|
Hallo! Ich habe überall recherchiert ,jedoch nirgends was über meine Frage gefunden. Was passiert ,wenn ich jetzt trotz Corona mit meinem Wohnmobil in Deutschland unterwegs bin ,frei stehe ,und erwischt werde? Meiner Meinung nach gar nichts ,überall steht mann sollte nicht ,und nicht ,man darf nicht. Hat jemand eine Info darüber ,bzw. eine Quelle? Ich finde sowieso ,dass Stellplätze sofort wieder geöffnet werden sollten. Jetzt könnt Ihr mich steinigen :( Gruß Rolf Moderation:Beiträge, die nicht die Frage beantworten, werden gelöscht servus, in Bayern ist dies derzeit nicht erlaubt. Strafe gem. Katalog 150,00 € Gruß Hans In RLP passiert nix. Du stehst doch nur dort zur Ertüchtigung Deiner Kräfte. Nix offen, nix touristisch. Grüsse Espumas In Baden-Württemberg erlaubt, nur Abstand halten. Hallo Rolf, warum sollte Dich Jemand steinigen? Ich hatte gestern einen Geschäftstermin 150 km entfernt. Auf dem Hinweg habe ich 22 Wohnmobile gezählt und rück 34... Buntgemischte Kennzeichen. Wenig Dickschiffe, mehr Kastenwagen und Teilintegrierte. Fahrer Alter eher mittel. Grüsse Espumas
Bin da mit erlaubt gar nicht sicher macagi. § 9 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne des §73 Absatz1a Nummer24 desInfek-tionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ... 4.entgegen § 3a Absatz 1 und 2 Fahrten und Reisen vornimmt, --> Link .
Bei uns in Rheinland-Pfalz ist das so geregelt: Zitiere aus unseren Corona-Bußgeldkatalog ... 8) Hier: --> Link "4.000 bis 5.000 Euro: Unzulässiger Betrieb einer der ..., Betrieb von Wohnmobil und Campingstellplätzen nach § 1 Abs. 6 Satz 1 und 2 zu touristischen Zwecken" Das heißt der Betreiber wird zur Kasse gebeten, was die natürlich einhalten und alle Plätze geschlossen halten! Allgemein läuft das in den Gemeinden gleich ab, der Bürgermeister, sein Ordnungsamt, seine besorgten Bürger und die Polizei drehen ihre Runden und dann wird man aufgefordert weiter zufahren ... bei uns in der Gemeinde, wurden 1 x Stellplatz und 1 x auf einem Parkplatz Wohnmobile weggeschickt, es wurde kein Strafgeld ausgestellt. Kommt wahrscheinlich schon auf das Bundesland & auf jeden Fall auf das eigene Verhalten an. Wir waren letztes WE mit unserem Bulli am Südmeer in Xanten zum Fahrradfahren. Da dort auf dem PP nur 2 weitere PKW standen als wir zurück kamen von der Radtour haben wir uns entschlossen zu übernachten. Am nächsten Morgen im Bulli gefrühstückt, mit Blick auf den See. Danach noch eine Radtour. Als wir zurück waren, war viel mehr los und Polizei und Ordnungsamt haben regelmäßig kontrolliert. Meistens Motorradfahrer, die in Gruppen unterwegs waren. Um unseren Bulli hat sich niemand geschert. Unser Fazit = Womo (groß) lassen wir zu Haus. Der kleine Bulli braucht nur nen PKW-Platz und wenn man sich 1. drinnen aufhält = kein Campingverhalten, 2. nur zu zweit unterwegs ist und 3. ein WC an Bord hat wird man niemanden stören oder gefährden. Bleibt gesund, LG Hallo, in Hessen passiert nichts. Wenn Stellplätze von Gemeinden nicht abgesperrt sind kann man sogar dort stehen. Abstand halten, keine Stühle raus, kein Camping. Übernachten zu wiedererlangen der Fahrtüchtigkeit :wink: Die Verordnung bezieht sich nur auf das Übernachtungsangebot. Hessen: Übernachtungsangebote sind nur zu notwendigen Zwecken erlaubt. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 3. Mai 2020 außer Kraft. » --> Link » --> Link Zumindest bei uns braucht man immer noch einen trifftigen Grund um das Haus zu verlassen. Das kann sein: Einkaufen, zur Arbeit, zum Arzt, zum Sport. Zum Sport kann man auch mit dem Motorrad oder Wohnmobil fahren, aber sicher nicht weit von zu Hause entfernt. Strafe 150 Euro.
Google mal nach "touristische reisen innerhalb deutschland" oder nach "trifitige gründe" oder nach "corona bußgeldkatalog" und du wirst fündig.
4. ist aufgehoben, siehe aktuelle Version der Verordnung: --> Link
Danke für die Info. Ich wohne in Bayern unweit der hessischen Grenze. Wenn ich jetzt in Bayern kontrolliert werde und bin ohne triftigen Grund unterwegs: klar, kostet 150 € . Wenn ich jetzt aber erst in Hessen irgendwo kontrolliert werde : werden dann die Ordnungshüter aufgrund meines Wohnsitzes die bayerischen Regeln anwenden bzw. den Sachverhalt an die bayerischen Behörden weiterleiten ? Weiß jemand von Euch wie die genaue Rechtslage ist ? Vorab vielen Dank für diesbezügliche Infos. Ich möchte an Pfingsten einfach mal ein paar Tage wegfahren und freistehen und wenn es auch "nur" in Hessen ist (Hessen hat ja auch sehr schöne Ecken); vorausgesetzt natürlich die Regeln für Hessen werden bis dahin nicht wieder verschärft. Gruß Stefan
Wir beabsichtigen derzeit Mitte Juni zur Ostsee zu fahren und dort auf mehrere Campingplätze zu fahren. Auf den jeweiligen HP steht sinngemäß: "Es gibt noch leider keine Informationen dazu, wann der Platz auch wieder für die Touristen geöffnet werden darf." Wir haben verschiedene Personen gefragt wie das ggf mit "Freistehen" für eine Nacht aussieht. Antwort "nicht notwendige, touristische Reisen" seien untersagt und können ggf bestraft werden. Ich weiß ja nicht in welche Bundesländer Du willst, aber derzeit könnte es Probleme geben. Wenn sich die Situation nicht ändert werden wir wohl nicht fahren. Ich habe von einem Verwandten erfahren dass die Polizei in Baden-Württemberg anscheinend 150€ Strafzettel an Autos mit bayrischen Kennzeichen auf Baumarktparkplätzen vergibt, Raum Ulm. Andersrum auch, bawü Kennzeichen geparkt in Lindau.
Woher wollen die denn wissen, ob es sich nicht um ein Geschäftsfahrzeug handelt? Herrschaften, aber da muss ich gleich an, das kann man sich gar nicht, wenn der Mann mit dem, wo kämen wir da hin? Gestern die Jungfernfahrt in den Pfälzer Wald unternommen und eine schöne Wanderung gemacht. Geparkt auf dem Waldparkplatz Lindemannsruh neben einigen PKW und einem weiteren Kastenwagen mit einem jungen Pärchen, deren Kennzeichen ebenfalls inn. RLP registriert war. Kurz vor 15 Uhr Besuch von zwei Herren des Ordnungsamt Bad Dürkheim. Freundliches Gespräch durch die Beifahrer Seitenscheibe in gebührendem Abstand und alle mit MNS Maske. Im Gespräch bestätigt weder vor dem Fahrzeug sitzen noch Grillen zu wollen. Es war kein Problem dort über Nacht stehen zu bleiben. Heute bin ich in der Südpfalz trotz schlechtem Wetter gewandert und stehe auf dem Parkplatz eines Naturfreundehauses, dessen Pächterfamilie ich als langjähriger Gast bekannt bin. Noch 2 Tage werde ich unterwegs sein - ohne einkaufen zu müssen oder Kontakt zu anderen Menschen zu haben. Nun mögen einige ob meines Verhaltens im Strahl :ooo: - diesen wünsche ich viel Freude dabei. Mein Leben ist endlich - ich kann nichts nachholen. In RLP verstoße ich gegen kein Gesetz. Ich erlaube mir persönlich diese Freiheit. Ja - ja ich - ich - ich Voreilende Verwarnung. Es kann ja jeder Widerspruch einlegen.. ;D Hallo Jo, genau unsere Erfahrungen. RLP ist entspannt. Und ich halte es mit Max Raabe: Am Ende, am Ende kommt immer der Schluß, solange TOBT DAS LEBEN. Freu mich das die Ausfahrt so gut klappt. Sauge die frische Waldluft ein, stärke Dich und Deine Lungen, genieße das wohnmobile Leben. Grüße Espumas PS: Meine Oma pflegte zu sagen: Und wenn Du über 10 Beete kotzt, ICH mach' das so. Sie ist mit dieser Einstellung 92 geworden 8) :thema: :thema: Zerschwafelt doch nicht schon wieder ein Thema........ Einige Beiträge gelöscht. Moin In Niedersachsen ist es nur ein Appel Reisen zu touristischen Zwecken zu unterlassen. Aber die jeweiligen Kommunen können Einzelregelungen treffen - also musst Du immer genau gucken. Das ist die Rechtslage (derzeitige tagesaktuelle). Klartext: Fahren kannst Du und meiner Meinung nach auch übernachten auf Freistehplätzen. Echte Wohnmobil Stellplätze etc. sind tabu! Ich lass es trotzdem - die Leute sind schon gereizt genug und haben andere Sorgen. Gruss Jürgen Die Polizei aus Hessen wird nicht die VO eine anderen Bundeslandes anwenden und verfolgen dürfen, da Polizei ja Ländersache ist. Es ist schon zweifelhaft, ob ein Polizist aus Bayern, der sich im Dienst befindet eine Owi nach StVO in Hessen verfolgen darf, sofern es nicht im Rahmen der Nacheile passiert, weil da die örtliche zuständigkeit nicht gegeben ist. Habe gestern mit einem Kollegen gesprochen, der in NDS (genauer Stade) wohnt. Dort hatte man den Deich und die Elbstrände gesperrt. In CUX hatte man auch die örtliche Regelung, dass "stadtfremde" sich dort an den HotSpots, also wohl an den Stränden, nicht aufhalten dürfen. Das konnte ich ja nicht glauben, dass es noch einzelne Kommunen gibt, die das dann auch noch festlegen können, wie sie wollen. Wobei ich vermute, dass es nur um "Verschäferungen" gehen darf, weil Lockerungen ja dem Gesetz widersprechen würden.
Moin Ingo Auszug aus der aktuellen VO: § 11 Die örtlich zuständigen Behörden können weitergehende Anordnungen treffen, soweit es im Interesse des Gesundheitsschutzes zwingend erforderlich ist und den vorstehenden Regelungen nicht widerspricht. Sie können insbesondere für bestimmte öffentliche Plätze, Parkanlagen und ähnliche Orte in ihrem Zuständigkeitsbereich generelle Betretungsverbote erlassen. Gruss Jürgen Mein Ziel ist es in Ba-Wü zu bleiben. Ich werde nächstes Wochenende ,das Wetter soll dort wieder besser sein ,an den Rhein fahren. Klar Tisch und Stühle bleiben im Fahrzeug. Ich habe langsam keinen Bock mehr daheim zu sitzen ,und den schönen Frühling dahinsiechen zu lassen. Wobei die Verordnung autarke Wohnmobile müssen daheim bleiben sowieso zum Himmel stinkt. Warum soll man daheim bleiben ,wenn das Kontaktverbot eingehalten wird ? Meine Frau und mein Sohn haben Asthma ,denen tut die Luft am Rhein bestimmt gut. Gruß Rolf Rolf, was sagt die Corona Landesverordnung von BaWü dazu (im Gegensatz zur RLP'ischen)? Falls diese der RLP gleich sein sollte, spricht rechtlich nichts dagegen! Do it! Moin Jürgen! Super. Ich hatte sie mir noch ausgedruckt.... :lach: :lach: aber man findet ja nur das, was man sucht :ja: Es gibt eine neue Allgemeinverfügung hier in Cuxhaven und dem Landkreis. Gütig bis zum 13. Mai --> Link
Ich wohne in Bayern und wüsste nicht, dass dies verboten ist. Einen berechtigten Grund musst du dir halt vorher überlegen und es ist ja erlaubt z.B. zum Bergwandern zu fahren. Eine Umkreisbegrenzung vom Wohnort in Kilometer entfernt kenne ich nicht. Das Problem wird wohl sein, dass man in manche Bundesländer (SH und MV) als Tourist gar nicht einreisen darf. Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Frag mich nur wie die "auswärtige Touristen" von anderen unterscheiden wollen?? In Niedersachsen gibt es laut Bußgeldkatalog eine Strafe für die Missachtung des Verbots eines kurzfristigen Aufenthaltes. Die Strafe hierfür beträgt je beteiligter Person 150 bis 400 €. Einzusehen ist dies im Bußgeldkatalog auf der Homepage des Landes.
Durch Kontrolle der Papiere.
Sorry, das glaubst du doch selber nicht?? Man kann doch nicht jeden kontrollieren Ich stehe gerade frei in BW, in der Stadt. Als Hesse. Gerade haben die Ordnungshüter neben dem Womo Zigarettenpause gemacht. Kein Interesse.
Ob du das glaubst oder nicht, ich habe es in einem Fernsehbericht gesehen, wie sie kontrolliert haben.
Ja wenns im Fernsehen gekommen ist, dann muß es ja stimmen?? :lol: Bei Fahrzeugen mit fremden Kennzeichen kann ich das ja nachvollziehen, da hätten sie einen Anhaltspunkt. Aber wie bitte schön wenn ich Fußgänger bin und den Strand betreten will?? Darum ging es ja in dem Link. Ab 3. Mai tritt in Rheinland Pfalz die fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. --> Link Das einzige was für Campingfahrzeuge da steht findet man auf Seit 5, Pos (8). Da steht lediglich sinngemäß dass Campingplätze und WoMo Stellplätze geschlossen bleiben. Also könnte ich z.B. mit dem Wohnmobil auch eine Tagesreise machen, mit den Rädern auf dem Heckträger machen, auf einem öffentlichen Parkplatz parken ohne Campingtätigkeit, im Wohnmobil ein Imbis verzehren, Meine Toilette benutzen und eine Radtour unternehmen. Und wenn ich mich dann Kräftemäßig zu sehr verausgabt habe könnte ich ja die Nacht in dem Wohnmobil verbringen und am Nächsten Tag weiterfahren. Eben alles was nicht verboten ist. Über die Höhe von Busgeldern steht da aber leider nichts drin. Dankeschön für den Link Knaus650MEG. Vereinfacht: Alles was nicht verboten ist ist erlaubt. Ich wußte das es Rauschgiftjunkies,Alkoholjunkies , Adrenalinjunkies und Geschwindigkeitsjunkies gibt,aber das es Wohnmobiljunkies gibt ist mir neu,aber man lernt ja nicht aus.Da werden Strafen in kauf genommen oder versucht irgend wie zu umgehen nur um sein Hobby ausüben zu können,nicht zu fassen. Gruß Bernd
Ja welche Droge hast du denn nun genommen :lol: Sorry, ist doch verständlich, dass jeder so schnell wie möglich wieder unterwegs sein will. Und das nun Verordnungen erlassen wurden können wir nicht ändern. Das diese aber von BL zu BL unterschiedlich sind und Städte und Gemeinden auch noch ihren Senf dazu tun ist mit Sicherheit nicht leicht durchschaubar
Moin, warum alles gleich so hoch hängen und werten? Das ist hier ein Austausch von Meinungen/Erfahrungen zum Thema „Frei Stehen während der Corona-Beschränkungen“. Grüße aus NI Also doch "wie umgehe ich die derzeit geltenden Regeln".Dient nicht unbedingt unserer Akzeptanz bei anderen Bevölkerungsgruppen. Gruß Bernd (Dem es genau so stinkt ein Wohnmobil in der Garage zu haben und nicht damit fahren zu können)
Also ich habe eine Bekannte, die fährt täglich und sogar mit dem Womo zum einkaufen, weil sie kein anderes Fahrzeug hat. Schon mal über sowas nachgedacht??? :?: :?:
Wer von dir als in irgendeiner Weise von irgend etwas abhängig genannten, das in unserer Gesellschaft nicht so akzeptiert wird bezichtigst du jetzt denn welche gesetzlich vorgegebenen Regeln zu umgehen? |
Anzeige
|