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Hallo in die Runde, ich spiele mit dem Gedanken mein Wohnmobil auf 4 t aufzulasten. Für meine Frau und mich kein Problem, wir haben den Klasse 3-Schein. Aber unser 33-jähriger Sohn hat nur die Klasse B. Wenn er den auf C1 erweitern will, welche Kosten kommen da ungefähr auf ihn zu? Danke für die Antworten und Frohe Pfingsten Wenn du direkt bei eurer ansässigen Fahrschule nachfragst, wirst du sicherlich eine konkrete Antwort erhalten. Hier wird mit Sicherheit nur wischiwaschi dabei heraus kommen Viele Grüße Bernhard
Ach die Antworten waren wischiwaschi. Aber deine Antwort war jetzt richtig wertvoll für den TE :lol: Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Was glaubst, kommt dabei heraus, wenn er Preise aus BW erhält, aber in einem anderen Bundesland wohnt. Macht das Sinn ??? Es gibt auch unterschiedliche Preise bei Fahrschulen, selbst innerhalb des gleichen Ortes. Also was soll man auf solche Fragen antworten. Ist ihm damit eher geholfen wenn ich schreibe von bis. Das ist ja dann eine konkrete Antwort. Hut ab. Bernhard
Wo ist Dein Problem mit dieser Frage??? Was ist wenn der TE bzw. der Sohn in BW bzw. einem angrenzenden Land wohnt? Gestern waren die Fahrschulen bereits geschlossen. Wo ist das Problem nur ein Gefühl für die Kosten zu bekommen?? Ein Forum leben von Fragen, Antworten und neuen Themen. Um die Frage des TE zu beantworten: Mein Sohn hat gerade den B gemacht. Die Fahrschule hat meine Frage vor acht Wochen nach den Kosten für den C1 mit ca. 1500€ beantwortet, da viele "Nebenkosten" wegfallen.
Hallo tomas, ich hänge mich mal mit einer Frage an an Deine dran. ;-=) Ich habe noch den rosa Lappen (Kl. 3, von 1990) und möchte den nun umtauschen in die Plastikkarte. Nach dem Umtausch könnte ich damit zwar auch weiterhin bis 7,5 t fahren, jedoch wurde mir gesagt, daß ich alle 5 Jahre eine Gesundheitsprüfung ablegen muß. Wenn ich zukünftig Fahrzeuge über 3,5 t fahren würde, dann ausschließlich privat und auch nur Wohnmobile. Ich kann mir nicht vorstellen, daß hierfür regelmäßige Gesundheitsprüfungen abzulegen sind. Aber man weiß ja nie. Weißt Du denn näheres?
Das musst du das erst ab 7,5T. Das kann man auf dem Kartenführereschein am Ablaufdatum hinter der entsprechenden Kategorie erkennen. Es kommt darauf an, zu welchem Zeitpunkt Sie den Führerschein welcher Klasse erhalten haben. Ein rosa Führerschein der Klasse 3 vor dem 31. Dezember 1998 gemacht, darf damit die heutigen Klassen B, BE, C1 und C1E fahren. Bildergebnis für klasse B C1 C1e Führerschein Gefahren werden dürfen mit dem C1E Führerschein also die Klassen B und C. Fahrzeuge der Klasse B sind Kraftwagen bis 3,5 t sowie Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse; Fahrzeuge der Klasse C1 sind Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t bis 7,5 t.04.03.2020
Also für C1 ist laut TÜV Nord grundsätzlich eine Gesundheitscheck erforderlich der auch alle 5 Jahre wiederholt werden muss. Und grundsätzlich deute ich so das es dazu keine Ausnahme für irgendwelche Fahrzeugtypen gibt. gilt aber nur für die Fahrerlaubnis, die nach Dez. 2016 erworben wurde. Betroffen sind allerdings nur Fahrer, die ihre C1/C1E-Berechtigung nach dem 28. Dezember 2016 erworben haben. Das hat das Bundesverkehrsministerium jetzt klargestellt.
Klasse C darf man damit nicht fahren, nur C1E Klasse C währe unbegrenzt.
Moin zusammen, da meine mittlere Tochter mit ihrer Familie auch unser zukünftiges WoMo (4,0t) nutzen möchte, ihren Führerschein BE erst 2004 gemacht hat, darf sie nur Fahrzeuge bis 3,5 t fahren. Sie hat den C1 nachgemacht und hat 1.580,00 € bezahlt. Um die Verwirrung noch zu steigen, hab ich auch noch etwas Senf zum Führerschein dazu zu geben :lol: Meine Frau hat den 3er Führerschein, wie ich, vor 1980 gemacht. Eigentlich dürfte sie Fahrzeuge bis 12,0 t fahren (dreiachsige Züge wobei das Zugfahrzeug nicht schwerer als 7,5 t sein darf), also gleich dem heutigen C1E, hat aber keine Gesundheitsprüfung abgelegt. Aus diesem Grund darf sie nur Fahrzeuge bis zu einem z.G.G. von 7,5 t (incl. Anhänger) fahren, ohne Gesundheitsprüfung. Bei mir sieht es etwas anders aus, ich habe alle Scheine incl. DE und muss alle 5 Jahre zum Amtsarzt (mit den entsprechenden Kosten). Wenn ich den DE allerdings verfallen lassen würde, um nur noch den C bzw. CE zu nutzen, müsste ich nur noch ein Gesundheitstest vom Hausarzt vorlegen. Die 5 Module, die man braucht um die Schlüsselzahl 95 zu bekommen, müssen aber in beiden Fällen alle 5 Jahre gemacht werden.
Moin, das ist nicht richtig! Gesundheitsprüfungen werden erst mit den Klassen C / CE und/oder D / DE alle 5 Jahre verpflichtend, die 5 Module, die man braucht um die Schlüsselzahl 95 zu bekommen, müssen, incl. der Neubeantragung des Führerschein und der Fahrerkarte, ebenfalls alle 5 Jahre neu gemacht werden. Gesundheitsprüfungen werden ebenfalls verpflichtend, für Leute die einen 12 t Zug, bei dem die Zugmaschine nicht schwerer als 7,5 t sein darf, mit dem alten 3er (vor 1999 gemacht!) bewegen wollen.
Also ich will mich hier nicht So aus dem Fenster hängen aber wie gesagt laut TüV --> Link Es mag sein das dies nur für Berufskraftfahrer gilt.
Moin Godin 1201, wir beide haben jeder etwas Recht :mrgreen: und der TÜV hat nicht alle Grundlagen veröffendlicht! Zitat: Die Führerscheinklassen C1 und C1E werden nach dem Kabinettsbeschluss zur Fahrerlaubnisverordnung Ende vergangenen Jahres auf fünf Jahre befristet und erst nach einer Gesundheitsprüfung verlängert. Betroffen sind allerdings nur Fahrer, - die ihre C1/C1E-Berechtigung nach dem 28. Dezember 2016 erworben haben - und nur in Deutschland fahren. Das hat das Bundesverkehrsministerium jetzt klargestellt. Allerdings rät das Bundesverkehrsministerium zur Vorsicht bei Fahrten mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im europäischen Ausland. Dort könnten die Behörden den deutschen Alleingang nicht akzeptieren und auf den Stichtag 19. Januar 2013 pochen. Wer unmittelbar nach diesem Datum seine Fahrerlaubnis C1 und C1E erhalten hat, müsste also noch in diesem Jahr zur Untersuchung. Ein Rest Verunsicherung bleibt also vorerst bestehen. Module braucht’s nur, wenn gewerblich gefahren wird! Noch! Was habt ihr bloss alle mit der Gesundheitsprüfung? Seid ihr etwa der Meinung, wer gesundheitlich nicht mehr dazu in der Lage ist sollte ein KfZ führen dürfen? Ich nicht. :mrgreen: Hallo, die "5 Module" im Zusammenhang mit CE/C1E sind, soweit mir bekannt lediglich erforderlich, wenn man gewerblich fährt. Viele Grüße Günter
Moin zusammen, ja das stimmt. Hatte ich vergessen zu erwähnen. |
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