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Hallo, eine begrüßenswerte Entscheidung gegenüber einem Verband, der sich durch seinen ideologischen Kampf gegen die Tankflasche ins Abseits manövriert hat. Schöne Grüße, klasi Das Gelaber dieses Verbandes ist unerträglich. Erstens wird eine Gasanlage nicht deshalb undicht, weil sie nicht geprüft wird. Und verantwortlich ist man für alles, was man tut oder besitzt, da ist die Gasanlage nur ein Risiko unter vielen. Zweitens hat mich noch NIE auf irgendeinem CP einer gefragt, ob ich ne gültige Gasprüfung habe. Vielleicht machen die das bei Laubenpieper-Festcampern, aber anscheinend nicht bei Womos. Selbstverständlich sollte eine Gasanlage ab und an gewartet werden. Dass der TÜV damit aber eigentlich nix zu tun hat, liegt auf der Hand. Schliesslich prüft der auch nicht die Elektrik im Aufbau, obwohl da mindestens genausoviel Gefahrenpotential liegt. Da kann jeder lustig einbauen, was und wie er will. bis denn, Uwe
besser versucht. Stimme voll zu!!! Ich habe seit 2005 jetzt schon im zweiten Wohnwagen die Gastankflasche, einmal aus Stahl die jetzt aber zu Hause genutzt wird und im neuen Trailer eine 14kg Alu-Tankflasche. Ich habe auch alle Gasprüfungen machen lassen. Ich habe mich aber nie von dem Verordnungswirrwar dieses Gasvereins verunsichern lassen. Den Quatsch, dass eine normale Gasflasche im Wohnwagen mit einem einfachen Spanngurt an einer weichen Sandwischplatte befestigt ist, geschützt durch die teils noch dünnere Stauraumklappe aus Plastik, die Tankflasche mit gleichem Inhalt und gleicher Sicherheit mit Eisenring an einem Karosserieteil befestigt werden soll, habe ich nie verstanden. Beim Wohnmobil soll die Gasprüfung Voraussetzung für den TÜV sein und beim Wohnwagen ist es total freiwillig? Und auf keinem Campingplatz oder Stellplatz wurde bisher eine gültige Gasprüfung verlangt. Sicherheit ist wichtig und unumgänglich aber auf das Good-will eines Interessenvereins angewiesen zu sein, der nichts als den Gewinn seiner Mitglieder im Sinn hat, ist nicht hinnehmbar. Sorry - aber kann es sein, dass ihr hier 2 Verbände ( DVFG - DVGW ) verwechselt??? Robert Hallo, da bin ich gespannt wenn am April der TÜV ansteht und die Gasprüfung später stattfindet.
:daumen2: :daumen2: :daumen2: Aber Sicherheit ist nunmal des Deutschen Lieblingskind. Auch wenn diese nur scheinbar ist :lach:
Nachdem meine Gasprüfplakette im März diese Jahres ausläuft weiss ich gar nicht mehr auf welche CP ich fahren soll aus lauter angst das ich abgewiesen wird. MfG Thomas V. Ich habe ne grüne Wynen der ersten Stunde für meine Studentenbude beschafft. Kochen usw. war so sparsam möglich. Ist jetzt über 10Jahre her. Hersteller Prakto. 10 Jahresprüfung?? Was ist das denn?? Das gab es nicht. Als der Gasverein dann erfolgreich die EU Zulassung anpassen konnte, waren alle folgenden Baureihen geändert. Die Flaschen und Tanks laufen bei mir on condition, d.h. die sind Zustand überwacht. Nur bei einer großen Wartung werden die geöffnet. Einige Pullen laufen 20 Jahre und mehr. Hatte aber auch schon Neue aus Sicherheitsgründen nach zwei Jahren ausser Betrieb genommen und vor der Entsorgung nach Spülen mit Schutzgas irreparabel beschädigt um eine Wiederinbetriebnahme auszuschließen!! Schreiben des Ministeriums ausdrucken und mitbringen!! Jou, letztendlich vertraue ich meinem Gasfritzen. Der ist Inschenöör, hat auch nach 10 Jahren meine Gaschläüche fristgerecht ausgewechselt und fast gleichzeitig meine Heizung ausgetauscht durch ein neues System. Das wurde ad hoc betrachtet doch recht teuer. Aber ich habe nur ein Leben. Meine Kuschelcampernachbarn auch. Und wer will schon gerne sein Leben oder das Anderer aufs Spiel setzen..... :eek: A guts Nächtle :) jezz noch die hu auf 5 jahre aussetzen und ... ... alleswirdgut hartmut Das meiste Geschwätz im den Artikel ist doch, dass man trotzdem die Gasprüfung machen lassen soll, damit hier noch einmal abkassiert wird. Auf alle Fälle hat man jetzt etwas "Luft", falls der Gasprüfer die Gastankflasche bemängelt. Dann "Stickefinger" zeigen und trotzdem TÜV bekommen. Dann braucht man nicht zweimal beim TÜV antraben. Wenn man einen Druckminderer mit Manometer hat, kann man Lecks im Gassystem selbst entdecken. Flasche aufdrehen, Druck ablesen. Flasche zudrehen. Wenn sich der Druck in 2 bis 3 Stunden bei konstanter Temperatur nicht ändert, ist alles dicht. Ich kann mich hier auch nur allen hier anschließen. In D-Land gibt es in solchen Fällen immer ein ----ABER---- Beispiel: Hier eben der Schadensfall. Wird der Versicherer hier etwas wittern, wird er sicherlich konsequent erstmal nachhaken und die Begleichung des Schadens zumindest mal aussetzen. Hat man also hier den "üblichen" Zettel der Prüfung, ob erforderlich oder nicht, wird's dann einfacher. Muss eben jeder selbst entscheiden. Ob das irgendwie logisch ist oder nicht, steht eben auf einem anderen Blatt. ich denke, bei selbst installierten E-Anlagenteile verhält es sich ähnlich. Spätestens wenn Dritte im Schadensfall beteiligt sind/werden wird es haarig. vg hj meines Wissens gibt es Länder wo es noch nie eine Vorschrift für eine Gasprüfung gab. Moin Naja, soweit OK - die Aussetzung ist anscheinend an den "Meßgeräten" festgemacht. Ich für meinen Teil werde die Anlage trotzdem turnusmäßig weiter prüfen lassen. Das Geld hab Ich über.... ;D Gruß Jürgen
So habe ich das auch gelesen. Das bedeudet die Lobby hat jetzt Zeit gut zu arbeiten. Am Ende werden Geräte und Kalibrierverfahren dafür definiert. Das führt dazu das auf die Prüfer/Werkstätten hohe Kosten zukommen werden. Entsprechend wird dann die neue vorschriftsmäßige Prüfung bestimmt um ein vielfaches teurer.
Ich muss zugeben, ich habe jetzt schon den 4. Winter vergessen, die Gasflaschen zuzudrehen. Bisher waren die Gasflaschen noch gefüllt im Frühjahr. Gilt das auch als Nachweis der Dichtigkeit? :) Gruß Gerald Ich verstehe das Problem nicht - wenn ich in meinem Wohnmobil ersticke, weil ich ein Gasproblem habe ruft meine zukünftige Exfrau einfach den Mann vom Gasverband an, legt den gelben Zettel mit dem Stempel vor und schon werde ich reanimiert. Sehe ich ganz entspannt ... .... Hauptsache du erstickt nicht wenn du fährst. :) Servus Die wollen sich jetzt mit Angstmache die Prüfungen sichern. Wieso bin ich mit einer Prüfung auf der sicheren Seite, wenn 3 Wochen nach der Gasprüfung iwas leckt? Genauso wenn drei wochen nach der HU iwas an den Bremsen nicht i.O. ist. Es wurde ja vorher schon beschrieben wie man die Dichtigkeit ganz einfach selber prüfen kann, jeden Tag wenn es sein muß....da brauch ich keine offizielle Prüfung, denn da wird an einem Tag geprüft, und wenn die Anlage nach 5 Tagen undicht ist, fährt eine tickende Bombe durch die Gegend. Sicherheitsventile kann auch jeder selber prüfen, und einen alten Gasschlauch austauschen ist auch keine Kunst. Die das nicht können oder machen wollen können ja zur Prüfung fahren,.... und hoffen das die Anlage 2 Jahre dicht bleibt :wink: ....jeder wie er will. Meine Meinung, Diskussion darüber ohne mich Nix für unguad Franzl
Ich war 15 Jahre Wintercamper im Zillertal. Da konnte man sich Gasschläuche für die Zentrale Gasversorgung bis zu 15m ausleihen, jeder hat die selber angeschlossen, die Schläuche lagen nur so in der Gegend herum. Gasprüfung interessierte da Niemand. Das wWichtigste damals war das eigene Lecksuchspray, denn Niemand wollte für Gas zahlen das langsam in der Atmosphäre verschwand. Denk das ist aktuell noch genau so. Es waren zeitweise 5000 Camper am Platz, es ist nur einmal ein Wowa abgebrannt, an Sylvester mit Tischfeuerwerk....der Hund mußte dran glauben, die Schuldigen haben nur doof gekukt... :? Moinsen, Ich sehe das so, das technisch "begabtere" Personen in der Lage sind eine Fehlfunktion zu erkennen. Meine Frau ist reine Anwenderin, eine Fehlfunktion würde sie nicht so ohne weiteres erkennen - es sei denn es ist der sprichwörtliche "Baum". Sicher geht es vielen so und die sollten auf freiwilliger Basis eine Gasprüfung machen. Alles andere wäre am falschen Ende gespart. Ich habe selber meine Gasleitung (obwohl nicht vom Fach) umgebaut und überprüft. Zur Sicherheit habe ich dann aber doch noch eine Prüfung machen lassen. Alleine auch für das ruhige Gefühl von meiner Frau!! Aber da muss sich Jedermann selber ehrlich einschätzen und entscheiden! Gruss Thomas Moin Ich sehe das ähnlich - hier gehen einige von technisch versierten Personen aus - leider können das aber nicht alle. Dieses Forum zeigt es jeden Tag auf - es gibt Fragen, da fassen sich Schrauber an den Kopf (nicht böse gemeint!!!!!!!!). Und genau deswegen gibt es technische Prüfungen. Und raus aus dem Thema. Gruss Jürgen Auch die Gasprüfung schützt nicht vor einem Gasleck!, weil aus eigener Erfahrung. Wir hatten unser Wohnmobil neu und haben auch frisch Gasprüfung gemacht. Auf einer längeren Tour haben wir uns gewundert, warum es immer etwas nach Gas riecht und der Verbrauch relativ hoch war. Der Geruch kam aus dem Gaskasten, bis in den Wohnraum. 1. Problem: Von Haus aus, war ein Spalt an der Außenwand zwischen Gaskasten und Bad. Irgendwann sind wir dann zum WoMo-Händler. Dieser stellte fest, dass der Anschlussschlauch im Gaskasten undicht ist. Häh, aber wir hatten doch Gasprüfung. Ja, aber da wird ja erst ab der Verrohrung geprüft, aber nicht der Anschlusschluch und Druckminderer. Was nützt mir also eine Gasprüfung, wenn diese unvollständig ist. Dafür gibt es aber bescheuerte Vorgaben für die Gastankflasche...
Meine Worte, drum Manometer auf die Flasche,...... zur Sicherheit nochmal,,,wenn kein Gasgerät in Betrieb ist, die Flasche zugedreht, Foto von Druckanzeige gemacht....nach Stunden den aktuellen Druck mit dem Foto vergleichen. Wenn kein Handy zur Hand ist, kann man unter Beobachtung der Anzeige die Flasche aufdrehen, wenn der Druck dann steigt ist es ein Anzeichen das der Druck in der Absperrzeit gefallen ist,,, Der Druck muß stehenbleiben, schon der geringste Abfall zeigt eine leichte Undichtigkeit auf. ,,,Sicherer gehts nicht, und kann jeder Nichtfachmann machen,,, Allein mit der Vorgabe, dieses einmal im Monat zu machen....wären alle Wohnmobile und Wohnwagen sicherer unterwegs, wie mit einer einmaligen Druckprüfung alle 2 Jahre. Aber dann wäre ja Jeder selber gefordert. Ach du sicheres Deutschland, das sich so um seine Bürger kümmert....mit manchmal nicht ungefährlichen Vorschriften, nur um uns in Sicherheit zu wiegen.....wo es doch viel einfacher, sicherer und kostengünstiger geht. Hallo, bei meinem alten Womo habe ich die Heizung nach einigen Jahren ausgetauscht. Dafür musste ich auch die Verrohrung teilweise neu machen. Dabei bin ich aus Zufall drauf gekommen, wie man die Dichtigkeit auch prüfen kann. Direkt nach dem Einbau habe ich die neuen Übergangs- und Anschlussstellen so gut es ging geprüft. Völlig sicher war ich mir jedoch nicht und ich wollte daher noch eine Gasprüfung machen lassen. Da ich nicht sofort Zeit hatte, drehte ich sicherheitshalber die Flaschen zu. Nach ca. 1 Woche wollte ich zur Gasprüfung fahren. Probehalber stellte ich den Kühlschrank bei noch geschlossenen Flaschen an. Siehe da, der Küli sprang an und lief eine Zeitlang. Die Leitung musste also dicht sein. Auf die Gasprüfung habe ich dann verzichtet. Die turnusmäßige Gasprüfung hat das dann auch bestätigt. Gruß Gerald
Hallo Uwe, das stimmt nicht ganz so. CP in Ungarn - Auszug aus der CP-Ordnung .." Ebenso versichert der Gast, dass eine gültige Gasprüfung vorliegt und die Gassicherheit bei der Anlage und betriebenen Geräten gegeben ist...." Sicherheit sollte immer, in allen Energiearten an erster Stelle stehen. ging es bei der ganzen Geschichte nicht um den Streitpunkt das der Pruefer der HU den Stempel zu Unrecht verweigert auch wenn ihn die Gasanlage zum HEIZEN und KOCHEN nichts angeht? Sicherheit geht immer vor. Gasanlagen pruefen, ja sicher warum nicht. Aber mein Fahrzeug unberechtigt bei der HU durchfallen lassen?
Das würde mich interessieren ob dieser CP wirklich alle potentielle Kunden aus z.B. Dänemark wegschicken? Weil hier gibt es keine Gasprüfung. MfG Thomas V
Die HU-Relevanz liegt/lag darin begründet, dass bei Wohnmobilen mit Zugang zwischen "Wohnabteil" und Fahrerplatz ausströmendes Gas den Fahrer während der Fahrt erreichen kann. Deswegen haben sich die Prüforganisationen darauf geeinigt, eine fehlende Gasprüfung bei Wohnwagen nur zu vermerken und bei Wohnmobilen als erheblicher Mangel zu werten und die Hauptuntersuchung negativ zu bescheiden. Anders bei der Beurteilung von Wohnmobilen bei denen der Zugang zwischen "Wohnabteil" und Fahrerplatz nicht möglich ist (z.B. aufgesetzte Wohnkabinen ohne Verbindung zum Fahrerhaus). Da wird es dann wie bei Wohnwagen gehandhabt und die fehlende Gasprüfung bei der HU lediglich vermerkt
und du kannst mir auch sichr zeigen wo das niedergeschrieben ist......
das ist aber mal ganz was neues!
Na ja, das versichert halt mit Unterschrift und gut iss :wink: Nationalität iss doch wurscht. Was unterschreibt man nicht so alles
Europanorm EN1949 und den daraus resultierenden Arbeitsblätter der durchführenden Organisationen der Länder. Ich frage mich oft wozu man im Eigenheim den Schornsteinfeger reinlässt wenn solche Prüfungen unnütz, überflüssig, totaler Quatsch oder Geldschneiderei sind. :D
Vielleicht, weil man sonst die Anlage stillgelegt bekommt?
Das widerspricht nicht meiner Aussage. Wurde schon mal einem Fahrzeug aufgrund dieses Passus in den CP-Ordnung der Zugang zum Platz verweigert? Papier ist geduldig. Damit wäscht sich der Betreiber des CP die Hände in Unschuld, wenn mal was abfackelt, weil er hat ja was getan. Bei KEINER Energieart steht Sicherheit an erster Stelle, sonst würde man sie nicht verwenden. An erster Stelle steht immer die Nutzung, die dann so sicher wie wirtschaftlich möglich gemacht wird. Und manchmal noch nicht mal das (siehe Atomkraft). bis denn, Uwe
Ganz ganz wichtig wenn man das selber macht :!:
und in der EN1949 steht eindeutig drin das zwischen Wohnmobilen MIT Durchgang und OHNE Durchgang bei der HU unterschiedlich entschieden wird? Wo wuerde der Sinn in sowas liegen? Wenns kracht, dann krachst. Und erzaehl mir jetzt nicht das bei austretendem Gas alle im Wohnabteil sterben und der Fahrer das nicht mitkriegt :lol:
Da ist die Regelung aber ganz anders. Es werden CO gemessen usw und es hat schon mehr als ein Haus gebrannt (bevor die Pruefung eingefuehrt wurde) durch verstopfte oder zugerusste Schornsteine. Ich habe auch nicht die Kosten in Frage gestellt oder ob das Quatsch ist usw. Es geht hier nur um die Tatsache das der TUV dir die HU verweigert fuer einen "Mangel" der nicht unter der Ueberwachung des TUV's liegt. Und verbietet dir der Schornsteinfeger bei abgelaufener Pruefung das GANZE Haus nicht mehr zu benutzten?
StVZO Anlage VIIIa (§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2) beschreibt die Durchführung der Hauptuntersuchung. Umfang der Hauptuntersuchung Die Entscheidung, ob zusätzlich zur Pflichtuntersuchung auch eine Ergänzungsuntersuchung durchzuführen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI; jedoch muss unter Beachtung von Nummer 1 die Hauptuntersuchung mindestens die unter den Nummer 6.1 bis 6.10 vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen umfassen. Nummer 6.6 Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile : - Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle) > Pflichtuntersuchungen > Zustand/Auffälligkeiten/ Ausführung > Ergänzungsuntersuchungen > Zustand/Prüf- bzw. Austauschfristen/Funktion
Im übrigen kommt es darauf an, ob bei Gasaustritt im Wohnteil der Fahrer während der Fahrt stirbt und das Auswirkungen auf den Straßenverkehr hat. Ich den nur die Gasprüfung bei der HU nicht mehr vorschrift oder generell keine Gasprüfung :roll: Ich denke das die wiederkehrende Gasprüfung nicht entfällt,nur eben kein Bestandteil der HU ist,wie schon immer beim WW. ....und die Niederländer lachen sich wieder tot über die "plööööden" Deutschländer :mrgreen: Ich habe heute bei KÜS die Hauptuntersuchung für meinen Teilintegrierten machen lassen u. man fragte mich nach dem gelben Heftchen wegen der Gasprüfung. Ich antwortete, dass die doch ausgesetzt sei. Man schmunzelte, behauptete aber ernsthaft, dass man ohne bestandene Gasprüfung keine HU vornehmen würde. Für mich war das egal, weil meine Gasprüfung nach Plakette erst in 01/2021 fällig gewesen wäre. Dann meinten die Fachleute von KÜS noch, dass ich auf Campingplätzen oftmals die Gasprüfung vorlegen müsste. Da habe ich dann gelacht... :lol: Schöne Grüße Jens
Nur die umgekehrte Schlussfolgerung ist kausal zwingend: Kommst du zu einem verbrannten Fleck, wo vorher dein Womo war, wars nicht dicht. Auch wenn ich das entsprechende Verkehrsblatt noch nicht gelesen habe, gehe ich davon aus, dass die Verlautbarungen des DVFG und anderer Institutionen richtig sind, da die Konformität der Meßinstrumente mit EU-Recht angezweifelt wird. ==> § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO (HURichtlinie) sind geändert worden!! Somit ist der Verweis auf die alte Version der Anlage sinnlos. Wenn dem so ist, dann liegen auch die Ingenieure des KÜS falsch. Ich mache mich kundig, sobald ich wieder im Dienst bin. Poste dann hier. Grüße aus Baden Harry
Was wir dann aber alle nicht wissen ist: Aus welchem Grund wird die immer noch notwendige Gasprüfung bei der HU ausgesetzt???? Und mit welchen Methoden/Prüfgeräten wird denn vom TÜV/Dekra und anderen gemessen?? Mit der alten Luftpumpe und dem Manometer, der nur den Druckabbau zeigt oder mit den neuen Prüfcomputern die den Verlust von Luft messen und ein Langzeitprotokoll über 15 Minuten aufzeichnen so wie es mein Gasheizungsfachmann macht?????? Gruß Andreas |
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