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Ruf an und frag nach, ob und wie sie es machen? Moin, in Niedersachsen dürfen Handwerker weiterhin liefern und arbeiten. Ich finde es moralisch nicht bedenklich Reparaturen bzw. Erweiterungen durchführen zulassen. . . Moin Moin, der eine sagt so, der andere sagt so... Gesetzestext (Auszug) aus Bayern (ich denke die haben die Schärfsten Verordnungen) : --> Link (4) Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. (5) Triftige Gründe sind insbesondere: a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten), c) Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben,..... In diesem Thread habe allerdings einige User eine andere Meinung : --> Link Grüße Ralf. Ich habe Morgen bzw. am Donnerstag bei Carsten Stäbler einen Termin. Da ich aus Bayern komme, habe ich letzte Woche bei der Polizei Inspektion Aschaffenburg angerufen. Die Aussage des Beamten am Telefon: Die Werkstätten haben auf also dürfen Sie fahren! Warum kannst Du das eigentlich nicht selbst entscheiden? Fragst Du auch in anderen Lebensfragen erst ein Forum um Rat? Oder soll das wieder so ein provokanter Thread werden, bei dem man sich dann zurücklehnt und genüßlich den Verlauf ansieht? Moinsen, ich hatte unser Womo am 01.04. aus dem Winterlager geholt und wie terminiert direkt zur Inspektion einschl. Gasprüfung gebracht. Am 03.04. wieder abgeholt und zu Hause eine Nacht an der Steckdose die Batterien geladen, danach wieder ins Winterlager gebracht. Morgen melde ich ihn ab. Für den Reifenwechsel an meinem Dailycar habe ich gleich nach Ostern einen Termin erhalten, war früher so kurzfristig gar nicht möglich. Der Geselle ist auf Kurzarbeit. Ergo freue ich mich, meine Werkstatt des Vertrauens so unterstützen zu können. Und nur am Rande, eines unserer Lieblingsrestaurants unterstützen wir mittlerweile auch, in dem wir den neu eingerichteten Lieferservice nutzen! Auch der Fahrradladen im Ort darf nicht verkaufen und nur reparieren und das mit frisch gelieferter 2020er Ware und vollem Showroom und Lager im Werte von € 40.000,00... Letzte Woche spontan unsere Fahrräder zur Inspektion vorbeigebracht und bei meinem Rad hydraulische Bremsen nachrüsten lassen. Auch hier habe ich gerne unterstützt! Grüße und Abstand halten der Duc muss man wohl von Fall zu Fall abwaegen. Wie siehts mit Hygiene aus? Es kommt ja "ein Fremder" ins Wohnmobil. Wie trennt man die Infektionskette? Hat man jemanden in der Risikogruppe im Haushalt oder kuemmert man sich um jemand in der Risikogruppe? Oder gehoert man selber dazu? (siehe Boris Johnson, der ist juenger als ich und nun auf der Intensiv Station :eek: ) Ist der Handwerker auch frei von Symptomen? (jeder Art, ich wuerde jetzt nichtmal ne "normale" Grippe haben wollen) Fuer den Handwerker das gleiche Risiko, er arbeitet in einem fremden Haushalt. Ist schon schwierig. Man will ja die Wirtschaft und Existenzen irgendwie unterstuetzen, aber der Schuss kann auch rueckwaerts losgehen bei ungluecklicher Verkettung von Umstaenden. was es ja eigentlich immer ist "unglueckliche" Umstaende. Wenn nix passiert weiss man ja von seinen "gluecklichen" Umstaenden nichts :mrgreen: Muss jeder fuer sich selbst entscheiden. Nur weils "erlaubt" ist, kann es trotzdem die falsche Entscheidung sein der PKW meiner Frau hat morgen auch seinen Wellnesstag in der Werkstatt Pediküre, Ölwechsel, Massage, Peeling,usw :lol: kein Problem was ich noch vergessen habe zu schreiben. Wir sind ja momentan nicht alle zum Spass zuhause. Es geht ja nicht drum "wie nutze ich die Extrazeit" am besten um was zu erledigen. Es geht ja drum so viele unnoetige Kontakte wie es geht zu vermeiden. Arbeiten die man auch spaeter erledigen lassen kann wenn sich die Lage wieder beruhigt, sind meiner Meinung nach unnoetig.........
Wie soll man denn wissen, welche Regelung auf Dich bzw. Deinen Wohnort zutrifft, wenn Du diesen "geheim" hältst. Österreich? Deutschland? Bundesland? Offenbar kennst Du nicht einmal selbst die für Dich und Deinen Wohnort geltenden Regelungen. Wie soll das also hier einer wissen????
Es gind in dem anderen Thread nicht um Meinungen, sondern um Tatsachen und den unterschiedlichen Auslegungen der Gesetze durch die Ordnungsbehörden. Da haben die Ordnungsbehörden entschieden, dass ein Wohnmobil in ein reine Womo-Werkstatt - also nicht eine Werkstatt des Fahrzeugunterbaus - zu überführen kein triftiger Grund ist, das Haus zu verlassen. Gruß Holger Ich denke man wenn man einen Werkstattermin nachweisen kann, dürfte es kein Problem sein, diesen wahrzunehmen. Im Umkehrshluss müßten die Werkstätten schließen, damit Kunden sie nicht anfahren können. Wenn man unsicher ist, einfach die Werkstatt und/oder das Ordnungsamt vor Ort anrufen, die sollte sich auskennen.
Wo war das, wäre ja hilfreich zu wissen :?:
Landkreis Kitzingen/Unterfranken/Bayern Also Andrea - solltest Du in Meck-Pomm wohnen, hier ist ein Werkstattbesuch erlaubt. Jedes Bundesland kocht leider eine andere Suppe ............... wir haben auch an unserem Wohnmobil TÜV und Oelwechsel machen lassen. Die Autowerkstätten haben zur Zeit echt genug Kapazitäten (sind ja auch bedeutend weniger Unfallautos als sonst) In NRW auch kein Problem :) Habe vor eingen Tagne versucht in der WOMOWerkstatt einen Termin zu bekommen. Mitte Juni wäre wieder etwas frei. Derzeit komplett ausgelastet.
ja, ich denke, es ist ein Problem, dass diese Verordnungen teilweise wirklich extrem schwammig formuliert sind (was sind 'Alte' ?!?). Da kann es wirklich zu Auslegungsunterschieden auf Ebene der einzelnen Ordnungshüter kommen. Aber grundsätzlich macht es ja keinen Sinn, wenn man die Werkstätten offen läßt, die Kunden aber nicht hinkommen dürfen. Da würde ich im Zweifelsfall auch eher die Systematik und den Sinn der Verordnung heranziehen, als vereinzelte Auslegungen des Wortlauts. Das nützt zugegebenermaßen dann aber im Zweifelsfall auch erst im Widerspruchsverfahren.
Kannst du´s nicht lassen ? Sind das deine Tatsachen ?
Diese Aussage ignorierst du :
Wer bist du, dass du bestimmst, welche Beiträge im Forum zu ignorieren sind? Gott! Holger du hast die Aussage aus Aschaffenburg/Unterfranken bisher nicht beachtet. Steht also in Ufr. 1:1 was den Werkstattbesuch angeht. Der Verordnungstext, lässt ja in Bayern das Verlassen der Wohnung aus triftigen Gründen zu: Zitat: Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben Eine reine WoMo Werkstatt kann rechtlich auch eine KFz-Werkstatt sein. Ein reiner Handelsbetrieb fällt da sicher nicht drunter. Ich denke dass hier die Auslegung der Polizei Aschaffenburg näher an der Verordnung ist als die Aussage der Polizei in Kitzingen..... Im vorliegenden Fall nämlich Rheinland Pfalz hilft dem TE die folgende Lektüre: --> Link Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration FAQ zum Thema Corona: --> Link Zur Info: Darf ich mein Auto in der Waschanlage reinigen lassen? Autowaschanlagen dürfen weiterhin geöffnet haben. Im Rahmen der beruflichen Tätigkeit ist die Nutzung der Autowaschanlage erlaubt. Allerdings ist dies im privaten Bereich kein triftiger Grund, seine Wohnung zu verlassen. Darf ich mit meinem Kfz in die Werkstatt? Das Aufsuchen einer Kfz-Werkstatt ist grundsätzlich ein triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen. Allerdings sollten alle Arbeiten, die nicht notwendig sind, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Von reinen Schönheitsreparaturen sollte abgesehen werden. Ein Reifenwechsel von Winter- auf Sommerreifen sowie aus sicherheitsrelevanten Gründen (z.B. abgefahrene Reifen) ist erlaubt. Halten Sie bitte den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Menschen und die allgemeinen Hygieneregeln ein. Spritztouren allein mit dem Kraftfahrzeug (PKW, Motorrad etc.)? Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Bitte halten Sie Abstand. Das bedeutet nicht, dass es erlaubt ist, mit dem PKW oder dem Motorrad private Spritztouren zu unternehmen. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und stellen Sie eigene Interessen zurück! Die Lage ist ernst! Es geht um die Gesundheit und das Leben einer Vielzahl von Menschen! Gruß Holger
Schlussfolgerung: in Bayern erlaubt, aber es schadet auch nicht wenn man Zuhause bleibt.... Bayern ist aber für den TE nicht das Maß der Dinge, da ging es um Rheinland Pfalz. Dort dürfen Handwerker und Dienstleister weiterhin tätig sein und unter Beachtung der Hygienemaßnahmen auch aufgesucht werden (gilt natürlich nur wenn der Handwerker ebenfalls in Rheinland Pfalz ist). Ist der Betrieb in einem anderen Bundesland müssen die dortigen Regelungen zusätzlich beachtet werden. Hallole, war 30./31.03.2020 bei Mario mit meinem Womo, diverse Reparaturen und AU mit HU waren auch fällig. HU wäre am 01.04.2020 abgelaufen. Mario sandte mir eine Terminbestätigung für den Werkstatttermin. Am 29.03. fuhr ich los...und am 31.03. nachmittags wieder nach Hause. Ablauf bei Mario siehe seine Homepage..verlief alles korrekt nach den Bestimmungen und ich hatte auch keine Sorge wg. Ansteckung... Übrigens war ich nicht der einzige Kunde in diesem Zeitraum. Sogar Krankentransportfahrzeuge wurden gebracht, durchgechekt und wieder abgeholt. Anmerkung: Mein Wohnsitz ist nicht in Bayern. Bleibt gesund! Stegi Die Werkstatt bzw. der Betreiber hat geöffnet und nimmt Aufträge an. Daraus ist zu schließen das Wirtschaftliche Gründe bei der Überlegung zu schließen oder weiterzumachen gegen Gesundheitsaspekte überwogen haben. Jetzt muss noch der Kunde entscheiden ob er das Risiko eingeht event. über diesen Kontakt infiziert zu werden. Wenn er das nach eigener Abwägung tut steht einem Werkstattbesuch nichts entgegen. Gruß Daniel
Also diese Logik kann ich ja nun nicht nachvollziehen. In Berlin kümmern sich immer wieder etliche Bars etc. nicht um die Schließung und machen weiter Rämmi Demmi. Nach deiner Logik wäre es dann vollkommen in Ordnung, dort hinzugehen, weil sie eben nicht geschlossen sind. Ein bisschen Aktivierung des Hirns in dieser Situation im Moment kann man doch wohl wenigstens verlangen. Und wenn man sein WoMo zum Hübschen geben möchte, kann man das dann machen, wenn die Situation sich entspannt hat. Dieses Jahr kann man sein Wohnzimmer eh nicht mehr spazieren fahren. Meine Güte hier sterben Menschen reihenweise und Einige haben nichts Besseres zu tun, als sich um ihr WoMo zu sorgen. Bei der Komplexität des Themas kann sebstverständlich nicht nicht jede Alltagssituation nachvollziehbar in einer AmtsVorschrift abgebildet werden. Allerdings gibts noch den "gesunden" Menschenverstand: Mein Dealer braucht Aufträge, ich brauche Entlastung, da voll berufstätig. Er holt das Womo nach 5 Monaten Standzeit ab, stellt es für 3 Tage auf sein Gelände und betritt es erst dann wieder. Danach Reparatur und Wertschöpfungsarbeiten. Dann bringt er es wieder zurück (500 Meter Entfernung). Nach weiteren 4 Tagen bin ich dann sicher und kann das WoMo betreten. Zumal ich vorher einen eigenen Ionisator einsetze. Das mag ein Ausnahmebeispiel sein. Ist allerdings wesentlich sinnvoller, als sich hier persönlich an die Köppe zu kriegen. Keep cool! Bleibt gesund. :) Hallo, wie Felix schreibt, gesunder Menschenverstand und die erforderlichen Hygienevorschriften einhalten und beide Seiten profitieren. Wer natürlich meint das die Werkstätten derzeit keine Aufträge brauchen muss ja nicht hinfahren, der kann sich danach dann hinten in der langen Reihe anstellen. Die Branche lief vor Corona schon am Limit, wenn jetzt die Händler Personal entlassen müssen stehen die Chancen nicht schlecht das sie diese Mitarbeiter nicht wiedersehen, andere Händler und auch andere Branchen sind immer auf der Suche. Ich habe nächsten Monat TÜV. Ansich dachte ich daran zu verschieben, aber wie lange? Es wird ja nicht besser und wenn ich um 12 Monate verschiebe, was mir am Liebsten wäre, gibt's vermutlich einen Punkt in Flensburg (Die Karre läuft auf meiner Frau :D ). Auch eine Fahrzeugübergabe kann man mit dem nötigen Abstand gestalten. Rechnung zumailen lassen und Bezahlung per Sofort-Überweisung. Abholen mit Gummihandschuhen und nicht das Lenkrad knutschen. Andreas Hatte gestern unseren PKW in der Werkstatt : Bremsenservice, Bremsflüssigkeitstausch, Ölwechsel, TÜV/HU und Räderwechsel auf Sommer Termin war schon überzogen, wir wären im FEB dran gewesen .. :oops: Völlig problemlos, morgens gebracht, hab einen E-Scooter zum heimfahren gekriegt (war so gewünscht), Schlüssel und Auftrag in eine Tasche und berührungslos über den tresen. Nachmittags wieder abgeholt, komplett erledigt, Auto gewaschen und gesaugt, Fenster geputzt ("kostenloser" Service, klar hat man das irgendwo mitbezahlt), alles bestens .. :gut: Rechnung kommt per Post und wird per Überweisung bezahlt. Kam keinem Mitarbeiter näher als 3 m ... Hallo, ich war Anfang der Woche zur Inspektion und zum TÜV. Da erzählte mir der "Empfangschef", dass schon 50% der Mitarbeiter in Kurzarbeit seien. Es gäbe deutlich weniger zu tun. Jetzt bin ich gespannt, ob wir die Gasprüfung auch noch abgenommen bekommen oder ob die Wohnmobilwerkstatt geschlossen ist. :?: Irmie Ich habe am 15.4.einen Werkstatttermin zwecks Einbau einer Duomatic und Gasprüfung,am 17.4.Termin TÜV (Werkstatttüv) in meiner Stammwerkstatt.Ich werde diese Termine auf jeden Fall wahrnehmen,wohne aber auch nicht in Bayern. Gruß Bernd
Wie war das mit dem Scooter? Wie viele km? Bei uns sind im Mai 3 Fahrzeuge dran, Womo und 2 Autos! Moderation:Unpassende Beiträge entfernt. Moin Zusammen, Warum müssen eigentlich immer wieder Leute mit dem erhobenen Zeigefinger sagen: "Das darfst Du nicht....." weil jemand etwas machen will, was einem nicht passt? Bevor ich studiere, welche Regelung in welchen Bundesland gilt und welche wo nicht gilt, benutze ich meinen gesunden Menschenverstand. Mein PKW darf in die Werkstatt, mein WoMo nicht? Wo ist da die Logik? Meine WoMo Werkstatt läge sogar in SH, da darf ich aber nicht hin, aber alle Schleswig Holsteiner dürfen nach Hamburg fahren? Auch logisch oder? Ich darf joggen, Fahrrad fahren, spazieren gehen, aber ein Runde mit dem Motorrad drehen, darf ich nicht? Nicht alles was irgendwo niedergeschrieben ist, ist sinnvoll, vernünftig und richtig, nur weil es irgendwo steht. Ergo, wenn mein PKW (ist grad in der Werkstatt) hin muß kommt er hin, ebenso das Womo, wenn es müsste, und Moped fahren tue ich auch. Warum? Weil ich bei allen Aktionen keinen Kontakt zu Dritten habe, Schlüsselübergabe: kontaktlos, Gespräche mit 2m Abstand, mit dem Moped überhaupt keinen Kontakt. Alles vom Kontakt und der Infektionsgefahr sicherer als EINMAL einkaufen zu gehen, oder auf der Arbeit vorbei zu schauen. Ersteres macht man (fast) jeden Tag und dürfte es dazu noch beliebig oft tun. Also klappt den Zeigefinger wieder ein, ich denke jeder hier ist risikominimierend unterwegs, da keiner Bock auf das Virus hat, weder es zu bekommen oder es weiterzuvertreiben. Gruß
Es geht nicht um unsere Zeigefinger, die sind nicht ausschlaggebend, da hast du recht. Es geht darum, dass die Möglichkeit besteht, dass ein Ordnungshüter eine Ordnungswidrigkeit in dem Tun erkennt und ein Ordnungsgeld verhängt. Und es geht darum, dass die Regierung die Beschränkungen verstärkt, wenn sie feststellt, dass gegen ihre Vorgaben zu häufig verstoßen wird. Und beim zweiten Punkt bist dann nicht mehr du alleine betroffen, sondern alle. Zum Denken anregend, Holger |
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