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Hallo zusammen Ich habe mir im Feb. 2020 ein neues Wohnmobil (Kreos 5009) gekauft, bzw. einen Kaufvertrag unterschrieben. Anzahlung (10%) habe ich geleistet. (Bitte jetzt nicht über Sinn und Unsinn einer Anzahlung diskutieren) Lieferung wegen Corona Verzug ist Ende August Jetzt will die Bundesregierung im Rahmen ihres Konjunktur Paket ab 1.7.2020 die MWST auf 16% senken. Muss ich jetzt im August wenn ich mein Auto bekomme den MWST Satz vom Kauftag (19%) oder den bei Auslieferung und Rest-Bezahlung (16%) entrichten? 3% Ersparnis bringt mich meiner Hubstützenanlage ein wenig näher :D :D Es ist bisher lediglich eine Einigung der Koalitionsparteien. Muß also noch zum Bundestag und Bundesrat. Wie genau dann die Details aussehen wird man erst nach Beschluß sehen. Ps. Kannst dir ja schon mal die Prospekte der Hubstützanlagen anschauen :mrgreen: Was ich übrigens hervorragend von unserer Regierung finde, das sie keine Umtausch-/Abwrack- oder sonstwie Prämie für die Betrüger und Dividenden-/Tantiemenausschütter beschlossen haben sondern ein Förderpaket für zukunftsweisende Techniken. Es heisst ja üblicherweise in den AGBs ".... MWSt. zu dem am Liefertag geltenden Satz" oder sinngemäss. Damit sichert sich der Verkäufer dahingehend ab, dass zwischen Bestellung und Lieferung eine MWSt.-Erhöhung kommen könnte, die der Kunde zusätzlich zu tragen hätte. Genauso müsste er eine MWSt.-Senkung natürlich auch weitergeben. Vermutlich wird er sich winden und versuchen, die Differenz selber einzusacken, das erhöht nämlich seinen Erlös! ät Bernd Danke für die Erklärung wie Politik und Gesetzte funktionieren :D :lach: Wenn ich jetzt die hypothetische Frage stelle, das irgendwann die MWST sinkt oder steigt welcher "Stichtag" ist für die Berechnung der MWST dann entscheidend :?: Kauf oder Liefertag (= Bezahltag)
Allzeit zu Diensten :lach:
Ich persönlich würde in Richtung Hubstützanlage tendieren :roll:
Typisch ist im Vertrag festgelegt, dass der MwST Satz bei Lieferung (An den Kunden) relevant ist. Es gilt der Steuersatz bei Bezahlung / Übergabe Zug um Zug. Was viel interessanter wäre wie lange die Preisbindung einer Bestellung eines Kfz gilt. Vielleicht wird das gute Stück nach der Senkung noch etwas teurer?
Moin, entscheidend ist der Zeitpunkt der ausgeführten Lieferung. Grüße aus NI Dem Verkäufer ist das sowieso völlig egal, oder nur Recht, wenn er nur 16% ausweisen muss. Warum sollte er 19% kassieren, wenn er dann auf seinen MEHRWERT oder Gewinn auch nur 16% USt. zahlen muss, da kann man sich sehr entspannt zurücklehnen.
Total OT aber trotzdem: Du weißt, das sich Dividenden/Tantiemen auf den Erfolg einer AG aus dem vergangenen Geschäftsjahr ergeben und nicht aus dem zukünftigen. Du weißt auch, dass z.B. auch Lebensversicherungen und sonstige Sparanlagen (Fonds, ETFs) mit solchen Werten arbeiten und viele Menschen davon abhängig sind und nicht nur sie Reichen. Nur mal so angemerkt. Moin, die Mehrwert(Umsatz)-Steuer ist für den Unternehmer ein durchlaufender Posten. Beträge, die er in Rechnung stellt, muss er an das Finanzamt abführen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird davon nicht berührt. Grüße aus NI der aktuelle satz greift im übrigen dann auf die gesamtsumme des kaufgegenstands, also nix mit anzahlung = 19% und restsumme = 16%, sondern gesamtsumme = 16%! alleswirdgut hartmut
Super danke an alle für Eure Einschätzung. Ich denke dann kann ich mich jetzt intensiv mit den Hubstützen befassen. :D Also zunächst mal, die Mehrwertsteuer im ursprünglichen Sinn, gibt es schon sehr lange nicht mehr. Auch wenn umgangssprachlich oft noch von einer Mehrwertsteuer geredet wird, geht es um die Umsatzsteuer. Die wird fällig in dem Moment wo der Umsatz getätigt wird, also entweder wenn das Geld fällig (Sollversteuerung) bzw. wenn Geld geflossen ist (Istversteuerung), auf keinen Fall jedoch wenn die Verabredung getroffen wird, dass Geld und Ware getauscht werden sollen (Kaufvertrag). In deinem Fall, wenn die Übergabe von Geld und Kaufgegenstand im August passiert, wird auch da die Umsatzsteuer zum dann gültigen Satz fällig. Für den Händler ist das eigentlich egal, die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten. Die wird zwar vom Händler eingesammelt, dann aber in voller Höhe ans Finanzamt abgeführt. Insofern macht es für den keinen Unterschied. Der Unterschied passiert wenn, dann vorher bei der Kalkulation des Bruttopreises zu dem er das Fahrzeug verkaufen will. Das ist in deinem Fall aber rum um's Eck ;) Ich will ja kein Spielverderber sein, aber muss man nicht zwischen Gewerbetreibenden und Verkauf an den Endkunden unterscheiden? Unter Gewerbetreibenden wird doch ein Preis ohne MwSt ausgemacht. Bei Verkauf an den Endkunden steht im Vertrag der Betrag inkl. MwSt. Wenn jetzt im Kaufvertrag steht 60K dann kann der Händler auch die 60K verlangen und die 3% in die eigene Tasche stecken. Wenn ab morgen die MwSt gesenkt wird ändern sich im Supermarkt doch auch nicht automatisch die Preise. Ich kann auch falsch liegen, ich bin kein Kaufmann. Aber vielleicht kann ein Kaufmann mir dann mal erklären warum ich falsch liege. Hubert Im Kaufvertrag steht der Nettobetrag und dann die Umsatzsteuer und der Bruttobetrag. Da steht auch immer bei "derzeit aktuelle Umsatzsteuer". Das soll den Verkäufer dazu berechtigen, die Steuer auf den am Tag der Lieferung und Rechnungsstellung gültigen Satz anzuheben.
Na ja genau das steht bei mir nicht :oops: ![]() Ein "Umsatz" fällt am Tag der Rechnungsstellung an - üblich am Tag der Lieferung ! Der an dem Tag gültige MWSt-Satz ist maßgeblich. Genau den muß der Unternehmer auch ans FA abführen ...
Gewerbetreibende können in der Regel die beim Kauf fällige Umsatzsteuer (!) mit der abzuführenden Umsatzsteuer verrechnen (Umsatzsteuervorabzug). Das ist der einzige Unterschied zum Endkunden. Auch beim B2B ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten. Insofern uninteressant.
Bei jeder Rechnungsstellung an Endkunden muß die Umsatzsteuer ausgewießen werden. Schau mal bei Gelegenheit auf den Kassenzettel beim Einkauf im Supermarkt. Die ausgewießene Umsatzsteuer muß auch ans Finanzamt abgeführt werden, sonst wird es extrem ungemütlich. Bei Dir stehen aber Brutto-, Netto-, und Mehrwertsteurbetrag drin. Du hast nicht einem reinem Bruttobetrag alleine zugestimmt. Was steht denn in den AGBs? gruss kai
ist zwar jetzt für Endkunden nicht relevant, aber es gibt zwei Varianten der Fälligkeit der Umsatzsteuer. Die Sollversteuerung, da wird sie mit Fälligkeit der Rechnung ebenfalls fällig, dann gibt's noch die Istversteuerung, da wird sie erst fällig wenn das Geld auch geflossen ist. Die zweite Variante ist natürlich vorteilhafter, muss man doch auf unbezahlte Rechnungen keine Umsatzsteuer abführen wie bei Fall 1 ;) Istversteuerung geht deswegen nur auf Antrag, und wenn der Umsatz noch relativ gering ist und für Freiberufler (heißt steht in der abschließenden Liste der freien Berufe ).
Wer liest den sowas ;D Muss ich heute Nachmittag mal schauen :ja: Aber ich glaube das meine Frage von den Experten ausreichend beantwortet ist. Kann mir nicht vorstellen das in den AGB da was negatives drin steht Moin, ich häng mich mal rein.... Was passiert denn, wenn ich jetzt ein Fahrzeug bestelle und das Lieferdatum im Dezember ist? Dann würde ich 16% zahlen müssen. Plötzlich gibt es aber Lieferschwierigkeiten und ich bekomme das Fahrzeug erst im Januar. Das wäre ja doppelt blöd. Die Politik will ja gerade auch den Verkauf von Fahrzeugen anheizen. Wenn jetzt aber die Hersteller nicht liefern können, ist der Kunde der gear…. Ich hoffe, daran hat einer der hohen Herren auch gedacht. LG Fred Das hatten wir doch bei der Erhöhung auf 19% - wer den Wagen erst im Januar bekommen hat, mußte 19% zahlen. gruss kai
Das gilt jedoch auch umgekehrt: Fahrzeuge, die als Liefertermin das 1. Halbjahr 2020 hatten, aufgrund von Produktionsengpässen jedoch erst im 2. Halbjahr 2020 dem Kunden übergeben werden können, sind plötzlich um 3 % günstiger für den Kunden. Insofern ein beachtliches "Schmerzensgeld" … Grüße aus NI Moin, mir ging es um die Funktion des Kaufanreizes. Wenn ich jetzt ein Womo bestelle, kommt es sicherlich einfach zu spät. Gleiches gilt doch auch für PKWs. LG Fred dann hast du nur die möglichkeit, wenn sich der verkäufer drauf einläszt: netto + 16% = brutto dann das brutto pauschalieren, d.h. im vertrag steht: "enthält die bei fahrzeugübergabe gültige MwSt." somit bleibt der vk (wahrscheinlich) auf 3% hängen... alleswirdgut hartmut Sorry, aber der Kaufanreiz ist nicht gedacht für Leute, die ein Wohnmobil oder Auto bestellen. Die freuen sich über den Rabatt von 2.5% für ab Juli gelieferte Fahrzeuge, aber eine Bestellung wird kaum einer davon abhängig machen. Es geht um ein Konjunkturpaket, heisst von dem ausgegebenen Geld fliesst mehr in die Wirtschaft, als vorher (weil der Staat auf Geld verzichtet). Ich warte shcon auf die Kampagne von einem großem Media-Kaufhaus: Jetzt schon Mehrwertsteuer sparen, wir zeigen wie es geht, etc. etc. gruss kai
Als Privatperson stimmst du dem Bruttobetrag zu. Der Händler muss ja auch Brutto ausweisen für privat. Er informiert dich das der Betrag xy Umsatzsteuer enthält. Er kann also dann 16 reinschreiben ohne den Verkaufspreis zu ändern und der Rest wandert in die Schatulle. So einfach ist das nicht.
Das wurde gerne bei der Erhöhung von Händlern genutzt, jetzt wird es wohl von den Kunden benutzt werden werden. Ich vermute, dass die Rechtssprechung dazu tendieren wird, anders als oben den 4. Juni als Stichtag zu nehmen. Wer ab heute unterschreibt, kann nicht am 1. September 2.5% Nachlass verlangen. Aber dazu wird es viel Beschäftigung bei Gerichten geben. Ich denke nur an Maklergebühren, Anwaltsgebühren etc. gruss kai
Das ist dann das was ich nicht hören bzw. lesen wollte :cry: Und auch genau die gegenteilige Meinung dessen was die anderen Forenmitglieder schreiben :oops: Also ist alles genauso klar wie vorher :roll:, obwohl der Trend dazu neigt das ich nur 16% bezahlen muss :) Wenn ich jetzt also nicht will das der Händler mich über Ohr haut (wissentlich oder unwissentlich) wen frage ich dann am besten :eek:
Wieso schreibst du 2,5%, die MWST soll doch von 19% auf 16% sinken (vorbehaltlich der Zustimmung von Bundesrat und Bundestag)
Der Händler ist Vollkaufmann, für den ist i.d.R. die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten. Frag ihn, wenn er Dir nicht die 16% gibt, dann kannst Du immer noch andere Argumente suchen. Ein Händler, der die Umsatzsteuerreduktion nicht weitergibt, wird jedoch Kunden verlieren. Gerade bei den Summen hier fällt das doch auf. gruss kai
Der Kunde hat aber bereits den Vertrag unterschrieben. Den verliert er nicht mehr. Der Kunde der gerade unterschreiben will - da sieht das anders aus. Hubert
Aus 100€ netto werden 116€ statt 119€. Das sind 3€ Differenz, oder rund 2.5% von 119€. AFAIK gab nur eine große Medien-Kette mal 19% Rabatt AFAIK wg. 'wir geben Dir die MWST wieder', was aber eigentlich 16% Rabatt hätten sein müssen. gruss kai
Ein Kunde, der ab heute darauf nicht achtet sollte sich mal Nachrichten reinziehen, und dann den Vertrag so abschließen, dass das kein Problem ist. gruss kai Zu diesem Thema werden sich in den nächsten Tagen viele Experten zu Worte melden. Heute in SWR1 die Meinung eines Experten: " Händler werden unterschiedlich darauf reagieren, der eine senkt den VK, der andere nicht". Bei Vetragsabschluss wurde ein Preis vereinbart, der die Umsatzsteuer enthält. Diese muss der Händler ausweisen, wenn er nun 16%, statt 19%, abführen muss, dann tut er dies, am vereinbarten VK ändert das zunächst nichts. Abwarten, die Frage kam nun, da die Entscheidung frisch auf dem Tisch ist, viel zu früh. Grüße Michael
Na ja wenn es um Geld sparen geht (oder das gesparte Geld für sinnvolles Zubehör auszugeben) geht kann es nie zu früh sein ;D ;D ;D Als ich heute morgen die Eckdaten des K -Paketes gelesen habe , dachte ich zuerst, blöd das meine Kids nicht mehr bei mir wohnen und ich keine 300 € pro Kind bekomme, aber dann kam das Thema MWST und das erste was mir einfiel war mein neues Womo :ja: :ja: :ja: Ok warten wir ab was dann kommt. Danke für die rege Beteiligung. :razz:
Soweit bisher bekannt, kommt es beim Kinder-Bonus darauf an, ob Kindergeldanspruch besteht. Das wäre z. B. bei meinem studierenden, aber nicht zu Hause wohnenden Sohn der Fall. Mal abwarten, wie die Regelung genau lauten wird. Bzgl. der Ust. kommt es zunächst darauf an - darauf wurde hier schon hingewiesen - ob und welche vertraglichen Regelungen es gibt. Üblich ist die hier ebenfalls schon angeführte AGB-Regel, die bei mehr als 4 Monaten zwischen Kauf und Lieferung die Anpassung der Ust. erlaubt, gedacht natürlich für den eigentlich nur zu erwartenden Fall einer Erhöhung; kann sich jetzt dann auch mal für den Käufer positiv entwickeln. Anderenfalls erhöht sich halt der Ertrag des Händlers. Der Hinweis auf § 29 UStG ist allerdings nicht unberechtigt, denn Abs. 1 gilt gem. Abs. 2 auch bei jeder Änderung des Gesetzes; sollte die Änderung also zum 01.07.2020 in Kraft treten, wäre sie für alle Verträge anwendbar, die mehr als 4 Monate zuvor geschlossen wurden. LG Peter Zum Thema Kindergeld und Extrazahlung schäme ich mich fast, dieses zu erhalten. Ich kenne zig Familien, die tatsächlich von Corona getroffen sind, die haben es nötig. Stattdessen wird wieder mit der Gießkanne verteilt. Ich werde das zusätzliche Geld einem guten Zweck zuführen.
Musst Du nicht. 1) Steht es Dir zu, weil Kinder audziehen wirklich viel Geld kostet. 2) Wenn Du schon genug hast, dann wird es Dir hinterher wieder ausgeglichen. Ab ca. 90k€ Jahresfamilieneinkommen hast Du nichts mehr von den 300€. gruss kai Kann ich mir denken, Stefan, das dir das nicht schmeckt. Würde mir auch nicht munden. Aber was solls. Nimm den umgedrehten Fall, eine Erhöhung der Steuer. Dann verdient der Händler weniger, da er die Erhöhung nicht weiter geben darf solange er in der Preisbindung ist. Erst wenn die Frist verstrichen ist kann er den Preis anheben. Zahlen muss leider jeder den Bruttopreis. Nur bekommt der Eine die Vorsteuer wieder und der Andere nicht. Es besteht leider kein Rechtsanspruch auf Weitergabe dieser Wirtschaftshilfe an den Endkunden. Vielleicht bietet er ja fifty fifty an.... Bevor ich solch eine Aussage treffen würde, zum Thema Erhöhung der Steuer, würde ich mal genau den Vertrag lesen. Ich würde fast wetten, dass dies bei jedem Neuwagen im Vertrag eindeutig geregelt ist. Der Kunde zahlt die Erhöhung. :D
Völlig unerheblich für das Beispiel. Wenn drin steht muss der Kunde zahlen sonst eben nicht.
Das ist zwar grundsätzlich schon richtig bei einer Bruttopreisvereinbarung. Da ist die Umsatzsteuer als unselbständiger Preisbestandteil enthalten. Deshalb kommt es drauf an was im konkreten Kaufvertrag vereinbart ist, oder ob sich nicht Anhaltspunkte für eine Nettopreisvereinbarung ergeben, bei der dann die Umsatzsteuer eingeständiger Preisbestandteil ist, und damit bei einer Änderung oder Wegfall entsprechend angepaßt werden muß. Aber auch eine Bruttopreisvereinbarung ist nicht in jedem Fall in Stein gemeiselt. Da kommt es aber arg auf die Umstände des Einzelfalls an. So hat beispielsweise der BGH 2019 entschieden, dass trotz Bruttopreisvereinbarung zwischen einer privaten Krankenkasse und einem Krankenhausträger, die nachträglich weggefallene Umsatzsteuer zumindest teilweise vom Krankenhausträger zurückgezahlt werden muss. Die Begründung ist ungefähr die, dass wenn die Vertragsparteien gewusst hätten, dass keine Umsatzsteuerpflicht besteht, sie einen anderen Bruttopreis vereinbart hätten. Link zum Urteil: --> Link Aber wie gesagt, dabei kommt es doch schwer auf die Umstände des Einzelfalls an. |
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