Schlafender Passagier bei Wohnmobil-Unfall schwer verletzt (08/1998)
Schlafender Passagier schwer verletzt
Bereits in den 70-er Jahren hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass "ein einsichtiger, verantwortungsbewusster Fahrer angeschnallt fahren muss, um sich nicht einem Mitverschuldensvorwurf auszusetzen". Diese bewährte Verhaltensregel gilt in gleicher Weise auch für Passagiere im Wohnmobil.
In einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 9 U 174/95) war einem Beifahrer, der sich während der Fahrt zum Schlafen auf die Liegefläche eines Wohnmobils gelegt hatte, eine Mithaftung für seine schweren Unfallverletzungen angelastet worden.
Auf einer Urlaubsreise nach Norwegen war das Fahrzeug in der Nähe des Polarkreises - wohl wegen Übermüdung des Fahrers - von der Straße abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Der Motorcaravan erlitt Totalschaden, der im Wohnteil schlafende Passagier ist seitdem querschnittsgelähmt.
Das OLG Hamm hielt dem Verletzten vor, durch das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts habe er "die Sorgfalt außer acht gelassen, die ein verständiger Mensch anwenden würde, um sich vor Schaden zu bewahren".
Dieser Sorgfaltsverstoß habe seine schweren Verletzungen mitverursacht. Sein Verschuldensanteil wurde mit 1/5 bewertet. Demzufolge musste er sich einen Abzug von 20 % des ihm zugesprochenen Schmerzensgeld in Höhe von 350.000 DM gefallen lassen.

