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Hallo, bin neu hier und überlege mir ein Oldtimer Wohnmobil mit H Kennzeichen zu kaufen. Das Teil ist sehr groß, 9,23 lang und 2,30 breit.Trotz intensiver Suche (auch hier im Forum) hab ich nicht rausgefunden ob das Womo Positionsleuchte braucht. Hätte es kein H Kennzeichen wäre die Antwort klar. Danke für Rückmeldungen H Kennzeichen bedeutet auch "Original-Zustand". UND wenn der keine Positionsleuchten hatte, braucht der auch nachträglich keine. Naja, H-Kennzeichen bedeutet nicht (unbedingt) Originalzustand. Was man damals hätte ändern können, darf geändert sein. Es kommt drauf an, was du willst! Das kommt, wenigstens für mich aus deiner Fragestellung nicht heraus. Wenn das Fahrzeug eine gültige HU hat und keine Positionsleuchten dran sind, kannst du davon ausgehen, das es keine haben MUSS. Wenn du aber aufgrund der Größe, Unübersichtlichkeit... welche gerne dran haben möchtest, baue welche dran! Das erhöht die Sicherheit und ist grundsätzlich erlaubt. - Beachte dabei die entsprechenden Vorschriften/Richtlinien. Besser - frage bei deiner Prüforganisation nach, zu der du fährst um die HU zu machen. - Verwende Leuchten in einer Form, die es damals schon gab. - Verwende nicht unbedingt LED-Leuchten, die mögen die meisten Prüfer in Verbindung mit H-Kennzeichen nicht so gerne. Da hilft teilweise auch der Hinweis auf Umbau wegen Sicherheit nicht, Glühlampen tun es auch. Muss man halt häufiger kontrollieren und wechseln.
Es wäre gut, wenn du uns mal aufklärst, was du unter diesen Positionsleuchten verstehst. Das Minium, was jedes mehrspurige Kraftfahrzeug haben muss, sind ein Paar symmetrisch angebrachte und nach vorn wirkende Standlichter in weiß und ein Paar symmetrisch angebrachte und nach hinten wirkenden Rücklichtern. Die Standlichter dürfen mit den Scheinwefern für Abblend- oder Fernlicht ineinander gebaut sein. Die Rücklichter dürfen mit den Bremsleuchten oder mit den Nebelschlussleuchten ineinander gebaut sein. Stand- und Rücklicht müssen zusammen geschaltet sein. Abblend- oder Fernlicht dürfen nicht leuchten, ohne dass Standlicht und Rücklichter bereits eingeschaltet sind. Darüber hinaus gibt es Umrissleuchten (meinst du die?), die je nach Höhe und Breite des Fahrzeugs erlaubt oder sogar vorgeschrieben sind. Sie sind mit dem Standlicht / Rücklicht zusammen zu schalten. Für aktuelle Fahrzeuge findest du dazu Hinweise in der ECE-R48; bei älteren Fahrzeugen sind dann wohl eher die früheren nationalen Vorschriften zu beachten. Grüße OlliMK Nachtrag: Wenn es dir um Umrissleuchten ging, dann ist es wohl tatsächlich so, dass du welche haben musst, da das Fahrzeug breiter als 2,10m ist. Quelle §51c StVZO. "(2) Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 2,10 m müssen und Fahrzeuge mit einer Breite von mehr als 1,80 m aber nicht mehr als 2,10 m dürfen auf jeder Seite mit einer nach vorn wirkenden weißen und einer nach hinten wirkenden roten Umrissleuchte ausgerüstet sein. Die Leuchten einer Fahrzeugseite dürfen zu einer Leuchte zusammengefasst sein. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen dieser Leuchten und der Begrenzungsleuchte oder Schlussleuchte auf der gleichen Fahrzeugseite mehr als 200 mm betragen." Ich hatte oben von Standlicht und Rücklicht geschrieben; die korrekten Begriffe sind Begrenzungsleuchte (vorn) und Schlussleuchte (hinten). Die Sache mit dem H-Kennzeichen hat auf die Anwendbarkeit dieser Vorschriften keinen Einfluss. Klären musst du lediglich, ob zum Zeitpunkt der Erstzulassung deines Mobils bereits die oben zitierte Regelung in Kraft war. |
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