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Gaskasten selbst bauen - DVGW-Arbeitsblatt G 607


jayjay79 am 12 Jan 2020 17:32:26

Hallo zusammen,

ich plane zur Zeit mit meiner Frau zusammen einen Kastenwagen auf Ducato-Basis (L5H3) auszubauen. Wir sind im Moment noch in der Planungsphase, der Ausbau kann jedoch jederzeit losgehen, wenn wir den passenden Gebrauchtkastenwagen gefunden haben.

Nach einiger Recherche und zig Youtube Videos zum Thema Gaskasten habe ich ein paar Fragen, welche mir auch die Forumssuche nicht beantworten konnte.

Erstmal die Grundlagen:

- Das DVGW-Arbeitsblatt G 607 (link1 - Arbeitsblatt) regelt grundsätzlich den Einbau von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen die Wohnzwecken dienen.

- 2.1.2 dieses Arbeitsblatts besagt das die Flüssiggasbehälter nur von außen zugänglich sein dürfen. Ausnahmen davon stehen unter 2.1.4.

- 2.1.3 regelt die Entlüftung (Entgasung?), welche am Boden, oder seitlich unmittelbar über dem Boden herauszuführen ist. Der Querschnitt ist mit 100cm² (z.B. DN150) angegeben.

- 2.1.4 regelt wie oben erwähnt den Gaskasten welcher auch vom Fahrzeuginneren zugänglich ist. Es dürfen maximal 2 Flaschen mit jeweils bis zu 15kg aufgestellt werden. Soweit so klar... aber dann:

Flaschen können auch innerhalb von Fahrzeugen in nur von oben aus zugänglichen, nach außerhalb des Fahrzeuges entlüfteten Flaschenkästen aufgestellt werden, die das Eindringen des Gases ins Fahrzeuginnere verhindern. Diese Kästen müssen im Boden eine nach außen fallende unverschließbare Lüftung (Leitung oder Stutzen) von mindestens 2 cm² Fläche haben.


Fragen:

1. Lese ich das richtig, dass ich abweichend von 2.1.3 auf die Riesenöffnung verzichten kann und ein kleines Rohr (ca. DN20) als Entlüftung verbauen kann, sofern der Kasten von oben zu öffnen ist?

2. Es gibt aus dem Bootszubehör Gasboxen wie z.B. diese (link2 Osculati Gasflaschenbehälter), alternativ könnte ich mir vorstellen, eine Alubox 60l mit Dichtung zu verbauen (z.B. link3 - Enders Alubox 63 Liter) - dort könnten wir 2x3kg unterbringen (wird nur zum Kochen benutzt - daher ausreichend). Die Entlüftung könnte mit einem Regentonnenverbinder kostengünstig realisiert werden (link4 - Regentonnen-Verbindung-Set 3/4" ).

3. Entlüftung durch den Boden oder durch die Seite? Es soll eine Dieselheizung (Planar 2D) verbaut werden. Laut Merkblat müsste in diesem Fall die Entlüftung seitlich realisiert werden. Wenn die Dieselheizung im Bereich hinter dem Fahrersitz verbaut wird und der Gaskasten ganz hinten, dann lägen zwischen dem Abgasrohr und der Entlüftung ca. 3m (eher mehr). Ich persönlich sehe die Gefahr, dass Abgase ins Fahrzeuginnere gelangen in diesem Fall unkritisch (zumal die Box ja luftdicht ausgeführt ist). Gibt es hier Erfahrungen mit der Gasabnahme in einem ähnlich gelagerten Fall?

Vielen Dank und Grüße,
JayJay ;D

P.S.: Aus Spamschutzgründen darf ich leider (noch) keine Links posten - die kann ich natürlich gerne bei Interesse Bedarf nachreichen - ich habe hilfsweise die Links durch eine Beschreibung ersetzt, dass jeder im Zweifel auch selber nachgoogeln kann. :)

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Jagstcamp-Widdern am 12 Jan 2020 18:40:20

zu 1: das ist mir neu...
zu 2: wenn 1 zutrifft - klar!
zu 3: wenn du seitlich "rauskommst" ist das bei unterflurabgasführungen def besser, du kannst aber die 100cm² auch nach unten bauen und dann per winkel zur seite wegführen, z.b. durch die schürze

allesbleibtgut
hartmut

jayjay79 am 12 Jan 2020 20:40:03

Hallo Hartmut,

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe nochmal weiter recherchiert:

Es sieht wohl so aus, das laut DIN EN 1949 für Gasaufstellräume im Fahrzeuginneren eine Entlüftung am Boden mit einem lichten Durchmesser von 20mm (Im Unterschied zum Arbeitsblatt G607 mit 2cm2) benötigt wird, wenn Gasflaschen mit einer Gesamtmenge von nicht mehr als 7kg gelagert werden. Ob das alles so stimmt kann ich nicht prüfen, da mir die DIN gerade nicht vorliegt... ich werde nächste Woche an der Arbeit mal sehen ob wir zugriff darauf haben.

Beste Grüße,
JayJay

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Scout am 12 Jan 2020 22:43:26

Das DVGW-Arbeitsblatt G 607 in dem das steht ist schon mindestens seit 10 Jahren ungültig.
Zuständig ist DIN EN 1949.
. Lese ich das richtig, dass ich abweichend von 2.1.3 auf die Riesenöffnung verzichten kann und ein kleines Rohr (ca. DN20) als Entlüftung verbauen kann, sofern der Kasten von oben zu öffnen ist?


Zitat aus DIN EN 1949
5.2 Von innen zugängliche Flaschenaufstellräume
a) Der Aufstellraum kann eine Höchstzahl von zwei Flaschen aufnehmen, von denen keine ein größeres Fassungsvermögen als 16 kg hat;
b) der Zugang zum Aufstellraum vom Wohnbereich aus nur über eine(n) angebrachte(n) dichtende(n) Tür oder Deckel möglich ist, wobei die Unterkante sich nicht weniger als 50 mm über dem Boden des Aufstellraumes befindet

5.6 Von Innen zugängliche Flaschenaufstellräume für Flüssiggasflaschen mit geringem Fassungsvermögen
a) es dürfen höchstens zwei Flaschen mit einem höchstzulässigen Gesamtfassungsvermögen von 7 kg eingebaut werden;
b) die Lüftungseinrichtung muss einen Mindestinnendurchmesser von 20 mm haben;


Gruß
Scout

jayjay79 am 12 Jan 2020 23:18:36

Genial, danke! Ich finde es ja schon erstaunlich, dass in gefühlt 100% aller Youtubevideos Löcher von 100cm2 in den Kasten geschnitten werden, auch wenn es in vielen Fällen nicht notwendig wäre.

Viele Grüße,
JayJay

sternleinzähler am 13 Jan 2020 00:02:21

jayjay79 hat geschrieben:Genial, danke! Ich finde es ja schon erstaunlich, dass in gefühlt 100% aller Youtubevideos Löcher von 100cm2 in den Kasten geschnitten werden, auch wenn es in vielen Fällen nicht notwendig wäre.

Das mit den höchstzulässigen Gesamtfassungsvermögen von 7 kg
hast du aber zur Kenntnis genommen??
Ich glaube sonst bist du wieder bei den 100cm²

jayjay79 am 13 Jan 2020 01:31:56

Ja klar, danke! Ich plane es nur zum Kochen zu verwenden... da sind 7 kg mehr als genug. :)

Kilocamp am 13 Jul 2020 20:03:10

Hallo Zusammen,

ich bin auch gerade dabei einen Gasflaschenkasten zu bauen. Der Kasten soll über eine Tür geöffnet werden und jetzt wurde mir vom örtlichen Womo Händler gesagt die 2cm Öffnung im Boden geht nur wenn der Kasten von oben geöffnet wird. Laut meiner Recherche entfällt diese Regelung aber in der aktuelle Norm. Kann das jemand bestätigen? In dem oben genannten Zitat ist das finde ich nicht ganz klar.

Vielen lieben Dank und gutes Reisen

andwein am 14 Jul 2020 09:45:42

Kilocamp hat geschrieben:......ich bin auch gerade dabei einen Gasflaschenkasten zu bauen. Der Kasten soll über eine Tür geöffnet werden und jetzt wurde mir vom örtlichen Womo Händler gesagt die 2cm Öffnung im Boden geht nur wenn der Kasten von oben geöffnet wird.

Meiner Meinung/Auslegung nach gilt folgendes:
Gasflaschen dürfen nur in einem, zum Innenraum dichten, Gasflaschenkasten montiert werden.
Der Kasten muss an der Tür einen 5cm hohen Sockel haben und am tiefsten Punkt des Bodens eine Entlüftungsöffnung nach außen von mindestens 100 cm2 besitzen. Diese Entlüftung darf unter dem Fz. nicht vor der Heizung oder dem Zwangslufteintritt enden, siehe Montagevorschriften des Gasvereins. Die Gasflasche muss mit einer Gurthalterung stabil, aber auswechselbar befestigt werden können.
Für Zwangsbelüftung bei Gasanlagen gilt die Norm DIN EN 721:2019:12 "Bewohnbare Freizeitfahrzeuge - Anforderungen an die Sicherheitslüftung". Für Österreich gilt die ÖNORM EN 1949 für die Schweiz die SN EN 1949.
Das DVGW Arbeitsblatt G607 (neu, 2017, Betrieb und Prüfung) gilt nicht für die Installation, nur für Prüfung und Betrieb.
Gruß Andreas

Scout am 14 Jul 2020 10:00:00

Hallo Kilocamp!
Soll der Gaskasten von außen oder von innen, also im Fahrzeug zugänglich sein?


Gruß
Scout

PS. Wie groß sollen die Flaschen sein?

Kilocamp am 14 Jul 2020 10:52:47

Hi,
vielen Dank für die Antworten.
Es soll eine einzelne 5kg Flasche sein die vom Heck über eine Tür im Innenraum gewechselt werden kann.

Ein Kumpel hat mit dem gleichen Prinzip und einem 3cm Loch im Boden die Gasprüfung bestanden und jetzt bin ich etwas verwirrt. Vor allem würde ich mir ungern ein unnötig großes Loch in den Boden machen.

Danke schonmal

Scout am 14 Jul 2020 13:53:17

Nach DIN EN 1949
5.6 Von Innen zugängliche Flaschenaufstellräume für Flüssiggasflaschen mit geringem Fassungsvermögen
a) es dürfen höchstens zwei Flaschen mit einem höchstzulässigen Gesamtinfassungsvermögen von 7 kg eingebaut werden;
b) die Lüftungseinrichtung muss einen Mindestinnendurchmesser von 20 mm haben;
c) die größte Länge einer an die Lüftungsöffnung angeschlossene Leitung darf nicht mehr als das 5fache des Innendurchmessers der Leitung betragen. Diese kann, sofern notwendig, bis zum Zehnfachen des Innendurchmessers der Leitung sein, um Wechselwirkungen mit Unterbodenabgasmündungen zu vermeiden;
d) die Leitung muss in Bodennähe verlegt und gegen Flüssiggas resistent sein;
e) die Leitung muss auf ihrer gesamten Länge nach außen fallend verlegt sein.

Gruß
Scout

Kilocamp am 15 Jul 2020 21:26:55

Danke Scout,

das sieht ja ganz danach aus als ob das auch offiziell gilt. Habe heute nochmal mit einem Prüfer der Dekra gesprochen und er meinte auch es müssten 100cm2 sein, die 2cm gelten nur bei 3kg Flaschen... Dann scheint es mir als ob er auf einem alten Stand ist. Weiß noch jemand wann sich das geändert hat?

stoppie am 16 Jul 2020 16:41:18

Hallo Kilocamp,
Die derzeit aktuelle DIN EN 1949 ist aus Mai 2013.
Scout hat den maßgeblichen Inhalt dieser Norm buchstabengetreu wiedergegeben. (einschließlich des in der DIN enthaltenen Rechtschreibfehlers ‚Gesamtinfassungsvermögen‘ ) :mrgreen:

Also: maximal 7kg Flüssiggas, dann darf die Lüftungseinrichtung einen minimalen Durchmesser vom 20mm in Bodennähe haben; ansonsten bleibt es bei 100 qcm.
Wichtig ist hierbei auch die Einhaltung der anderen von Scout aufgelisteten Punkte a) bis e) !!

Kilocamp am 16 Jul 2020 17:37:52

Vielen lieben Dank für eure Hilfe und die Antworten. Damit ist der Fall doch klar. Jetzt muss ich nur noch den Prüfer überzeugen. Ich frage mich nur warum die das nicht wissen. Aber gut mal sehen ob ich Erfolg habe.

Danke nochmal für die super Hilfe

mimoo am 13 Aug 2020 10:35:19

Hallo zusammen,
ich bin auch gerade dabei meinen Gaskasten zu bauen. Nach dem ich die Beiträge gelesen habe, habe ich mich bzgl. Punkt 5.6 der Norm erkundigt, dass man nur eine Öffnung mit DM 20mm braucht. Dies sei nur für von oben zugängliche, mit Prüfzeichen versehene, Gaskästen möglich. Dieser Punkt sei von den WoMo Herstellern in die Norm gebracht worden. Sprich, für einen selbst gebauten Gaskasten ist ein 20mm Loch nicht zulässig. Hat hier jemand andere Informationen dazu? Ich würde schon gern auf den 100cm2 Ausschnitt verzichten.

Beste Grüße
mimoo

Scout am 13 Aug 2020 11:38:15

Mache es so wie du es für richtig hälst.
Entweder du richtest dich nach der Norm in der beschrieben wird wie die Gasanlagen auszuführen sind.
Oder du glaubst deinem Informanten der davon anscheinend wenig Ahnung hat.

Gruß
Scout

mimoo am 13 Aug 2020 13:36:01

Danke für die schnelle Antwort. Mein "Informant" war Christian Schurian (--> Link). Er ist Sachverständiger und sollte sich (hoffentlich) auskennen. Darum wollte ich nochmal nachfragen, da seine Auskunft ein recht klares Nein war.

Besten Dank jedenfalls :)

andwein am 13 Aug 2020 16:28:14

mimoo hat geschrieben:Danke für die schnelle Antwort. Mein "Informant" war Christian Schurian (--> Link). Er ist Sachverständiger und sollte sich (hoffentlich) auskennen. Besten Dank jedenfalls :)

Meine Meinung: wenn du deinem Sachverständigen nicht traust solltest du eine 2. Sachverständigen befragen und dir das Ergebnis schriftlich geben lassen!! Uns zumindest hast du nicht mitgeteil für wieviel kilogram Gas du deinen Gaskasten vorgesehen hast. Die Frage ist aber entscheidend. Es ist ja einleuchten, dass 11kg ausströmendes Gas eine größere Abflussöffnung benötigen als 2 kg.
Viel Spaß weiterhin, Andreas

Scout am 13 Aug 2020 16:40:54

Der Herr Schurian aus Österreich, der Name ist mir gleich bekannt vorgekommen.
Mit dem Herrn hatte ich vor etlichen Jahren eine Diskussion in einem österreichischen WOMO-Forum. Soweit ich mich erinnere ging es um Transportregeln von Flüssiggasflaschen bei privatem Transport. Da hat er auch eine abweichende Meinung zu dem vertreten was in der österreichischen Straßenverkehrsordnung steht.
Anscheinend entsprechen Gesetzestexte und Aussagen von Normen nicht so seinen Vorstellungen.
Das Pendant zur DIN EN 1949 ist die ÖNORM EN 1949. Beide haben den gleichen Inhalt.

Gruß
Scout

mimoo am 13 Aug 2020 16:57:39

andwein hat geschrieben: Uns zumindest hast du nicht mitgeteil für wieviel kilogram Gas du deinen Gaskasten vorgesehen hast. Die Frage ist aber entscheidend. Es ist ja einleuchten, dass 11kg ausströmendes Gas eine größere Abflussöffnung benötigen als 2 kg.


das stimmt. Ich möchte eine 5kg Flasche in den Gaskasten stellen. Den Gaskasten werde ich aus 9mm Siebdruckplatten bauen. Die Ecken werden mit Silikon abgedichtet. Für die Öffnung werd ich mir im Baumarkt ein Rohr oder einen Schlauch holen, so mit DM 40-50mm. Eine Loch mit DM 20mm ist mir persönlich zu klein. Als ich den Hrn. Schurian nach Punkt 5.6 der Norm fragte (wie hier im Thread gepostet), meinte er ich soll die ganze Norm lesen, um diesen Teil richtig interpretieren zu können. Und ja, ich hab ihm gesagt, dass ich eine 5kg Flasche verwenden will.


Scout hat geschrieben:Der Herr Schurian aus Österreich, der Name ist mir gleich bekannt vorgekommen.
Mit dem Herrn hatte ich vor etlichen Jahren eine Diskussion in einem österreichischen WOMO-Forum.


na das hört sich ja vielversprechend an :)

Ich werde mal versuchen an die Norm zu kommen.

Danke euch für die Info's!
Bin neu im Forum und sehr dankbar für die schnellen und vor allem konstruktiven Antworten!

lg mimoo

Scout am 13 Aug 2020 17:23:07

Ich stelle hier nochmals die wichtigen Passagen aus der DIN EN 1949 „Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen“ ein.
Die ÖNORM EN 1949 hat den gleichen Inhalt.
Beide basieren auf der EN 1949. Bei der Übernahme in Landesrecht müssen die Inhalte bis auf kleine landestypische Besonderheiten den gleichen Inhalt haben.

5.2 Von innen zugängliche Flaschenaufstellräume
a) Der Aufstellraum kann eine Höchstzahl von zwei Flaschen aufnehmen, von denen keine ein größeres Fassungsvermögen als 16 kg hat;
b) der Zugang zum Aufstellraum vom Wohnbereich aus nur über eine(n) angebrachte(n) dichtende(n) Tür oder Deckel möglich ist, wobei die Unterkante sich nicht weniger als 50 mm über dem Boden des Aufstellraumes befindet

5.6 Von Innen zugängliche Flaschenaufstellräume für Flüssiggasflaschen mit geringem Fassungsvermögen
a) es dürfen höchstens zwei Flaschen mit einem höchstzulässigen Gesamtinfassungsvermögen von 7 kg eingebaut werden;
b) die Lüftungseinrichtung muss einen Mindestinnendurchmesser von 20 mm haben;

c) die größte Länge einer an die Lüftungsöffnung angeschlossene Leitung darf nicht mehr als das 5fache des Innendurchmessers der Leitung betragen. Diese kann, sofern notwendig, bis zum Zehnfachen des Innendurchmessers der Leitung sein, um Wechselwirkungen mit Unterbodenabgasmündungen zu vermeiden;
d) die Leitung muss in Bodennähe verlegt und gegen Flüssiggas resistent sein;
e) die Leitung muss auf ihrer gesamten Länge nach außen fallend verlegt sein.

Gruß
Scout

mimoo am 14 Aug 2020 10:46:07

Danke dir Scout!

Ich hätte noch zwei allg. Fragen:
Muss ein Absperrhahn verbaut werden, wenn nur ein Verbraucher (Herd) angeschlossen wird?
Was muss und was soll während der Fahrt mit dem Gassystem gemacht werden? Flaschenventil zu drehen? Absperrhahn schließen? Man findet auch Beiträge, dass der Kühlschrank während der Fahrt mit Gas betrieben wird.

Danke&Gruss
mimoo

Scout am 14 Aug 2020 17:27:10

Aus DIN EN 1949
8.8 Absperreinrichtungen
8.8.5 Ist nur ein Gerät eingebaut, darf das Flaschenventil als Absperreinrichtung für das Gerät eingesetzt werden.


Soll die Gasanlage während der Fahrt betrieben werden benötigt man einen Regler mit einer Sicherung gegen Gasaustritt bei einem Leitungsabriss.

Deinen Herd wirst du wohl nicht während der Fahrt betreiben. Es reicht der einfachste Regler, der allerdings für das WOMO zugelassen sein muss.
Da reicht dann vermutlich das Schließen des Flaschenventils.

Gruß
Scout

mimoo am 15 Aug 2020 12:57:55

Danke nochmals für die Antworten! Ich habe mir nun die ÖNORM EN 1949:2013 und den Normentwurf ÖNORM EN 1949:2018 besorgt und gelesen. Alles ist genauso wie von Scout beschrieben. Ich habe dem Hrn. Schurian ein Mail geschrieben, auf die Norm und den Normentwurf verwiesen und nochmals um eine schriftliche Stellungsnahme zu seinen Aussagen gebeten. Werde die Antwort dann hier nachreichen.
Wünsche noch ein schönes Wochenende :)
gruß mimoo

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