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Hallo, nur zur Info ich war dieser Tage zur eine Anhörung auf einer Polizeidienststelle, bei solcher Gelegenheit schaue ich mir dort gerne das sogenannten "Schwarzes Brett" an. Und diesmal sehe ich etwas ganz interessantes, dort wird in einem Internen Schreiben auf die Mitführpflicht von Warnleuchten bei Fahrzeugen über 3,5to hingewiesen, und was mich sehr verwunderte man beruft sich dort auf den § 53a der Stvo die dieses vorschreibt. Aber im weiteren Text dieses Schreibens wird darauf hingewiesen das diese Warnlampen nach §22a der Stvo nur zugelassen sind wenn diese mit den richtigen, Markenbatterien bestückt sind. Man möge dieses regelmäßig Überprüfen!!! VW30.-€ Hierzu haben ich dann im Netz mal geschaut und folgendes auf """"https://www.gefahrgutshop.de/html/warnleuchte.html"""" gefunden, .........................In § 22a der StVZO sind die Fahrzeugteile genannt, welche “in einer amtlich genehmigten Bauart” ausgeführt sein müssen. Diese sind nur dann genehmigt, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen versehen sind. Für Warnblinkleuchten gilt hier die “Verordnung über die Prüfung und Kennzeichnung bauartgenehmigungspflichtiger Fahrzeugteile”, kurz Fahrzeugteileverordnung, als verbindlich. Das Prüfkennzeichen besteht aus einer Wellenlinie von drei Perioden, der erteilten Prüfnummer sowie der Prüfstelle und dem Unterscheidungsbuchstaben der Prüfstelle. Da für Warndreiecke und Warnblinkleuchten das Lichttechnische Institut der Uni Karlsruhe zuständig ist, finden Sie den Unterscheidungsbuchstaben “K” auf diesen Produkten. Diese Prüfnummer ist aufgrund des § 3 Abs. 2, i der Fahrzeugteileverordnung nur mit den entsprechenden (Energiequellen) Batterien, welche auf der Rückseite der Warnblinkleuchte angegeben sind, gültig. Bei Einsatz anderer Stromquellen wie der angegebenen (z.B. “No-Name” Batterien aus dem Baumarkt) erlischt die sogenannte “Bauartgenehmigung” ! Die Leuchte ist dann nicht mehr “ordnungsgemäß” und kann von Kontrollbeamten beanstandet werden !................... Daraufhin habe ich mir meine eigene Warnleuchte mal angeschaut, ja es sind die Batterie-Hersteller darauf vermerkt und ich habe natürlich die falschen in der Lampe was ich jetzt ändern werde. Danke. Da muß man erst mal drauf kommen :roll: Gruss Dieter Hallo, natürlich müssen solche Lampen eine Norm erfüllen - genauso wie Verbandskasten und Warndreieck. Ich fahre zwar <3,5t habe aber trotzdem eine solche immer dabei (seit einem Unfall auf einer vielbefahrenen Bundesstrasse im Dunkeln). am großen Fluß ist diese vefügbar: Leina Werke 42004 LED-Warnblinkleuchte Amazon Link Moin! in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 53a Warndreieck, Warnleuchte, Warnblinkanlage, Warnweste steht nix von Marken - Batterien :arrow: --> Link da steht etwas von : Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Hier geht es wohl um die Haltbarkeit unter gewissen Voraussetzungen. Bauartgenehmigt (mit Prüfnummer K13947) steht auf meiner Lampe Die STVO Zulassung K13947 gilt NUR für folgende Batterietypen : VARTA Typ 4020 LR20 Duracell Typ MN 1300 LR20 Philips Typ LR20 Bären Typ LR20 Alka oder mit LR20 Kennung --> Link Typischer Gesetzestext ... :roll: Warnleuchten nach &53 Absatz 1 vorgeschrieben bis dahin alles klar, gelb, von der Lichtanlage unabhängig, ausreichende Brenndauer und betriebsfertig ... in Absatz 2 dann der Vermerk > 3,5 t. In &53 Absatz 3 geht es aber um Warnleuchten, die nicht der Mitführungspflicht unterliegen, von der Lichtanlage abhängig sein dürfen und oder am Fahrzeug angebracht werden dürfen, die unterliegen der Bauartprüfung nach &22a STVZO. In Absatz 2 bei den 3,5t heißt es darf auch eine Warnleuchte nach &53b Absatz 5 Satz 7 mitgeführt werden... &53 betrifft Anbaugeräte und Hubladebühnen Satz 7 besagt - Bei Fahrzeugen, bei denen fest angebaute Blinkleuchten mit dem Verwendungszweck oder der Bauweise der Hubladebühne unvereinbar sind und bei Fahrzeugen, bei denen eine Nachrüstung mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist, muss mindestens eine tragbare Blinkleuchte als Sicherungseinrichtung von Hubladebühnen oder ähnlichen Einrichtungen mitgeführt, aufgestellt und zweckentsprechend betrieben werden. Alles klar ? :wink: Sowas kann auch nur dem deutschen Gesetzgeber einfallen :roll: Ich dachte immer, die Dinger sollen im Bedarfsfall blinken, egal welche Batterie drin ist :nixweiss:
Aber in der StVzo §22 steht klipp und klar das Warnlampen wie alle anderen Beleuchtungseinrichtungen geprüft sein müßen, und dies Prüfungen bezeugt das K-Zeichen mit der Nr., und neben diesem Zeichen befindet sich der Hinweiß das diese Zulassung nur mit bestimmten Batterien erteilt wurde. &22 In &53 Absatz 3 geht es aber um Warnleuchten, die nicht der Mitführungspflicht unterliegen, von der Lichtanlage abhängig sein dürfen und oder am Fahrzeug angebracht werden dürfen, die unterliegen der Bauartprüfung nach &22a STVZO. Das trifft ja so wie ich das verstehe auf > 3,5t nicht zu, da diese ja der Mitführungspflicht unterliegen und Fahrzeug unabhängig sein müssen ...
Sag ich doch, nix von Marken - Batterieen. 3 x LR20 von Aldi = 1,59€
Auf der hella-Lampe steht nichts von LR20, dies steht auch nicht auf den Aldi-Batterien, also war nichts, nur die teuren reichen jedenfalls bei Hella
Ja, die von Aldi z.B. z.B. mit der Kennung LR20. Das verstehe wer will ... In & 22a Bauartzulassung ist der Vermerk hinter den Warnleuchten auf &53a Absatz 1 und 3 ???
Warnlampen zählen mit zur Beleuchtungsanlage ob verbunden oder auch nicht und unterliegen der Bauartgenehmigung,§22a abs. 17a
Sorry, das ist Quatsch, die Größe LR20 wurde von der International Electrotechnical Commission festgelegt und gibt nur die Größe der Batterie an. Und wenn die vom Discounter die gleichen Werte hat ist sie auch zulässig.
17a betrifft Hubladebühnen
Ist nicht zulässig weil sie bei der Bauart-Genemigungs Prüfung wohl nicht geprüft wurde, dies ist auch der Grund warum nur 3 oder 4 Typen auf der Lampe vermerkt sind, dies bedeutet juristisch das die anderen nicht zulässig sind. Moin, ich sehe das so, das es im privaten Sector egal ist welche Batterien da rein kommen. Das interessiert die Rennleitung erst im gewerblichen Güterverkehr und dann auch sehr bei Gefahrguttransporten. Denn da können sie RICHTIG Geld abkassieren. Also macht euch nicht zu Sorgen darum. Einen schönen Sonntag noch Icke Ich fasse für mich zusammen &22a Bauartzulassung Punkt 16 betrifft Warndreiecke und Warnleuchten mit Verweis auf &53a Absatz 1 und 3 Punkt 17a betrifft mich nicht, bin keine Hubladeeinrichtung &53a Absatz 1 besagt tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind, gelbes Blinklicht, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig, eine ausreichende Brenndauer, betriebsbereit. Absatz 3 beschreibt die die nicht der Mitführungspflicht unterliegen- bin ich bei >3,5t auch nicht. Und Absatz 2 beschreibt meine Mitführungspflicht und dem Vermerk das auch eine Warnleuchte nach &22a verwendet werden darf. Nicht muss. Heißt für mich gilt nur &53a Absatz 1 und 2 und da nur die Mitführungspflicht. Der Zusatzsatz ist kein Muss. Nach dem Hinweiß auf dem "Schwarzen Brett" in welchem ich nichts von "Gewerblich" gelesen habe, ging es nur um einen Hinweiß, dort wurde auch auf ein VG Hingewiesen, und dies betrifft mehr den privaten Bereich Da in Deutschland alles was mit der Beleuchtung zu tun hat Bauart-Geprüft sein muß, gehe ich davon aus das dies auch für die Warnlampen gilt welche ich als Führer eines Fahrzeuges von über 3,5to mitführen muß, wenn auf dieser Warnlampe neben der K-Nr. für die Bauartprüfung auch erwähnt ist das diese nur in Verbindung mit den bestimmten Batterien zutrifft, werde ich solche Batterien verwenden und habe meine Ruhe, ich werde diese Batterien aber nicht einbauen sondern in einem Kleinen Beutel an der Lampe befestigen und immer neue unbenutzte im Fall der Fälle zu haben, ich hoffe das dies von unserer Ordnungsmacht respektiert wird. Mir ist es gleichgültig ob die Batterien 5.-€ oder 15.-€ kosten, deshalb trinke ich kein Bier weniger. Dann wäre aber der Verweis in &22a Punkt 16 auf 53a Absatz 1 und 3 fehl am Platz. Der besagt nämlich es gilt nur &53a Absatz 1 für mich. Und natürlich Absatz 2 die Mitführungspflicht bei >3,5t.
Im Gesetz stehts nicht. Aber in der Zulassung der Lampe. Bei mir nur Duracell oder Varta. Nur damit wurde meine Leuchte von den Korinthenkackern geprüft. Da können andere Hersteller nicht funktionieren. Ganz ehrlich....die können mich. Ich werde mir eine aus Skandinavien mitbringen. Dort steht nicht so ein Schwachsinn drauf und hier zugelassen sind sie auch. Das gilt für vieles Kfz Zubehör. Meine leuchten auch mit alternativen Herstellermarken :eek: Habe imme welche zum wechseln und ich gehe davon aus das es in erster Linie funktionieren muss. Lebe also mit dem Risiko der nicht typgerechten Batterien, werde berichten wenn ich deswegen Strafe zahlen muss. Moin, wie sieht es denn mit Unterlegkeilen aus???? Gruß Bosko :roll: .... und wenn der Herr Korinthenkacker sich querstellt, dann zahl ich eben einmal die 20 Euro und fahre weiter mit Aldi Batterien. Das Leben ist zu kurz, um sich über so einen Mist graue Haare wachsen zu lassen. bis denn, Uwe
:tach: 2 Achsen & 》3,5t == 1 Keil an Bord
Ich warte jetzt mal auf den nächsten Tüv Termin und wenn ich dann den Bapper bekomme ohne Kontrolle der Typgeprüften Bakterien kann ich ja eine Dienstbeschwerde Fristlos,Formlos,Fruchtlos stellen. Nur sehenlassen darf ich mich dann dort nie wieder.. :lol: :lol: Hat denn jemand die "zugelassenen" Batterien in seiner Lampe? In meiner Pale sind gar nur 3 Typen zugelassen, Varta Typ 4920/4020 und Duracell Typ MN1300. Jetzt habe ich zufällig Varta Batterien in meiner Lampe, die haben aber keine Typbezeichnung außer LR20! Ist denn auf den zugelassenen die Typbezeichnung erkenntlich? Was man im Web so sieht oder nicht sieht, wohl eher nicht! Ein Irrsinn! Gruß Uwe
So - und nicht anders Uwe :top: Iss aber mal wieder ein tolles und unterhaltsames Thema hier :mrgreen: Wer allen (deutschen) Gesetzen Genüge tun möchte, hat keine Zeit mehr für´s Reisen. Und wahrscheinlich auch kein Geld mehr dafür :ja: Aber Gott sei Dank sind auch die Gesetzeshüter in der absoluten Mehrheit "nur" Menschen :wink: Ich mag diese deutschen Probleme ... vielleicht einer der Gründe, warum Briten und andere nicht unbedingt was mit uns zu tun haben wollen. Egal, Herr Kaiser von der Hamburg Mannheimer hat sicher eine Lösung ... Ich vermute, die meisten Warnlampen kommen nie zum Einsatz und deshalb sind dann bei einer Kontrolle auch noch die Originalbatterien drin. Nachschauen werde ich aber nicht. :) Andreas Wenn die Batterien die richtigen sind, aber ausgelaufen, kriegt man dann auch ein Verwarnungsgeld?? ... Von wegen deutsche Gesetze und deren Einhaltung. Ich war von Samstag auf Sonntag auf dem berüchtigten Stellplatz in Wetter, der wo richtung Stellplatz die Einfahrt für LKW verboten ist. --> Link Da bin ich einfach mit meinem LKW ohne zugelassene Warnleuchte an Bord an diesem Schild vorbei gefahren und hab mich dort auf den Stellplatz gestellt. Ich wollte auch mal etwas verbotenes machen :lol: Nimmt jemand diese Diskussionen ernst oder ist das nur zur Unterhaltung? Gruß Andreas
Was mich betrifft: Letzteres Andreas :ja: :wink: ihr könnt mir eure (falschen) neubatterien spenden, bin unter 3,5t! ;D allesbleibtgut hartmut Es gibt nichts, was in Deutschland nicht festgelegt ist, selbst die Lampenbatterien... Wir haben in unserem Sprinter W906 3,5t eine Warnleuchte von Hella gefunden mit Aufdruck K13931, weshalb ich mich erst neu mit dem Thema beschäftigt habe. Bedeutet das, mit 3,5t gibt es keine Pflicht diese Lampe mitzuführen? Mit dem 5 Mono-Zellen ist das ein ziemlicher Klopper. Und wie ich solche Batterien kenne, sind die dann irgendwann ausgelaufen, wenn man die Lampe braucht. Gut, die erlaubten Markenbatterien evtl. nicht. Zunächst wollte ich diese Lampe gar nicht mehr mitnehmen, nicht zuletzt wegen des Gewichts, dann kam mir die Frage auf, ob das vielleicht Pflicht wäre. Wenn es bei 3,5t freigestellt wäre, könnte ich dann zumindest auf eine leichtere LED-Version wechseln, für die ich keine Zulassung benötige? In dem Fall könnte man entweder auf ein LED-Modell umsteigen, oder sogar diese Lampe mit leichten AA oder AAA Zellen auf LED umrüsten. Hallo, ich habe so eine leichtere LED Variante mit Zulasung (GGVS-geprüft erfüllt §53a Abs. 1 StVZO): Amazon Link
Was bedeutet "blinkt in gedruckten Karton " ? Satzzeichen helfen Leben retten: Komm wir essen Opa .. ;-) Auf meine Frage, ob ich mit 3,5t diese Warnleuchte nun brauche, sagt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 53a --> Link, dass bei 3,5t nur das Warndreieck und die Warnweste vorgeschrieben sind. Ob ich mir nun eine solche Warnleuchte in leichter LED-Form noch zulege, bliebe also mir überlassen. Hallo,
Da hast Du natürlich Recht, da Dein Fahrzeug <3,5t hat, das ist auch bei mir der Fall. Wenn man aber schon mal einen Unfall in der Dunkelheit/Nacht auf einer Stasse mit schnellen Verkehr (Bundesstrasse oder Autobahn) hatte, dann weis man so eine Lampe zu schätzen (das war auch bei mir der Grund)! Ich kann mir nicht vorstellen, daß einer von der Rennleitung sich die Mühe macht und die Warnlampen aufmacht um zu schauen was für Batterien da drin sind. Wichtig ist doch daß die Lampe funktioniert. Ich kann nicht nachvollziehen wo das Problem ist. Wenn der Hersteller fordert, dass die Lampe nur mit bestimmten Batterien zulässig betrieben werden darf, dann füttere ich die Lampe damit. Somit habe ich keine Problem bei einer Kontrolle durch die Polizei oder im Falle eines Geplänkels mit irgendeiner Versicherung oder was sonst so noch auftreten kann. Fertig! Ich kann mir nicht nur die für mich guten Gesetzte, Vorschriften und Normen aussuchen, sondern muss alle, mit denen ich zu tun habe, befolgen. Fertig! Ist doch irgendwie auch klar, dass eine Lampe mit schlechten Batterien nichts wert ist, egal wie gut Hella die Leuchte konzipiert hat. Wie bei allen Batteriegeräten würde ich mir bei hochwertigen allerdings einen Spannungswandler wünschen, der die Batterie auch wirklich bis zum Ende leersaugt. Bei Youtube gibt es Berichte, wie schlecht viele Akkugeräte mit nachlassender Batteriespannung umgehen, wobei das notwendige Bauteil hierfür auch nur im Cent-Bereich läge und die Umwelt stark entlasten würde. |
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