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Verkehrsminister Scheuer hat wegen Covid-19 die Überziehungsfrist für abgelaufene HU auf 4 Monate verlängert. Die erste vernünftige Aktion vom Andy. ist das mit dem gleichheitsgrundsatz innerhalb der eu vereinbar? :mrgreen: alleswirdgut hartmut Weiß der auch wirklich was eine HU ist?? ![]()
:D :D :D :D :D :top: :top: :top: :top: Hallo Admin, gibt´s ne Qellenangabe für die Aussage? :?:
Da waren die Österreicher wohl schneller (viele Jahre :-)). Deshalb wird in A derzeit nichts daran geändert. Nur ich muß meinen Termin beim ÖAMTC wohl ändern (7.4.), obwohl noch keine email gekommen ist. Aber da es 1 Monat vor dem Nennmonat ist, habe ich also noch mindestens 4 Monate Zeit. RK
Schau mal in die BILD-Zeitung Hallo Admin, ich dachte da eher an eine Quelle wie "Ausführungsbestimmung" oder andere verlässliche Ausssagen. Da warte ich lieber nicht, wenn nur "Bild" die Quelle ist, oder ?!
Minister Scheuer hat "Kulanz beim Überschreiten der fälligen HU" angekündigt ! Andere Medien (bspw WR ) haben das auch gemeldet : --> Link Aber die Ankündigung heißt doch auch : noch keine in Blei gegossene Info/Änderung. Also ich würde da noch nach derzeit gültiger Verordnung handeln .. Hallo in die Runde, nach Kinderspielzeug für den öffentlichen Straßenverkehr jetzt erneut eine überflüssige Aktion. KFZ ohne gültige HU werden n i c h t für den Straßenverkehr zugelassen. Es gibt nicht einmal 5-Tage-Überführungskennzeichen, wenn es an der gültigen HU mangelt. Also was soll der Unfug? Die Behörden haben in dieser schrecklichen Situation ohnehin keine Zeit, sich um solche "Erbsenzählerei" wie lächerlich anmutende HU Überschreitung zu kümmern. Die Frage ist, ob diese "Verschiebung" überhaupt rechtlich legitim ist. Danke trotzdem für die Information. Gruß Holger
Hallo Holger, das ist aber nicht erst seit gestern so!!! Fahrzeuge müßen schon seit längerem , ich weiss nicht mehr seit welchem Jahr, noch nen gültigen TÜV für den Monat in dem sie zugelassen werden, haben. Und ich glaub seit zwei oder drei Jahren gilt dies auch für die sogenannten Kurzzeitkennzeichen.
Wie wahr ... was ist HU :lol: Ob die Anordnung beschlossene Sache ist oder nicht wen Störts in der derzeitigen Situation - ich denke es gibt wichtigere Dinge im Moment ... Die Anordnung, oder wie auch immer das jetzt heisst ist das Eine - aber wissen auch die Prüforganisationen Bescheid? ;-) Momentan kostet eine HU nach 2 Monaten Überzug 20% mehr!! :!: Zitat: Wird die Hauptuntersuchung mehr als 2 Monate nach dem Vorführtermin durchgeführt, erhöht sich die reine HU-Gebühr um das 0,2-fache ihres Wertes.
Genau das ist die große Frage, Spezialist Scheuer ist ja mehr für Ankündigungen bekannt als für die Realisierung. Gruß Andreas Ja ne Pappnase eben. Stellt Euch vor dass die Vertreter von Angie alle ausfallen....dann ist dieser Knabe auch mal an der Reihe. Mag sich keiner vorstellen diesen Deppen an wichtiger Stelle zu sehen. Oh Mann.
Na ja, ist nen Rechenexempel! Abmelden kostet bei uns 7.50 €, Wiederanmeldung 12.50 € Meld ich das Fahrzeug ab, und komme erst , in der jetzigen Situation, in 5 Mon. wieder..... :pfeif:
So eine Ansage ist schon bißchen grenzwertig, es sind doch fast alle Juristen die uns "steuern", siehe WoMo Überholverbot über 3,5 Tonnen. Ich gehe aber davon aus, dass es nur gemeint war und die Prüfer-wie auch Eigentümer in der jetzigen Sizuation zu entlasten. Eine Überziehung hat ja nicht so viel mit Neuzulassung zu tun, sondern dass man ohne Strafe auch bißchen länger am Straßenverkehr teilnehmen kann. Ich sehe den Sinn auch gar nicht für eine TÜV-Frist-Verlängerung. Die Autowerkstätten haben alle geöffnet, die TÜV-Organisation arbeitet auch. Für Menschen, die es sich im Moment nicht leisten können, weil sie geringeres Einkommen durch Kurzarbeit usw. haben, gibt es vielleicht auch die Möglichkeit der Ratenzahlung? weil es darum geht alle unnötigen Kontakte zu vermeiden...das haben einige immer noch nicht geschnallt. Ob da jetzt der TÜV Termin lebensnotwendig ist glaube ich nicht. Es besteht die "Möglichkeit" den Termin um 4 Monate zu überziehen...wer das unsinnig findet und unbedingt mit frischer Plakette sein Mobil auf dem Hof stehen haben will, der kann das doch machen...es ist ja nicht untersagt.
Nur als Warnung, vielleicht unberechtigt, vielleicht als Schwarzseher (ich glaube diesem Herrn nichts, wirklich nichts): Ich würde nicht überziehen!! Keiner von uns weis was der Herr mit seiner "Empfehlung" als "Kulanz" versteht! Heißt das man muss keine erhöhten Gebühren für die Verspätung bezahlen?? Heißt das die Plakette wird terminlich so geklebt, als währe ich rechtzeitig gekommen?? Heißt das es gibt keine Meldung an die Versicherung über den Terminablauf?? Heißt das, die Polizei ist angewiesen, den Besitzer des Kfzs nicht an seine TÜV-Pflicht zu errinnern bzw, eine Ordnungswidrigkeit auszusprechen?? Heißt das, jeder in der Beteiligtenkette kann machen wie er es will, es ist ja Kulanz?? Heißt das ich kann mich später auf die Aussage des Hern berufen wenn andere die Kulanz anders sehen?? Fragen über Fragen, aber keine Antworten Gruß Andreas Zitat: Heißt das es gibt keine Meldung an die Versicherung über den Terminablauf?? ..... die gibt es jetzt schon nicht! ;-) TÜV NORD informiert: Aktuelle Maßnahmen aufgrund des Corona-Virus (Covid-19) in Deutschland --> Link Stand: 30. März 2020 Da steht genau nix von einer Fristverlängerung. Andreas
Dann könnten sie ja gleich dichtmachen :lach: bei überzogenem tüv wird niemand informiert, auszer die rennleitung sieht den alten bäbber! wenn man für führerscheinanfänger ein 300 € mopped mit 2 mon tüv 4 jahre vor erlangung des lappens holt, zulässt und wegstellt, dann abmeldet und den vertrag auf die brut überschreibt - passiert rein gar nix! man sollte halt mit dem eimer nicht rumgurken... manchmal guggt der mensch auf der zula schräg! :ja: alleswirdgut hartmut
Nur die üblichen Gebühren wie wenn 2 Monate überzogen würden Die Plakette wird in dem Monat geklebt wo die TÜV abgenommen wird und bestanden wurde Versicherung wurde noch nie informiert...die interessiert das auch nicht... Die Polizei kann dich darauf hinweisen...aber es ist keine strafbare Ordnungswidrigkeit Es heißt nix anderes das du jetzt statt 2 monate, 4 Monate Bußgeldfrei überziehen kannst. Ja Es dürften keine Fragen mehr offen sein. ..... woher hast Du die Info mit den Gebühren - gibts dafür einen Link?? :?: die erhöhten prüfgebühren bei überziehung fallen auch ohne link an, probiers einfach! dafür wird nicht mehr "zurückgeklebt", d.h. 2 monate/ jetzt 4 monate mehr tüv kosten einen zwanni! alleswirdgut hartmut
ich muss jährlich zum Tüv, fahre schon ewig alle 14 Monate zum Tüv und habe noch nie eine erhöhte Tüvgebühr bezahlt. ... es geht auch darum dass Dir der Herr Scheuer jetzt 16 Monate zusteht, die Prüforganisationen ab dem 3. Monat Überzug (bei Dir dann der 15. Monat) 20 % Aufschlag verlangen! :? Auch wir fahren mit allen Fahrzeugen nach 14 bzw. 26 Monaten zur HU! :) Die erhöhten Prüfgebühren für die sogenannte "erweiterte Hauptuntersuchung" fallen erst an, wenn der Termin zur HU um mehr als 2 Monate ( jetzt aufgrund der Ausnahmeregelung des BMVI 4 Monate) überschritten ist.
Wenn ich den Aufschlag ab den 3. Monat zahlen muss, brauche ich keinen Scheuer!
..... und immer noch fehlt hierzu irgendeine Quelle!! ;-)
Zu faul zum Googeln? Hab mir erlaubt es für Dich zu tun. Bin ja Freund und Helfer ;D --> Link
DAS ist ja wohl die größte Lachnummer! Diesem Drecksblatt soll man glauben? Wie naiv kann man sein? Der 1. April ist erst morgen! Martin Oh man ... was für ein Duktus. Such Dir doch einen Link aus. Es stehen inzwischen genug im Strang. Und sie korrespondieren mit der BILD. Quelle ist das Forum, ausdrucken, überreichen....feddisch! :D Mir wurde mal von der Dekra gesagt, dass manipulieren gar nicht möglich ist, alles ist automatisch im System verankert, so können auch keine Fehler passieren. Auch die Rechnungsstellung kommt automatisch mit den angegebenen Parametern aus dem Drucker. Da auch der Ablauftermin eingegeben wird, wird das System wohl auch die erhöhte Gebühr erkennen und ausdrucken? Wenn dem so ist, müsste ja für die paar betroffenen Fahrzeuge das System umgestellt werden? Die Gebühren legt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest. Und das ist Ländersache und kann nicht vom Bundesverkehrsminister angewiesen werden. Die Links von Zingaro beziehen sich alle nur auf die Ordnungsbehörden. Bisher habe ich noch auf keiner TÜV-Seite eine Abweichung von der 2-Monatsfrist gefunden. Das stimmt Rainer. Dazu muss man aber die Systematik kennen. Entweder wären Gesetzesänderungen erforderlich oder ein Bundesministerium gibt eine Empfehlung an die Länder, die die Landesministerien dann umsetzen. Das ist die wesentlich schnellere Variante. So beispielsweise geschehen durch Rundschreiben des MdI RLP an die nachgeordneten Behörden zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot und jetzt aktuell zur HU. Ja, aber außer der Empfehlung an die Länder gibt es meines Wissens noch nichts. Zumindest nicht hier in Hamburg und damit sind die alten Gebühren gültig. .... und die Prüforganisationen sind sogenannte "Beliehene" , die hoheitliche Aufgaben stellvertretend für Behörden wahrnehmen. Aber warum diskutieren wir. Wer 3 oder 4 Monate drüber ist, braucht doch nur auf seiner Prüfstelle anzurufen. ... ich bins nicht mehr, hab jetzt seit einer Stunde einen neues Kleberle am PKW (Ablauf war Januar) - natürlich würde weiterhin der Aufschlag ab dem 3. Monat berechnet so sowohl der Ingeniör in Blau als auch seine Dame am Schalter die vorab die Euros einsammelt! 8) Das mit den 4 Monaten bezöge sich nur auf die Kontrolle auf der Straße :? mein Reden :roll: gibt es eigentlich bei der Überziehung eine Staffelung, oder kostet es immer 20%, egal ob 3 oder 8 Monate überzogen? |
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