|
Good day, My name is Yaroslav Muradian. I am a caravanner from Minsk, Belarus. Herewith, I am informing caravanners in Germany of the case against Caravan Center IBL in Fuerstenwalde. The proprietor of the business is Dimitros Kazantzidis. In November 2016 myself and my wife chose Caravan Center IBL in Fuerstenwalde as an official Knaus dealer to purchase a new Knaus FT450 Suedwind camper van. In January 2017 Mr Kazantzidis insisted on transfering to him an upfront payment in the amount of Euro 27.000 for the aforementioned camper van. So far, our van has not been handed over to us... . In November 2017 the court in Fuerstenwalde ruled in our favour and issued a verdict to either hand over the camper van or return the Euro 27.000 to us. As of this moment, the verdict has not been implemented. My attempts to upload the court verdict here for your reference have failed. I can forward it by email upon request, if needed. Be careful! Sincerely, Yaroslav Muradian & Ruzan Simonyan caravanners from Minsk, Belarus --> Link In German (translated with a help of Google Translate): Schönen Tag, Ich heiße Jaroslaw Muradian. Ich bin ein Caravanner aus Minsk, Weißrussland. Hiermit informiere ich Caravanner in Deutschland über den Fall gegen das Caravan Center IBL in Fürstenwalde. Der Inhaber des Geschäfts ist Dimitros Kazantzidis. Im November 2016 wählten ich und meine Frau das Caravan Center IBL in Fürstenwalde als offiziellen Knaus-Händler, um einen neuen Knaus FT450 Südwind Wohnmobil zu kaufen. Im Januar 2017 bestand Herr Kazantzidis darauf, ihm eine Vorauszahlung in Höhe von 27.000 Euro für den oben genannten Wohnmobil zu überweisen. Bisher wurde unser Van nicht an uns übergeben .... Im November 2017 entschied das Gericht in Fürstenwalde zu unseren Gunsten und erließ ein Urteil, entweder den Wohnmobil zu übergeben oder die 27.000 Euro an uns zurückzugeben. Bis jetzt wurde das Urteil nicht umgesetzt. Meine Versuche, das Gerichtsurteil hier als Referenz hochzuladen, sind fehlgeschlagen. Ich kann es bei Bedarf per E-Mail weiterleiten. Achtung! Mit freundlichen Grüßen, Jaroslaw Muradian & Ruzan Simonyan Wohnwagen aus Minsk, Weißrussland --> Link Die Fa. gibt es schon nicht mehr. Die Hintergründe und der Fall des TE stehen in diesem interessanten Zeitungsartikel: --> Link Ich wünsche Euch, dass ihr Ihr das Geld (oder zumindest einen Teil davon) wiederseht ! Gruß Stefan
Deinen fremdenfeindlichen Auswurf kannst du dir schenken. Als Wohnmmobilist bist du außerhalb Deutschlands auch ein Fremder und wirst froh sein, wenn deine Gastgeber dir nicht in dieser Form gegenüber tritt.
Hast du dir mal den Link oben durchgelesen?
Und das gibt jedem das Recht fremdenfeindliche Kommentare los zulassen? Sicherlich hat jorgito eine etwas drastische Ausdrucksweise benützt aber dies gleich in die rechte Ecke zu schieben halte ich für ebenso übertrieben. Sinti und Roma (ehemalig Zigeuner) sind seit Jahrzehnten wenn nicht sogar seit Jahrhunderten eine Gruppe am Rande jeder Gesellschaft. Aus dieser Gruppe sind sicherlich auch aufgrund der häufigen Ablehnung verschiedene kriminelle Strukturen entstanden. Dies läßt sich nicht mit "Fremdenfeindlichkeit" wegdiskutieren da sich diese Tatsache in vielen Statistiken nachlesen läßt. Blauäugig war sicher der hier angesprochene Händler aber mit dem Verhalten der Mieter bestätigt sich das zuvor geschriebene. Ebenso war hier schon häufiger von Stellplätzen die Rede die diese Volksgruppe für die Zeit ihrer Anwesenheit als ihr Eigentum betrachtete. Gewisse Vorurteile und Vorsicht im Umgang sind sicher nicht ganz haltlos aber das kennen die Wohnmobilfahrer oder die Deutschen im allgemeinen ja auch immer noch obwohl seitdem 75 Jahre vergangen sind.
Bitte unterlasse solche rassistischen Anfeindungen. gruss kai Der Pleite-Grund scheint ja eine Tatsache zu sein, die Tätergruppe, die dazu geführt hat, auch. Man kann es sicher netter ausdrücken als oben geschehen, aber gleich die political-correctness-Keule schwingen ist auch nicht schlauer - oder besser. bis denn, Uwe
Du brauchst das nicht zu relativieren und Rasissmus hat nichts mit der rechten Ecke zu tun. gruss kai Kai, du bist hier nicht die Forumspolizei. Wenn hier etwas aus dem Ruder läuft, werden die Mods das schon regeln bzw. Beiträge entfernen. Kannst ja melden, was dich stört (gelber Button). bis denn, Uwe
Ich musste die eckigen Klammern daraus entfernen weil verschachtelt zitieren nicht zugelassen ist(warum auch immer) Es soll halt nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden. Und vor allem finde ich es merkwürdig, wie man Zitate einfach so mal verändert. Ich bitte den Kai hiermit diese Vorgehensweise in Zukunft zu unterlassen.
Hier jemand Rassismus unterstellen, nur weil er einen Zeitungsbericht zitiert hat, ist ja wohl mehr als lächerlich. Armes Deutschland, so weit ist es schon!!!
1. Überlasse bitte mir was ich tue oder schreibe 2. Informiere dich doch bitte über die Opfer in den KZ´s, da ist die vorgenannte Gruppe vertreten. 3. Wußte nicht das Rasissmus bei uns in Deutschland aus einer anderen Ecke kam. Aus Wiki: Rassismus ist eine Gesinnung oder Ideologie, nach der Menschen aufgrund weniger äußerlicher Merkmale – die eine bestimmte Abstammung vermuten lassen – als „Rasse“ kategorisiert und beurteilt werden. Die zur Abgrenzung herangezogenen Merkmale wie Hautfarbe, Körpergröße oder Sprache – umstrittenerweise teilweise auch kulturelle Merkmale wie Kleidung oder Bräuche – werden als grundsätzlicher und bestimmender Faktor menschlicher Fähigkeiten und Eigenschaften gedeutet und nach Wertigkeit eingeteilt. Dabei betrachten Rassisten alle Menschen, die ihren eigenen Merkmalen möglichst ähnlich sind, grundsätzlich als höherwertig, während alle anderen (oftmals abgestuft) als geringerwertig diskriminiert werden. Mit solchen Rassentheorien, die angeblich wissenschaftlich untermauert sind, wurden und werden diverse Handlungen gerechtfertigt, die den heute angewandten allgemeinen Menschenrechten widersprechen. Moderation:1.) hier geht es um eine andere Thematik (siehe erstes Posting) und nicht um Gesinnungsfragen Dann würde ich das Thema ganz schnell schließen. Die Warnung vor dem Händler ist angekommen und die Mitteilung, dass es die Firma nicht mehr gibt, ist auch verifiziert. Moderation:Beitrag editiert, Inhalte, die nichts mit dem ersten Posting zu tun haben, wurden gelöscht Moderation:Beitrag editiert, Inhalte, die nichts mit dem ersten Posting zu tun haben, wurden gelöscht Moderation:Beitrag editiert, Inhalte, die nichts mit dem ersten Posting zu tun haben, wurden gelöscht Geehrte Kollegen, vielen Dank für Ihre Informationen. Jaroslaw Moderation:Beitrag editiert, Inhalte, die nichts mit dem ersten Posting zu tun haben, wurden gelöscht Moderation:Beitrag editiert, Inhalte, die nichts mit dem ersten Posting zu tun haben, wurden gelöscht Vielleicht steckt ja auch Methode dahinter. Wohnmobil Geschaeft geht nicht mehr so gut, dann grossenFuhrpark teileweise mit Bank gekauft. Dann an die "Kundschaft" "verkauft" und Bankrott angemeldet...... Das dann zeitlich passen noch paar Unschuldige wie der TE abgezockt werden, ist dann noch ein Bonus. Moderation:Beitrag editiert, Inhalte, die nichts mit dem ersten Posting zu tun haben, wurden gelöscht
Wäre die Frage, ob die Caravans wirklich "verkauft" wurden oder eher einer spontanen, unentgeltlichen Eigentumsübertragung anheim gefallen sind. Laut Bericht waren die Wohnwägen ja an Angehörige einer mobilen ethnischen Minderheit für einen gewissen Zeitraum vermietet und wurden am Ende des Zeitraums einfach nicht zurückgegeben, also klassische Unterschlagung. Die wurden dann in Frankreich als Wohnung genutzt und sind nach dortigen Gesetzen nicht mehr einzutreiben, da sie als Wohnung zählen. Und ehrlich gesagt, damit aktuell ein Wohnmobilgeschäft nicht mehr so gut geht muss man sich schon arg anstrengen ;-) Ob das alles so stimmt, was der Herr Kazantzidis als Konkursgrund angegeben hat.... .... oder ob er jetzt in einer Villa in Griechenland seinen Ruhestand geniesst .... :nixweiss: Fakt ist, dass Jaroslaw leider auf einen Betrüger hereingefallen ist und diesem gutgläubig eine Anzahlung geleistet hat. So etwas sollte man, vor allem bei unbekannten Geschäftspartnern, nur gegen eine Absicherung tun, z.B. eine Bankbürgschaft. :oops:
Wenn das so einfach wäre. Fakt ist das nicht. Dazu muss der Händler die Anzahlung verlangt/genommen haben entweder mit der Absicht das Fahrzeug nie zu liefern oder mit dem Wissen es nicht liefern zu können. Sonst ist es nichts außer Insolvenz und der potentielle Käufer hat nur Pech gehabt. Eines Betruges kann man sich nicht fahrlässig strafbar machen. Moderation:Beitrag editiert, Inhalte, die nichts mit dem ersten Posting zu tun haben, wurden gelöscht Moderation:Beitrag editiert, Inhalte, die nichts mit dem ersten Posting zu tun haben, wurden gelöscht ich denke, jaroslav hat sich hier hilfe versprochen, wie er gemäsz dem gerichtsurteil seine ansprüche gegenüber seinem insolventen vertragspartner (kaufmann) doch noch durchsetzen kann. warum auf seine berechtigten ansprüche mit minderheitenbashing reagiert wird, bleibt mir verschlossen, denn diese waren nicht sein vertragspartner :!: auch verprasst nicht jeder insolvente händler mit wahrscheinlichem migratioshintergrund (vlt auch schon in der 3. generation) das betrügerisch erhaltene geld am strand einer griechischen insel! leider kann ich jaroslav beim deutschen insolvenzrecht keine hoffnungen machen, vlt hat hier jemand mehr kennung :?: ansonsten ist die reaktion in diesem fred zum rückwärtesssen! alleswirdgut hartmut Er muss versuchen über seinen Anwalt einen Antrag beim Insolvenzverwalter zu stellen. Vielleicht bekommt er zumindest einen Teil der Summe wieder zurück. Ich drücke ihm die Daumen :D Ansonsten war sein Beitrag hier hilfreich, auch wenn der Händler insolvent ist. Er erinnert alle zukünftigen Käufer vorsichtig mit einer Anzahlung zu sein. Ich frage mich, ob Yaroslav in seiner Heimat, auch so vorgegangen wäre. Vertraute er darauf, dass gin D alles so geregelt ist, dass er am Ende nicht mit leeren Händen dastehen kann? Wenn dem so wäre, wäre es sehr teueres Lehrgeld. Ich wollte mich wegen eines schlechten Rufs absichtlich nicht mit Händlern in Belarus befassen. Deshalb habe ich mich für einen Vertragshändler in Deutschland entschieden. Kazantidis ist ein Grieche aus Sowjet Abchasien. Dies erfuhr ich bereits, als ich eine Vereinbarung mit dem Caravan Center IBL unterzeichnete. Entschuldigung für mein schlechtes Deutsch. Dimitros Kazantzidis hat eine große Familie. Er hat einen jüngeren Bruder, sein Name ist Kostantinos Kazantzidis. Er war der Ansprechpartner im Caravan Center, der mit mir verhandelt hat. Bereits 2017 fand mein Anwalt in Fürstnewalde heraus, dass Mitglieder der Familie Kazantzidis mehrere weitere Standorte für den Verkauf von Wohnmobilen in Berlin besitzen. Leider habe ich die Namen nicht behalten. Im Büro des Caravan Center IBL sprachen sie untereinander Deutsch, Griechisch und selten Russisch. Ich denke, Sie können sie auf dieser Basis erkennen. Sei vorsichtig. Wenn man die Namen googelt, findet man so einiges, allerdings muss man vorsichtig sein, offenbar gibt’s mehrere Personen gleichen Namens. Also.... wenn‘s mein Geld wäre, würde ich ein Inkasso-Unternehmen einschalten, die haben doch ein paar mehr Möglichkeiten als ein deutscher Gerichtsvollzieher. Im Erfolgsfall ist eine Provision fällig, aber das ist immer noch besser als ein Totalverlust des Geldes. Besprich das mal mit Deinem Anwalt. Es muss ja nicht gleich Moskau-Inkasso sein! :D Man könnte auch ein "Gerichtliches Mahnverfahren" anstoße. --> Link Ist eigentlich ganz einfach. Hab ich schon mal über einen Anwalt gemacht. Der Gläubiger hat dann 14 Tage Zeit zu antworten - ansonsten versucht das Gericht die Summe einzutreiben. Das ist eigentliche eine Gemeine Sache. So einen Mahnbescheid kann jeder gegen jeden veranlassen, auch ohne Grund. Wenn ich nun diesen Bescheid nicht beachte und keinen Einspruch einlege, liegt die ganze Beweiskette bei mir das der Vorgang nicht berechtigt ist. Der Gerichtsvollzieher interessiert es nicht ob die Forderung berechtigt ist - der hat seinen Zettel und versucht das Geld einzutreiben. Wenn man also so einen Bescheid im Briefkasten findet, sollte man das nicht auf die leichte Schulter nehmen und wenn man meint das sei unberechtigt, diesen in den Müll zu schmeißen. Das Gericht selbst treibt bei einem übrigens für den Mahner kostenpflichtigen! Mahnbescheid garnichts ein. Eine Schuldfrage wird auch nicht geklärt. Der Mahner muß nach dem Einspruch des Beklagten dann entscheiden, ob er Klage erhebt. Der Gerichtsvollzieher steht ganz hinten an der Entscheidungskette. Er handelt auch nur aufgrund eines rechtskräftigen Urteils! Und das kann laaaange dauern! Man sollte IMMER gegen einen "berechtigten" Mahnbescheid formal einsprechen und dem Kläger (nicht dem Gericht!) eine Begründung zukommen lassen. Wenn ich einen Mahnbescheid "unberechtigt" bekomme, lehn ich mich zurück! Der Kläger muß seinen Anspruch bei einer anschließenden Klage beweisen, nicht ich meine "Unschuld"! :) Die beiden letzten Beiträge :) besagen genau das Gegenteil voneinander. Ich selbst bin juristisch unbewandert, aber es wäre schön, wenn jemand mit fundiertem Wissen dies doch eimal klarstellt. Gruss von der schönen Mittelmosel Achim Habe 2 Klagen durch. Was willst du jetzt genau wissen? :D Nach meiner Erfahrung ist beim vorliegenden Fall jede Liebesmüh umsonst! Hier einmal Wikipedia --> Link Die ersten Zeilen..... Mahnverfahren Das gerichtliche Mahnverfahren in Deutschland ist ein Gerichtsverfahren, das der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in §§ 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen Mahnungen durch Unternehmen, Rechtsanwälte oder Inkassobüros. Der Anspruch darf nicht von einer Gegenleistung abhängig sein, die noch nicht erbracht wurde (§ 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Für Forderungen aus Verbraucherdarlehensverträgen gelten weitere Voraussetzungen (§ 688 Abs. 2 Nr. 1, § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Auf einen entsprechenden Antrag des Gläubigers hin ergeht hier ein sog. Mahnbescheid, der dem behaupteten Schuldner vom zuständigen Zentralen Mahngericht zugestellt wird. Sofern der Schuldner hiergegen nicht fristgerecht Widerspruch einlegt, wird die Forderung vollstreckbar, indem das Zentrale Mahngericht auf Antrag einen sog. Vollstreckungsbescheid (bis 1977 Vollstreckungsbefehl) erlässt. Das Mahnverfahren ermöglicht somit die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung, also auch ohne Urteil. Das Verfahren wird von einem Rechtspfleger oder sogar voll automatisiert durchgeführt, ohne dass geprüft wird, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht. Beweismittel müssen bei der maschinellen Erfassung nicht mitgesandt werden. Das Mahnverfahren ist damit eine schnelle und kostensparende Alternative zum gewöhnlichen Zivilprozess, die sich besonders für Ansprüche eignet, über die kein Streit besteht. Ziel des Verfahrens ist zunächst, einen Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Am Ende des Mahnverfahrens steht jedoch der Vollstreckungsbescheid. Das ist ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gläubiger seine Geldforderung vollstrecken kann (§ 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Lt. Zeitungsartikel liegt ja ein Versäumnisurteil gegen den Schuldner vor. Das ist nach meiner Meinung vollstreckbar, ein Mahnverfahren ist daher nicht mehr nötig.... aber wenn dort nichts zu holen ist.... .... dann halt doch Inkasso.... :? Und jetzt? Spätestens nach dem Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid kommt es zum Gerichtsverfahren! Wichtig zu wissen, bis hierher geht der Kläger IMMER in Vorleistung! PS Mal alles durchgelesen. Mit dem Säumnisurteil kann man natürlich auch den GV beauftragen. Allerdings hält der die Hand gaaanz weit auf! :D Je nach Streitwert bis 10.000 Euro Vorleistung! :) Danke launcher 20 :) für die Klarstellung, und auch dir kielius ein Dankeschön. Es war halt etwas unklar durch die gegensätzlichen Darstellungen. Und man weiss ja nie, wann man solche Infos mal braucht. Also nochmals Danke und Gruss von der schönen Mittelmosel Achim Hallo, im vorliegenden Fall liegt eine Insolvenz vor. Da sind alle Mahnverfahren zwecklos. Wie die Forderungen aus dem eventuell noch vorhandenen Restvermögen befriedigt werden, liegt am Insolvenzverwalter. Aber auch das unterliegt gesetzlichen Rahmenbedingungen. So sind immer zunächst der Staat (Steuerschuld) und Forderungen der Sozialkassen zu befriedigen, erst dann kommen die übrigen Forderungen dran. Man kann also nur empfehlen, wenn Anzahlung, dann nur gegen Bankbürgschaft. Gruß Gerald
... oder "dingliche Sicherheit/Sicherheitsübereignung ... :idea: Spricht doch auch nix dagegen, sich das Fahrzeug (oder ein anderes, das körperlich dort auf dem Hof steht) sicherheitsübereignen zu lassen .. :) Vielen Dank an alle für den Rat. Im Sommer 2019 teilte mir mein Anwalt mit, dass es unmöglich sei, eine Forderung einzutreiben. Auf Ihren Rat hin habe ich mich jedoch entschlossen, mich an --> Link zu wenden. Sie verfolgen den Schuldner. Ich werde die Ergebnisse hier schreiben. Es gibt ein Sprichwort: Überlege gut ob du "schlechten Geld" - "gutes Geld" hinterher werfen möchtest" In Deinem Fall wird es wohl leider darauf hinaus laufen. |
Anzeige
|