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Ich habe gerade bei unserem 125er Wohnmobilmoped den Motor gewechselt. Dabei habe ich mit erschrecken festgestellt, dass die "DAX" schon seit 2017 "TüV" abgelaufen ist! Aua! Ich hatte die Reparatur immer vor mir hergeschoben und darum stand die Kleine die ganze Zeit, versichert und versteuert, fast vergessen unter der Plane im Carport. Keine Ahnung, ob ein weiteres Warten zur HU-Vorstellung Sinn macht. Die derzeitige Situation wird sich wohl auch in den nächsten Wochen nicht viel ändern, oder? Derzeit bleiben wir nach Möglichkeit natürlich strikt Zuhause und tatsächlich brauchen wir das Teil ja auch nicht. Also einfach warten, oder wird dadurch nichts besser? Wenn schon die Frist verlängert wird, sollte man doch ein paar Wochen warten? Hilft das wirklich? LG Carsten du hast 3 jahre überzogen, jezz kommts auf 3 monate auch nicht mehr an... ;D alleswirdgut hartmut
:lol: Neee ... auch das Mitleid des Herrn Scheuer hat seine Grenzen. Mitleid übrigens nicht mit dem Verkehrsteilnehmer sondern nur mit den Prüforganisationen. Die will er damit entlasten, weil sie sich personell anders organisieren müssen, um ihrem Auftrag auch bei Ausfällen gerecht werden zu können.
Und was schrieb ich in meiner Meinung ein püaar Beiträge vorher zu Aktionen die von Hr, Sch... veranlasst wurden?? Man muss sich einfach die Aktionen in der Vregangenheit anschauen, dann weiss man was man wie man die aktuellen und die von morgen einordnen muss!! Aber die Gläubigen sagen jetzt bestimmt: Das muss sich erst einlaufen!!! Warum nicht erst einlaufen und dann in die Welt posaunen?? Gruß Andreas
Was hilft der zweite Schritt vor dem ersten? Ach ich habe vier Monate Zeit? Dann komme ich eben im Juli wieder, wenn es euch dann noch gibt.. Sind immer nur 20%, egal wie lange überzogen wird. Noch eine Corona-Nebenwirkung: Zumindestens der TÜV Nord hat die Frist für Nachuntersuchungen von einem auf zwei Monate verlängert: Die Frist zur Nachuntersuchung für "Hauptuntersuchungen mit Mängeln" beträgt für das Jahr 2020 zwei Monate, anstatt einem Monat. Quelle: --> Link Wenn ich ehrlich bin, verstehe ich gerade den Sinn nicht ganz für TÜV-Überziehung. Bei uns stand heute morgen in der Tageszeitung, dass die Autowerkstätten darum bitten, sie doch dahingehend zu unterstützen, dass sie jetzt ihr Autos zum Überprüfen, Reparieren etc. bringen sollten, denn die KFT-Werkstätten haben geöffnet und sie hätten genügend Kapazitäten. Es gebe auch weniger Unfälle, da z. Z. weniger Verkehr überall. Das leuchtet mir ein. Gut, es gibt evtl. finanzielle Engpässe, wo Kurzarbeit angesagt ist, aber das Aufschieben ist wirklich nur ein Vorsichhingeschiebe, der TÜV wird ja nicht irgendwann preiswerter und muss eh bezahlt werden. Wenn ich 28 Monate TÜV zum Preis von 24 Monaten bekomme, dann ist das einfach eine Einsparung. Noch krasser natürlich bei 16 Monate vs 12 Monate. Wenn zwei Tankstellen nebeneinander sind und bei der einen ist der Sprit 5ct teurer, dann nehmem die Meisten doch wohl die günstigerer, oder? gruss kai
Sogesehen hast Du natürlich Recht. :zustimm: Das wäre eine einmalige Ersparnis. und selbst wenn man beim jährlichen Termin 6 Monate für 20% Mehrkosten überzieht, hat man doch den Schnapper überhaupt gemacht! :D
Das ist in A klarer geregelt. Man hat immer den gleichen Monat für die Überprüfung (-1 +3 erlaubt). Also auch wenn ich erst 6 Monate später hin gehe, muß ich 6 Monate danach wieder zum Pickerl. Dadurch fallen solche Spielereien aus. Hatten wir mal aus Versehen. Wir hatten es beim Hänger übersehen, brauchten ihn aber mal wieder. Also Pickerl gemacht. 2 Monate später wieder hin :-). Ansonsten sind sie bei uns etwas uneinig. ÖAMTC und ARBÖ haben alle Überprüfungen gestrichen (auch meine). Die Werkstätten (Verbandsaussage) sagen: kommt, wir machen Prüfungen ganz normal. Meine PKW Werkstätte (Kette) sagt, nur ein Standort ist noch aber nur für Notfälle offen. Zum Glück habe ich noch bis Juli Zeit. Wer aber nach Ungarn will (derzeit kaum), braucht ein aktuelles Pickerl, weil die wohl (illegalerweise) oft kein legal überzogenes Pickerl akzeptieren. Und manche machen sich Sorgen, daß die Werkstätten danach überfüllt sind, weil alle es aufschieben. Beim ÖAMTC (billig) hat man schon normal mindestens 2 Wochen Wartezeit. RK Früher war es in Deutschland, wie es heute wieder ist: Wenn man die 20% zahlt, dann bekommt man den Monat, in dem die Prüfung gemacht wurde, nicht wann sie gemacht werden sollte. Es gab' mal eine Zeit, wo immer der Termin der ursprünglichen Prüfung benutzt wurde. Das hat dann dazu geführt, dass Leute 2x zahlen mußten, weil der Wagen 2 Jahre in der Garage stand. gruss kai Hallo, mir erschließt sich der Sinn der Regelung nicht, bei uns hat die TÜV Prüfstelle geöffnet und ich habe heute einen Termin für unseren Anhänger gemacht. Regeln Nur nach Terminvereinbarung Fahrzeug selber in die Halle fahren. Ich habe gestern den TÜV-Nord angeschrieben und um Aufklärung gebeten. Eben kam die Antwort. Mein Schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, ich zitiere einen Artikel aus der Bild-Zeitung " TÜV-Hammer von Verkehrsminister Andreas Scheuer (45, CSU)! Bei BILD stellt er klar: Autofahrer, deren TÜV-Plaketten in der Corona-Krise verlängert werden müssten, bekommen dafür jetzt zwei Monate mehr Zeit. Die Bundesregierung habe entschieden, „dass dieser eine Bürger nicht fahrlässig handelt.“ Der CSU-Politiker betonte: „Keiner braucht sich Sorgen machen, dass sein Auto keinen gültigen TÜV hat.“ Es gehe um praktische Lösungen, so der Minister bei BILD. Konkret sei die Frist zur Verlängerung der TÜV-Plakette nach Ablauf von zwei auf vier Monate verlängert worden. Polizei und Ordnungsämter seien entsprechend informiert, so Scheuer." Quelle: --> Link Meine Frage, stimmt das o.g.? …und kann ich den eigentlichen Termin ohne Mehrkosten um 2 Monate überziehen? Mit freundlichen Grüßen Andreas xxxxxxxxxx ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Antwort: Sehr geehrter Herr xxxxxxxxx, vielen Dank für Ihre Anfrage. Zum Thema: Nein, lautet die Antwort. Das Bundes Verkehrsministerium hat den Bundesländern einen Vorschlag gemacht, die Frist zur Nachkontrolle von 4 auf 8 Wochen zu verlängern. Damit ist nicht die HU Frist/ Untersuchungsdatum gemeint. Zu der Anmerkung bezüglich der Polizei und den Ordnungsämtern kann ich Ihnen keine Auskunft geben. ………….. Mit freundlichen Grüßen xxxxxxx xxxxxx TÜV NORD Mobilität ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- So ganz verstehe ich es nicht, ist aber egal, da es bislang eh nur ein Vorschlag ist. Andreas
Duktus? Google DU mal das Wort Drecksblatt und schau, was zuerst kommt. Mein Vorschreiber hat den TÜV Nord gefragt; es war zu erwarten, dass das, was dieses Drecksblatt schreibt, erlogener Mist ist, die pure Volksverblödung. Moderation:Entsprechend unserer Nutzungsbedingungen sind die Mitglieder gehalten, einen respektvollen Umgang mit anderen Mitgliedern, Firmen oder Moderatoren zu pflegen und in ihren Postings auf Beleidigungen oder Unterstellungen zu verzichten.
Sorry, ich kann nicht anders!! Ich verweise nochmals auf meine Beiträge vom 30.3. 12 Uhr und 31.3. 17.46 Wer als Verbraucher einem Schwätzer wie Hr. Scheuer glauben will ist selber schuld Wer als Kfz Hersteller einem Schwätzer wie Hr. Scheuer glauben will macht gute Geschäfte Den er setzt nichts um von dem was er verspricht, egal in welche Richtung. Also geht termingerecht zur HU!!! Gruß Andreas Moderation:Entsprechend unserer Nutzungsbedingungen sind die Mitglieder gehalten, einen respektvollen Umgang mit anderen Mitgliedern, Firmen oder Moderatoren zu pflegen und in ihren Postings auf Beleidigungen oder Unterstellungen zu verzichten. Zitat: --> Link Corona-Krise: Bundesländer sollen TÜV-Überziehungen nicht ahnden Für gewöhnlich müssen Pkws alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung, Neuwagen müssen nach drei Jahren geprüft werden. Nach einer Überziehung der auf der TÜV-Plakette angegebenen Frist von zwei Monaten drohen Verwarnungsgelder. Nun will aber das Verkehrsministerium den Bundesländern, in deren Zuständigkeit die Fahrzeugüberwachung fällt, empfehlen, bei Fristüberschreitungen von bis zu vier Monaten diese nicht zu ahnden. „Damit stellen wir im Einzelfall Mobilität sicher, wenn durch Auswirkungen des Coronavirus derzeit keine Hauptuntersuchung durchgeführt werden kann“, teilte uns das Verkehrsministerium auf Nachfrage mit. Der ADAC begrüßte die Entscheidung: „Damit ist der Widerspruch zwischen den Notwendigkeiten der Krise und den gesetzlichen Vorschriften für die Hauptuntersuchung aufgehoben“, sagte Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand am Samstag. Es geht doch nicht um eine Verlängerung der HU-Intervalle, es geht auch nicht um geänderte Gebühren beim TÜV/DEKRA usw. - es geht doch lediglich darum, ab wann man ein Knöllchen bekommt. Ob die jeweiligen Länderinnenministerien die Kontrollorgane schon angewiesen haben...?? Für Bayern: --> Link Zitat: Bisher wird in den ersten beiden Monaten nach Fälligkeit der Hauptuntersuchung kein Bußgeld von der Polizei erhoben, wenn Sie angehalten und kontrolliert werden. Wird die Untersuchung bis vier Monate überzogen, kostet das normalerweise 15 Euro. Das Bundesverkehrsministerium regt nun dazu an, dieses Bußgeld für vier Monate auszusetzen, so Vincenzo Lucà, Pressesprecher des TÜV SÜD. Da die technische Überwachung von Fahrzeugen Aufgabe der Länder ist, wird nun das Bayerische Verkehrsministerium darum gebeten bei den Kontrollen kulant zu sein. In Bayern wird aktuell so verfahren, dass erst wenn es zu eingeschränkten oder fehlenden Prüfkapazitäten kommt, dann soll die Bayerische Polizei entsprechende Fristüberschreitungen vorübergehend und befristet bis 30.06.2020 nicht ahnden, so das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Autofahrer sollten aber natürlich trotzdem darauf achten, dass die Fahrzeuge im verkehrssicherem Zustand sind. Ich verstehe nicht warum man die HU um 4 Monate überziehen soll/muss. Ich war heute morgen bei der Dekra und die Prüfung war fast wie immer, nur das weniger Los war.
vielleicht begreifst du es wenn du zb. paar wochen im Krankenaus liegst weil du die Seuche am Hals oder in der Lunge hast. In der Zeit hast du dann bestimmt andere Sorgen wie ein TÜV Termin..und kannst ihn gar nicht warnehmen..Und danach auch nicht gleich weil du erst wieder fit werden musst.
Weil man ganz einfach zu Hause bleiben soll und alles nicht lebensnotwendige verschieben oder ausfallen lassen soll. HU ist sicherlich nicht lebenswichtig, auch wenn man natürlich alle Hygiene- und Sicherheitsvorschriften permanent einhält :lol:
Na ja, ich bin halt Pragmatiker und habe dafür zwei Antworten: Wenn ich es nicht überstehe interessiert mich das Thema auch nicht. Wenn ich es überstehe zahle ich gerne 15 € Verlängerungsgebühr und fahre in Genesungsurlaub. Sorry, aber irgendwann muss man alles auf den Punkt bringen, Gruß Andreas
Beide sehr überzeugend .. :gut: .. seh ich auch so ... gibt wirklich wichtigeres als einen doofen HU-Termin :ja: Hauptsache unter 8 Monate bleiben wenn es geht. Ab 8 Monate gibs einen Punkt,aber nur wenn man erwischt wird :roll: In 8 Monate kann man hoffentlich wieder rausfahren,zumindest zum TÜV :ja: Und ja keinen Unfall dann haben. Ich bin sehr sicher, dass die gegnerische Versicherung Dir mindestens eine Mitschuld zuordnet. gruss kai Mal die Frage in die Runde, ob sich an der 4-Monatsfrist was geändert hat. Mein TÜV wäre am 28.3. fällig gewesen, das macht nach meiner Rechnung eine Frist bis 28.7. Ich habe nun vor ein paar Tagen von der Polizei einen Brief mit einer Mängelrüge bekommen und der Aufforderung innerhalb von 10 Tagen den TÜV machen zu lassen, also bevor die 4-Monatsfrist endet. :?: die Polizei weiß das ja nur, wenn sie dein Fahrzeug kontrolliert hat. Ich denke mal dass diese Frist das Höchstmaß an Überziehung darstellt, aber nicht dass es normal ist und jeder 4 Monate überziehen kann. Sei froh dass du keinen Strafzettel bekommen hast, das deutet ja schon mal drauf hin, dass die Polizei von der 4monatigen Frist Kenntnis hat :lol:
Das Fahrzeug stand geparkt an der Strasse, da hat also einer wohl systematisch gesucht. Und das der Kenntnis von der 4 Monatsfrist hat, glaube ich eben gerade nicht. Wieso Strafzettel? Du glaubst doch wohl selber nicht, dass die 4 Monatsfrist für einige gilt und für andere nicht. Soweit sind wir in diesem Land ja wohl noch nicht. Jedenfalls habe ich der Polizei mit einem knappen Satz ihre Karte zurück geschickt. Hallo in die Runde, mal ne dumme Frage: Weiß jemand, ob diese 4 Monatsfrist immer noch gilt ? Meiner wäre jetzt fällig, dann könnte ich noch ein bischen warten :)
Gute Idee :lach: Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Sie muss innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette steht. Normalerweise droht ein Verwarnungsgeld, wenn die Frist für die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen wurde. Aufgrund einer Empfehlung des Bundesverkehrsministeriums an die Länder sollte eine Ahndung bis zu einer Überziehung um maximal 4 Monate unterbleiben.Ein gesetzlicher Anspruch des Fahrzeughalters bestand bzw. besteht darauf jedoch nicht, sodass die Handhabung regional unterschiedlich ist. Ich war vorgestern beim TÜV in Koblenz. Ich habe dort die Frage nach den 4 Monaten Überziehung gestellt. Antwort sinngemäß: Es gibt keine Verordnungsvorlage der Behörden, dass der TÜV bis zu 4 Monaten überzogen werden kann. Es gibt eine Bitte an die Ordnungsbehörden, dass die polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem abgelaufenen TÜV in diesem Zeitraum (bis zu 4 Monaten) nicht verfolgt werden. Es sei allerdings so, dass bei einem Unfall mit einem abgelaufenen TÜV nicht von einem verkehrssicheren Fahrzeug ausgegangen wird. Gruß Orsito Hallo. Ich war vor 3 Wochen beim Dekra zur Nachkontrolle. Aufgrund eines defekten Kats gabs seinerzeit keine Plakette. Und dieser war warum auch immer nicht lieferbar. Also nach 4 Monaten zur Nachkontrolle zur Dekra gefahren - kein gemecker, normaler Preis. Warum soll die Dekra meckern? Und normaler Preis für Nachprüfung ist zwischen 12€ und 30€. Was hast Du bezahlt? gruss kai |
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