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Hallo, eines vorweg. Ich möchte hier keine Diskussion starten, ob es sinnvoll ist oder nicht derzeit innerhalb Deutschlands zu reisen. Und auch nicht, ob der derzeitige Umgang der Regierung mit Corona angemessen ist oder übertrieben, da sind sich ja nocht einmal alle Wissenschaftler und Gelehrten einig... Ist es rechtlich zulässig, wenn ich innerhalb Deutschlands, NRW, mit unserem Kastenwagen einen Wanderausflug mache. Also auf einem kleinen abgelegenen Wanderparkplatz das Fahrzeug abstelle und eine längere Wanderung mache. Nach diesem langen Tag, wenn ich zum Fahrzeug zurück komme, merke ich dann das ich schon verdammt müde und kaputt bin und mir die Rückfahrt nicht mehr zutraue. Daher, ohne jegliche weitere Versorgung dort im Fahrzeug übernachte, und am nächsten Tag dann die Rückfahrt antrete. Ich habe lange Zeit gesucht und finde lediglich Einträge der Art "Die Regierung rät von touristischen Ausflügen innerhalb Deutschlands ab", aber abraten ist kein Verbot, daher die Frage, wäre der oben geschilderte Ablauf rechtlich zulässig??? Danke für hilfreiche Antworten... Tschüss HDT1
das frage ich mich auch gerade, bei uns in Sachsen sind die Ausgehbeschränkungen ab Montag wieder aufgehoben, da könnte es doch eigentlich los gehen an ein stilles Örtchen? Hallo HDT1, was nicht verboten ist, ist erlaubt. Von daher fahr los und mach Dir einen schönen Tag. Ein Rat ist ein Rat, und den kannst Du abwägen und Dich auch gegen die Annahme des Rates entscheiden. Manche Wanderparkplätze sind abgesperrt. Das ist uns am Wochenende passiert. Wir sind weitergefahren und haben uns einen anderen Wanderparkplatz gesucht. Wir halten uns an die Vorgaben. Und wir haben keine einzige Polizeistreife gesehen, während sie bei uns in der Stadt durch den Park Streife fahren. Viele Grüße Espumas
errm... weshalb eröffnest du sie dann ?!? Ich meine, was erwartest du dir denn, wenn du in einem Internetforum so eine Frage stellst ? Juristisch belastbare Antworten kannst du hier bestimmt nicht kriegen, da mußt dich halt an dein Ordnungsamt wenden (das wusstest du aber bereits vorher). Ob das dann jeder Ordnungshüter im Zweifelsfall genauso sieht, mußt du gegebenenfalls eben mit dem ausmachen. Wenn du Zweifel anderer Art hast, also ein Recht auf Absolution hat's im Internet noch nie gegeben. Das wirst du auch hier nicht finden. Schlussendlich liegt's doch an dir. Wenn du unbedingt meinst, dass das jetzt sein muß, tu's doch einfach. Es wird dich hier sowieso keiner davon abhalten (können). So wirklich klar ist mir offen gestanden der Sinn deiner Frage nicht :nixweiss: Hallo, Danke erst einmal für die hilfreichen Antworten, natürlich erwarte ich hier keine juristischen Beratungen oder Absolutionen, und alles was ich mache muss ich verantworten, dessen bin ich mit bewußt! Ich möchte nur wissen, ob ich rechtlich verbindliche Anweisungen unserer Regierung übersehen habe oder sie falsch interpretiere, mehr nicht. Ich sehe es wie "Espumas", ein Rat ist ein Rat, aber alles andere als eine rechtlich bindende Vorgabe. Tschüss HDT1 Da gibt es aber noch eine moralische Komponente,solltest Du nicht vergessen.Und das Du nach einer Wanderung zu erschöpft bist noch nach hause zu fahren,eh..hm..hüstel :roll: Gruß Bernd
also dann eben hilfreich, die Bundesregierung ist für diese Maßnahmen nicht zuständig. Die Umsetzung der Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ist Ländersache. Deswegen hat jedes Bundesland auch eine eigene Corona Verordnung. Die Bundesländer können, müssen aber nicht, das aber auch noch an die untergeordneten Verwaltungsebenen, die das ja umsetzen müssen, delegieren, wenn Notwendigkeit besteht. Deshalb kann es durchaus sein, dass einzelne Kreise oder Städte von diesen Verordnungen in dem Sinne abweichen, dass sie sie verschärfen. Deshalb eben der Rat, wenn du es wirklich wissen willst, wende dich an die zuständigen Ordnungsämter und nicht an ein Internetforum. Nun, in "normalen Zeiten" :D ist ja das Übernachten "zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" auf Parkplätzen erlaubt, solange es nicht durch aufgestellte Verkehrszeichen oder Schilder oder eben auch irgendwelche Verordnungen nicht erlaubt ist. Also rein rechtlich gesehen, dürfte Dein Vorhaben umsetzbar sein. Wenn Ihr spät abends von der Wanderung zurückkommt, euch vielleicht im dunklen Wald verlaufen hattet, das erste Bierchen oder Weinchen schon vernichtet habt... :oops: ... und dann ein Polizeistreife vorbei kommt... Ob das allerdings in der derzeitigen Lage angebracht ist und ob man da überhaupt "verreisen" muß, steht auf einem anderen Blatt Papier. Ich würde zuhause bleiben, allenfalls mit dem PKW oder besser mit dem Fahrrad ins nächste Waldgebiet zum wandern fahren und nach der Wanderung wieder schön ins heimatliche Wohnzimmer zurück. Man sollte in dieser Zeit nicht noch Öl ins Feuer gießen, da gibt es sicherlich schon genügend "schwarze Schäfchen". Hallo, ich sehe da keine moralische Komponente. Ob ich mit meiner Frau, also zu zweit, zuhause sitze, oder auf einem einsamen Parkplatz im Kastenwagen, in beiden Fällen gefährde ich niemanden! Wenn überhaupt gefährde ich jemanden, dem ich beim wandern begegne, aber das ist ja ohne Zweifel erlaubt. Aber wie oben erwähnt, soll das hier nicht das Thema sein, da finden wir ohnehin keine gemeinsame Linie und sollte daher auch aussen vor bleiben. Dagstar: Ich befürchte du hast mit deiner Antwort recht, aber wenn soll ich denn am Wochenende auf dem Ordnungsamt antreffen um zu fragen? Und ich weiß oftmals nicht schon im voraus, welche Gemeinde/Ort ich anfahren werde... Tschüss Hans-Dieter In NRW ist es erlaubt in seiner eigenen Ferienwohnung zu übernachten, sich auf ´seinem´ Dauercampingplatz aufzuhalten und der Landesvater, Herr Laschet, hat gesagt man solle bei den Verordnungen immer seinen gesunden Menschenverstand walten lassen, es geht darum Ansteckungen zu vermeiden. Von daher sehe ich jetzt erstmal kein Problem, wenn die allg. Vorschriften wie Kontaktverbot, Hygiene, ... eingehalten werden. Auf der anderen Seite gibt es auch Menschen die, z.B. kein Tennis spielen dürfen. Könnte also durchaus "Öl ins Feuer" bei einigen bedeuten?! Grüße Dirk
Bei uns wurden, nachdem am Karfreitag einige Wohnmobile die Parkplätze für ein sonninges Wochenende nutzen wollten, Ostersamstag alle Park- und Wanderparkplätze gesperrt. Trotzden haben dort Fahrzeuge geparkt und bekommen diese Tage ein 250€ Ticket.
Der Text lautet so :
Aus Abraten wird bei Unvernunft ganz schnell mal Verbot. Das war und ist schon bei der Kindererziehung so. Wenn einer damit anfängt sind auf einmal alle Parkplätze voll WoMos. -siehe Vorbeitrag von Rockerbox.
Ich sehe nur ein Problem, das auf Stellplätzen mit WC und Sanitäreinrichtungen, diese geschlossen werden müssen. Beim entleeren der WC Kasette habe ich auch vor Corona immer 2m Abstand gehalten. Gruß Harald
you made my day :mrgreen: Moderation:Einige Beiträge wurden entfernt. Echt jetzt ? Leute es ist doch gut jetzt.....bleibt einfach zuhause Das kann doch nicht so schwer sein, stell dein Womo vor die Tür Markise raus Stühle Tisch und fertig Es wird irgendwann besser... Gruß aus dem bergischen Land Udo Moin Kurz und bündig auf die Frage des TE: Na klar ist das zulässig. Gruss Jürgen Ich weise aber gerne noch einmal darauf hin, dass sehr viele Gemeinden Park- und Wanderparkplätze gesperrt haben und Zuwiederhandlungen mit einer nicht unerheblichen Geldsumme bestrafen.
Wie sagte vor kurzem ein Virologe: "Die beste Waffe gegen Corona ist der gesunde Menschenverstand. Hilfe, wie sind verloren, die meisten sind unbewaffnet" Ich bin der Meinung, dass man Anfang Mai ruhig die Stellplätze mit V+E und Bezahlautomat öffnen könnte, d.h. ohne Toiletten- und Duschhaus. Abstand halten sollte wohl selbstverständlich sein. Die Gefahr sehe ich gegenüber dem Baumarkt, in den ich gestern morgen kurz musste, verschwindend gering. Meine Meinung. Gruß Dieter
Die Park- und Wanderparkplätze welche ich in NRW, siehe Themenüberschrift, kenne, sind nicht gesperrt. Und das reine Parken auf diesen, ist nicht vom Bußgeldkatalog der NRW Coronaschutzverordnung erfasst. .
Wir reden nicht nur über NRW :wink: Apropos NRW: --> Link In Essen sind rund um den Baldeneysee Parkplätze gesperrt. Dort hat es in den letzten Wochen immer wieder Auswüchse gegeben. So haben Motorradfahrer die Absperrungen am Motorradtreff Haus Scheppen immer wieder entfernt und sich in Hundertschaftsstärke versammelt, bis die Polizei rigoros durchgegriffen hat. Hier bei uns in Niedersachsen wäre es auch möglich und nicht verboten. Man muss nur einen "Wanderparkplatz" finden wo man legal stehen dürfte. Das ist bei vielen Parkplätzen z.B. in Landschaftsschutzgebieten auch schon vor Coronazeiten nicht erlaubt.
Solltet ihr dort nicht stehen dürfen, sorgt das(die) Bierchen aber nur für eine höhere Strafe, weil ihr das nicht mögliche Wegfahren bewußt in kauf genommen habt (da gabs ja schon Fälle). RK Ich habe gestern mal versch. Webcams auf Womo-Stellplätzen durchgesehen. Und siehe da --> Link Scheint nicht alles geschlossen zu sein. Warum fahrt ihr nicht einfach los ? Überzeugen lassen wollt ihr euch nicht, kommt mit immer neuen Argumenten um euch bestätigt zu fühlen. Deshalb verstehe ich nicht warum ihr noch hier sitzt und schreibt wenn das Fahren so sehr lockt und ihr meint es sei euer Recht. Gute Reise. . WORD :!: Hallo, vielen Dank für die vielen guten Antworten. Wir haben eine Trockentrenntoilette und sind auch was Strom betrifft autark, somit werden Stellplätze, Ver- und Entsorgungspunkte nicht benötigt. Abgesperrte Bereiche würde und werde ich nicht betreten oder befahren, sollte an einem solche einsam gelegenen Platz bereits jemand stehen, käme eine Übernachtung nicht in Frage... Ich denke daher schon, das ich die Sache mit Verstand, aber auch mit gesundem Menschenverstand betrachte, und noch ist das Denken und in Frage stellen ja nicht verboten. Im übrigen habe ich gefragt ob es gesetzlich Einwände gibt, nicht mehr oder weniger. In dem von kapewo zitiertem Text steht auch wieder nur "Übernachten soll...". Ein Verbot müsste anders formuliert werden... Tschüss HDT1 Hallo ihr Lieben, interessant wäre doch mal ein Austausch darüber, wo Womo Stellplätze geöffnet haben. Schöne Grüße
Sind Deine Fragen beantwortet? Hallo, ich denke es ist alles wichtige gesagt worden und es werden keine wesentlichen Informationen mehr kommen. Also ja, meine Fragen sind beantwortet. Vielen Dank dafür... Tschüss HDT1
Manche Wohnmobil Stellplätze haben geöffnet, da sie sog. "Härtefälle" aufnehmen müssen. Dies sind Personen, die lediglich eine postalische Anschrift, jedoch keinen tatsächlichen Wohnsitz in Deutschland haben. ..bevor hier zu gemacht wird... bitte nicht....
Da stehst du dann einsam und allein und bis zum nächsten Morgen haben sich einige Gleichgesonnene dazugestellt.
Wenn jeder so denkt dann stehen viele auf den einsamen Parkplätzen...
Das wird, wenn obiges eintritt auch bestimmt ganz anders formuliert. Nämlich als Verbot. Momentan wird an den Verstand bzw. den gesunden Menschenverstand der Bürger appelliert. Sollte das nicht hinhauen wird es Verbote geben (müssen). Quintessenz wird sein, dass die Maßnahmen verlängert werden was dann aber leider auch die trifft die sich an die Verordnungen gehalten und nicht ihr persönliches Schlupfloch gesucht haben. Meckern werden bei einer Verlängerung der Maßnahmen dann aber wieder alle.
Moderation durch pipo:Dann schliesse ich das Thema :ja: |
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