und der war auch schon wesentlich entspannter beim Thema Ablastung als der davor. Also: Womo auf einer öffentlichen Waage gewogen (hatte ich ja schon berichtet), dann mit Wiegeprotokoll zum Tüv, und der hat dann 3500kg ohne Probleme eingetragen, hat auch nicht nochmal nachgewogen (und übrigens auch nicht die Anzahl der eingetragenen Sitzplätze verringert, sind also nach wie vor 6). Wir waren dann letztens unterwegs und ich habe mal (fast) alles vorher auf die Waage gestellt, was wir mitgenommen haben, stimmt schon, wurde mit Wasser und Sprit ziemlich eng, aber mit einer geringfügigen Überladung kann ich leben, zumal das Fahrzeug technisch ja nach wie vor für 4000kg ausgelegt ist, es bestehen also auch keine Sicherheitsbedenken. Viele Grüße, Jens ....es ist ja schön wenn DU keine Bedenken hast BEWUSST und MIT VORSATZ überladen zu fahren. Solchen "Kollegen" wünscht man gerne eine Wiegekontrolle! ;-( Gruss topolino (... der auch mit zGG 4,0 to fährt, weil es einfach nicht anders geht!!) Moin, danke für die Info! Hast Du die Achsen einzeln wiegen lassen? Insbesondere die Hinterachse? Wenn nein, hast du noch nicht richtig verstanden, was wir Dir im September für Tipps gegeben haben. Denn ein Gesamtgewicht knapp über 3,5 to sagt mir, dass du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mit der zulässigen Hinterachs-Achlast nicht hinkommst. Grüße der duc .... aber technisch kann doch die Hinterachse noch viiiiiel mehr! :cry: ;-(
Das finde ich richtig nett (Ironie) bzw. kriminel. Erster Ablastversuch ging schief, der TÜV spielte nicht mit. Beim zweiter Versuch bei anderm Prüfer wurde dann doch abgelastet. Und jetzt fährt das Fahrzeug überlastet durch die Gegend!!!!!! Kopfschüttelnd, aber es musste gesagt werden,Andreas
Keine Sicherheitsbedenken? Abgesehen davon dass im Laufe der Jahre aus der geringfügigen Überladung eine "echte" Überladung wird ( wer mistet schon nach jeder Fahrt gründlich alles aus? ) fährst du jetzt, wie du selber zugegeben hast, überladen, mit über 100km/h über die Autobahn, lässt den technischen Zustand und die Bremsen nicht jährlich überprüfen, überholst wo du das u.U. nicht dürftest,... Es gibt so ein Vorurteil das von den <3,5t Womos über 90% überladen unterwegs sind. Füttern wir doch das Vorurteil noch 'n bisschen statt das WIR endlich mal positiv an unserem Image arbeiten. :evil: Warum hattest du eigentlich abgelastet? Zu viele Nachteile über 3,5t? Grüße Dirk Es gibt weitere Gründe ein Fahrzeug abzulasten --> Link Ein großes Problem der Wohnmobilbauer,einerseits die Nachfrage der Käufer nach Platz ,Luxusausstattung und andererseits die Gewichtsgrenze der Führerscheine. Der Inhaber des alten FS 3 ist eine aussterbende Rasse. Besonderes Bonbon: die Kiste hat jetzt fahrbereit vielleicht noch 200 Kg Zuladung und ist für 6 Personen zugelassen. Dem TÜVer, der das eingetragen hat, sollte man sein Diplom aberkennen. Wenn er denn je eins hatte. Unglaublich, sowas. Angeblich sorgen die Leute ja für die (technische) Sicherheit auf unseren Strassen... bis denn, Uwe Moin, der TE hat jetzt derartig von uns eingeschenkt bekommen, der wird sich hier nicht mehr melden. Aber vielleicht täusche ich mich ja :D Grüße vom SP Heiligenhafen der Duc
Aber du könntest doch 5 Kinder damit in 'n Kindergarten bringen?!! :roll: :lol: Grüße Dirk Das stimmt :D aber für den TÜV ist normalerweise für eine Sitzplatzzulassung das Normgewicht von 75 Kg bindend... bis denn, Uwe das finde ich mal krass! Wenn der Pruefer wenigstens die Sitzplaetze gestrichen haette waers vielleicht noch akzeptabel. Bleibt ja jedem selbst ueberlassen was er mit seinem Eigentum macht, wenn einem die 3500kg reichen und man ohne Gepaeck in Urlaub geht. Jeder wie ers will. Aber wissentlich ueberladen. Na ja.... :evil: Und in ein paar Jahren wird das Fahrzeug dann verkauft und vielleicht an eine Neuling der nicht mit der 3500kg Problematik vertraut ist und dann das boese Erwachen kriegt. und ich kapier nicht warum sich einige darüber so aufregen Technisch und Sicherheitsrelevant ist das Womo doch weiterhin wie vorher. Die Bremsen, Achse und Felgen sind auf das höhere Gewicht ausgelegt :gruebel: und wegen dem ist es technisch sicher. Klar, überladen fahren ist nicht erlaubt. Keine Frage, keine Diskussion. Aber zu schnell fahren, Kippen raus werfen oder Parkzeiten überschreiten ist auch nicht erlaubt Wenn er dann paar mal überladen gefahren ist, was er evtl ja auch vermeiden könnte, gibt ja hier viele die peinlich genau aufs Gewicht achten, und von den Strafen liest und das er erst weiter fahren darf (im Normalfall) wenn das Gewicht passt, überlegt er evtl neu Ina, es geht aber nicht regelmäßig einmal jährlich zum TÜV, wenn es das Alter erreicht hat. Und dann ist es erheblich sicherheitsrelevant. Wolfgang Keiner mit einem "normalen" 3,5 T Fahrgestell geht jedes Jahr zum TÜV, wo ist da jetzt der unterschied? und gerade auch ich und vielleicht auch noch viele andere mehr, jagen ihre Kisten durch Werkstatt bevor es auf eine große Reise geht Über 3,5t müßte er aber jährlich zum TÜV ( Bj. 2000 ). Und wer über 3,5t mit über 100km/h unterwegs ist stellt definitiv ein Sicherheitsrisiko dar! Darum ist es ja auch verboten. Grüße Dirk
Darum gehts ja in erster Linie nicht. Aber das ein "Fachmann" noch nicht mal 6x75kg zusammenzaehlen kann und dann nicht merkt das das von ihm eingetrage zulaessige Gesamtgewicht locker ueberschritten wird, das find ich schon enttaeuschend.
dieser "Fachmann"prüft Fahrzeuge auf die Verkehrssicherheit! Vergibt dazu Prüfbescheinigungen! Das Ist beängstigend,wer weiß welche Fehler dem noch unterlaufen? Ihr seid ja echt süß hier, soviel Engagement und Empörung, Junge, Junge... An Ina: Vielen Dank, so isses..! :top:
Nur zur Klarstellung: Fahrzeuge ab 3,5t bis 7,5t zGM müssen in den ersten sechs Jahren nach der Erstzulassung alle 24 Monate zur HU, ab dem siebten Jahr müssen sie alle 12 Monate vorgeführt werden. Fahrzeuge mit über 7,5t zGM müssen alle 12 Monate vorgeführt werden. Fahrzeuge, die zur Vermietung dienen müssen alle 12 Monate vorgeführt werden. Ändert nichts an der Überladung, aber bringt vielleicht dem einen oder anderen Klarheit in die HU Vorgaben Gruß Andreas |
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