Morning,
vielen Dank für Dein Feedback! Alles richtig gemacht :top:
Viel Spaß mit dem neuen Boliden
der Duc
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Morning, vielen Dank für Dein Feedback! Alles richtig gemacht :top: Viel Spaß mit dem neuen Boliden der Duc
Warum dies hier im Bußgeldkatalog so aufgeführt ist, kann ich nicht nachvollziehen. Allerdings spreche ich aus beruflicher Erfahrung. Wenn Du heute bei mir eine eVB beantragst, bekommst Du folgende SMS: "02.04.2020 12:09 : Die Nummer zur Versicherungsbestätigung lautet AXQ... gültig bis 02.10.2021" Dies habe ich soeben online bei uns im Hause beantragt. Wie Du siehst, hatte ich mit meinen 12 Monaten wirklich unrecht... ...es sind 18! Jetzt mag das bei anderen Versicherern aber durchaus anders sein, da steck ich nicht drin.
Hallo Georg Meine Behauptung ist kein Käse. Es wurde behauptet (hier noch stärker von mir eingekürzt) : Wenn du jetzt (bei Corona) mit dem Womo fährst, kostet das 200 Euro weil ein Womo nicht Systemrelevant ist. Das ist Käse und Panikmache ! Halte dich doch bitte an deinen eigenen Satz : Manchmal ist weniger schreiben mehr ;-) Grüße Ralf.
Leider kürzt du wie du selbst schreibst, Zitate ein und lässt das Wesentliche weg, dass es sich bei der Aussage von 'hmarburg' um die Vorschriften in Bayern dreht. Genau dadurch ist die Aussage von hmarburg keine Panikmache, sondern in Bayern Gesetz und deine Aussage bleibt einfach Käse. Hier nochmal der kopierte Wortlaut und deine Antwort drauf. hmarburg hat geschrieben: in Bayern dürftest du dich nicht erwischen lassen, das könnte teuer werden. ... das Kunden auf dem Weg zu ihnen von der Polizei angehalten wurden. Da ein Wohnmobil kein systemrelevantes Fahrzeug ist, darf es auch nicht zu einem Werkstatttermin gefahren werden, so die Aussage der Beamten. Ein Bußgeld in Höhe von 200 Euronen war damit fällig. Marsu123 hat geschrieben: Haben wir schon eine Ausgangssperre ? Das wäre mir neu. Diese Aussage halte ich schlicht für Panikmache Und was steht in hmarburg Wortlaut ? Systemrelevant. Und genau da liegt sein Fehler. Es spielt keine Rolle ob das Womo Systemrelevant ist oder nicht. Ohne Ausgangssperre darfst du mit dem Womo fahren, auch in Bayern. Den Gesetzestext hast du doch schon selber Zitiert : 4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich. Gelöscht wegen Irrtum
Gratuliere zu deiner Lösung, ich hätte es genauso gemacht. .
Du irrst, aber das darfst du gerne für dich behalten. Warum sollte mir ein Werkstattmeister, der durch mich einen Auftrag erhalten könnte, einen Terminanfrage mit der Begründung ablehnen, dass das Fahren zur Werkstatt bei einer Polizeikontrolle zu einem Bußgeld führen kann? Warum?
Moin, da kann ich nur raten, weil er Angst vor einer Ansteckung hat ? Oder seine Mitarbeiter schon in Kurzarbeit sind ? Oder er genau solch einen Blödsinn von Jemandem gehört hat der es auch so gehört hat.... Grüße Ralf.
Zeig mir ein Gesetz wo drin steht das in Bayern nur Systemrelevante Fahrzeuge fahren dürfen. Dann Entschuldige ich mich umgehend und gebe dir ein Bier (oder Glas Wein) aus ;-)
Ich brauche deine Entschuldigung nicht genauso wenig wie deine fadenscheinige Argumentation oder deine aufgeilen an dem Wort "systemrelevant". Es gibt Gesetzte und es gibt Gesetzesauslegungen die es der Executive ermöglichen die Einhaltung der Gesetzte zu überprüfen und bei Verstoß gegebenenfalls Bußgelder zu verhängen. Hier der Auszug aus dem Gesetzestext der bayerischen Staatsregierung --> Link "...(4) Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt..." Hier der Auszug aus dem Bußgeldkatalog --> Link "10 § 1 Abs. 4 VO Verlassen der eigenen Wohnung ohne Vorliegen triftiger Gründe - Person, welche die Wohnung ohne triftigen Grund verlässt - 150,00 Euro" Aber auch: "2.2 Soweit Zuwiderhandlungen nicht vom Katalog erfasst werden, insbesondere bei weiteren zukünftigen Allgemeinverfügungen und/oder Rechtsverordnungen anlässlich der Corona-Pandemie, soll für die Bemessung der Geldbuße von vergleichbaren Zuwiderhandlungen des Katalogs ausgegangen werden." Hier die Gesetzesauslegung, die der ADAC veröffentlicht hat: z.B. Beschränkungen auch für Motorradfahrer --> Link "In Bundesländern mit Ausgangsbeschränkung wie Bayern, Sachsen und dem Saarland ist eine reine Vergnügungstour kein "triftiger Grund", die Wohnung zu verlassen, und gilt auch nicht als Sport an der frischen Luft. Erlaubt wäre hingegen eine Besorgungsfahrt, beispielsweise zum Einkaufen." z.B. TÜV, Werkstatt, Autowäsche – das ist erlaubt, das nicht --> Link "Hier muss man unterscheiden: In Bundesländern, die lediglich eine Kontaktsperre verhängt haben, können auch Schönheitsreparaturen (z.B. Lackschäden, Beulen) oder Reifenwechsel von der Kfz-Werkstatt durchgeführt werden. Gilt jedoch eine Ausgangsbeschränkung wie beispielsweise in Bayern, so muss für den Werkstattbesuch ein triftiger Grund vorliegen, also zum Beispiel eine erforderliche, sicherheitsrelevante Reparatur. Zudem kann es regional zu Einzelabweichungen kommen. Man sollte sich daher vorab über die geltenden Regelungen informieren. Grundsätzlich ist es dringend empfohlen, unabhängig von der Rechtslage, Arbeiten, die nicht notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben." Aber nun ist für mich das Thema durch. Ich werde jedenfalls meine Werkstatt-Termine für Reifenwechsel und nicht sicherheitsrelevanten Reparaturen am meinem Womo bis nach der Ausgangsbeschränkung verschieben. --> Link (4) Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. (5) Triftige Gründe sind insbesondere: a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten), c) Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben, Was irgendwelche Autozeitschriften dazu schreiben Juckt mich nicht. Das Thema ist jetzt auch für mich durch.
Das waren die Aussage der Fiat-Werkstatt, weil ich auch der Meinung war, ab Übergabe. Meiner stand 1 Jahr auf dem Hof beim Händler, Zugelassen Anfang November, Übergabe Ende November... Nachfrage bei Knaus, ab Tag der Zulassung.
Vergiss es einfach. Wir verbringen hier unsere kostbare Zeit um einen Ignoranten zu bekehren, weil diese zu faul sind, sich selbst zu informieren. Sicher zu spät für Dich, aber vielleicht nutzt es jemandem: die rmv-versicherung bietet jetzt an: (ich kann leider noch keinen link einstellen) ... Aktuell bei uns: Corona-Kasko Wenn Sie Ihr neues Wohnmobil oder Ihren neuen Wohnwagen aufgrund der aktuellen Corona Krise bei der Zulassungsstelle nicht anmelden konnten und sich dennoch Versicherungsschutz wünschen, unterstützen wir Sie auch in dieser Zeit und bieten Ihnen aktuell die sogenannte „Corona Kasko“. ... Wie teuer ist die Corona-Kasko? Der Beitrag wird monatlich von Ihrem Konto abgebucht. Dabei sieht die Preisstaffelung wie folgt aus: • Bis 100.000 € Neuwert: 25 € • Bis 200.000 € Neuwert: 50 € • Über 200.00 € Neuwert auf Anfrage |
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