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Hallo zusammen, wir haben vom 5.-7. April einen Platz auf einem Campingplatz gebucht. Der niederländische Platz darf auf behördliche Anweisung keine Touristen beherbergen. Kann ich unser Geld komplett zurückfordern? Der Betreiber bietet eine Umbuchung an oder aber Stornierung zu den normalen Konditionen. Herzlichen Dank für Antworten. Fabian Hallo, was sagt denn dein Vertrag bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu? Wahrscheinlich will dein Vertragspartner einfach nur die nächsten Wochen überleben und bietet dir auch deshalb eine spätere Nutzung deiner Buchung an. Wenn alle ihre Anzahlungen zurückfordern, werden viel kleine Unternehmen die derzeitige Situation nicht überleben.
Stornierung zu normalen Konditionen geht ja gar nicht, da der Platz ja seine Leistungen zur vereinbarten Zeit nicht leisten kann. Dadurch darf Dir kein Nachteil entstehen. Allerdings solltest Du darüber nachdenken, eine Umbuchung in den Sommer zu akzeptieren, aus genau den Gründen die Wolfgang schon geschrieben hat :ja: Solidarisch zeigen und im schlimmsten Fall das Geld als Spende für die jeweiligen Betreiber der Campingplätze verbuchen. Es hilft uns nichts in der momentanen Situation auf sein Recht mit den Vorschlaghammer durchzusetzen. Wenn vielen Campingplätzen die Luft aus geht haben wir auch weniger schöne Plätze die wir weiterhin gerne anfahren wollen/würden. Bleibt Gesund und Zuhause Lg Georg Schon schön, wie hier viele rumgeizen und nur an ihren eigenen Vorteil denken. Ich finde es hochkulant, wenn eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Termin angeboten wird, damit kann man unter den aktuellen Umständen ja wohl leben! kopfschüttelnd, Uwe
vielleicht könnte es ja auch daran liegen, dass auch Wohnmobilisten nicht alle finanziell unabhängig sind, und durch die Krise finanziell in Schwierigkeiten geraten ? Ja so sieht es jeder anders, ich sehe es so das es das Risiko des Unternehmers ist, Er hat den Verbraucher auch nicht bedacht als seine Umsätze außergewöhnlich hoch waren. Hallo Zusammen, ums "Rumgeizen" geht es mir nicht. Das haben wir zuhause auch schon überlegt. Nur: dass die Coulance Regelungen gelten sollen, die vor dem Verbot, Touristen zu beherbergen, sehe ich nicht ganz ein. Wir fahren gemeinsam mit Freunden, die sehr viel mehr Geld für den Urlaub bezahlen als wir, da sie ein Mobilheim mieten. Die Zeitfenster, zu denen wir gemeinsam fahren können sind gering. Für die neue Reservierung gelten auch nicht mehr die RECRON Stornieurngsbedingungen Wir können im Prinzip nur bis 18. April nächsten Jahres umbuchen. Im Prinzip schieße ich das von uns schon bezahlte Geld in den Wind. Fand nur, dass das Risiko nicht ganz gerecht geteilt ist. Herzliche Grüße Fabi [i]Coulance Regelung 20. März 2020:]Gültig für Buchungen mit Anreisedatum im Zeitraum bis zum 19. April 2020 Spätestens 2 Tage vor dem aktuellen Ankunftsdatum sollten Sie angeben, dass Sie diese Möglichkeit nutzen möchten Arrangements sind ausgeschlossen Vorbehaltlich der Verfügbarkeit Buchungen die Gebrauch machen von dieser Kulanzregelung können in keiner Weise mit einer Entschädigung erneut storniert werden. Die RECRON Stornieurngsbedingungen gelten nicht mehr für diese neue Reservierung Der von Ihnen bezahlte Betrag wird von Ihrer zukünftigen Buchung abgezogen Wenn für Ihre neue Buchung die Reisesumme höher ist als der aktuelle Buchung, zahlen Sie uns die Differenz. Im Falle die Reisesumme günstiger ist können Sie der Gutschein für eine weitere Reservierung verwenden, sofern es in den Zeitraum bis zum 18. April 2021 fällt. Angesichts der vielen Unsicherheiten ist dieses Angebot gültig, bis wir durch gesetzliche Massnahmen gezungen werden, uns anders entscheiden zu müssen.[/i]
finde ich offen gestanden auch nicht. Andererseits, es ist ein niederländischer Campingplatz, es ist ein niederländischer Gerichtsstand es gelten die Gesetze in NL. Und wie die aussehen weiss ich nicht. Servus Du schreibst: Fand nur, dass das Risiko nicht ganz gerecht geteilt ist. Um wieviel € geht es denn dabei? Bin ein EPU. Null Einkommen, Die Förderungen fangen wenn überhaupt nur einen minimalen Betrag auf, Angestellte bekommen in der Kurzarbeit/Arbeitslosigkeit rund 80% ihres Einkommens Beamte und Pensionisten haben keine Wirtschaftskrise, Pflegepersonal riskieren viel, dürfte auch eine menge an Überstunden bringen. Meine Gedanken sind wann für mich, einkommensseitig, die Welt wieder in Ordnung ist und wie wird sich das Konsumverhalten in meinem Gewerbe verhalten. Die Welt, das Leben ist nicht gerecht, Sundern auf hohen Niveau finde ich ist das, Gesundheit Bevor wieder falsche Zahlen weiterverbreitet werden: Bei Kurzarbeit in D gibt es 60 % ohne Kinder, 67 % wenn Kinder da sind. Servus Ja richtig in der EU gibt es unterschiedliche Regelungen, Was noch fehlte, der eine wird krank und es ist nicht schlimm, und beim anderen endet die Krankheit tödlich, ist auch nicht Gerecht Gesundheit Ich würde einfach noch mal abwarten. Es wird nicht mehr lange dauern und in den Niederlanden müssen die Campingplätze schließen. Holland scheint gerade von seiner "laissez-faire" Haltung zu einer etwas absolutistischeren Einstellung bezüglich der Pandemie zu wechseln. Dann steht dir wegen Nichterfüllung die Rückabwicklung des Vertrags zu. Wir haben für Mai eine Hotelbuchung in den Niederlanden. Habe das Reisebürog gestern angeschrieben um nachzufragen, wie sie mit der derzeitigen Lage umgehen. Die Antwort: Wir haben alle Buchungen bis zum 30.04.2020 storniert. Kunden erhalten ihr Geld zurück. Für Reisen im Mai 2020 erwartet man in den nächsten 14 Tagen eine Entscheidung und wir werden darüber informiert. Ich könnte mir vorstellen, das es auf Campingplätzen ähnlich gehändelt wird.
Hallo Wolfgang, zuzüglich evtl. tarifvertraglicher Regelungen kann das Kurzarbeitergeld bis zu 97% betragen. Gruß Andreas
In Deutschland! in Österreich oder den Niederlanden könnte das anders sein, ich weiß es aber nicht. Deine Antwort ist leider ohne Zitatfunktion erstellt, somit erschließt sich mir nicht auf welchen Beitrag du geantwortet hast. freundlichste Grüße, Andreas Hallo Andreas, ich habe auf den Beitrag vor meinem Beitrag (Fledermaus) geantwortet. Man muss nicht immer die Zitatfunktion nutzen. Wenn man aufmerksam die Beiträge liest, erschließt sich einem sofort der Zusammenhang. Gestern hat ein Rechtsverdreher im ZDF gesagt, dass durch die vom Aussenministerium ausgesprochene Reisewarnung für alle Länder und den einhergehenden Reisebeschränkungen der Länder solche geleistete Anzahlungen wieder zurück bezahlt werden müssen. Ob man dies aus Kulanzgründen verlangen möchte oder nicht muss jeder für sich entscheiden.
ich glaube, das greift, wenn Du Deine Reise bei einem deutschen Veranstalter gebucht hast. Hast Du direkt im Ausland gebucht, kann ich mir nicht vorstellen, daß unser Außenministerium so einfach in das Geschäftsgebaren des ausländischen Unternehmens eingreifen kann.
Weder Du noch der Betreiber haben sich die Situation so gewünscht. Das Angebot ist fair. Nimm eine der beiden Varianten und verstricke Dich nicht in irgendwelche Winkelzüge. Es geht um 3 Tage - also sicher kein Vermögen. Guter Beitrag Max :!: :!: :!: Das Angebot für eine Umbuchung ist doch super :!: An sonsten den Beitrag abschreiben :roll: Es geht hier nur um 3 Tage, dass kann man verkraften. Was machen jetzt Leute die 14 Tage ein Hotel oder eine Unterkunft auf einen Campingplatz gebucht und keine Lust haben, evtl. nächstes Jahr da hin zu fahren, aus welchem Grund auch immer? Wenn jemand so viel Geld hat um die armen Campingplatzbetreiber oder Hoteliers zu unterstützen kann er es gerne machen. Anderes Beispiel, man wird arbeitslos und kommt nächstes Jahr auf so einen Platz. Kosten pro Nacht €50,-. Was würde der Betreiber wohl sagen wenn man fragt, ob er mit der Hälfte einverstanden ist, da man wegen der Pandemie kein Einkommen und kein Geld mehr hat? Wie solidarisch würde er wohl sein? Solidarität ist gut, aber sie sollte nicht einseitig sein. Ja so geht es gerade vielen, meine beste Freundin hatte auch schon einen Platz an einem Campingplatz für Ostrn gebucht.Daraus wird dieses Jahr leider nichts. Wenn ich folgende Optionen hätte: 1.Umbuchen mit Stornomöglichkeit 2.Erstattung könnte ich selbst entscheiden, ob ich das Geld dem Campingplatz lasse oder auch nicht. So bin ich zur Kulanz gegenüber dem Campingplatz gezwungen. Bei unseren Freunden geht es da um 500€ +. Herzliche Grüße Fabi Sind die 500 Euro die Stornokosten oder der komplette Preis für die Miethütte über 3 Tage? Egal wie, ich würde in jedem Fall die Umbuchung machen. Es wird sich sicher in den nächsten Monaten eine Möglichkeit für die gemeinsame Tour ergeben. Tom Der Begriff "Kulanz" ist hier fehl am Platz. Es sei denn, man verwendet ihn aus Sicht des Kunden. Im Sinne einer für beide Seiten erträglichen Lösung plädiere ich für die kostenlose Umbuchung, das dürfte auch für den Kunden den meisten Nutzwert haben. Man sollte auch daran denken, dass irgendwann alle ihre Urlaube nachholen möchten und dann eine vorhandene Buchung hilfreich sein kann. Wie schon mal eher erwähnt, was ist wenn man sich dann den Urlaub nicht mehr leisten kann, oder will, weil andere Löcher zu stopfen sind? Wir haben in HR Porec Ulica im Sommer reserviert. Vorige Woche wurden wir vom CP angeschrieben, wir können kostenlos bis 24 Stunden vor Anreise stornieren und bekommen alles zurück gezahlt, verzichten aber auf die Rückzahlung, falls wir noch nicht fahren können.
Dann sind die paar Euro Anzahlung für drei Tage Campingurlaub, die man dann verlieren würde, das geringste Problem, wenn man den verschobenen Termin nicht mehr durchführen kann. Jedenfalls meiner Meinung nach. Sieh es doch mal so: wenn in Urlaub gegangen wärst wäre das Geld auch weg. Sogar noch mehr, musst ja auch leben. Also haste dieses Jahr sogar noch gespart. :)
Die Zeitschrift Caravaning schreibt im Prinzip das gleiche: Link --> Link Ausschlaggebend ist vermutlich europäisches Recht, aber ich bin auch kein Anwalt und kann nur auf diese Hinweise verweisen.
steht doch eh groß da: Wichtig ist, dass hierfür deutsches Recht als Ermessungsgrundlage gilt. Wurde die Campingplatz-Parzelle im Ausland beim Anbieter direkt gebucht, gilt die dortige Rechtslage.
Solidarität ist eigentlich immer einseitig. Man könnte höchstens sagen - in punkto Karma gleicht sich das über das Leben hin gesehen aus... Das die Antwort vorgestern eines Niederländischen Betreibers, wusste nicht das nur wir uns in dieser Situation befinden und bei den Nachbarn alles normal läuft :eek: gebucht war für Ostern Guten Tag, Camping Xxx hat geöffnet und Sie können zu uns kommen und ihren Urlaub bei uns verbringen. Es besteht noch immer die Möglichkeit bei uns zu zelten, mit dem Wohnwagen/Wohnmobil zu kommen oder eine Unterkunft zu mieten. Aber aufgrund der Situation, in der Sie sich befinden, möchten wir Ihnen ausnahmsweise anbieten, dass Sie Ihre Reservierung verändern können und ihren Aufenthalt bei uns verschieben auf später in dieser Saison. Die zusätzlichen Kosten hierfür betragen 15,- € Verwaltungskosten und den Mehrpreis, wenn der gewünschte Zeitraum teurer ist, als der bereits gebuchte.
Unser Außenminister sagt schon wieder irgentwas zu?!? Sehr cool, war aber noch nie gerichtsverwertbar. Ich glaube H.Maaß ist auch so ein ex Jurastudent, die normalen Menschen im und nach dem Studium die Welt erklären wollen ohne sie je verstanden zu haben. Greetz aus Mittelfranken
Einfach nochmal lesen. Dann neu versuchen. :lach: Moinsen, .... es ist soweit, man benötigt für jede Anzahlung eine Bürgschaft! Nach den Pleiten der Reise-Veranstalter geht anscheinend nichts mehr ohne. Egal ob 5 Euro oder 500 Euro. Was soll ich machen wenn ich die Anzahlung nicht vollständig zurückfordere und mich auf einen Gutschein einlasse? Geht der Campingplatzbetreiber Pleite habe ich wieder das Nachsehen. Sicherlich, diese Pandemie ist etwas besonderes, aber ich verdiene derzeit auch kein Geld. Das Geld für die Reservierung steht dem Campingbetreiber nicht zu. Durch die Behördliche Anordnung ist er nicht befugt Gäste zu beherbergen, müsste also wegschicken. Behält er das Geld ist das schlicht und ergreifend Diebstahl. Da sollte man Überlegen wie Anzahlungen mit der Rücktrittsversicherung bei AMEX, Mastercard oder Visa abgedeckt ist. Nur so als Anregung. gruß Thomas Ich finde die Frage schon ein wenig abstrus. Ihr bucht Urlaube, und wisst nicht, unter welchen Bedingungen? Da hilft hinterher jammern auch nicht. Was ist denn, wenn einer krank wird? In diesem Fall ist das ein klarer Fall von höherer Gewalt. Ihr solltet kostenlos umbuchen können; und stornieren zu den Bedingungen, die ihr abgeschlossen habt. Die solltet ihr dann in Zukunft schon vor Abschluss lesen. Gruss Manfred Du kannst nix dafür, dass du gerade kein Geld verdienst. Der CP-Betreiber kann nix dafür, dass Du nicht Anreisen kannst. Ein klassisches Patt. Der CP-Betreiber bietet Umbuchung an. Was ist Dein Kompromiss? Ich höre nur Forderungen. Du hast eh keine realistische Chance, die Anzahlung wiederzubekommen, es sei denn, du wirfst dem schlechten Geld Gutes hinterher (Klage mit Gerichtsstandort Niederlande inkl. Übersetzungen, Anwaltskosten etc.) und hast dann eine bestenfalls dünne Chance, in einigen Jahren deine paar Euro wiederzusehen. Realistisch betrachtet solltest Du umbuchen und hoffen, dass es dann klappt. Wenn nicht, ist das Geld halt weg. Doof, wird dich aber wohl kaum in den Ruin treiben. bis denn, Uwe Es ist doch eigentlich ganz einfach. Du hast einen Vertrag mit dem Campingplatzbesitzer. Mit ihm, nicht mit dem Staat. Wenn er den Vertrag nicht einhalten kann, egal warum, muss er Dir auf Wunsch deine Anzahlung zurück geben. Meine Frau wollte über Ostern zum Skifahren nach Südtirol. Gebucht haben sie im November. Als der Virus aktuell wurde haben sie storniert und sollten eine erhebliche Gebühr zahlen. Dann wurde Südtirol gesperrt und sie bekamen den kompletten Betrag erstattet. Die Frage Gutschein oder nicht gab es nie. Auf dieser Seite sind die derzeitigen Einschränkungen für die Niederlande ausführlich beschrieben. --> Link Ferien- und Bungalowparks, Campings und Hotels müssen von seiten der Landesbehörden nicht zwingend schließen, jedoch wird von seitens der Behörden von einem Urlaub dringend abgeraten! Jedoch ist es möglich, dass die entsprechenden Gemeinden und Regionen aufgrund der lokalen Lage dennoch entscheidet, dass die Unterkünfte schließen müssen. Oder auch die Betreiber selbst entschließen sich zu diesem Schritt. Deshalb gibt es momentan sowohl geschlossene, als auch geöffnete Ferienparks, Campingplätze und Hotels. Kann ich meine gebuchte Holland-Reise stornieren? Von deutscher und niederländischer Seite wird von Reisen im In- und Ausland inzwischen dringend abgeraten! Das heißt, viele wollen ihre gebuchte Reise bzw. ihre gebuchte Unterkunft stornieren. Ein Recht auf eine vollständige Rückzahlung der Reisekosten besteht auch bei einer Reisewarnung nach niederländischem Recht meist nicht, solange die Leistung erbracht werden kann. Wird die Reise bzw. die Unterkunft von seiten des Anbieters storniert, sieht das evtl. anders aus. Auch eine Reiserücktritt-Versicherung greift im Falle der Corona-Krise häufig nicht, sie zahlen meist nur bei einer eigenen Erkrankung. Viele Anbieter von Unterkünften in den Niederlanden hantieren die Vertragsbedingungen der niederländischen Branchen-Vereinigung RECRON. Diese sehen folgende Kosten bei einer Stornierung vor, abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung vor Reisebeginn: bis 3 Monate vor Reisebeginn 15% des Reisepreises 2 - 3 Monate vor Reisebeginn 50% des Reisepreises 2-1 Monate vor Reisebeginn 75% des Reisepreises innerhalb eines Monats vor Reisebeginn 90% des Reisepreises am Tag der Anreise 100% des Reisepreises Für viele Urlauber, die jetzt kurzfristig ihre gebuchte Unterkunft stornieren müssen, bedeutet das, dass 90% des Reisepreises gezahlt werden müssen. Einige Anbieter bieten ihren Gästen aus Kulanz günstigere Stornierungsmöglichkeiten an. Vor allem kleinere Anbieter können sich dies aber momentan häufig nicht leisten, bei ihnen geht es wirklich um die Existenz. Eine Möglichkeit, die häufiger kostenlos angeboten wird, ist eine Umbuchung. Das heißt der Reisebetrag kann für eine Reise zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Wenn der CP nicht offiziell geschlossen wurde schaut es natürlich schlecht aus. Dann wird man um die Stornokosten nicht rumkommen. |
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