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Hallo, ich beabsichtige ein Wohnmobil von privat in den NL zu kaufen. Was muß ich beachten, -zBsp. kann ich mit dem NL Kennzeichen in D fahren -sind techn. Änderungen erforderlich -gibt es Verrechnungsätze Mwst -was ist bei der Ummeldung zu beachten -lasse ich es vom Verkäufer über die Grenze bringen etc. :?: danke im voraus - BEZÜGL. MwSt. So weit ich weiß, ist beim Import von Waren / KFZ nach Deutschland die Deutsche MwST fällig. Kaufst Du in NL bei einem Händler kann er die NL MwSt weglassen / erstatten, da Du diese beim Import nach D entrichten mußt. Beim Kauf von privat, kann Dein "günstiges"WoMo auf einmal 19% teuere werden als erwarte, weil der Privatverkäufer die MwSt. nicht ausweisen kann. Ich bin keine Steuerexperte, aber so ähnlich war es bei einem guten bekannten mit einem MOPPED. Gruß
Mit den niederländischen Kennzeichen des Vorbesitzers darfst du als Käufer nicht fahren wenn das Fahrzeug abgemeldet wurde. Davon ist ja eigentlich auszugehen! Du brauchst ein niederländischen Exportkennzeichen. Dieses erteilt, mit den dazugehörigen Papieren, der RDW (--> Link). Dieses besteht üblicherweise aus dem ursprünglichen Kennzeichen, welches in schwarzer Schrift auf weißem Grund, ausgeführt wird. Ein weißes Papschild reicht da aus. Damit darf das Fahrzeug 14 Tage, aber nicht länger als es TÜV (in den Niederlanden: APK) hat, gefahren werden. Gruß Ralf Und solange es in der BRD nicht angemeldet ist darfs Du als deutscher das Fahrzeug nicht fahren, es ist eine Steuerhinterziehung
Wie kommst du denn auf die Idee? Das solltest du aber mit einem Link auf einen entsprechenden Gesetzestext belegen! Gruß Ralf Servus wie alt ist das Fahrzeug - hat es schon ein COC Dokument , sonst wird es sehr kompliziert unter Umständen brauchst du dann eine Vollabnahme bzw. Einzelzulassung mit allem PIPAPO ? Hallo, Hier ein sehr ausführlicher Beric ht (zwar einen Wohnwagen betreffend ) , der viele Deiner Fragen beantwortet. --> Link Sicher kannst du bis zur Ummeldung in Deutschland fahren. Die niederländische MwSt kann dir der Händler erlassen, sofern du in Deutschland ein umsatzsteuerpflichtiges Gewerbe führst und es gewerblich kaufst.ansonsten nicht. (Eu Regelung) ausserhalb der EU kannst du von einem Händler, welcher die MwSt ausweist, auch als Privatperson ohne MwSt kaufen, musst aber bei Einfuhr die deutsche entrichten. Ach ja, die Ummeldung macht auch keinerlei Probleme, da alles Eu. und es sich auch sicher(?) Um ein Gebrauchtfahrzeug handelt, welches schon innerhalb der EU zugelassen war. Werner, ich habe vor zwei Jahren ein Womo in NL mit frischen „NL TÜV“ gekauft. Nützt nichts, der deutsche TÜV besteht auf Einzelabnahme! Waren gut 230,00€ obwohl das Womo vorher als deutsches Fahrzeug nach NL eingeführt wurde und die deutschen Papiere noch in Kopie vorhanden waren. Der TÜV war aber kein Problem. Die holländischen Versicherungen erteilen eine Exportversicherung mit gelben Kennzeichen mit dem der deutsche Käufer 14 Tage fahren darf. Kostete ca 120,00€. Das ist alles. G.G. Moinsen, Werner sprach von Privatkauf!! Frage: Neufahrzeug oder Gebraucht? Als neu gilt, wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist und nicht mehr als 6.000 km gelaufen hat. Dann gilst Du für diesen einen Import als Unternehmer und musst in D die 19% Märchensteuer entrichten. Das macht aber nur Sinn, wenn man das Fahrzeug bei einem Händler kauft, da man dann den Netto-Preis zahlt. Ein Privatverkäufer oder gar der Käufer kann sich die ausl. USt nicht zurück erstatten lassen. Bei einem Gebrauchtfahrzeug gilt wie überall bei Privatkäufen in der EU ausschließlich das Ursprungslandprinzip. D.h., es sind in D keine 19% USt zu entrichten!!! Das fällt nicht unter den Maßgaben des § 1 UStG --> Link Das gilt schon mit der Harmonisierung der Steuergesetze der EU seit 1992 bzw. USt glaube 1995 so. Für die Zulassung benötigst Du neben dem üblichen Kram wie Ausweis, SEPA, Versicherungsnachweis etc.: - EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung im Original, also COC, ansonsten Vollabnahme. Durch die COC sind keine techn. Änderungen erforderlich. - Bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind: Nachweis über eine Haupt- und Abgasuntersuchung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) (Gültigkeit max. 1 Monat; die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA stellt fest, ob für das Fahrzeug bereits ein deutscher Fahrzeugbrief erstellt wurde. Anträge liegen beim Straßenverkehrsamt aus. - Kaufvertrag Mit dem in den NL zugelassenen Fahrzeug darfst Du zu Deinem Wohnort und ggf. Zulassung/TÜV fahren. Das Verbot, bzw. die diesbezügliche Steuerhinterziehung oder Entstehung der Kfz- und USt gibt es seit Jahrzehnten nicht mehr!! Es gibt lediglich Fristen für die Ummeldung, die weiß ich aber nicht mehr, sind aber ein paar Monate. Nach Zulassung des Fahrzeugs in D ergeht eine Mitteilung an NL, dass das Fahrzeug umgemeldet wurde. Die Frage ist nur, ob das der Verkäufer mitmacht, denn der geht ein Risiko ein. Wenn er Dir das Fahrzeug bringt, auch ok. Ist nur doof, wenn Du zum TÜV musst, also das Fahrzeug älter als drei Jahre ist. Denn dann benötigst Du ein Kurzzeitkennzeichen. Der beste Weg ist dann in der Tat, dass das Fahrzeug noch zugelassen ist. Ansonsten benötigst Du auch hier ein Kurzzeitkennzeichen... LG vom Mikesch Hallo, Soweit ich weiß, ist in den Niederlanden das 'Tacho zurückstellen' nicht strafbar. Ich habe auch schon 'gefälschte' Servicehefte gesehen. (Das Fz wurde mit Verlust zurückgegeben.) Ich will dir keine Panik machen. Nur 'uffbasse'! Viel Erfolg Martin
Hallo Martin, erlär uns doch bitte mal was das mit den Eingangs gestellten Fragen zu tun hat? LG Helmut Danke erst mal an alle, Fahrzeug ist aus 2009 und in privat Besitz. Zur Beruhigung:lückenloses Scheckheft ist da, nur die COC finden sie nicht, nach dem Baujahr müßte aber die COC vorhanden sein. Der Verkäufer denkt ich brauche die grüne Versicherungskarte und dann muß ich mit ihm zum Straßenamt und bekomme dann das Überführungskennzeichen für 14 Tage. Weiter bin ich noch nicht und ob es so richtig ist ........... Keine Ahnung, wie das in den NL mit den Überführungskennzeichen abläuft. Jedenfalls bestimmt nicht mit ner grünen Karte :-) Ansonsten in D eines besorgen. Ohne COC würde ich die Finger von dem Fahrzeug lassen. Erst recht bei einem so alten Fahrzeug. LG vom Mikesch Eine grüne Versicherungskarte wird nicht benötigt. Erst zum Versicherungsbüro die Exportversicherung (wie auch immer die heißt) damit zur Zulassungsstelle. Die geben das Exportkennzeichen mit 2 Wochen Gültigkeit raus. In der Zeit zum TÜV, dann zur Zulassungsstelle. Das war es, von irgendwelchen anderen „Zetteln“ ist mir nichts bekannt. Auch nichts mit Steuern irgendwelcher Art. So meine Erfahrung mit persönlichem Import vor zwei Jahren. Ich wüsste nicht das es sich geändert hat! G.G.
Hallo Helmut, Sorry, Ich dachte, wenn in der Eingangs gestellten Frage steht 'oder muss ich sonst noch etwas beachten' darf ich das schreiben. . Martin
Wenn das Fahrzeug zu Hause, aber ohne gültige HU, steht, ist das mit dem Kurzzeitkennzeichen kein Problem. Man darf mit dem Kurzzeitkennzeichen OHNE gültige HU aber den Zulassungsbezirk nicht verlassen! D.h. mit dem Kurzzeitkennzeichen zur Prüfstelle und mit gültiger HU in Urlaub ( zumindest vier oder fünf Tage :D ). Grüße Dirk in meinem landkreis gibt es KEIN kurzzeitkennzeichen ohne HU! das ist überall anders... alleswirdgut hartmut
Nein, das ist überall gleich! Es gibt nur überall Kurzzeitkennzeichen die zur Fahrt zum TÜV beschränkt sind! Ansonsten ist der Link von Pechvogel schon recht vollständig! Gruß Ralf Noch mal danke, ich grüble nun ob ich es überhaupt nehme, auf den zugesendeten Fotos die ich heute bekommen habe, ist keine Dusche mehr vorhanden, die haben diese kompl.ausgebaut und dafür zusätzlich noch einen Schrank-was für Blödsinn. 2 große Schränke :? Wir haben es immer so gehandhabt, dass wir unsere 2 kleinen Hunde kurz abgewaschen haben, wenn diese schmutzig sind, aber das geht ja nun nicht. Habe auch keine Ahnung was ein Neueinbau kosten würde, geht bestimmt nicht unter 2 T€ ab. Hatte ich nun nach monatelangen suchen endlich eins gefunden, was den 3 Liter Motor mit Wandlerautomatik von MB hat............................
Witziger weise steht da unter benötigte Papiere 'gültige HU'... Wir haben dieses Jahr ein Mobil aus Belgien importiert. Würde ich jederzeit wieder machen. Die Exportpapiere kriegt man in Belgien leider nur zentral, in Holland können das viele Händler selbst. Habe es aber anders gelöst: Dem Verkäufer €200 in die Hand gedrückt und er hat mir das Fahrzeug bei der Dekra hinter der Grenze übergeben. HU und AU gemacht, COC war vorhanden (würde nicht ohne kaufen, im Zweifel soll der Verkäufer beim Hersteller ein neues besorgen) Geplant war anschließend ein Kurzzeitkennzeichen zu nehmen und damit nach Hause zu fahren, mein Vater hätte mein Auto mit genommen und wäre mit der Bahn zurück ( wohnt grenznah) aber da wir nach 1h alles hatten bin ich direkt nach Hause zum Straßenverkehrsamt, zugelassen, mit der Bahn zu meinen Eltern und mit Womo zurück.
Und vorher unter ´Besonderheiten´ steht Zitat: "Sollte die Vorlage einer gültigen HU nicht möglich sein, wird das Kurzzeitkennzeichen für Fahrten innerhalb des Zulassungsbezirkes eingeschränkt" Grüße Dirk Hat sich erledigt, Dusche wieder einbauen kostet über 3500 €. Habe noch paar Fotos machen lassen, abgewohnt, das tun wir uns nicht an. Mein Hymer war relativ schnell verkauft, hatte mehrer Bewerber- wird am Sonntag abgeholt-bezahlt ist er schon. Leider war mein Wunschfahrzeug ein Mietfahrzeug, Händler rückte erst nicht so richtig mit der Sprache raus. War ein LMC Explorer Sport i G und auch bei uns in der Region. Ein Rapido in Brandenburg hatte Risse unter den Fenstern und weitere Mängel. Ein Esterel bei Darmstadt total abgewohnt. Die beiden Herrschaften sind zwar nun mit dem Preis nach unten gerutscht- aber trotzdem viel zu teuer. Nun haben wir uns einen Wanner Silverdream ausgesucht, auf Iveco mit Leichtfahrgestell- 3,5 T auflastbar auf 4 T-wollen wir aber nicht mehr. Das ist der Letzte dann, dann können wir unseren Adria Urlaub abschreiben. |
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