Heimdall am 18 Mär 2020 17:25:12
Sorry, den Titel konnte ich nicht mehr editieren
Das ist, wie angemerkt ein Auszug aus den TopPlatz News und betrifft die neuen Bestimmungen wegen Corona.
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. Diese Leitlinien widmen sich nicht nur den Vorschriften für den Einzelhandel und weiteren Schließungen im Publikumsverkehr, sondern auch dem Tourismus. Punkt 4 definiert die Regelungen, die von den Ländern zu erlassen sind, darunter schreibt Punkt 4 vor, dass "Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können“. Das ist so allgemeingültig formuliert, das nach übereinstimmender Einschätzung darunter auch Campingplätze und Reisemobil-Stellplätze zu verstehen sind. Die einzelnen Bundesländer sind nun gehalten, diesen Beschluss in Landesrecht umsetzen. Die einschlägigen Bestimmungen der ersten Länder (Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern) stehen bereits in der Nachrichten-App von TopPlatz, weitere folgen in Kürze.