Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:die trennwände in transportern kann man ohne beeinträchtigung irgendeiner stabilität und ohne tüv-probleme entfernen. allesbleibtgut hartmut
Ich wäre bei dieser Aussage vorsichtiger.
Wenn die Trennwand geschrubt oder genietet ist Ja, wenn die Trennwand punktgeschweißt ist muss es der TÜV entscheiden.
Ohne Trennwand darf das Fahrzeug aber nicht mehr mit Lkw Zulassung fahren.
Ob die Umschreibung von Lkw auf Pkw mit den unterschiedlichen Abgasbestimmungen Pkw/Lkw so einfach zu bewerkstelligen ist muss das Landratsamt klären, denn: Zitat
"
Auch das sollte man wissen: Kauft man den Kastenwagen als LKW (Klasse N1 oder N2) zugelassen kann man den ohne weiteres Ausbauen, aber es bleibt im Sinne der StVO, zulassungs- und steuertechnisch ein Lkw! Mit einer Umschlüsselung auf Wohnmobil <3,5t Pkw (M1) wird es aber wegen der unterschiedlichen Abgasvorschriften u.U. schwierig bis sehr schwierig.
Denn wenn ein Fahrzeug der Klasse N1 oder N2 mit einer Typgenehmigung in Verkehr gebracht wird, ist eine Umschlüsselung auf die Fahrzeugklasse M1 nur möglich, wenn das Fahrzeug alle Voraussetzungen eines Klasse M1 Fahrzeuges erfüllt".
Das ist jedenfalls mein Wissenstand, Gruß Andreas