|
Wenn der Anwalt gerade wäre, also redlich einwandfrei, hätte er die Mandatschaft abgelehnt. Smartphones kann man ausschalten und aussichtslose Fälle darf jeder Analt ablehnen. Ich hatte das schon mal wo anders geschrieben, wenn die Ordnungshüter-von wem sie auch kommen- es genau nehmen würden, dann müßten auch die zur Kasse gebeten werden, die in ihren Vans oder PKWs in Naturschutzgebieten nächtigen. Werden sie aber nicht, das ist ist nicht nur D so, sondern auch Ö. Diese Diskussion hatte wir und ich in D+Ö mit den sogenannten Ordnungshütern, wurde aber von keinem beantwortet.
Aus meiner Sicht gibt es hier eine Tolleranz in der die Parkranger entscheiden dürfen. Im besagten Fernsehbericht saten am Ende des Films der Ranger, dass wilde Übernachtungen immer öfter überhand nehmen und man dies nicht akzeptieren werde. Hallo Peter, laut Naturschutzgesetzen beider Länder gibt es keine Tolleranz, wenn die Ordnungshüter nach Lust und Laune entscheiden können und sich nicht an die Gesetze von ihrem Land halten müssen, dann gehören sie in die Tonne. Wenn es in der EU mit Recht und Gesetz so weiter geht................ist nur die Frage wie lange es sich der angebliche mündige Bürger noch geafllen lässt. Einen Ermessensspielraum darf man den Vollzugsmenschen schon zugestehen, je nach Einzelfall. Da muss gar nichts in die Tonne. .
Ich bin froh über unser Recht und Gesetz und möchte Dich bitten, nicht darauf zu schimpfen. Auch nicht auf die EU. Moderator, Du kannst gerne mein Posting und das auf das ich mich beziehe löschen, denn beide haben nichts mit dem Thema zu tun und das, auf das ich mich beziehe, beschimpft zusätzlich noch unsere Rechtsordnung. gruss kai Es gibt ein Opportunitätsprinzip und ein Legalitätsprinzip. Einmal kann, muss man aber nicht einschreiten, bei dem Legalitätsprinzip muss die Polizei/Behörde tätig werden. Wer es genauer wissen will kann es im Internet nachlesen. Deshalb schreitet die Polizei oder Behörde bei Verstößen manchmal halt ein und manchmal nicht. Nein hier gibt es keinerlei Toleranz, allerdings wie gesagt wird das in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt: --> Link Grundsätzlich ist das Übernachten im Naturschutzgebiet egal wie verboten, außer natürlich auf CP, SP, usw. Hallo mein Junior war mit unserem Womo am Eibsee und hatte sich mit vielen anderen (PKW, Bus, Womo) auf einen Wanderparkplatz gestellte der direkt an der Straße war, unwissentlich daß er in einem Naturschutzgebiet steht. Gegen 23.00 Uhr kam die Polizei vorbei und hat alle aufgeklärt, daß sie in einem Naturschutzgebiet stehen und hier nicht über Nacht bleiben können. Alle wurden höflich aufgefordert sich einen anderen Platz zu suchen was dann auch geschah. Dies nur als Beispiel wie es auch gehandhabt werden kann. Joachim
Kenne ich auch so aus Berichten und auch aus eigenen sehr seltenen Erfahrungen, auch das die Parkwächter bekannte Plätze Abends abfahren und Hinweiszettel an Fahrzeuge machen bzw. die Insassen wenn sie denn angetroffen werden informieren. Mit keiner Toleranz meinte ich das Du dort nicht übernachten darfst. Nicht das es unbedingt ein Bussgeld geben muss, dass gibt es so wie ich es kenne erst Morgens, wenn das Fahrzeug dort immer noch steht.
Hallo ich hatte das jetzt gar nicht auf deinen Beitrag bezogen, sondern wollte nur ein Beispiel geben wie es vernüftig gehandhabt werden kann. Ansonsten stimme ich dir zu, wenn es Regeln gibt haben diese keine Toleranz, sonst kann man es auch gleich lassen da auch jeder diese Tolerenz individuell interpretiert. Gruß Joachim Zur Erklärung, ca. 50 Jahre als Ranger tätig Wenn die Beteiligten auf einem Parkplatz (aufgekiest oder ähnliches) im Schutzgebiet stehen, reicht es einen Platzverweis auszusprechen. Anders sieht es aus wenn gesperrte Wege oder freie Natur befahren wird. Leider war es bei uns oft so, dass wegen einer zumindest in unseren Augen "Kleinigkeit" oft lange Diskussionen geführt wurden. Es wurde auf ein nicht existierende Recht gepocht, wie zum Beispiel Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit, Ist ja ein Parkplatz usw. in Folge wurden die Personalien verweigert, nicht selten gipfelte das Ganze in Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Dies mit all seinen bitteren Folgen für die Betroffenen. Gruß tromsoe Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Sind Ranger Vollstreckungsbeamte? Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Scheint so: --> Link Ja Ranger sind Vollstreckungsbeamte, manche sind auch Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Alle haben Polizeiliche Befugnisse. Selbstverständlich gehen wir damit mit Augenmaß um. Wir begreifen unsere Aufgaben eher als Mittler zwischen Mensch und Natur. Aber......jeder sollte sich im klaren sein, draußen in der Natur ist man fast immer auf sich gestellt, Hilfe und Verstärkung kann nur mit Schwierigkeiten herangeführt werden. Ein solcher Dienst ohne Gesetzliche Absicherung der Mitarbeiter ist schlichtweg unmöglich. Als ich als einer der Ersten begann war ich, von den Naturschutzverbänden kommend, voller Ideale. Das tragen einer Dienstkleidung war mir ein kraus, meine Kollegen und ich wollten alles nur durch Gespräche und Aufklären lösen. Bald schon wurden wir durch die schonungslose Wirklichkeit auf den Boden der Tatsachen gestellt. Verstöße im Straftatenbereich waren nicht selten, wir sahen uns genötigt in der Ausbildung nach zusteuern. Die Ordnungskomponente rückte plötzlich in den Vordergrund, es zeigte sich auch, dass in den Schutzgebieten in der Nacht ein heimliches Leben statt fand mit immenser Störung der Tierwelt. Feiernde Gruppen die mit Fahrzeugen weit in die Schutzgebiete fuhren, Wilderer und Schießwütige die auf Tiere schossen, Rechtsradikale und Rockgruppen besetzten Grillplätze. Am meisten überrascht hat meine Kollegen und mich jedoch der sogenannte normal Bürger, die meisten Widerstandshandlungen, Personalien Verweigerungen, usw. kamen von dieser Seite. Nicht selten gipfelte das Ganze mit Angriffen auf uns. Jetzt begriffen wir, dass das Tragen der Dienstkleidung ein zusätzlicher Schutz für uns ist. Nicht selten behaupteten Angeklagte vor Gericht sie hätten nicht erkannt, dass sie es mit Angehörige der Naturschutzbehörden zu tun hatten. Was ich damit eigentlich sagen will, seht den kontrollierenden Ranger nicht nur als Vögel zählenden, Menschen durch Natur führenden, der für viele einen tollen gut bezahlten Arbeitsplatz hat, und für das Spazieren gehen sein Geld bekommt. Gruß tromsoe
Ein virtuelles positiv, sowohl für de Darstellung, als auch dafür, dass Du diesen Job machst. Toller Arbeitsplatz kann auch sehr naßkalt, stürmisch, gefährlich (Unwetter, Bäume) sein. Wir sehen häufig nur die Sonnenseite, sofern wir nicht in Konflikt geraten natürlich. gruss kai Hallo tromsoe, was hat deine Einlassung mit em Thema zu tun. Habe noch keine "Wilderer und Schießwütige die auf Tiere schossen, Rechtsradikale und Rockgruppen" im Wohnmobil auf Parkplätzen in Naturschutzgebieten erlebt oder gesehen.
Nennt man "über den Tellerrand sehen". Tromsoe, danke für die Einblicke aus Sicht eines Rangers. :top: .
Dann unterhalte dich mal mit deinem örtlichen Förster was die so alles erleben. Ich kann Tromsoe in soweit bestätigen dass ich nicht nur von unserem Förster sondern auch in der örtlichen Presse solche Geschichten gehört habe. Insbesondere dass das Forstamt fälschlicherweise als Waldarbeiter und nicht als Ordnungsbehörde angesehen wird und die Leute meinen sie müssten den Anweisungen nicht folge leisten. Ein Polizist muss selten erklären was passiert wenn du nicht machst was er von dir verlangt. Ein Förster muss leider ständig seine Kompetenzen erklären. Hubert
Leider nimmt die Dummheit vieler Mitmenschen seit einiger Zeit exponentiell zu! Meine Erfahrung.
So aufmerksam liesst Du Beiträge :( |
Anzeige
|